Die Bedeutung der Selbstbeteiligung bei Versicherungen

Selbstbeteiligung bei Versicherungen

Wenn es um Versicherungen geht, fällt oft der Begriff Selbstbeteiligung oder Selbstbehalt. Was genau ist damit gemeint? Wie funktioniert die Selbstbeteiligung und bei welchen Versicherungen gibt es sie? Wie wirkt sich eine Selbstbeteiligung auf Deine Versicherung aus?

Das musst Du wissen

  • Bedeutung von Selbstbeteiligung
  • Wie funktioniert es?
  • Ist es sinnvoll?

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Das Wichtigste zur Selbstbeteiligung in Kürze

  • Bedeutung: Bei einer Selbstbeteiligung im Rahmen einer Versicherung handelt es sich um einen Betrag, den Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst zahlen. Ob in Deinem Tarif ein Eigenanteil festgelegt ist, kannst Du Deiner Police entnehmen oder bei Deinem Versicherer nachfragen.
  • Höhe: Wie hoch die Selbstbeteiligung ausfällt, wird beim Abschluss der Versicherung festgelegt. Dabei kann es sich um einen bestimmten Betrag, z. B. 150 Euro oder 300 Euro, oder um einen prozentualen Anteil, z. B. 20 %, im Schadenfall handeln.
  • Fälligkeit: Die Selbstbeteiligung wird fällig, sobald eine Leistung im Schadenfall ausgezahlt wird. Die Selbstbeteiligung wird dann direkt von der Schadenzahlung abgezogen.
  • Versicherungen: Es gibt viele verschiedene Versicherungen, bei denen Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung festlegen können.

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Was versteht man unter Selbstbeteiligung?

Der Begriff Selbstbeteiligung bezeichnet den Betrag, den Versicherte im Leistungsfall einer Versicherung selbst tragen. Das bedeutet: Meldest Du einen Schadenfall bei Deiner Versicherung und diese übernimmt die Kosten, musst Du einen Teil davon in Höhe der Selbstbeteiligung selbst bezahlen. Daher kommt auch der Name Selbstbeteiligung. Manchmal ist auch von Selbstbehalt, Eigenbehalt, Eigenbeteiligung oder Kostenbeteiligung die Rede – die Begriffe meinen jedoch alle dasselbe.

Unterschied zwischen Selbst­behalt und Selbst­beteiligung?

Wenn es um Versicherungen geht, sind Selbstbehalt und Selbstbeteiligung Synonyme und bedeuten ein und dasselbe. Weitere gängige Bezeichnungen für Selbstbeteiligungen sind auch Kostenbeteiligung und Eigenanteil.

Funktioniert die Selbstbeteiligung bei allen Versicherungen gleich?

Vom Grundprinzip her funktioniert der Selbstbehalt bei jeder Versicherung gleich. Tritt ein Schadenfall ein und die Versicherung übernimmt die Kosten, zahlst Du einen Teil davon in Höhe Deiner Selbstbeteiligung. Wo es Unterscheidungen gibt, ist die Art der Selbstbeteiligung:

  • Absolute Selbstbeteiligung: Ein festgelegter Betrag, zum Beispiel 150 Euro, sind pro Versicherungsfall fällig.
  • Prozentuale Selbstbeteiligung: Ein festgelegter Prozentsatz der Schadensumme, zum Beispiel 20 %, bestimmt die Höhe des Eigenanteils.

Wann muss man die Selbstbeteiligung zahlen?

Eine Frau überweist am Geldautomaten die Selbstbeteiligung an ihre Versicherung.

Die Selbstbeteiligung wird nur fällig, wenn Du Deiner Versicherung einen Schadenfall meldest. Je nach Versicherer und Tarif kann es aber unterschiedliche Regelungen geben, wofür Du die Selbstbeteiligung zahlen musst. In der Regel gilt bei allen Versicherungen: Im Schadenfall. Meldest Du einen Schaden, musst Du den Eigenbehalt selbst bezahlen – und zwar bei jedem gemeldeten Schaden.

