Nahezu jeder Benziner fährt in Deutschland mit Ethanol. Denn der Kraftstoff aus regenerativen Rohstoffen wird einigen Benzinsorten beigemischt. Dadurch sollen vor allem die Treibhausgasemissionen im Straßenverkehr verringert werden. Bei Herstellerfreigabe ist der Einsatz von Ethanol fast immer unbedenklich. In unserem Ratgeber erfährst Du, wann Misstrauen überhaupt angebracht ist – und worum es sich bei Ethanol genau handelt.
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Alkohol im Tank: Was genau ist Ethanol?
Bei Ethanol handelt es sich um den weltweit am meisten verbreiteten biologischen Kraftstoff. Chemisch gesehen gehört er zur Stoffklasse der Alkohole. Für die Verwendung als Kraftstoff wird Bioethanol eingesetzt, der aus pflanzlichen Rohstoffen gewonnen wird. Er wird vor allem aus Getreide, Mais und Zuckerrüben gewonnen. Bei der Herstellung wird der in den Pflanzen enthaltene Zucker durch Hefepilze zu Alkohol vergoren. Bei stärkehaltigen Pflanzen wie Mais oder Getreide wird die Stärke zunächst in Zucker umgewandelt, bevor dieser zu Alkohol fermentiert wird. Der Einsatz von Ethanol in Verbrennungsmotoren ist keineswegs neu. Schon einer der Erfinder des Verbrennungsmotors – Nicolaus Otto – hat biologisch hergestellten Alkohol eingesetzt, um einen Prototyp seines Motors anzutreiben.
Warum wird Bioethanol eingesetzt?
Bioethanol wird eingesetzt, weil es der Gesetzgeber vorschreibt! Seit dem 1. Januar 2015 sind die Mineralölunternehmen dazu verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausemissionen beim Verbrauch von Kraftstoff im Straßenverkehr zu senken. Die Kraftstoffanbieter wollen dieses Ziel in erster Linie durch die Beimischung von biologischen Kraftstoffen erfüllen. Bei Benzin wird Ethanol und bei Diesel wird Biodiesel zugegeben. Damit sollen die Emissionen bis 2020 stufenweise zurückgehen:
- 2017 – 2019: mindestens 4 %
- 2020: mindestens 6 %
Zum einen sorgt Ethanol für einen geringeren CO2-Ausstoß während der Fahrt. Zum anderen entziehen die Pflanzen während der Wachstumsphase der Luft das Treibhausgas CO2. Kritik ruft Bioethanol mitunter hervor, weil der Anbau von Pflanzen, aus denen Kraftstoff gewonnen wird, ebenfalls Umweltschäden und CO2-Emissionen bedingen kann. Damit der Schaden nicht größer als der Nutzen ist, muss beim Anbau eine Nachhaltigkeitsverordnung berücksichtigt werden.
Super E5 und Super E10: Ethanol in der Praxis
Als Beigabe zu Benzin wird Ethanol im Grunde an jeder Tankstelle eingesetzt. Am häufigsten findet man die Sorte Super E5, in der Ethanol bis zu 5 Prozent ausmachen kann. Ein solches Mischverhältnis kann heute im Grunde jeder Benzinmotor problemlos verarbeiten. Anfang 2011 wurde die Sorte Super E10 eingeführt. Der Ethanolanteil liegt hier bei 10 Prozent. Nach der Einführung von E10 ist bisher nicht vorgesehen, dass E5 von den Tankstellen verschwindet. Das Gesetz schreibt vor, das Kraftstoffgemisch an den Zapfsäulen eindeutig auszuzeichnen. Gerade bei der Einführung wurde das E10 kontrovers diskutiert. Die Bedenken wegen Schäden am Motor und am Kraftstoffsystem waren groß und tatsächlich ist es so, dass der höhere Ethanolgehalt unerwünschte Nebeneffekte haben kann.
Was ist bei Super E10 zu beachten?
