Händler, Werkstatt & Prüfstellen: Wer bekommt ein rotes Kennzeichen?
Wann und von wem ein rotes Kennzeichen genutzt werden darf, ist in §16, Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. Daraus geht hervor, dass gewerbliche Händler nicht-zugelassene Fahrzeuge mit einem roten Kennzeichen für eine Probefahrt, Überführungsfahrt oder Prüfungsfahrten bewegen dürfen. Händler haben es in der Regel mit einem ganzen Fuhrpark an unangemeldeten Fahrzeugen zu tun. Müssten sie jedes einzelne zulassen, hätten sie einen erheblichen Aufwand – finanziell und zeitlich. Da ein rotes Nummernschild nicht fahrzeuggebunden ist, kann es für mehrere Autos verwendet werden. Doch nicht nur gewerbliche Händler wie Autoverkäufer können laut FZV ein rotes Kennzeichen beantragen: Zulassungsbehörden gewähren es auch Kfz-Werkstätten, -Herstellern und -Teileherstellern sowie Sachverständigen und Prüfern.
Wer das rote Kennzeichen beantragt hat, wird über die Erkennungsnummer ersichtlich:
- Sachverständige bekommen ein rotes Kennzeichen mit der Nummer 05
- Händler bekommen ein rotes Nummernschild mit der Erkennungsnummer 06
- Oldtimer bekommen ein rotes Kennzeichen mit der 07

Wofür dürfen rote Nummernschilder verwendet werden?
Rote Kennzeichen dürfen laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nur bei Prüfungs-, Überführungs- und Probefahrten genutzt werden. Aber was genau versteht man darunter?
- Prüfungsfahrten: Amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer kontrollieren während der Fahrt die Funktionsweise des Fahrzeugs.
- Überführungsfahrt: Händler überführen ein Auto zu einem Käufer, der auch in einem anderen Land der Europäischen Union leben kann.
- Probefahrten: Händler demonstrieren Interessenten mit Kaufabsicht die Funktionsfähigkeit des Autos. Testfahrten, die die Kauflust anregen sollen, gelten nicht als Probefahrt.

Dürfen Privatpersonen rote Kennzeichen nutzen?
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) erlaubt die Nutzung eines roten Kennzeichens nur für Gewerbetreibende und schließt eine Verwendung durch Privatpersonen aus. Ein rotes Kennzeichen kann privat, unter Einhaltung der entsprechenden Voraussetzungen, nur für einen Oldtimer genutzt werden. Zur Überführung eines Fahrzeugs müssen Käufer ein Kurzzeitkennzeichen beantragen.

