Orkane wie Sabine, Friederike und Kyrill gehören in Deutschland zu den größten Gefahren für Gebäude. Die Wohngebäudeversicherung schützt Dich vor finanziellen Schäden, die durch Wetterphänomene entstehen. Aber nicht immer ist eindeutig, welche Versicherung für einen Schaden zuständig ist. Abgedeckte Dächer gehören so gut wie immer zum Leistungsumfang einer Wohngebäudeversicherung. Anders kann sich die Situation darstellen, wenn ein Baum infolge eines Sturms umstürzt und auf das Grundstück gefallen ist.
Häuser sind unterschiedlichen Umwelteinflüssen und Schadenrisiken ausgesetzt. Eine Wohngebäudeversicherung sichert den Großteil dieser Risiken für Dein Gebäude ab. Vom Fundament bis zum Dachstuhl deckt sie Schäden ab, die durch Sturm und Hagel, Leitungswasser und Brand, Blitzschlag oder Explosion verursacht werden. Wie sich die Wohngebäudeversicherung von der Hausratversicherung abgrenzt und welche Zusatzleistungen sinnvoll sind, erfährst Du hier. Infos zu unserer Wohngebäudeversicherung findest Du auf unserer Produktseite.
Was ist über eine Wohngebäudeversicherung versichert?

Erklärvideo zum Thema Sturmschäden: Was zahlt die Versicherung?

Diese Begriffe solltest Du kennen
Basisschutz der Wohngebäudeversicherung
Versicherer bieten die Wohngebäudeversicherung oftmals mit einem Basisleistungskatalog und zusätzlichen Leistungen an, die abhängig vom Gebäude, der Gebäudeausstattung und dem Standort in die Police mit aufgenommen werden können. Bei der Unterscheidung zwischen Wohngebäude- und Hausratversicherung gilt: Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden an Wänden, Böden, dem Fundament und anderen festverankerten Gebäudeteilen wie Türen auf. Die Hausratversicherung schützt alles, was zum Haushalt gehört. Die Basispakete der Wohngebäude-Versicherer decken in der Regel die folgenden Gefahrenbereiche ab:
Brand, Blitzschlag und Explosion
Wenn ein Feuer im Wohnhaus ausbricht, sind die entstehenden Schäden versichert. Der Versicherungsschutz umfasst auch die Schäden durch Löschwasser, das in der eigenen Wohnung eingesetzt worden ist.
Bei Blitzschlägen deckt die Wohngebäudeversicherung sowohl unmittelbare Schäden als auch Folgeschäden ab. Letztere können durch Brände oder den sogenannten „kalten Blitzschlag“ verursacht werden. Ein solcher entsteht, wenn durch einen Blitz das Dach oder Mauerwerk beschädigt wird, ohne dass es zum Brand kommt. Durch den Blitzeinschlag breiten sich die Wasserteilchen im Material aus und bringen es zum Platzen. Auch durch einen Blitzschlag umgestürzte Bäume, die auf das Gebäude des Versicherungsnehmers fallen, zählen zu den Folgeschäden. Überspannungsschäden sollten auch in Deiner Wohngebäudeversicherung versichert sein.
Die folgenschwersten Explosionen in oder an Gebäuden ereignen sich meist infolge von defekten Gasleitungen. Diese und die Schäden durch kleinere Explosionen sichert die Wohngebäudeversicherung ab. Beispiele hierfür sind explodierte Kachelöfen oder Drucktöpfe.
Leitungswasser
Wenn im Innern eines Gebäudes Rohre durch Frost, Korrosion oder andere Ursachen brechen, kommt die Wohngebäudeversicherung für die entstehenden Schäden am Gebäude auf. Versichert sind so beispielsweise die Rohre der Wasserversorgung, der (Solar-)Heizungsanlage und der Warmwasserheizung. Wenn austretendes Wasser oder andere Flüssigkeiten Böden und Türen beschädigen, kommt die Wohngebäudeversicherung ebenfalls dafür auf. Beschädigte Möbel oder Elektronikgeräte sind dagegen nicht versichert. Dafür ist die Hausratversicherung zuständig, die ebenfalls Schäden durch Leitungswasser absichert.
Sturm und Hagel
Versichert sind Schäden durch die direkte Einwirkung von Sturm oder Hagel am versicherten Gebäude bzw. Sachen. Bezahlt werden auch Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf das versicherte Gebäude oder Sachen schleudert.
Welche Schäden werden nicht übernommen?
Es gibt Schäden, die von der verbundenen Gebäudeversicherung nicht übernommen werden. Diese beziehen sich sowohl auf nicht versicherte Gebäudevorrichtungen und Grundstückselemente als auch auf die Schadenursachen. Wenn außer dem Wohnhaus weitere Gebäude auf dem eigenen Grundstück stehen, sollten diese in der Versicherungspolice berücksichtigt werden. Diese weiteren Gebäude werden dann mit einer Deckungserweiterung in die Police aufgenommen. Beispiele für sinnvolle Deckungserweiterungen:
- Garagen, Carports, Gartenhäuschen und Geräteschuppen
- Solar-, Photovoltaik- und Geothermieanlagen
Weitere Bauelemente: Überdachungen, Antennen, Satellitenschüsseln, Markisen. Diese und ähnliches sind bei CosmosDirekt im Basis-Schutz bis 2.000 € und im Comfort-Tarif unbegrenzt mitversichert
Elementarschäden
Elementarschäden sind meistens nicht durch die Wohngebäudeversicherung versichert – eine zusätzliche Elementarversicherung ist notwendig. Diese übernimmt Schäden, die durch Elementar- bzw. Naturgewalten entstehen. Die Elementarversicherung schützt finanziell gegen Hochwasser, Überschwemmungen und Starkregen sowie Erdbeben und Erdrutsche. Die Police erfasst zudem Schäden durch Lawinen, Schneedruck auf dem Dach und Vulkanausbrüche. Die Versicherer bieten den Elementarschadenschutz meist als Zusatzversicherung zur Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung an.
