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Versicherungsbedingungen – Darauf musst Du achten

Ganz simpel: Versicherungsbedingungen sind die vertraglichen Vereinbarungen, welche den Inhalt des Versicherungsvertrags definieren.

Versicherungsbedingungen – Wie setzt sich mein Vertrag zusammen?

Trotz zahlreicher Anbieter sind die Versicherungsverträge in einer recht einheitlicher Form vorzufinden. Das liegt daran, dass sich das Versicherungswesen als kollektives Geschäft darstellt. Hierbei ist eine große Zahl der gleichen Risiken, durch die Gemeinschaft der Prämienzahler auszugleichen. Einzelfallregeln sind nicht nur selten, sondern auch sehr begrenzt möglich.

Bei den Versicherungs­bedingungen ist besonders der Begriff Bedingung aus­schlag­gebend, denn nur unter der Voraussetzung, dass der Versicherungsn­ehmer gewissen Regeln zustimmt, können die Leistungen der Versicherung gewährt werden.

Wie bei jedem Vertrag handelt es sich auch beim Versicherungsvertrag um ein Rechtswerk und fällt damit auch unter die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und weiteren gesetzlicher Vorschriften. Dabei ist auch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) von großer Relevanz!

Gibt es unterschiedliche Versicherungs­bedingungen?

Die Versicherungsbedingungen an sich kann man zudem in zwei Kategorien aufteilen: die Allgemeinen und die besonderen Versicherungsbedingungen.

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB):
  • sind Basisbedingungen und auf eine ganze Reihe von Vertragswerken anwendbar.
  • besitzen den Charakter von allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVBs) sind in der Vertragsurkunde, dem Versicherungsschein (auch Versicherungspolice genannt), aufgeführt. Alles Wissenswerte zum Versicherungsschein erfährst Du hier: Versicherungspolice.

Es gibt aber auch Fälle, in denen sich die AVBs nur teilweise im Versicherungs­schein finden. In der Regel finden sich die Übrigen dann unter: „Besondere Versicherungs­bedingungen“, auch wenn sie eigentlich nicht in diese Kategorie fallen. Auch andere, oft über den gesamten Vertrag verteilte Informationen und Bedingungen können Teil der allgemeinen Versicherungs­bedingungen sein.

Besondere Versicherungsbedingungen (BVB):

Unter den besonderen Vertragsbedingungen versteht man genau das was der Name schon verrät: individuell vereinbarten Bedingungen.

Was müssen meine Versicherungs­bedingungen beinhalten?

Hierbei gibt es gesetzlich geregelte Mindestinhalte nach § 10 des Versicherungs­aufsichts­gesetzes (VAG):

(1) Die allgemeinen Versicherungs­bedingungen müssen vollständige Angaben enthalten:

  • über die Ereignisse, bei deren Eintritt der Versicherer zu einer Leistung verpflichtet ist, und über die Fälle, wo aus besonderen Gründen diese Pflicht ausgeschlossen oder aufgehoben sein soll;
  • über die Art, den Umfang und die Fälligkeit der Leistungen des Versicherers;
  • über die Fälligkeit der Prämie und die Rechtsfolgen eines Verzugs;
  • über die vertraglichen Gestaltungsrechte des Versicherungsnehmers und des Versicherers sowie die Obliegenheiten und Anzeigepflichten vor und nach Eintritt des Versicherungsfalls;
  • über den Verlust des Anspruchs aus dem Versicherungsvertrag, wenn Fristen versäumt werden;
  • über die inländischen Gerichtsstände;
  • über die Grundsätze und Maßstäbe, wonach die Versicherten an den Überschüssen teilnehmen.

Wenn Du bei uns versichert bist (oder Dich versichern willst), findest Du hier die aktu­ellen Be­din­gungen zu unseren Produkten.

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