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Haushaftpflichtversicherung für Dein Haus abschließen

Eine Haushaftpflichtversicherung (auch Grundbesitzerhaftpflichtversicherung genannt) schützt Eigentümer, insbesondere Vermieter, vor den finanziellen Folgen aus Sach- oder Personenschäden an Dritten, die sich im Zusammenhang mit dem Haus bzw. Grundstück ereignen. Wir erklären Dir, in welchen Fällen sie greift und für wen diese sinnvoll ist.

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Das Wichtigste zum Thema Haus und Haftpflichtversicherung

  • Haushaftpflichtversicherung: Eine Haushaftpflichtversicherung schützt Eigentümer, insbesondere Vermieter, vor den finanziellen Folgen aus Sach- oder Personenschäden an Dritten, die sich im Zusammenhang mit dem Haus bzw. Grundstück ereignen.
  • Bezeichnungen: Die Haushaftpflichtversicherung wird manchmal auch als Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, Gebäudehaftpflichtversicherung oder einfach nur Haushaftpflicht bezeichnet.
  • Vermieter: Empfehlenswert ist die Grundbesitzerhaftpflicht insbesondere für Vermieter. Wird das Haus bzw. das Gebäude selbst bewohnt, bietet eine Privathaftpflicht in der Regel ausreichend Versicherungsschutz.
  • Kosten: Vermieter können die Kosten für eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung als Umlage auf den Mieter weitergeben. Die Beiträge für die Grundbesitzerhaftpflicht sind zudem als Werbungskosten steuerlich absetzbar.

Haus­haftpflicht­versicherung: Was ist das?

Die Haushaftpflichtversicherung schützt Eigentümer von Häusern bzw. Grundstücken vor den finanziellen Folgen aus Schäden, welche anderen Personen im Zusammenhang mit einer Immobilie bzw. einem Grundstück des jeweiligen Eigentümers erleiden. Andere Bezeichnungen für diese Art der Versicherung sind Grundbesitzerhaftpflicht bzw. Haushaftpflicht.

Warum kann für ein Haus eine Haftpflichtversicherung notwendig sein?

An einem Dach sind Ziegel beschädigt

Im Sinne der Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht ist jeder Eigentümer einer Immobilie dazu verpflichtet, mögliche Risiken und Gefahren für dritte Personen auszuschließen. Solche Risiken sind z. B. das Herunterfallen von morschen Ästen oder Dachziegeln, ein nicht gestreuter und folglich rutschiger Gehweg auf dem Grundstück oder eine kaputte Beleuchtung im Treppenhaus der Immobile.

Trotz zahlreicher Vorsichtmaßnahmen ist es für Hausbesitzer allerdings unmöglich, alle unvorhergesehenen Risiken zu beseitigen, insbesondere als Vermieter einer Immobilie. Da es trotz Sorgfalt immer zu einem Schadensfall kommen kann, schließen viele Vermieter für ihr Haus eine gesonderte Haftpflichtversicherung ab.

Damit Du keine zusätzliche Versicherung abschließen musst, bietet Dir CosmosDirekt die Option, die Leistungen in Deiner privaten Haftpflichtversicherung oder in Deiner Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zu integrieren.

Leistungen der Haus­haftpflicht­versicherung

Erleiden dritte Personen bzw. deren Eigentum einen Schaden auf Deinem Grundstück, greift die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer. Die Versicherung schützt vor finanziellen Folgen aus Sachschäden, sowie Schäden an Personen, die sich im Zusammenhang mit dem Haus oder Grundstück ereignen. Die Haushaftpflichtversicherung wehrt zudem unberechtigte Ansprüche für Dich ab.

Zu den Leistungen der Haushaftpflichtversicherung zählt z. B. die Übernahme der Kosten für Reparaturen oder Instandsetzungsarbeiten für beschädigtes Eigentum.

Die Versicherungssumme bei Personenschäden, z. B. durch Unfälle, kann schnell auf mehrere Millionen anwachsen. Die Haushaftpflichtversicherung übernimmt mögliche Folgekosten durch Ansprüche der Geschädigten, z. B. aufgrund von Verdienstausfall, Behandlung oder Schmerzensgeld.

