Für Steuerpflichtige ist es interessant, die Beiträge für Versicherungen von der Steuer abzusetzen und somit Steuern zu sparen. Um sich gegen nicht tragbare finanzielle Risiken abzusichern, sollte jeder eine private Haftpflichtversicherung haben. Der Gesetzgeber kommt den Versicherten hier entgegen: Beiträge für Haftpflichtversicherungen sind steuerlich absetzbar. Wie Du am besten vorgehest und was Du beachten musst, erfährst Du im Ratgeber.
Informationen zur privaten Haftpflichtversicherung von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite.
Beiträge als Vorsorgeaufwendungen absetzen
Auto, Grundstück und der geliebte Hund – all diese Dinge können mit einer Haftpflichtversicherung abgesichert werden. Eine Privathaftpflicht sollte jeder haben. Die private Haftpflichtversicherung bewahrt Dich davor, Dich wegen einer Unachtsamkeit ein Leben lang finanziell einschränken zu müssen. Der Gesetzgeber erkennt Haftpflichtversicherungen als Vorsorgeaufwendung in der Steuererklärung an. Damit unterstützt er dabei, sich gegen Risiken im Leben abzusichern.
Neben den Haftpflichtversicherungen kannst Du in der Steuererklärung auch andere Versicherungen als Vorsorgemaßnahmen angeben. Die Ausgaben für die folgenden Versicherungen kannst Du steuerlich geltend machen:
- Altersvorsorge
- Arbeitslosenversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Haftpflichtversicherung (zum Beispiel Privathaftpflicht, Kfz-Haftpflicht)
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Unfallversicherung
- Risiko-Lebensversicherung
Die Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung geltend machen
Die Beiträge zur Privathaftpflicht können als sonstige Vorsorgeaufwendung steuerlich abgesetzt werden. Deine Beiträge trägst Du in der "Anlage Vorsorgeaufwände" (Zeile 46 - 50) Deiner Einkommenssteuererklärung ein. Hier können auch alle weiteren Beiträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen eingetragen werden, wie zum Beispiel Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Neben der Privathaftpflicht kannst Du weitere Haftpflichtversicherungen als Vorsorgeaufwendungen in der Einkommenssteuererklärung geltend machen:
- Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- Bauherrenhaftpflicht
- Jagdhaftpflicht
- Bootshaftpflicht
- Gewässerschaden-Haftpflicht
Bereits 2017 ist das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in Kraft getreten, das unter anderem die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung neu regelt. Ab 2019 – also erstmals für die Einkommensteuererklärung 2018 – wurde die Frist zur Abgabe der Steuererklärung um zwei Monate verlängert. Wer die Formulare selbst ausfüllt, muss sie künftig erst Ende Juli einreichen. Bisher musste die Steuererklärung bis Ende Mai fertig sein.
Achtung: Wer den Abgabetermin nicht einhält, kommt um einen Versäumniszuschlag nicht herum. Für jeden Monat, den die Steuererklärung zu spät eingereicht wurde, sind mindestens 25 Euro zu zahlen. Der Zuschlag wird zur Steuerschuld addiert oder von der Rückerstattung abgezogen. Liegt die Nachzahlung über mindestens 10.000 Euro, wird ein höherer Versäumniszuschlag zugrunde gelegt. Für eine Fristverlängerung kannst Du mit Deinem Finanzamt sprechen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Die grundlegende Voraussetzung, um in deiner Steuererklärung die Beiträge der Haftpflicht absetzen zu können: Du musst steuerpflichtige Einnahmen haben. Ist dies erfüllt, musst du vor allem folgendes beachten: Der Gesetzgeber hat Höchstgrenzen festgelegt, bis zu denen Vorsorgeaufwendungen steuerlich berücksichtigt werden können.
- Höchstgrenze für Angestellte, Beamte, Rentner und Pensionäre: Beträge bis zu einem Höchstbetrag von 1.900 Euro sind absetzbar.
- Höchstgrenze für Selbstständige: Selbstständigen wird eine höhere Höchstgrenze für Vorsorgeaufwände eingeräumt. Da Selbständige die Krankenkassenbeiträge komplett selbst aufbringen, wird ihnen ein Höchstbetrag von 2.800 Euro pro Steuerjahr gewährt.
- Höchstgrenze für Ehepaare: Für Ehepaare, die ihr Einkommen zusammen veranlagen, ergibt sich der gemeinsame Höchstbetrag aus der Summe der zustehenden Höchstbeträge jedes Ehegatten. Wer viele Vorsorgeaufwendungen sein Eigen nennt, kann faktisch nur wenige oder keine Beiträge bestimmter Versicherungen wie der Haftpflicht in der Steuererklärung geltend machen.
