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Forderungsausfalldeckung in der Privat-Haftpflichtversicherung

Wenn Du von einem Radfahrer angefahren und verletzt wird, muss der Radfahrer laut Gesetz den Schaden zahlen. Hat er keine Privat-Haftpflicht und kann den Schaden nicht selbst zahlen, greift die Forderungsausfalldeckung und übernimmt die Kosten. Doch ist sie in jeder Privat-Haftpflicht enthalten? Mehr dazu erfährst Du in unserem Ratgeber.

Forderungsausfalldeckung

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  • Übernimmt Kosten des Schädigers
  • Bei bestehenden Verträgen, die älter als 5 Jahre sind, meistens nicht enthalten

Zur Privat-Haftpflicht

Das Wichtigste zur Forderungs­ausfall­deckung

  • Forderungsausfalldeckung
    Die Forderungsausfalldeckung (auch: Ausfalldeckung) ist eine Zusatzleistung der Privat-Haftpflicht. Die Forderungs­ausfall­deckung leistet, wenn Dir jemand einen Schaden zufügt, der keine eigene Haftpflichtversicherung hat und auch finanziell nicht in der Lage ist den Schaden finanziell zahlen kann.
  • Privat-Haftpflichtversicherung
    Eine Forderungs­ausfall­deckung ist nicht in jeder Privat-Haftpflicht enthalten. In Verträgen, die älter als 5 Jahre sind, ist diese meistens nicht enthalten. Daher kann eine Prüfung und Wechsel Deines Tarifs sinnvoll sein.
  • Zusätzlicher Schutz
    Mit einer Rechtsschutzversicherung kannst Du die Forderungsausfalldeckung ergänzen. Sie sichert Dich ab, wenn es aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des Schädigers zu einem Gerichtsverfahren kommt.
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Forderungs­ausfall­deckung: Was ist das eigentlich?

Die Forderungsausfalldeckung oder auch Ausfalldeckung ist eine zusätzliche Leistung der Privat-Haftpflichtversicherung. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn Dir jemand einen Schaden zugefügt hat, aber den Schadenersatz finanziell nicht leisten kann.

Sobald Dir ein Schaden zugefügt wurde, ist der Schädiger zu Schadensersatz verpflichtet. Normalerweise wird dieser Schadenersatz durch die Privathaftpflicht des Verursachers übernommen. Doch nicht jeder hat eine Haftpflichtversicherung, sodass er die Kosten selbst tragen muss. Kann er das nicht, springt dann Deine eigene Privat-Haftpflicht mit Forderungsausfalldeckung ein und übernimmt so die Kosten des Schädigers.

Bis es jedoch zur Ausfalldeckung durch Deinen Versicherer kommt, muss im ersten Schritt ein rechtskräftiges Gerichtsurteil für Deinen Schadenersatz (kein Anerkenntnis- oder Versäumnisurteil) oder ein vollstreckbarer Vergleich (Titel gegen den Dritten/Verursacher) vorhanden sein. Im zweiten Schritt muss über einen offiziellen Vollstreckungsversuch festgestellt worden sein, dass der Schadenersatzpflichtige den Betrag nicht selbst zahlen kann.

In dieser Situation kann Dir eine zusätzliche Rechtsschutzversicherung dabei helfen, Deinen Anspruch gerichtlich durchzusetzen und gleichzeitig nicht auf den anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten sitzen zu bleiben.

Beispiel für die Forde­rungs­ausfall­deckung

Die Forderungsausfalldeckung kommt zum Beispiel dann zum Einsatz, wenn Du als Fußgänger von einem Fahrradfahrer angefahren wirst und Dich verletzt. Nach dem Unfall erfährst Du, dass der Verursacher des Schadens arbeitssuchend und nicht versichert ist. Mit der Ausfalldeckung werden von Deinem Haftpflicht-Versicherer alle Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme übernommen.

