27.08.2020 - Expertentipp

Sicher und souverän auf dem E-Bike

1,36 Millionen E-Bikes wurden 2019 in Deutschland verkauft – so viele, wie noch nie zuvor in einem Jahr1. Und auch für 2020 kündigt sich ein Rekordjahr an. Doch der Umgang mit den elektrisch verstärkten Fahrrädern will geübt sein. Grund genug, sich genauer mit der sicheren Bedienung auseinanderzusetzen.

Saarbrücken – Für den Betrachter scheint es völlig mühelos: Immer häufiger bezwingen Radfahrer anspruchsvolle Bergstrecken, ohne ans persönliche Limit gehen zu müssen. Mit elektrisch verstärkten Fahrrädern macht vielen Menschen das Radfahren mehr Spaß. Trotzdem kann man nicht einfach aufsatteln und losfahren, denn für den Umgang mit E-Bikes müssen sich auch geübte Radfahrer ein wenig umstellen. CosmosDirekt, der Direktversicherer der Generali in Deutschland, hat Tipps für die sichere Radtour mit dem E-Bike.

BESONDERE HANDHABUNG

Der größte Unterschied zwischen einem klassischen Fahrrad und einem elektrischen Fahrrad ist der zusätzliche Antrieb. Der führt in der Regel zu höheren Geschwindigkeiten, die sich schon beim ersten Tritt in die Pedale bemerkbar machen. Deshalb sollte der Lenker beim Anfahren immer gerade stehen, um vor allem im engen Stadtverkehr einen zu schnellen Start in eine falsche Richtung zu verhindern. Nicht zu unterschätzen ist zudem der längere Bremsweg, denn je höher die Geschwindigkeit, desto länger braucht der Radfahrer, um zum Stehen zu kommen. Hat ein E-Bike erst einmal Fahrt aufgenommen, gilt es, die anderen Verkehrsteilnehmer zu beachten. Isolde Klein, Versicherungsexpertin bei CosmosDirekt, erklärt: „Natürlich müssen sich alle Verkehrsteilnehmer vorausschauend verhalten. E-Bike-Fahrer sollten aber immer im Hinterkopf haben, dass ihre Geschwindigkeit von anderen Verkehrsteilnehmern oft unterschätzt wird. Aus der Distanz kann ein E-Bike wie ein normales Fahrrad aussehen. Dann rechnen Fußgänger oder Autofahrer nicht mit der hohen Geschwindigkeit und schätzen die Verkehrssituation falsch ein. So kommt es schnell zu gefährlichen Situationen.“ Um diese im Alltag zu vermeiden, sollten sich Neulinge mit ihren E-Bikes und deren Fähigkeiten zunächst auf einer abgelegenen Straße vertraut machen. Auch in der Anleitung stehen viele wertvolle Hinweise zur Handhabung des eigenen Modells.

DER RICHTIGE SCHUTZ FÜR DAS E-BIKE

Wie jedes andere Fahrrad auch sind E-Bikes Gefahren wie Diebstahl, Vandalismus oder anderen Schäden ausgesetzt. Einziger Unterschied: E-Bikes sind durch ihre technische und hochwertige Ausstattung meist von höherem Wert als ein herkömmliches Fahrrad. Aus diesem Grund lohnt sich ein Versicherungsschutz für das neue E-Bike. „Der Wert eines Fahrrads kann sehr hoch sein: Eine individuelle Absicherung gegen einen möglichen Diebstahl ist daher für viele Kunden wichtig“, so Isolde Klein. „Über die Hausratversicherung können in der Regel alle Fahrräder in einem Haushalt – auch nicht versicherungspflichtige E-Bikes (Pedelecs) – auf Wunsch gegen Diebstahl mitversichert werden. Viele Versicherer bieten dabei auch individuelle Absicherungssummen an.“

HELME SCHÜTZEN – EGAL AUF WELCHEM RAD

Das Tragen eines Fahrradhelms ist in Deutschland zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben. Trotzdem sollten Radfahrer zum eigenen Schutz nicht darauf verzichten – ganz egal, welche Art Fahrrad sie nutzen. Schließlich kann ein Helm im Ernstfall schlimme Kopfverletzungen verhindern. „Unfälle mit dem Fahrrad können schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen. Daher ist eine private Unfallversicherung für Freizeitradfahrer durchaus sinnvoll“, sagt Isolde Klein. „Sie unterstützt Betroffene, die nach einem Sturz neben den gesundheitlichen Problemen auch mit einer finanziellen Belastung konfrontiert sind. Anders als die gesetzliche Unfallversicherung, die nur Unfälle auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit absichert, bietet die private Unfallversicherung auch in der Freizeit den richtigen Schutz.“ Darüber hinaus ist auch eine private Haftpflichtversicherung für Fahrradfahrer laut Isolde Klein unverzichtbar: „Wenn bei einem Unfall mit dem Fahrrad einem Dritten Schaden zugefügt wurde, kann es zu erheblichen Schadenersatzansprüchen kommen. Eine private Haftpflichtversicherung sichert Radfahrer für diesen Fall ab und kommt für die entstehenden Kosten auf.“

War die Veröffentlichung interessant?

Helfen Sie anderen und teilen Sie die Seite.

  • 1

    https://www.radfahren.de/story/fahrrad-verkaufszahlen-2019/