Ausnahme: Achte beim Abschluss Deiner Rechts­schutz­versicherung drauf, ob Du die Selbstbeteiligung pro Fall oder pro Leistung zahlen musst. Im Rechtsschutz können pro Versicherungsfall mehrere Leistungen abgerufen werden und sich der Selbstbehalt pro Leistung schnell summieren und teuer werden. Achte ebenfalls darauf, ob der Eigenanteil auch bei einer Beratung fällig wird.

Welche Versicherungen gibt es mit einer Selbst­beteiligung?

Ein Selbstbehalt ist bei vielen Versicherungen üblich, wie z. B. bei der Kfz-Versicherung. Egal ob Teilkasko oder Vollkasko: Du kannst bei allen beiden Kasko­versicherungen eine Selbstbeteiligung festlegen, meistens zwischen 150 und 500 Euro. Natürlich kannst Du Deine Teilkasko oder Vollkasko auch ohne Selbstbeteiligung abschließen. Übrigens: Versicherst Du Dein Auto nur mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung, gibt es keine Möglichkeit, einen Selbstbehalt festzulegen.

Auch bei einer Privat-Haftpflicht, Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung oder privaten Krankenversicherung ist eine Selbstbeteiligung üblich.

Mehr Informationen zur Selbstbeteiligung erhältst Du in den Ratgebern:

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Wie wirkt sich eine Selbstbeteiligung auf die Versicherung aus?

Wer für seine Versicherung einen Selbstbehalt vereinbart, profitiert von günstigeren Versicherungsbeiträgen. Da die Versicherung in einem Schadenfall weniger zahlen muss, weil Du einen Teil selbst übernimmst, profitierst Du von niedrigeren Beiträgen. Diese Beitragsersparnis durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung kann sich schnell rechnen.

Beispiele: Bei der Teilkasko wird je nach Wahl der Selbst­beteiligung der Beitrag um bis zu 30 % günstiger. Bei der Vollkasko wird der Beitrag um bis zu 40 % günstiger. Es gibt aber auch Fälle, wo Du mit einer Selbstbeteiligung noch mehr sparen kannst!

Ein weiterer Vorteil ergibt sich dadurch, dass die Versicherten kleinere Schäden meistens komplett selbst zahlen, ohne sie zu melden. Zudem muss der Versicherer im Schadenfall insgesamt weniger zahlen und kann aus diesen beiden Gründen die geringeren Kosten durch niedrigere Versicherungsbeiträge an die Versicherungsnehmer zurückgeben.

Doch Vorsicht! Nicht alle Versicherungen mit Selbstbeteiligung sind automatisch die günstigere Variante. Hast Du zum Beispiel kleine Kinder, die gerne spielen und toben, geht auch öfters mal etwas kaputt – das ist ganz normal. Hast Du dann eine Privat-Haftpflicht mit Selbstbehalt abgeschlossen, können die Kosten des Eigenanteils die Beitragsersparnis schnell übersteigen.

Bei Reiseversicherungen solltest Du auf eine Selbstbeteiligung verzichten. Diese sind in den seltensten Fällen wirklich günstiger.

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Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?

In vielen Fällen kann eine Versicherung mit Selbstbeteiligung sinnvoll sein. Denn mit einem Selbstbehalt sind die Beiträge geringer als ohne. Du kannst viel Geld sparen. Allerdings musst Du im Falle eines Schadens dann einen Teil selbst zahlen.

Ob und welche Selbstbeteiligung bei Deiner Versicherung für Dich sinnvoll ist, hängt von Deiner persönlichen Situation ab. Bei der Entscheidung für oder gegen einen Selbstbehalt kann Dir diese Frage helfen: Kannst Du im Schadenfall einen größeren Betrag selbst zahlen?

