22.09.2020 - Expertentipp

Sicherer Start ins Studium dank passender Versicherungen

Endlich raus aus dem Elternhaus und rein in die Selbstständigkeit. Jedoch vergessen Studierende zwischen Seminaranmeldung und Wohnungssuche oft das Thema Versicherungsschutz. Denn außerhalb des angestammten Familienverbundes erlischt für sie bei einigen Versicherungen der Schutz. Daher sollten sich Studierende rechtzeitig informieren und sich um entsprechenden Schutz kümmern, um im Ernstfall abgesichert zu sein. CosmosDirekt gibt einen Überblick, was es zu beachten gilt.

Saarbrücken – Am 2. November 2020 starten die Vorlesungen des Wintersemesters 2020/21 – coronabedingt bundesweit zahlreichen Universitäten und Fachhochschulen gleichzeitig. Für viele Studierende heißt das: sich selbst organisieren, Studibude einrichten, neue Freunde finden, auf eigenen Beinen stehen. Dazu gehört auch, sich zum ersten Mal ernsthaft mit Versicherungen zu beschäftigen. CosmosDirekt, der Direktversicherer der Generali in Deutschland, hat Tipps, welche Versicherungen angehende Akademiker für sich abschließen sollten.

ALLES GAR KEIN BEINBRUCH MIT DER KRANKENVERSICHERUNG

Das Fußgelenk im Unisport verknackst? Den Magen am Mensaessen verdorben? Glücklicherweise müssen sich die meisten Studierenden um die passende Krankenversicherung keine Sorgen machen, denn bis zum Alter von 25 Jahren sind sie weiter über ihre Eltern abgesichert, wenn diese eine Familienversicherung bei einer der gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen haben. Viele Studierende verdienen sich durch Neben- oder Minijobs etwas Geld dazu. Das kann aber Auswirkungen auf den Krankenversicherungsschutz haben, wenn im Jahr 2020 das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen über 455 Euro liegt, bei Minijobs sogar schon über 450 Euro. Wird die Einkommensgrenze innerhalb eines Jahres für mehr als drei Monate überschritten, endet die Familienversicherung für den Studierenden und er muss für sich selbst eine studentische Krankenversicherung abschließen. Sich selbst versichern müssen darüber hinaus auch Studierende ab 25, außer sie sind über ihre/n Ehe- oder Lebenspartner/in nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz familienversichert. Die Altersgrenze verlängert sich, wenn das Studium beispielsweise aufgrund eines Wehr- oder Bundesfreiwilligendienstes nachweislich später begonnen werden konnte. Dann wird die Dauer des Dienstes angerechnet, maximal jedoch ein Jahr.

MISSGESCHICKE KÖNNEN TEUER WERDEN

Bei der Hausparty aus Versehen ein Bier im Laptop des Kommilitonen versenkt. Das ausgeliehene Fahrrad von der neuen besten Freundin zerbeult. Am Ende eines Studiums gibt es viele solcher Anekdoten zu erzählen. Jahre später kann man darüber lachen, aber so ein Schaden an fremdem Eigentum oder sogar anderen Personen kann schnell sehr teuer werden – wenn man keine Haftpflichtversicherung hat. Deshalb gehört sie zu den wichtigsten Policen überhaupt, auch für Studierende. Hier gilt ebenso: Junge Studierende können in der Regel bis zum Abschluss des Studiums die Police der Eltern mitnutzen. Das gilt auch, wenn sich unmittelbar an das bestandene Bachelorstudium ein Masterstudiengang anschließt. Sandra Kniesigk, Versicherungsexpertin von CosmosDirekt, rät jedoch, sich zu informieren: „Weil einige Versicherer Altershöchstgrenzen festgelegt haben, könnte der Familienschutz unter Umständen nicht über den gesamten Ausbildungs- oder Studienzeitraum greifen.“ Eine Voraussetzung für die Absicherung von Studierenden über die Familienhaftpflicht ist z. B., dass sie noch nicht verheiratet sind. „Der Schutz durch die Familien-Haftpflicht erlischt, sobald ein angehender Akademiker eine eigene Familie gründet – entweder durch Heirat oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft. In diesem Fall brauchen sie eine eigene Police, selbst wenn sie ihr Erststudium noch nicht abgeschlossen haben.“

EIGENTUM SCHÜTZEN – JA ODER NEIN?