Aufräumarbeiten auf Grundstücken
Versicherer kommen nicht zwangsläufig für alle Aufräumarbeiten auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers auf. Grund dafür ist die Unterscheidung zwischen versicherten und nicht versicherten Sachen – gemäß den Versicherungebedingungen.
Beispiel: Während eines Sturms wird ein großer Baum entwurzelt, stürzt zunächst aufs Dach eines Gebäudes und bleibt dann im Garten liegen. Der entstandene Schaden für das Dach und die Aufräumarbeiten wegen der herausgebrochenen Dachziegel werden vom Versicherer übernommen. Die Beseitigung des Baums, der zunächst zersägt und dann weggefahren werden muss, wird dagegen nicht zwangsläufig durch jede Police abgedeckt. Prüfe daher, welche Aufräumkosten Deine Police abdeckt.
Glasbruch
Die Glasbruchversicherung sichert die Glaselemente an und in Gebäuden ab. Dazu gehören zum Beispiel normale Fensterscheiben, aber auch große Fensterfronten.
Was ist im Schadenfall zu tun und welche Kosten werden abgedeckt?
Kommt es zum Schadenfall, muss man diesen so schnell wie möglich dem Versicherer melden – es besteht eine Anzeigepflicht. Das kannst Du auch telefonisch tun und erhältst dabei möglicherweise bereits erste Hinweise zum weiteren Vorgehen. Du solltest den Schaden mit Fotos und einem ausführlichen Bericht dokumentieren. Häufig müssen betroffene Gebäudeteile oder Grundstücksbereiche unverändert bleiben, bis ein Gutachter vor Ort war und die Schadenstelle freigegeben hat. Reparaturen sollten am besten mit dem Versicherer abgestimmt werden, in jedem Fall sind Rechnungen und Belege aufzubewahren.
Kommt es zum Totalschaden eines Hauses, wird dieses zum sogenannten Neuwertpreis wiedererrichtet. Dieser umfasst die gesamten Baukosten für den Bau eines neuen, gleichartigen Hauses. Achte darauf, dass Deine Police einen Unterversicherungsverzicht enthält. Dieser stellt sicher, dass bei erheblichen Schadenfällen die erbrachte Versicherungssumme nicht den aktuellen Neuwert unterschreitet.
Wenn Fahrlässigkeit im Spiel ist
Fahrlässigkeit kann im Schadenfall relevant werden, wenn ein Versicherer eine grobe Fahrlässigkeit feststellt. Denn bei grober Fahrlässigkeit haben die Versicherer das Recht, den zu zahlenden Betrag zu kürzen. Welche Tücken sich hinter der Unterscheidung zwischen grober und einfacher Fahrlässigkeit verbergen, zeigt ein Fall, der vor dem Landgericht Osnabrück verhandelt wurde:
Fazit: Individuelle Abstimmung von Basis-Paket und Zusatzleistungen
Die Wohngebäudeversicherung sichert einen Großteil der Risiken für Dein Gebäude ab. Vom Fundament bis zum Dachstuhl deckt sie Schäden ab, die durch Sturm und Hagel, Leitungswasser und Brand, Blitzschlag oder Explosion verursacht werden. Dabei werden die Kosten für kleinere Reparaturen ebenso erstattet wie der vollständige Wiederaufbau eines Hauses. Die Wohngebäudeversicherung erstattet auch Ausfälle für Mietzahlungen bei Unbewohnbarkeit. Die Wohngebäudeversicherung ist für Eigentümer selbst bewohnter Häuser und für Vermieter ein Muss. Allerdings sind nicht alle Gefahren in den Grundleistungen der Policen berücksichtigt.
Hier kommt es auch darauf an, ob neben dem Wohnhaus weitere freistehende Gebäude wie Garagen auf dem Grundstück stehen und wie diese Gebäude ausgestattet sind. Die Schäden, für die Versicherer in solchen Fällen aufkommen, können erheblich voneinander abweichen. Gerade nach Abschluss von Deckungserweiterung kann eine vermeintlich attraktive Police deutlich höhere Prämien bedeuten. Kosten, die infolge von Reparaturen an Fenstern, Wintergärten und anderen Glaselementen entstehen, gehören nicht zu den Basisleistungen der Versicherer. Sie müssen als Zusatzleistung über die Glasbruchversicherung abgesichert werden. Weitere Anlagen und Anbauten, die Du vor Abschluss abklären solltest, sind Satellitenantennen sowie Photovoltaik-, Solar- und Wärmepumpanlagen. Zudem stellt die Elementarschadenversicherung einen wichtigen Zusatzschutz dar. Sie deckt Kosten ab, die durch Starkregen, Hochwasser oder auch Schneelast entstehen.