Was gibt es bei Fahrten mit roten Kennzeichen zu beachten?
Gewerbetreibende, die rote Kfz-Kennzeichen nutzen, sind dazu verpflichtet, den korrekten Gebrauch des Nummernschilds nachzuweisen. Deshalb muss bei Fahrten mit einem roten Kennzeichen immer ein besonderes Fahrzeugscheinheft mitgeführt werden, das die zuständige Zulassungsbehörde ausstellt. Hier sind sowohl Informationen zu den Fahrzeugen, die mit dem Kennzeichen genutzt werden, als auch zu den jeweiligen Fahrten einzutragen. Das Fahrzeugscheinheft soll gewährleisten, dass die roten Kennzeichen wirklich nur für den vorgesehenen Zweck genutzt und nicht missbräuchlich verwendet werden. Damit die Angaben bei Bedarf geprüft werden können, muss das Fahrzeugscheinheft mindestens ein Jahr lang aufbewahrt werden.
Die Nutzungsbedingungen regelt § 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Zu den geforderten Angaben gehören unter anderem:
- Verwendetes Kennzeichen
- Datum der Fahrt
- Beginn und Ende der Fahrt
- Fahrzeughersteller
- Fahrzeugmarke
- Fahrzeugtyp
- Fahrgestell-Nummer
- Fahrzeugführer
- Fahrtstrecke (Zweck der Fahrt)
Unter welchen Voraussetzungen bekommt man ein rotes Kennzeichen?
Um ein rotes Kennzeichen zu bekommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Denn das Ausstellungsverfahren für die roten Nummernschilder ist streng reglementiert. Außerdem besteht kein Rechtsanspruch auf ein Händlerkennzeichen, sondern die Bewilligung des Antrags obliegt dem Sachbearbeiter. Laut § 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist die Beantragung eines roten Kennzeichens für „zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler“ möglich. Um die geforderte Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden nachzuweisen, wird der Antragssteller genau überprüft. Die Zulassungsstellen verlangen dazu unter anderem die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses sowie einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister.
Wer ein rotes Kennzeichen beantragen möchte, braucht dafür die folgenden Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers, zu belegen in der Regel durch:
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt
- Einzugsermächtigung für den Kraftfahrzeugsteuereinzug
- Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Begründung für den Bedarf eines roten Kennzeichens
Hinweis
Bei der Ausstellung eines roten Kennzeichens dürfen keine Zahlungsrückstände bei der Zulassungsbehörde oder dem Finanzamt bestehen.
Wie hoch sind die Kosten für ein rotes Kennzeichen?
Bei der Beantragung eines roten Kennzeichens ist mit verschiedenen Kosten zu rechnen. Dazu gehören neben einer Gebühr für die Zulassung auch die Kosten für die Kfz-Versicherung und die Kfz-Steuer. Wer ein rotes Kennzeichen für ein Auto beantragt, sollte zudem wissen, dass z. B. die Kosten für die Zulassung je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfallen.
Die Kosten für ein rotes Kennzeichen im Überblick:
- Zulassung: 30 bis 200 Euro (Gebühr je nach Zulassungsstelle unterschiedlich)
- 10 bis 20 Euro für das Nummernschild
- 191,73 Euro pro Jahr für die Kfz-Steuer
- Kosten für die Kfz-Versicherung abhängig vom gewählten Versicherer
Das rote Kennzeichen für Oldtimer
Die Nutzung eines roten Kennzeichens ist nicht nur für Autoverkäufer und -händler möglich, sondern auch für Oldtimer kann ein rotes Nummernschild ausgestellt werden. In diesem Fall ist auch die Antragsstellung durch Privatpersonen möglich. Ein rotes Versicherungskennzeichen berechtigt den Besitzer des Oldtimers, an Oldtimer-Veranstaltungen teilzunehmen und die dazugehörigen An- und Abreisewege zu fahren. Außerdem können damit Test- und Probefahrten gemacht werden. Ein rotes Oldtimer-Kennzeichen ist ähnlich aufgebaut wie das Händlerkennzeichen. Allerdings beginnt es mit der Erkennungsnummer „07“. Auch das rote Kennzeichen für Oldtimer ist ein Wechselkennzeichen, das Sie für mehrere Fahrzeuge verwenden können.
Ein 07er Kennzeichen berechtigt allerdings nicht zum Alltagsgebrauch eines Oldtimers. Wer mit seinem Klassiker uneingeschränkt private Fahrten unternehmen möchte, benötigt ein H-Kennzeichen. Rote Oldtimer-Kennzeichen lohnen sich vor allem dann, wenn Sie mehrere Fahrzeuge besitzen, da Sie das Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge verwenden können. Allerdings muss jeder Oldtimer bei der Zulassungsstelle angemeldet sein.

Diese Voraussetzungen gelten für ein rotes Kennzeichen für Oldtimer
Das rote Kennzeichen für Oldtimer kann nur für Fahrzeuge beantragt werden, deren Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt. Nur dann – und wenn sie wie laut § 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung definiert der „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ dienen – gelten die Fahrzeuge als echte Oldtimer. Damit geht einher, dass sich ein Oldtimer in einem guten und originalgetreuen Zustand befinden muss.
Die Voraussetzung für die Anerkennung eines Wagens als Oldtimer gemäß § 2 der Fahrzeugzulassungsverordnung im Überblick:
- Erstzulassung liegt mindestens 30 Jahre zurück
- Das Fahrzeug ist weitgehend im Originalzustand
- Das Fahrzeug befindet sich in einem guten Erhaltungszustand
- Das Fahrzeug dient der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes

