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Frühstart-Rente

Für alle Kinder, die sechs Jahre alt werden, zahlt der Staat ab 2027 monatlich 10 Euro in ein Standarddepot ein – bis zum 18. Lebensjahr. Das hat das Bundeskabinett am 12. August beschlossen. Zustimmen müssen noch Bundestag und Bundesrat. Dann kann die Frühstartrente zum 1. Januar 2027 starten. Für den Jahrgang 2020 zahlt der Staat die Frühstartrente rückwirkend zum 1. Januar 2026. Hier erfährst Du alles zur Frühstart-Rente.

Altersvorsorge für Kinder

  • Kinder ab dem sechsten Lebensjahr
  • 10 Euro monatlich vom Staat
  • Erträge bleiben bis zum Renteneintritt steuerfrei

Frühstart-Rente: Das Wichtigste in Kürze

  • Start und Anspruch: Die Früh­start­rente startet am 1. Januar 2027 für die sechsjährigen Kinder der Geburtsjahrgänge 2020 und 2021. In den folgenden Jahren erwerben dann zu­sätz­lich die Kinder einen neuen Anspruch, die im jeweiligen Jahr ihr 6. Lebensjahr vollenden.
  • Staatliche Förderung: 10 Euro monatlich pro Kind, die langfristig in ein angelegtes Altersvorsorgedepot fließen.
  • Eigene Zuzahlungen: Die Einzahlung von Eigenbeiträgen bis zu 6.840 Euro pro Jahr (z. B. durch Eltern oder Großeltern) ist möglich.
  • Laufzeit & Auszahlung: Wird das Kind 18 Jahre alt, kann das Geld nicht ausgezahlt werden. Das Standard­depot kann weiter bespart und so für den weiteren Aufbau des Alters­vorsorge­vermögens genutzt werden. Damit ist ein nahtloser Übergang in die steuerlich geförderte private Alters­vorsorge sicher­gestellt. Alternativ ist auch ein Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in ein anderes gefördertes Alters­vorsorge­produkt möglich. Das Frühstart­renten­vermögen ist für die Altersvorsorge gedacht und bleibt bis zum gesetzlichen Renten­eintritt im Depot gebunden. Das Kind kann sich aber die Eigenbeiträge und die darauf entfallenden Erträge auszahlen lassen. Die Erträge müssen dabei besteuert werden.
  • Steuern: Erträge und Gewinne während der Ansparphase bleiben bis zur Auszahlung im Alter steuerfrei.
  • Auffanglösung: Wenn kein eigenes Depot aktiv gewählt wird, verwaltet die Deutsche Bundesbank das Startkapital in einer kollektiven Anlage, das später übertragen werden kann.
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Frühstart-Rente: Was ist das?

Mit der Frühstart-Rente plant die Bundesregierung ein Modell, das den frühzeitigen Aufbau einer privaten Altersvorsorge unterstützt um die Rentenlücke zu schließen und Kinder bereits früh im Leben mit den Chancen des Kapitalmarkts vertraut macht. Der Staat zahlt eine Prämie von 10 Euro monatlich. Damit kann bis zum Renteneintritt ein beachtliches Altersvorsorgevermögen entstehen. Zusätzlich können Eltern, Großeltern oder andere Personen Geld einzahlen. Das sind höchstens 6.840 Euro pro Jahr.

Wie sich das Altersvorsorgevermögen bis zum Renteneintritt entwickelt kannst Du mit dem GDV Frühstart-Rechner berechnen.

Wenn Dein Kind 18 Jahre alt wird, dann wird das Guthaben nicht ausgezahlt, sondern das

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wird bis zum Rentenalter fortgeführt. Dein Kind kann aber auch unschädlich in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag wechseln.

Die Frühstart-Rente kann nicht gekündigt werden und das Guthaben kann erst mit dem Renteneintritt ausgezahlt werden. Erst dann fallen auch Steuern an.

Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist aber jederzeit kostenlos möglich.

Wer hat Anspruch und wie ist die Förderung?

Anspruchsberechtigt sind ab dem Geburtsjahrgang 2020 alle Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, die ihren ersten Wohnsitz im Inland haben.

Der Staat unterstützt alle Kinder monatlich mit 10 Euro. Über den gesamten Förderzeitraum von 12 Jahren ergibt das einen staatlichen Zuschuss von 1.440 Euro (10 Euro x 12 Monate x 12 Jahre = 1.440 Euro).

Und wenn Eltern keinen Altersvorsorgedepot-Vertrag abschließen?

Alle anspruchsberechtigten Kinder sollen von der Frühstartrente profitieren, unabhängig von der Initiative der Eltern.

Eröffnen die Eltern kein Altersvorsorgedepot, erfolgt eine kostengünstige kollektive Anlage des Geldes durch den Staat. Die Kapitalanlage der nicht abgerufenen Gelder erfolgt kollektiv nach den einzelnen Jahrgängen. Bei einer nachträglichen Depoteröffnung (durch die Eltern oder die inzwischen volljährigen Begünstigten) können die Mittel, die bisher in der kollektiven Anlage angespart wurden, auf den Altersvorsorgevertrag übertragen werden.

