Zu sehen ist eine Person, die ihre Haftpflichtversicherung bei den Steuern absetzt

Haft­pflicht­ver­si­che­rung und Steu­er­er­klä­rung

Was ist steuerlich absetzbar?

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Für Steuerpflichtige ist es interessant, die Beiträge für Ver­siche­rungen von der Steuer abzu­setzen und somit Steuern zu sparen. Um sich gegen nicht trag­bare finan­zielle Risiken abzu­sichern, sollte jeder eine private Haftpflichtversicherung haben. Der Gesetz­geber kommt den Ver­sicher­ten hier ent­gegen: Bei­träge für Haft­pflicht­versiche­rungen sind steuer­lich ab­setzbar. Wie Du am besten vorgehest und was Du beachten musst, erfährst Du im Ratgeber.

Informationen zur privaten Haftpflicht­versicherung von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite.

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Steuer­tipps

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Beiträge als Vorsor­ge­auf­wen­dungen absetzen

Auto, Grundstück und der geliebte Hund – all diese Dinge können mit einer Haftpflichtversicherung abgesichert werden. Eine Privathaftpflicht sollte jeder haben. Die private Haftpflichtversicherung bewahrt Dich davor, Dich wegen einer Unachtsamkeit ein Leben lang finanziell einschränken zu müssen. Der Gesetzgeber erkennt Haftpflicht­versicherungen als Vorsorge­aufwendung in der Steuer­erklärung an. Damit unterstützt er dabei, sich gegen Risiken im Leben abzusichern.

Neben den Haftpflicht­versicherungen kannst Du in der Steuer­erklärung auch andere Versicherungen als Vorsorge­maßnahmen angeben. Die Ausgaben für die folgenden Versicherungen kannst Du steuerlich geltend machen:

  • Altersvorsorge
  • Arbeitslosenversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung
  • Haftpflichtversicherung (zum Beispiel Privathaftpflicht, Kfz-Haftpflicht)
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Unfallversicherung
  • Risiko-Lebensversicherung

Wenn Du wissen möchtest, warum eine Haftpflicht so wichtig ist, was alles abgesichert ist und wie Du Dich bestens absicherst, empfehlen wir Dir unserer Produktseite zum Thema Haftpflichtversicherung.

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Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung in der Steu­er­er­klä­rung geltend machen

Die Beiträge zur Privathaftpflicht können als sonstige Vorsorgeaufwendung steuerlich abgesetzt werden. Deine Beiträge trägst Du in der "Anlage Vorsorgeaufwände" (Zeile 46 - 50) Deiner Einkommens­steuer­erklärung ein. Hier können auch alle weiteren Beiträge für sonstige Vorsorge­­aufwendungen eingetragen werden, wie zum Beispiel Beiträge zur Kfz-Haftpflicht­versicherung. Neben der Privat­haftpflicht kannst Du weitere Haftpflicht­versicherungen als Vorsorge­aufwendungen in der Einkommens­steuer­erklärung geltend machen:

  • Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Bauherrenhaftpflicht
  • Jagdhaftpflicht
  • Bootshaftpflicht
  • Gewässerschaden-Haftpflicht

Bereits 2017 ist das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungs­verfahrens in Kraft getreten, das unter anderem die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung neu regelt. Ab 2019 – also erstmals für die Einkommensteuererklärung 2018 – wurde die Frist zur Abgabe der Steuererklärung um zwei Monate verlängert. Wer die Formulare selbst ausfüllt, muss sie künftig erst Ende Juli einreichen. Bisher musste die Steuererklärung bis Ende Mai fertig sein.

Achtung: Wer den Abgabetermin nicht einhält, kommt um einen Versäumniszuschlag nicht herum. Für jeden Monat, den die Steuererklärung zu spät eingereicht wurde, sind mindestens 25 Euro zu zahlen. Der Zuschlag wird zur Steuerschuld addiert oder von der Rückerstattung abgezogen. Liegt die Nachzahlung über mindestens 10.000 Euro, wird ein höherer Versäumniszuschlag zugrunde gelegt. Für eine Fristverlängerung kannst Du mit Deinem Finanzamt sprechen.

Welche Voraus­set­zungen muss ich erfüllen?

Die grundlegende Voraussetzung, um in deiner Steuererklärung die Beiträge der Haftpflicht absetzen zu können: Du musst steuerpflichtige Einnahmen haben. Ist dies erfüllt, musst du vor allem folgendes beachten: Der Gesetzgeber hat Höchstgrenzen festgelegt, bis zu denen Vorsorgeaufwendungen steuerlich berücksichtigt werden können.

  • Höchstgrenze für Angestellte, Beamte, Rentner und Pensionäre: Beträge bis zu einem Höchstbetrag von 1.900 Euro sind absetzbar.
  • Höchstgrenze für Selbstständige: Selbstständigen wird eine höhere Höchstgrenze für Vorsorgeaufwände eingeräumt. Da Selbständige die Krankenkassenbeiträge komplett selbst aufbringen, wird ihnen ein Höchstbetrag von 2.800 Euro pro Steuerjahr gewährt.
  • Höchstgrenze für Ehepaare: Für Ehepaare, die ihr Einkommen zusammen veranlagen, ergibt sich der gemeinsame Höchstbetrag aus der Summe der zustehenden Höchstbeträge jedes Ehegatten. Wer viele Vorsorgeaufwendungen sein Eigen nennt, kann faktisch nur wenige oder keine Beiträge bestimmter Versicherungen wie der Haftpflicht in der Steuererklärung geltend machen.