Erklärvideo zum Thema: Privat-Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen
Sonderfall: Kfz-Haftpflichtversicherung
Ein Auto kann die Haushaltskasse ziemlich belasten. Ein großer Kostenfaktor sind die Versicherungen zur Unterhaltung des Wagens. Daher ist es erfreulich, dass ein Teil der Kosten für die Kfz Versicherung über die Steuererklärung absetzbar sind.
Welche Kosten können geltend gemacht werden?
Es ist ratsam, neben einer Haftpflicht, eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für ein Auto abzuschließen. Aber nicht alle Versicherungsarten werden vom Finanzamt berücksichtigt. Nur die Kfz-Haftpflicht ist steuerlich absetzbar. Sie gilt als Vorsorgemaßnahme, weil man mit ihr gegen etwaige Schadenleistungen gegenüber Dritten abgesichert ist. Die Kfz-Haftpflicht ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben. Demnach kommt der Staat seinen Bürgern entgegen, indem die Kfz-Haftpflicht in der Steuererklärung - alternativ - gleich an mehreren Stellen geltend machen können.
Als sonstige Vorsorgeaufwendung gilt die Kfz-Haftpflicht in der Steuererklärung, wenn es sich bei ihr nicht um Betriebs- oder Werbungskosten handelt. Als Betriebskosten ist die Kfz-Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzbar, wenn Du ein eigenes Unternehmen besitzt.
Fahrten zur Arbeit können in der Steuererklärung über die Entfernungspauschale meist bis zu einem Betrag von 4.500 Euro/Jahr als Werbungskosten angeführt werden. Wer diesen Vorteil nutzen kann, profitiert häufig stärker, als wenn er die Beiträge unter den sonstigen Vorsorgeaufwendungen absetzt.
Welche Unterlagen brauche ich zur Steuererklärung?
Die Möglichkeit, die Beiträge der Kfz- und Privat-Haftpflicht in der Steuererklärung anzugeben, wird meistens im Rahmen der Absetzbarkeit der sonstigen Vorsorgeaufwendungen genutzt. Neben den notwendigen Formularen vom Finanzamt benötigst Du einen Nachweis über die geleisteten Beiträge in dem entsprechenden Steuerjahr. Wenn Dein Versicherer Dir nicht automatisch einen Beitragsnachweis zugeschickt hat, solltest Du diesen anfordern. In den meisten Fällen reicht bereits eine Kopie des Versicherungsvertrages und der Kontoauszüge, aus denen hervorgeht, dass die Zahlungen getätigt wurden. Oftmals reicht es auch, wenn Du einmal eine Kopie des Versicherungsvertrages einreichst und in den Folgejahren nur die Zahlungen nachweist.
Tipp: Lass Dich beraten!
Es ist ratsam, sich bei der Steuererklärung beraten zu lassen, wenn man unsicher ist, was man absetzen kann. Das sieht der Gesetzgeber so, weshalb nur Menschen mit entsprechender Ausbildung Geld für die steuerliche Beratung nehmen dürfen. Das können Steuerberater, Anwälte und Beratungsstellenleiter in Lohnsteuerhilfevereinen sein. Damit wird sichergestellt, dass die Unterstützung in Steuersachen fachgerecht und von Qualität ist.
Fazit: Haftpflichtversicherung absetzen kann sich lohnen
Es kann sich für Steuerpflichtige lohnen zu prüfen, ob ihre Haftpflichtversicherung absetzbar ist. Es kann aber keine Garantie darüber gegeben werden, dass jeder Bürger mit einer Haftpflichtversicherung steuerliche Vorteile genießen kann. Viele erreichen schon durch die Angabe der Ausgaben für die Krankenversicherung die Höchstgrenze beim Vorsorgeaufwand. Deshalb sollte genau geprüft werden, ob es möglich ist, die Kosten für die Kfz-Haftpflicht mit der Entfernungspauschale abzufangen. Auch wenn der Fall eintritt, dass es sich nicht lohnt oder durch das Überschreiten von Höchstgrenzen nicht möglich ist, die Haftpflicht steuerlich geltend zu machen, sollte auf diesen Versicherungsschutz nicht verzichtet werden. Zu groß ist das Risiko, durch eine Unachtsamkeit im Alltag einen so großen Schaden anzurichten, für den ohne Haftpflichtversicherung ein Leben lang gezahlt werden müsste.