Vor- und Nachteile der Frühstart-Rente

Hier findest Du die Vor- und Nachteile der Frühstart-Rente (Stand: August 2026):

Vorteile der Frühstart-Rente

Der Staat bezuschusst die Frühstart-Rente mit 10 Euro monatlich. Über den maximalen Förderzeitraum kannst Du so bis zu 1.440 Euro ohne eigenes Zutun für Dein Kind ansparen. Die staatliche Förderung für den Vermögensaufbau soll unabhängig vom Einkommen der Eltern erfolgen.

Zusätzlich können Eltern, Großeltern oder andere Personen bis zu 6.840 Euro pro Jahr in den Vertrag einzahlen. Die Obergrenze soll verhindern, dass das Depot zur steuerfreien Vermögensanlage missbraucht wird.

Wird Dein Kind 18 Jahre alt, kann das Standarddepot weiter bespart werden. Damit ist ein nahtloser Übergang in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge sichergestellt. Alternativ kann Dein Kind auch zu einem anderen Anbieter oder in ein anderes gefördertes Altersvorsorgeprodukt wechseln.. Ausgezahlt werden kann erst im Rentenalter.

Auf die Erträge sollen in der Ansparphase bis zum Erreichen des Renteneintritts keine Steuern anfallen.

Die Frühstart-Rente ist eine staatliche Initiative, die nicht nur als finanzieller Anschub für die private Altersvorsorge von Kindern dient, sondern gezielt die finanzielle Bildung und Aktienkultur stärken soll.

Die Frühstart-Rente soll an wichtige Themen der Finanzbildung heranführen, wie zum Beispiel:

Ein langer Anlagehorizont ist für die private Altersvorsorge wichtig. Denn: Je früher Du mit der Geldanlage startest, desto länger profitierst Du vom Zinseszinseffekt und desto eher kannst Du Schwankungen am Aktienmarkt über die Zeit ausgleichen.

Die gesetzliche Rente bleibt das Grundgerüst der Altersvorsorge. Doch ohne eine Zusatzvorsorge reicht sie kaum zur Sicherung des Lebensstandards im Alter.

Die Frühstart-Rente sowie das Standarddepot können eine wichtige Möglichkeit für eine Zusatzrente sein.

Die Frühstart-Rente ist streng zweckgebunden für die private Altersvorsorge und kann nicht vorzeitig für andere Zwecke ausgezahlt werden.

Die Frühstart-Rente kann auch nicht gekündigt werden und das Guthaben kann erst mit dem Renteneintritt ausgezahlt werden.

Nachteile der Frühstart-Rente

Die Früh­start­rente startet für 6-jährige Kinder des Geburtsjahrgangs 2020. In den folgenden Jahren erwerben dann die Kinder einen Anspruch, die im jeweiligen Jahr ihr 6. Lebensjahr vollenden. Die Förderung endet mit dem 18. Lebensjahr.

Wenn Dein Kind heute schon älter als 6 Jahre ist, dann ist es nicht förderberechtigt.

Mit 10 Euro monatlich fällt die staatliche Förderung gering aus.

Ohne eigene Einzahlungen wird Dein Kind nicht auf ein ausreichendes Vermögen zur Altersvorsorge kommen um die Rentenlücke zu schließen.

Spätere Änderungen der Frühstart-Rente könnten die aktuell vorgesehene Form der staatlichen Förderung der Altersvorsorge gefährden

Nimmst Du die Frühstart-Rente in Anspruch, wird das angesparte Geld erst mit dem Renteneintritt ausgezahlt. Davor haben Deine Kinder keinen Zugriff auf die Ersparnisse – auch nicht im Notfall!

Häufige Fragen zur Frühstart-Rente

Vorsorgen mit FlexInvest Junior-SparPlan

Du musst nicht auf die Frühstart-Rente warten. Sorge mit dem FlexInvest Junior-SparPlan unabhängig von der Frühstart-Rente finanziell für Dein Kind vor. Mit dem FlexInvest Junior-SparPlan ist Sparen für Kinder ab 25 Euro monatlich möglich. So sorgst Du frühzeitig für Dein Kind vor oder baust Kapital auf.

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Hast Du Fragen zu FlexInvest? Wir beraten Dich gerne telefonisch oder per E-Mail.

  • 1

    GDV Gesamtverband der Versicherer e. V. Frühstart-Rente: Warum ein früher Einstieg in die Altersvorsorge sinnvoll ist. GDV Gesamtverband der Versicherer e. V., 20. Juni 2025, www.gdv.de/gdv/themen/leben/fruehstart-rente-warum-ein-frueher-einstieg-in-die-altersvorsorge-sinnvoll-ist-189224.

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  • 2

    CDU, CSU, SPD. Verantwortung für Deutschland. S. 19. CDU, CSU, SPD, 9. April 2025, https://www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf.

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  • 3

    Der Zins ist variabel und gilt für das aktuelle Jahr. Er wird jährlich neu festgelegt.

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