Ein weiteres Beispiel, in dem die Forderungsausfalldeckung von Deiner Haftpflicht übernommen wird, ist, wenn Du in der Bahn an Deinem Laptop arbeitest, ein Fahrgast Dir versehentlich seinen Kaffee aufs Gerät schüttet und einen Schaden verursacht. Dein Laptop ist kaputt und Deine Kleidung muss in die Reinigung. Dadurch verpasst Du Deinen Anschlusszug und kommst zu spät zu einem wichtigen Termin. Der Schadenverursacher ist gerade in die Stadt gezogen, hat keine Haftpflichtversicherung und kann für die Dir verursachten Schäden nicht aufkommen. Deine Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung bietet Dir Schutz bei solchen Sachschäden mit evtl. daraus folgenden Vermögensschäden.

Fairster Schadenregulierer
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Sind wir ein Partner, auf den im Notfall Verlass ist? Unsere Kunden sagen ja und haben uns überdurchschnittlich stark beurteilt. Mit dem Gesamturteil "Sehr Gut" zählen wir laut FocusMoney zu den "Fairsten Schadenregulierern" unter den Privat-Haft­pflicht­versicherern.

Wann greift die Forderungsausfalldeckung nicht?

Die Ausfalldeckung Deiner Haftpflicht greift dann nicht, wenn es sich um Schäden an Fahrzeugen oder Immobilien handelt. Zusätzlich besteht dieser Schutz nicht, wenn der Verursacher den Schaden während seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht hat.

Sollten dennoch Immobilienschäden eintreten, hilft Dir eine Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung. Bei Fahrzeugschäden springt die Autoversicherung für Dich ein.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Forde­rungs­ausfall­deckung?

Damit die Forderungsausfalldeckung Deiner Privat-Haftpflicht greift, müssen im Schadenfall folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Ausfalldeckung muss in Deinem Vertrag enthalten sein: Dieser Schutz ist bei bestehenden Verträgen, die älter als 5 Jahre sind, meistens nicht enthalten. Bei CosmosDirekt ist im Basis- und Comfort-Tarif die Ausfalldeckung enthalten.
  • Kein Vorsatz: Der Versicherungsfall darf nicht vorsätzlich herbeigeführt worden sein.
  • Mindestschadenhöhe: Bei vielen Versicherern gibt es eine Mindestschadenhöhe bei der Forderungsausfalldeckung. Der Schaden wird erst dann übernommen, wenn diese erreicht ist. Bei CosmosDirekt gibt es keine Mindestschadenhöhe.
  • Keine gewerbliche Tätigkeit: Beschädigt ein von Dir beauftragter Handwerker etwas, ist das über die Ausfalldeckung nicht versichert.
  • Kein anderer Leistungsträger: Ist im Schadenfall ein anderer Versicherer oder Sozialversicherungsträger leistungspflichtig, muss dieser für die Kostenerstattung aufkommen.
  • Rechtskräftiger Titel: Voraussetzung für eine Leistung ist der Nachweis einer berechtigten Forderung gegen einen Dritten und dessen Zahlungsunfähigkeit. Die Forderung muss durch ein rechtskräftiges Urteil vor einem Gericht festgestellt worden sein. Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit besteht, wenn eine Zwangsvollstreckung ergebnislos war.
  • Örtlicher Geltungsbereich: Ausfalldeckungen gelten oftmals nur in Deutschland oder in der EU. Gilt Deine Ausfalldeckung nicht im außereuropäischen Ausland, hast Du keinen Schutz, wenn sich der Schaden dort ereignet. Für die Erbringung der Leistung ist aber meistens Voraussetzung, dass das Gerichtsurteil bei einem Gericht in Deutschland oder der EU erwirkt worden ist. Bei CosmosDirekt gilt die Forderungsausfalldeckung weltweit.

Ist eine Privathaftpflicht mit Forderungsausfalldeckung sinnvoll?

