Für die Kfz-Zulassung: Deine eVB-Nummer
Für die An- und Ummeldung eines Fahrzeugs benötigst Du eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungs-Bestätigung). Die eVB-Nummer ist eine 7-stellige Kombination aus Buchstaben und Zahlen. Deine eVB erhältst Du von Deiner Kfz-Versicherung. Gleichzeitig sendet sie Deine eVB mit verschiedenen Angaben, zum Fahrzeug und Versicherungskunden, an die zentrale Zulassungsdatenbank.
Deine eVB-Nummer nennst Du oder der von Dir beauftragte Kfz-Händler einfach der für die Zulassung Deines Fahrzeugs zuständigen Zulassungsbehörde. Diese greift mit der eVB-Nummer auf die Zulassungsdatenbank zu. Und hat so bereits die für Deine Fahrzeug-Zulassung benötigten Kfz-Versicherungsangaben zur Verfügung.
In 3 Schritten zur eVB
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Tipp: Du solltest Deinen Fahrzeugschein und Deine letzte Beitragsrechnung bereit halten.
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Deine eVB für die Kfz-Zulassung bekommst Du nach der Antragstellung direkt online.
Wichtige Fragen zur eVB
Die eVB-Nummer ist ein alphanummerischer Code, wie z. B. "CDKC2V4". Die eVB wird bei der Zulassungsbehörde als Nachweis für den bestehenden Kfz-Versicherungsschutz vorgelegt.
Daten, die für die eVB benötigt werden:
- Name und Anschrift des Kfz-Versicherungskunden
- Geburtsdatum
- Fahrzeugart (zum Beispiel Pkw, Motorrad)
- Gewünschte Kennzeichenart (zum Beispiel Saisonkennzeichen)
- Eventuell vom Versicherungskunden abweichende Fahrzeug-Halterdaten
Eine eVB-Nummer wird z. B. für die Zulassung eines Neufahrzeugs oder bei Fahrzeugwechsel benötigt. Auch bei einem Wohnortwechsel benötigst Du eine eVB, um das Auto ummelden zu können. Die Zulassungsbehörde kann mit der elektronischen Versicherungsbestätigung direkt auf die hinterlegten Infos beim Kfz-Versicherer zugreifen. Zudem erhält die Zulassungsbehörde eine Meldung, wenn der Kfz-Versicherer gewechselt wird oder der Kfz-Versicherungsschutz für ein bisher versichertes Fahrzeug erlischt.
Anlässe, bei denen Du eine eVB-Nummer benötigst:
- Neuzulassung eines Fahrzeugs
- Fahrzeugwechsel
- Neues Kennzeichen wegen Wohnortwechsel
- Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs
- Umschreibung des Fahrzeugs auf einen anderen Fahrzeughalter
Jede eVB-Nummer kann nur einmal zur Zulassung eines Fahrzeugs verwendet werden. Ist die Zulassung mit der eVB-Nummer eines Kfz-Versicherers erfolgt, verliert die elektronische Versicherungsbestätigung ihre Gültigkeit. Ab diesem Moment dient das von der Kfz-Zulassungsbehörde zugeteilte und gültig gestempelte „Nummernschild“ als Nachweis für den Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Für jedes weitere Fahrzeug muss eine neue eVB Nummer beantragt werden.
Die eVB-Nummer ist bei CosmosDirekt ab Ausstellung 18 Monate gültig. Du kannst Dein Auto somit auch zu einem späteren Zeitpunkt mit Deiner eVB zulassen. Da die eVB-Nummer ihre Gültigkeit automatisch verliert, musst Du keine Löschung beantragen.
Deine eVB-Nummer für die Kfz-Zulassung eines Autos oder Motorrads (je in Eigenverwendung, also ohne Vermietung) bekommst Du nach der Antragstellung direkt online. Die eVB ist bei CosmosDirekt ab Ausstellung 18 Monate gültig. Du kannst Dein Auto somit auch zu einem späteren Zeitpunkt mit Deiner eVB zulassen.
Eine spezielle eVB (Zulassung anderer Fahrzeuge in Eigenverwendung, also ohne Vermietung, wie z. B. Wohnmobile oder Anhänger) erhältst Du nur telefonisch unter 0681-9 66 6800.
Die eVB erhältst Du kostenfrei bei Deinem ausgewählten Kfz-Versicherer. So auch direkt hier bei CosmosDirekt.
Die eVB-Nummer ist bei CosmosDirekt ab Ausstellung 18 Monate gültig. Du kannst Dein Auto somit auch zu einem späteren Zeitpunkt mit Deiner eVB zulassen. Da die eVB-Nummer ihre Gültigkeit automatisch verliert, musst Du keine Löschung beantragen.
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung kann zusätzlich eine Voll- oder Teilkaskoversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen werden. Damit sicherst Du Dich gegen Schäden an Deinem Fahrzeug ab, die von der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt werden. Da dieser Schutz freiwillig gewählt werden kann, gibt es keine Verpflichtung seitens des Gesetzgebers. Die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde und das Kraftfahrt Bundesamt interessiert allein die gültige Kfz-Haftpflichtversicherung, die mit der eVB-Nummer nachgewiesen werden muss.