  • Ja: In diesem Fall kann sich eine hohe Selbstbeteiligung lohnen. Im Gegenzug sinken die jährlichen Versicherungskosten.
  • Nein: In diesem Fall kann ein niedriger Eigenanteil die monatlichen Beiträge verringern und zur finanziellen Entlastung beitragen. Eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung ist zwar in der Regel teurer, kann Dich aber vor ungeplanten höheren Ausgaben schützen.

In der Regel gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger sind die Beiträge.

Kann die Selbstbeteiligung nachträglich verändert werden?

Ja, das ist meistens möglich. Kontaktiere hierfür einfach Deinen Versicherer.

Wir bieten Dir die Möglichkeit, Deine Selbstbeteiligung selbst anzupassen. Im Kundenportal mein CosmosDirekt kannst Du das ganz einfach selbst ändern. Bedenke dabei, dass sich die Änderung des Selbstbehalts auf Deinen Beitrag auswirkt.

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Fazit: Mit einer Selbstbeteiligung Versicherungsbeiträge sparen

Eine Versicherung mit Selbstbeteiligung abzuschließen, bietet Dir die Möglichkeit, Versicherungsbeiträge zu sparen. In der Regel gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger sind die Beiträge. Allerdings solltest Du bedenken, dass der Selbstbehalt bei jedem Versicherungsfall fällig wird. Ist damit zu rechnen, dass Du mehrere Schadenfälle melden wirst, kann sich eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung mehr lohnen. Das kann z. B. der Fall sein, wenn Du noch Fahranfänger bist und eine Kfz-Versicherung mit Selbstbeteiligung abschließt. Oder Du hast kleine Kinder zu Hause und im Tarif Deiner privaten Haftpflichtversicherung ist ein hoher Selbstbehalt festgelegt. Dann könntest Du über eine Versicherung ohne Eigenbehalt nachdenken.

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    Für die Risikolebens,- Sterbegeld und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung gilt: In den ersten 5 Versicherungsjahren erhält der Versicherungsnehmer für das jeweilige Versicherungsjahr, in dem der Vertrag ungekündigt besteht und die Erst- bzw. Folgeprämie fristgerecht gezahlt wurde, je einen OBI Gutschein über einen Wert von 15 Euro. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Gewährung eines Gutscheins über den Gesamtbetrag von 75 Euro. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in der Vergangenheit ein Vertrag zum jeweiligen Produkt abgeschlossen, hierfür ein Gutschein vergeben und anschließend gekündigt wurde. Der erste Gutschein wird 2 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.08.2026 im Oktober 2026. Die Gutscheine in den Folgejahren werden jeweils im Monat des Versicherungsbeginns (im genannten Beispielfall also jeweils im August) ausgehändigt. Voraussetzung ist, dass bis dahin der Beitrag regelmäßig gezahlt wurde und der Vertrag ungekündigt ist.

    Für FlexInvest gilt: In den ersten 5 Versicherungsjahren erhält der Versicherungsnehmer für das jeweilige Versicherungsjahr, in dem der Vertrag ungekündigt besteht und die Erst- bzw. Folgeprämie fristgerecht gezahlt wurde, je einen OBI Gutschein über einen Wert von 15 Euro. Der erste Gutschein wird 4 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.08.2026 im Dezember 2026. Die Gutscheine in den Folgejahren werden jeweils im Monat des Versicherungsbeginns (im genannten Beispielfall also jeweils im August) ausgehändigt. Voraussetzung ist, dass bis dahin die Beiträge (bei laufenden Beiträgen von mindestens 25 Euro monatlich oder 300 Euro pro Jahr; bei Einmalbeitrag eine Einzahlung und in der Folge ein bestehendes Guthaben von mindestens 1.000 Euro) regelmäßig und fristgerecht eingezahlt wurden, der Vertrag ungekündigt ist und nicht beitragsfrei gestellt wurde. Bei Einmalbeitrag muss ein Guthaben von mindestens 1.000 Euro vorhanden sein. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, die bereits bestehende Verträge zu FlexInvest ablösen und/oder ergänzen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in den letzten 12 Monaten ein Vertrag zu FlexInvest bei CosmosDirekt bestand.

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