Wenn das Fahrzeug nicht für die Verarbeitung eines Ethanolgehalts von 10 Prozent ausgelegt ist, können Schäden am Fahrzeug entstehen. Der Kraftstoff kann beispielsweise Korrosion bei Aluminium verursachen, was im schlimmsten Fall zu undichten Stellen im Kraftstoffsystem führt. Schon einmaliges Betanken reicht aus, um die Korrosionsbildung in Gang zu setzen. Das Super E10 kann auch Schläuche und Dichtungsmaterialien angreifen. Die meisten Fahrzeuge vertragen E10. Allgemein gilt, dass Modelle mit Baujahr 1985 und älter nicht E10-geeignet sind und alle Modelle ab 2010 für den Betrieb mit E10 geeignet sind. Wenn ein Fahrzeug für E10 freigegeben ist, können die beiden Varianten E5 und E10 bedenkenlos getankt werden – auch im Wechsel.
Angaben zur Ethanol-Verträglichkeit von ausgewählten Herstellern
- Audi: Bis auf diese Ausnahmen sind alle Modelle für E10 geeignet:
Modell | Spezifikation |
---|---|
A2 | 1.6 FSI; 81 kW; produziert von April 2002 – Juli 2005 |
A3 | 1.6 FSI; 85 kW; produziert von September 2003 – Mai 2004 |
A3 | 2.0 FSI; 110 kW; produziert von März 2003 – Mai 2004 |
A4 | 2.0 FSI; 110 kW; produziert von August 2002 – November 2004 |
A4 Limousine mit Standheizung | Alle, die von Oktober 2000 – Oktober 2007 produziert wurden |
A4 Avant mit Standheizung | Alle, die von Juli 2001 – Mai 2008 produziert wurden |
- BMW: Bei allen Modellen kann E10 getankt werden. Zu beachten ist die in der Betriebsanleitung vorgeschriebene Oktanzahl.
- Citroën: Alle seit Januar 2000 hergestellten Modelle sind E10-geeignet. Eine Ausnahme stellt der C5 l 2,0 HPI (TSN 757/758) dar. Bei älteren Fahrzeugen ist eine Angabe beim Citroën-Händler oder der Kundenbetreuung einzuholen.
- Fiat: Alle Modelle, die ab 2000 gebaut wurden und die Abgasnorm Euro3, Euro4 oder Euro5 besitzen, sind E10-geeignet. Ausnahmen sind:
Modell | Spezifikation |
---|---|
Barchetta | 1.8 16V |
Bravo/Brava | 1.6 16V |
Doblò | 1.6 16V; 2.0 16V |
Marea | 1.6 16V; 2.0 16V |
Multipla | 1.6 16V |
Palio | 1.6 16V |
Punto | 1.8 16V |
Stilo | 1.6 16V (1.596 cm³); 1.8 16V; 2.4 20V |
- Honda: Honda-Modelle mit Einspritzanlage sind E10-tauglich. Ausnahmen stellen nur ältere Fahrzeuge der Modellreihen Accord, Civic, Jazz, Prelude, Quintet und Shuttle dar.
- Hyundai: Benziner-Modelle ab Baujahr 1992 können mit E10 betankt werden.
- Mercedes: Bei Mercedes ist die überwiegende Zahl der Modelle für E10 geeignet. Einschränkungen existieren allerdings bei einigen Modellen, die in den 1990er- und 1980er-Jahren vom Band gingen. Die letzten Modelle mit E10-Einschränkung sind:
Modell | Spezifikation |
---|---|
C 200 CGI | Produziert von Juli 2002 – April 2005 |
C 200 CGI | (Sportcoupé); produziert von Juli 2002 – Juni 2005 |
C 200 CGI | (T-Modell); produziert von Juli 2002 – Mai 2005 |
CLK 200 CGI | Produziert von Mai 2001 – April 2004 |
CLK 200 CGI | Cabriolet; produziert von Februar 2002 – Februar 2003 |
- Opel: Bis auf die Modelle Vectra, Signum und Zafira mit einem „2.2 Direct“-Motor sind alle Opel-Modelle für E10 geeignet.
- Peugeot: Alle seit dem 1. Januar 2000 hergestellten Peugeot-Modelle können mit E10 betankt werden. Eine Ausnahme ist der Peugeot 406 2.0 HPi (TSN 549/550).