Das erste eigene Reich – inklusive Waschmaschine, Küchengeräte, Fernseher, Laptop, Smartphone und Tablet. Bei so manchem Studierenden sammelt sich in kürzester Zeit ein nicht unwesentlicher Hausrat an. Doch lohnt sich eine Hausratversicherung für jeden Studierenden? Sandra Kniesigk meint: “Das kommt ganz auf die individuellen Rahmenbedingungen an.“ Wer auch während des Studiums zu Hause wohnt, profitiert von der Hausratpolice der Eltern. Dagegen verlieren Studierende, die die elterliche Wohnung endgültig verlassen, in der Regel auch deren Versicherungsschutz. Für sie ist eine Hausratversicherung auch bei geringem Einkommen empfehlenswert, wenn sich in der eigenen Wohnung besonders teure Unterhaltungselektronik oder viele Haushaltsgeräte befinden. „Wer jedoch wenig Sachvermögen besitzt oder z. B. möbliert in einem Wohnheim unterkommt, sollte abwägen, ob sich eine Versicherung lohnt“, differenziert Sandra Kniesigk.

Wenn Studierende nicht alleine wohnen, können sie von einer gemeinsamen Versicherung profitieren. Zieht z. B. ein Paar zusammen und ein Partner hat schon eine Hausratversicherung abgeschlossen, kann diese vom anderen Partner mitgenutzt werden. „In diesem Fall sollte man den Gesamtwert des nun gemeinsamen Hausrats überprüfen und ggf. die Versicherungssumme anpassen“, rät Sandra Kniesigk. Und in einer WG mit mehreren Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern? „Einige Versicherungen bieten auch spezielle Tarife für Wohngemeinschaften an“, sagt die Expertin, „am besten erkundigt man sich direkt beim Versicherer, ob diese Möglichkeit besteht.“

FRÜHZEITIGE ABSICHERUNG FÜR DAS BERUFSLEBEN

Es gibt auch nach dem Studium Situationen und Umstände, die man absichern kann und sollte, z. B. wenn man durch Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, seinen gewählten Beruf auszuüben und damit den Lebensunterhalt zu verdienen. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente schließt in der Regel diese Versorgungslücke nicht. Zudem ist das Risiko für Studierende und junge Arbeitnehmer mit weniger als fünf Jahren Berufserfahrung besonders hoch, denn sie erhalten meist gar keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Eine sinnvolle Möglichkeit, dies abzusichern, bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sandra Kniesigk dazu: „Bereits im Studium sollte man sich über eine solche Absicherung Gedanken machen. Denn je jünger man in die Berufsunfähigkeitsversicherung einsteigt, umso günstiger sind in der Regel auch die Beiträge.“

PRIVAT AKTIV – GUT ABGESICHERT

„Studieren ist mein Beruf“ – das gilt für alle, die an einer staatlich anerkannten Hochschule, Fachhochschule oder Universität eingeschrieben sind. Und deswegen sind sie u. a. während dieser Tätigkeit sowie auf dem Weg von Vorlesungssaal zu Vorlesungssaal über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Aber auch außerhalb des Unicampus und im Privatleben können Unfälle passieren. Daher sollte man sich über eine entsprechende Absicherung in Form einer privaten Unfallversicherung Gedanken machen. „Sie ist besonders für Menschen zu empfehlen, die in ihrer Freizeit viel aktiv sind. Denn mit ihr kann man sich zumindest vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen“, sagt Sandra Kniesigk.

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