Je nach abgeschlossenem Tarif bieten manche Haushaftpflichtversicherungen auch einen passiven Rechtsschutz. Passiver Rechtsschutz bedeutet, dass Deine Versicherung alle an Dich gestellten Ansprüche überprüft und notfalls gerichtlich anficht, sofern diese ungerechtfertigt sind. Nicht zu verwechseln ist das jedoch mit einer vollständigen Rechtsschutzversicherung.

Dass es durchaus sinnvoll ist, das Haus über eine leistungsstarke Haftpflichtversicherung abzusichern, wird mit Blick auf zwei mögliche Schadensfälle deutlich. Kommen Dritte z. B. durch Abwasser im Gebäude oder durch Rückstau im Kanalsystem zu Schaden, greift Deine Haushaftpflichtversicherung. Werden Dritte durch Umbauarbeiten an Deinem Haus verletzt oder angrenzende Anlagen oder Wege beschädigt, springt auch dann die Versicherung für den Schaden ein.

Darüber hinaus schützt die Haftpflichtversicherung für das Haus auch vor:

  • Risiken in Nebengebäuden des Hauses (z. B. Garagen)
  • Risiken aus Schwimmbecken oder anderen Wasseranlagen
  • Risiken auf Zugängen, Wegen und Plätzen
  • Risiken in Gemeinschaftsbereichen (z. B. Spielplätze)
  • Risiken durch Flüssiggastanks und Antennenanlagen

Hier greift die Haushaftpflichtversicherung nicht

Der Versicherungsschutz für Hausbesitzer hat aber auch seine Grenzen. Ein wichtiges Stichwort ist hier die Deckungssumme der Haftpflicht. Ähnlich wie bei einer Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Deine Versicherung nämlich nur bis zur Höhe der in der Versicherungspolice festgesetzten, maximalen Versicherungssumme. Kosten, die darüber hinausgehen, müssen vom Hausbesitzer selbst getragen werden.

Auch bei mutwillig herbeigeführten Schäden am Haus greift die Haftpflichtversicherung nicht. Das gleiche gilt, wenn der Hausbesitzer seiner Verkehrssicherungspflicht bzw. Instandhaltungshaltungspflicht dauerhaft vernachlässigt.

Bei Wasserschäden schützt die Haushaftpflichtversicherung nur vor Schäden an Dritten. Für Schäden an der eigenen Anlage, bzw. am eigenen Mobiliar, greift je nach Schadensfall entweder die Wohngebäudeversicherung oder aber die Hausratversicherung.

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Wann ist bei einem Haus eine Haftpflichtversicherung sinnvoll?

Junges Paar erhält den Hausschlüssel

Vor allem Personen, die ihr Eigentum nicht selbst bewohnen, z. B. Vermieter von Immobilien, wird zu einer Haushaftpflichtversicherung geraten. Zum einen lassen sich mögliche Gefahrenquellen der Immobilie dann schlechter kontrollieren, zum anderen greift die Privathaftpflicht des Eigentümers nicht, wenn das Haus nicht selbst von diesem bewohnt wird.

Je mehr Personen Zutritt zum Gebäude, bzw. dem Grundstück haben, desto größer ist zudem das Gefahrenpotenzial. Auch von den Mietern geht ein gewisses Risiko aus. Denn selbst wenn Du einige Verkehrssicherungspflichten auf den Mieter überträgst, bleibst Du als Eigentümer des Gebäudes gesetzlich haftbar.

Bewohnst Du Deine Immobilie jedoch selber, bist Du mit einer privaten Haftpflichtversicherung in der Regel ausreichend geschützt. Der Abschluss einer gesonderten Haushaftpflichtversicherung ist dann meist nicht nötig. Das gilt übrigens auch für den Fall, dass Du als Eigentümer eines Zweifamilienhauses nur eine Haushälfte bewohnst.

Haftpflichtversicherung für das Haus: wie hoch sind die Kosten?

Abhängig vom Leistungsumfang der Versicherung, sowie dem Zustand und der Größe vom Haus, variieren auch die Kosten der Haftpflichtversicherung. In der Regel können sich Vermieter bereits mit niedrigen, zweistelligen Monatsbeiträgen für Versicherungssummen von mehreren Millionen Euro absichern.

Umlegung auf Mieter möglich

Die Kosten für eine gesonderte Haushaftpflichtversicherung müssen übrigens nicht zwangsläufig vom Vermieter getragen werden. Beiträge für eine solche Versicherung zählen zu Nebenkosten, die ─ ähnlich wie Beiträge für Wohngebäudeversicherung ─ als Umlage auch an den Mieter der Immobilie weitergegeben werden können.