Informiere Dich gut und lasse Dir im besten Fall von einem Steuerberater helfen.

Erklärvideo zum Thema: Privat-Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen

Sonder­fall: Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Ein Auto kann die Haushaltskasse ziemlich belasten. Ein großer Kostenfaktor sind die Versicherungen zur Unterhaltung des Wagens. Daher ist es erfreulich, dass ein Teil der Kosten für die Kfz Versicherung über die Steuererklärung absetzbar sind.

Welche Kosten können geltend gemacht werden?

Es ist ratsam, neben einer Haftpflicht, eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für ein Auto abzuschließen. Aber nicht alle Versicherungsarten werden vom Finanzamt berücksichtigt. Nur die Kfz-Haftpflicht ist steuerlich absetzbar. Sie gilt als Vorsorgemaßnahme, weil man mit ihr gegen etwaige Schadenleistungen gegenüber Dritten abgesichert ist. Die Kfz-Haftpflicht ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben. Demnach kommt der Staat seinen Bürgern entgegen, indem die Kfz-Haftpflicht in der Steuererklärung - alternativ - gleich an mehreren Stellen geltend machen können.

Als sonstige Vorsorgeaufwendung gilt die Kfz-Haftpflicht in der Steuererklärung, wenn es sich bei ihr nicht um Betriebs- oder Werbungs­kosten handelt. Als Betriebs­kosten ist die Kfz-Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzbar, wenn Du ein eigenes Unternehmen besitzt.

Fahrten zur Arbeit können in der Steuererklärung über die Entfernungs­pauschale meist bis zu einem Betrag von 4.500 Euro/Jahr als Werbungs­kosten angeführt werden. Wer diesen Vorteil nutzen kann, profitiert häufig stärker, als wenn er die Beiträge unter den sonstigen Vorsorgeaufwendungen absetzt.

Wenn Du nicht nur bei der Steuer sparen möchtest, sondern auch sonst die Kosten Deiner Kfz-Haftpflichtversicherung überprüfen möchtest, empfiehlt sich ein Vergleich der verschiedenen Anbieter. Wenn Deine Versicherung zu teuer ist, kannst Du die Checkliste "So funktioniert der Kfz-Versicherungswechsel" nutzen.

Welche Unterlagen brauche ich zur Steuererklärung?

Die Möglichkeit, die Beiträge der Kfz- und Privat-Haftpflicht in der Steuererklärung anzugeben, wird meistens im Rahmen der Absetzbarkeit der sonstigen Vorsorgeaufwendungen genutzt. Neben den notwendigen Formularen vom Finanzamt benötigst Du einen Nachweis über die geleisteten Beiträge in dem entsprechenden Steuerjahr. Wenn Dein Versicherer Dir nicht automatisch einen Beitragsnachweis zugeschickt hat, solltest Du diesen anfordern. In den meisten Fällen reicht bereits eine Kopie des Versicherungsvertrages und der Kontoauszüge, aus denen hervorgeht, dass die Zahlungen getätigt wurden. Oftmals reicht es auch, wenn Du einmal eine Kopie des Versicherungsvertrages einreichst und in den Folgejahren nur die Zahlungen nachweist.

Ist meine Haft­pflicht­ver­si­che­rung absetzbar?

  • Steuerpflichtiges Einkommen im Steuerjahr gehabt?
  • Haftpflichtversicherungen abgeschlossen?
  • Höchstgrenze mit sonstigen Vorsorgemaßnahmen noch nicht erreicht?
  • Sonderfall Kfz-Haftpflicht: Betriebskosten, Werbekosten oder Vorsorgeaufwand?
  • Nachweise vorhanden?

Tipp: Lass Dich beraten!

Es ist ratsam, sich bei der Steuererklärung beraten zu lassen, wenn man unsicher ist, was man absetzen kann. Das sieht der Gesetzgeber so, weshalb nur Menschen mit entsprechender Ausbildung Geld für die steuerliche Beratung nehmen dürfen. Das können Steuerberater, Anwälte und Beratungs­stellen­leiter in Lohn­steuer­hilfevereinen sein. Damit wird sichergestellt, dass die Unterstützung in Steuersachen fachgerecht und von Qualität ist.

Fazit: Haft­pflicht­ver­si­che­rung absetzen kann sich lohnen

Es kann sich für Steuerpflichtige lohnen zu prüfen, ob ihre Haftpflichtversicherung absetzbar ist. Es kann aber keine Garantie darüber gegeben werden, dass jeder Bürger mit einer Haftpflichtversicherung steuerliche Vorteile genießen kann. Viele erreichen schon durch die Angabe der Ausgaben für die Krankenversicherung die Höchstgrenze beim Vorsorgeaufwand. Deshalb sollte genau geprüft werden, ob es möglich ist, die Kosten für die Kfz-Haftpflicht mit der Entfernungs­pauschale abzufangen. Auch wenn der Fall eintritt, dass es sich nicht lohnt oder durch das Überschreiten von Höchstgrenzen nicht möglich ist, die Haftpflicht steuerlich geltend zu machen, sollte auf diesen Versicherungs­schutz nicht verzichtet werden. Zu groß ist das Risiko, durch eine Unachtsamkeit im Alltag einen so großen Schaden anzurichten, für den ohne Haftpflicht­versicherung ein Leben lang gezahlt werden müsste.

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