Es gibt keine gesetzliche Pflicht für eine Haftpflichtversicherung. Daher gibt es immer noch viele Menschen, die keinen Haftpflicht-Schutz haben. Dadurch ist das Risiko erhöht, dass Du bei einem Schaden, der Dir jemand anders zufügt, auf den Kosten sitzen bleibst. Dabei kann es sich um Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden handeln. Du hast dann zwar Recht auf Schadenersatz, doch wenn der Schädiger nicht zahlen kann, bekommst Du auch die Kosten nicht erstattet.

Für Dich kann das schwere Folgen haben. Vor allem bei Unfällen, bei denen hohe Schadensummen entstehen. Hast Du zum Beispiel eine Verletzung davongetragen, bedeutet das nicht nur, hohe Behandlungskosten zu haben, sondern auch mit wochenlangen Verdienstausfällen rechnen zu müssen. In solchen Fällen ist eine Forderungsausfalldeckung besonders sinnvoll.

Bei der Privat-Haftpflicht von CosmosDirekt ist sowohl im Basis-Tarif als auch im Comfort-Tarif ist eine weltweit gültige Forderungsausfalldeckung ohne eine Mindestschadenhöhe enthalten.

Erklärvideo zur Privat-Haftpflicht­versicherung

Fazit: Wer benötigt eine Ausfalldeckung?

Eine Forderungsausfalldeckung kann eine wichtige Absicherung sein, um Dich vor finanziellen Schäden zu schützen. Sie ist besonders sinnvoll in Situationen, in denen eine Schadenregulierung durch den Schadenverursacher nicht oder nur teilweise möglich ist. Die Ausfalldeckung ist als Leistung bei verschiedenen Versicherungen möglich, insbesondere in der Privat-Haftpflichtversicherung ist jedoch der Schutz durch eine Forderungs­ausfall­deckung sinnvoll.

Beachte jedoch, dass nicht alle Versicherungen eine Forderungsausfalldeckung in ihrer Privathaftpflicht anbieten. Die Bedingungen und Leistungen können von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein.

Je nach Tarif Deines Versicherers ist die Ausfalldeckung in Deiner Haftpflicht­versicherung inbegriffen. Mit CosmosDirekt erhältst Du eine Privat-Haftpflicht, ganz nach Deinen Wünschen und Bedürfnissen. Sowohl im Basis-Tarif als auch im Comfort-Tarif ist eine umfassende Forderungs­ausfalldeckung ohne eine Mindest­schadenhöhe enthalten. Der Schutz greift auch im Ausland sowie für alle mitversicherten Personen. Dies ist beispiels­weise der Fall, wenn Dein Kind, das über Dich mitversichert ist, beim Spaziergang von einem Fahrradfahrer angefahren und verletzt wird.

Beachte, dass die Forderungsausfalldeckung bei bestehenden Verträgen, die älter als 5 Jahre sind, meistens nicht enthalten ist. Nähere Informationen dazu findest Du in Deiner Versicherungspolice.

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  • 1

    Single-Tarif, Eintrittsalter 28 Jahre, Basis-Schutz mit 250 Euro Selbstbeteiligung, monatlicher finanzieller Aufwand bei jährlicher Zahlungsweise.

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  • 2

    Mögliche Ersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern: Jahresbeitrag für eine Privat-Haftpflicht mit mindestens 5 Mio. Euro Versicherungssumme. Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. Beispielfall: Eintrittsalter 28 Jahre, Single-Tarif, pauschale Deckungssumme 10 Mio. €: CosmosDirekt, Münchener Verein, Ergo und Gothaer 10 Mio., Europa 5 Mio., jeweils ohne Selbstbeteiligung, Versicherungsbeginn: 01.07.2025, Zahlweise jährlich, Laufzeit 1 Jahr.

    Beiträge für's beschriebene Beispiel: Münchener Verein Komfort 93,06 €, Ergo Smart 66,14 €, Gothaer Spar 39,52 €, Europa Basis 34,70 €, CosmosDirekt Basis 28,52 €.

    Quelle der Daten: Angebot der Anbieter sowie Vergleichsrechner Morgen & Morgen, Stand: Juli 2025.

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  • 3

    Der Rabatt gilt für alle bis 30 Jahre im Single-Tarif.

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