Kosten für Haushaftpflichtversicherung steuerlich absetzbar

Sofern Du Vermieter bist, profitierst Du hier von einem Vorteil: Hast Du für Dein Haus eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, kannst Du die Beiträge als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Für Hausbesitzer, die ihr Eigentum nicht vermieten, können zwar die Beiträge für eine private Haftpflichtversicherung als Vorsorgekosten steuerlich geltend machen, bei einer Haushaftpflichtversicherung kann es jedoch sein, dass das Finanzamt diese als Sachversicherung einstuft, womit die Beiträge für die Gebäudehaftpflichtversicherung nicht absetzbar wären.

Erklärvideo zur Privat-Haftpflicht­versicherung

Häufige Fragen zur Haus­haftpflicht­versicherung

Fazit: Haushaftpflichtversicherung vor allem für Vermieter sinnvoll

Hausbesitzer unterliegen in Deutschland der Verkehrssicherheit- und Instandhaltungspflicht. Ein Unfall auf einem rutschigen Gehweg, für dessen Streuung eigentlich der Mieter verantwortlich gewesen wäre, kann hohe Kosten für den Eigentümer der Anlage verursachen. Eine Haushaftpflichtversicherung schützt Eigentümer vor finanziellen Folgen aus Schäden an Dritten, die sich in Zusammenhang mit dem eigenen Haus oder Grundstück ereignen.

Der Abschluss einer Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn das Haus vermietet bzw. einer dritten Person überlassen wird. Bei CosmosDirekt kannst Du eine solche Haus- und Grundbesitzhaftpflicht ohne größeren Aufwand abschließen. Die Kosten für die Grundbesitzerhaftpflicht können Vermieter als Umlage auf den Mieter abgeben oder als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Sofern Du Dein Gebäude selbst bewohnst, bist Du mit einer privaten Haftpflichtversicherung in der Regel ausreichend geschützt.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung von CosmosDirekt © iStock Photo m&r kreativ GmbH

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    Für die Risikolebens,- Sterbegeld und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung gilt: In den ersten 5 Versicherungsjahren erhält der Versicherungsnehmer für das jeweilige Versicherungsjahr, in dem der Vertrag ungekündigt besteht und die Erst- bzw. Folgeprämie fristgerecht gezahlt wurde, je einen OBI Gutschein über einen Wert von 15 Euro. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Gewährung eines Gutscheins über den Gesamtbetrag von 75 Euro. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in der Vergangenheit ein Vertrag zum jeweiligen Produkt abgeschlossen, hierfür ein Gutschein vergeben und anschließend gekündigt wurde. Der erste Gutschein wird 2 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.07.2026 im September 2026. Die Gutscheine in den Folgejahren werden jeweils im Monat des Versicherungsbeginns (im genannten Beispielfall also jeweils im Juli) ausgehändigt. Voraussetzung ist, dass bis dahin der Beitrag regelmäßig gezahlt wurde und der Vertrag ungekündigt ist.

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    Für die Privat-Haftpflicht-, Tierhalter-Haftpflicht-, Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht -, Hausrat-, Wohngebäude-, Unfall- und/oder Autoversicherung mit dem Baustein Verkehrs-Rechtsschutz gilt: Der 15 Euro OBI Gutschein wird 2 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.07.2026 im September 2026. Voraussetzung ist, dass bis dahin der Beitrag regelmäßig gezahlt wurde und der Vertrag ungekündigt ist. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, die bereits bestehende Verträge zum jeweiligen Produkt bei CosmosDirekt ablösen und/oder ergänzen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in den letzten 12 Monaten ein Vertrag zum jeweiligen Produkt bei CosmosDirekt bestand (ausgenommen Fahrzeugwechsel oder zusätzliche Fahrzeuge bei der Autoversicherung mit Verkehrs-Rechtsschutz).

    Für alle Aktionsprodukte gilt: Der Versand des Gutscheins erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Bitte achte daher darauf, dass Deine bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse korrekt ist und das Postfach genügend Speicherkapazität aufweist. CosmosDirekt behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (zum Beispiel missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. CosmosDirekt behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn die Aktion nicht planmäßig abläuft (zum Beispiel Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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