So beantragen Sie ein rotes Oldtimer-Kennzeichen
Bei der Beantragung eines roten Kennzeichens für einen Oldtimer wird zunächst von einem Sachverständigen bescheinigt, dass es die oben genannten Voraussetzungen erfüllt. Geprüft wird dabei das Datum der Erstzulassung und ob der Wagen möglichst im Originalzustand ist. Das setzt beispielsweise voraus, dass bei wichtigen Fahrzeugelementen nur Originalersatzteile verbaut sind.
Wie bei dem Händlerkennzeichen wird auch das rote Kennzeichen für Oldtimer nur an zuverlässige Fahrzeughalter vergeben. Deshalb müssen für den Antrag Belege für die Zuverlässigkeit erbracht werden, z. B. durch ein polizeiliches Führungszeugnis.
Diese Unterlagen müssen Sie für die Ausstellung eines roten Versicherungskennzeichens für Oldtimer vorlegen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Bestätigung des Oldtimer-Zustands durch ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen
- Vorlage der originalen Fahrzeugpapiere
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes
- Einzugsermächtigung für den Kraftfahrzeugsteuereinzug
- Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- Nachweis der Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen zur Förderung des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts
Tipp
Die Anmeldung eines Kfz muss der Fahrzeughalter nicht selbst vornehmen. Es ist aber eine schriftliche Vollmacht erforderlich, damit eine dritte Person das Auto anmelden kann. Alles weitere erfahren Sie im Ratgeber Vollmacht zur Kfz-Zulassung.
Wie hoch sind die Kosten für ein rotes Kennzeichen?
Wie beim Händlerkennzeichen muss auch beim roten Kennzeichen für Oldtimer jede Fahrt mit einem Fahrtenbuch dokumentiert werden, um die korrekte Nutzung des Kennzeichens zu belegen. Rote Nummernschilder sind auch bei Oldtimern nicht fahrzeuggebunden und können als Wechselkennzeichen für verschiedene Fahrzeuge genutzt werden. Wer jedoch ein weiteres Fahrzeug für ein rotes Nummernschild eintragen oder ein angemeldetes Fahrzeug verkaufen möchte, muss dies bei der Zulassungsbehörde melden. Nach der Eingangsprüfung müssen die Oldtimer keine Hauptuntersuchungen mehr absolvieren. Auch bei Oldtimern ist es nicht erlaubt, ein rotes Kennzeichen auszuleihen.
Hinweis
Bei Oldtimer-Veranstaltungen im Ausland sollten Sie sich im Vorfeld informieren, welche Zulassungsregeln im Zielland gelten und ob die Einreise mit einem roten Kennzeichen problemlos möglich ist.
Fazit: Rote Kennzeichen – sinnvoll für Händler und Oldtimer-Besitzer
Rote Kennzeichen sind nur in einem engen Einsatzbereich verwendbar und daher im alltäglichen Gebrauch nur für Gewerbetreibende zulässig und sinnvoll. Sie berechtigen Händler, Werkstätten und Prüfstellen zu Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von Autos ohne Zulassung. Dabei sind die Kennzeichen nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Die Benutzung ist streng reglementiert und Inhaber sind verpflichtet, alle Fahrten in ein spezielles Fahrzeugscheinheft einzutragen. Privatpersonen, die ein Fahrzeug nach dem Kauf überführen möchten, müssen für diesen Zweck ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Das Leihen von roten Kennzeichen ist in diesem Fall absolut nicht ratsam, da es strafbar ist und für die verleihende Werkstatt bzw. den Händler weitreichende Konsequenzen haben kann. Für Privatpersonen ist ein rotes Versicherungskennzeichen nur dann sinnvoll, wenn sie einen Oldtimer besitzen und damit die Hin- und Rückfahrt bei Oldtimer-Veranstaltungen realisieren möchten.