- Volkswagen: Bis auf folgende Ausnahmen können alle VW-Benziner mit E10 betankt werden:
Modell | Spezifikation |
---|---|
Lupo | FSI 1389; 77kW; Modelljahre 2001 – 2004 |
Polo | FSI 1390; 63 kW; Modelljahre 2002 – 2006 |
Golf IV | FSI 1598; 81 kW; Modelljahre 2002 – 2004 |
Golf IV Variant | FSI 1598; 81 kW; Modelljahre 2002 – 2006 |
Bora | FSI 1598; 81 kW; Modelljahre 2002 – 2005 |
Bora Variant | FSI 1598; 81 kW; Modelljahre 2002 – 2005 |
Golf V | FSI 1598/1984; 85/110 kW; Modelljahre 2003 – 2004 |
Touran | FSI 1598/1984; 85/110 kW; Modelljahr(e) 2003 – 2004/2004 |
Quelle: http://www.dat.de/e10liste/e10vertraeglichkeit.pdf |
Skepsis gegenüber Ethanol bleibt
Auch wenn die Verwendung von Ethanol mit einem Anteil von 10 Prozent für die meisten Autos unbedenklich ist, akzeptieren Autofahrer die Sorte nur zögernd. Nach wie vor äußern viele Bedenken und tanken lieber Super Benzin. Der Absatz von Ethanol steigt zwar, aber nur langsam. Das ursprüngliche Ziel, dass E10 der dominierende Kraftstoff am Markt wird, ist bisher nicht erreicht.
Skeptiker führen einen möglichen Mehrverbrauch durch Ethanol an, weil der Energiegehalt des Alkohols um etwa 33 Prozent niedriger ist als der von konventionellem Benzin. Allerdings besitzt Ethanol bessere Verbrennungseigenschaften als Benzin, was sich in einem höheren Oktanwert ausdrückt. Unterm Strich ist ein theoretischer Mehrverbrauch beim E10 im Vergleich zu Super Benzin E5 von ca. 1,5 Prozent gegeben. Auch der etwas niedrigere Preis von E10 – die Differenz beträgt 2 bis 5 Cent – überzeugt die meisten Autofahrer nicht davon, zur E10-Zapfpistole zu greifen.
E85 könnte nahezu vollständig verschwinden
Die Ethanol-Benzin-Mischung E85 ist seit dem 1. Januar 2016 nicht mehr steuerlich begünstigt. Ähnlich wie bei Biodiesel ist damit zu rechnen, dass E85 als Reinkraftstoff in Deutschland vom Markt verschwindet, weil er für die Verbraucher nicht mehr rentabel sein wird. E85 ist nur für sogenannte „Flexible Fuel Vehicles“ geeignet. Die Treibstoffsysteme solcher Fahrzeuge sind darauf ausgelegt, sowohl mit Benzin als auch mit Ethanol und Methanol in beliebigen Mischverhältnissen zu fahren.
Fazit: Einsatz von Ethanol ist meistens unbedenklich
Bis zu einem Anteil von 5 Prozent ist Ethanol vollkommen unbedenklich. Etwas komplizierter ist es bei der Sorte E10: Besonders die Motoren älterer Fahrzeuge vertragen unter Umständen den höheren Ethanolgehalt im Benzin nicht. Bei neueren Modellen ist der Einsatz unbedenklich. Eine Herstellerfreigabe sollte aber in jedem Fall vorliegen. Der Spritverbrauch mit E10 ist theoretisch geringfügig höher als mit E5. Grund dafür ist der geringere Energiegehalt von Ethanol im Vergleich zu Benzin.
Der Einsatz von Ethanol ist indirekt über eine Quote zur Senkung des CO2-Ausstoßes geregelt. Das Gesetz schreibt nur vor, dass die Kraftstoffanbieter die Treibhausgasemissionen im Straßenverkehr senken müssen. Weil der alternative Kraftstoff geringere Emissionen von CO2 bedingt, setzen die Anbieter auf den biologischen Kraftstoff, um die Vorgaben zu erfüllen.
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