Für jeden Fahrzeughalter wird beim Kraftfahrt-Bundesamt für sein Fahrzeug die eVB-Nummer hinterlegt. Diese belegt, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung vorhanden ist und das Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt werden darf.
Möchtest Du Deine Kfz-Versicherung wechseln, ist keine neue eVB-Nummer notwendig. Die Änderung der hinterlegten eVB-Nummer übernimmt Dein neuer Kfz-Versicherer. Wenn Du Deine Kfz-Versicherung gewechselt hast, dann informiert Dein neuer Kfz-Versicherer automatisch das Kraftfahrt Bundesamt.
Eine spezielle eVB (Zulassung anderer Fahrzeuge in Eigenverwendung, also ohne Vermietung, wie z. B. Wohnmobile oder Anhänger) erhältst Du nur telefonisch unter 0681-9 66 6800.
Gesetzlich zulässig sind gemäß „Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" nur Fahrten, die folgende Punkte erfüllen:
- Fahrt mit einem von der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde zugeteilten und gültig gestempelten, amtlichen Kennzeichen (FZV § 3 (1)).
- Ein dazugehörendes, ordnungsgemäß montiertes Kennzeichenschild (FZV § 10 (5)).
- Einem dazu bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz (FZV § 3 (1)).
Ausnahmeregelung für Zulassungsfahrten
Der Gesetzgeber hat für Zulassungsfahrten eine Ausnahmeregelung geschaffen. Die Fahrten mit einem ungestempelten Nummernschild…
- … müssen im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen. Beispielsweise Rückfahrten von der Zulassungsbehörde nach Entfernung der Zulassungs-Stempelplakette, zur Anbringung der Zulassungs-Stempelplakette oder Durchführung einer Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung.
- … müssen immer auf direktem Hin- und Rückweg erfolgen. Nur das nötige Betanken ist erlaubt.
- … müssen von den für dieses Fahrzeug geltenden Versicherungsbedingungen erfasst sein (Auskunft erteilt der zuständige Kfz-Versicherer).
- …dürfen nur erfolgen, sofern die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde bereits vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat.
- … dürfen nur erfolgen, sofern die bisherigen, entsiegelten Kennzeichenschilder ordnungsgemäß am Auto angebracht sind.
- … sind regional beschränkt und dürfen nur innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks erfolgen. Zudem sind Fahrten in einen angrenzenden Zulassungsbezirks möglich. Auskunft erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.
- … dürfen nur stattfinden, wenn der berechtigte Fahrer die gültigen Fahrzeugpapiere bei sich führt.
- … sind üblicherweise nur über die Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt.
Wichtig: Gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen (Oldtimer, Händler, Hersteller, Werkstätten) oder ein Kurzzeitkennzeichen erforderlich ist.
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GEPRÜFT & AUSGEZEICHNET
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Auszeichnung „Beliebtester Kfz-Versicherer“, 1. Platz Gesamturteil Kundenzufriedenheit, Studie „Kundenbefragung Kfz-Versicherer 2024“ des Deutschen Instituts für Service-Qualität GmbH & Co. KG (DISQ), 35 Filial- und Direktversicherer in der Einzelauswertung. www.disq.de, August 2024
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Mögliche Beitragsersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) im folgenden Beispielfall: Beitragsvergleich für: VW Passat Variant 1.5 TSI (HSN: 0603, TSN: CIA), eigenfinanziert, Erstzulassung: 17.03.2025, Erwerb: 17.03.2025, Zulassung in Reutlingen (PLZ: 72764), Fahrleistung: 5.000 km/Jahr, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (geb. 01.01.1985, Führerscheinerwerb in 2003) und sonstige Fahrer (23 Jahre), Angestellter, kein Wohneigentum, Abstellplatz: Straße, SF-Klasse KH/VK: SF20/SF20, Selbstbeteiligung VK/TK: 300/150 €, keine Vorschäden, vorher zwei Jahre bei einer anderen Versicherung versichert, Zahlweise: jährlich Bankeinzug, freie Werkstattwahl, Versicherungsbeginn: 17.03.2025.
Quelle: Werte HUK24, LVM, Gothaer: NAFI-Kfz-Kalkulator, Version 29.03; Stand: 17.03.2025, Allianz Direct: Webseite des Versicherers am 17.03.2025. Vergleich von Kfz-Haftpflichttarifen und Vollkaskodeckung (mit Selbstbeteiligung 300/150 €) freie Werkstattwahl, die sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden können. LVM und Gothaer sind mit ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.
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Im Comfort-Schutz bekommst Du für jedes schadenfreie Kalenderjahr in der Voll- und Teilkasko eine Gutschrift von 50 Euro auf Deine Selbstbeteiligung – maximal bis zur vereinbarten Selbstbeteiligung.
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