Autoversicherung
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Was ist ein Saisonkennzeichen?
Beim Saisonkennzeichen handelt es sich um ein Kennzeichen, welches im Unterschied zum normalen Kennzeichen nicht ganzjährig gültig ist. Das Saisonkennzeichen kann nur für einen festgelegten Zeitraum von 2-11 Monaten verwendet werden. Die Gültigkeit des Saisonkennzeichens ist am rechten Rand des Nummernschildes ersichtlich.
Das Saisonkennzeichen kann nur für zusammenhängende Monate beantragt werden – eine Aufsplittung auf mehrere Abschnitte ist nicht möglich. Oftmals wird das Kennzeichen von April bis Oktober, also für 7 Monate, beantragt.
Info
Ein Versicherungsschutz ist Voraussetzung zur Beantragung eines Saisonkennzeichens.
Ihre eVB-Nummer erhalten Sie unter 0681 / 9 66 6800.
Wer ein Saisonkennzeichen benötigt
Wer sein Fahrzeug nur einige Monate im Jahr nutzt, fährt mit einem Saisonkennzeichen deutlich günstiger. Dabei sparen Sie nicht nur Geld, sondern auch Zeit. Vor allem für Fahrzeuge, die hauptsächlich in den Sommermonaten gefahren werden, ist dieses Kennzeichen sinnvoll. So ist auch für ein Motorrad ein Saisonkennzeichen möglich. Aber auch über den Winter kann ein Saisonkennzeichen nützlich sein.
Der größte Vorteil eines Saisonkennzeichens: Die Zulassung und Abmeldung des Fahrzeugs erfolgen automatisch. Man spart die Zeit, zweimal im Jahr bei der Zulassungsstelle vorstellig werden zu müssen. Außerdem entfällt die An- und Abmeldegebühr von jeweils rund 17 Euro. Beim Saisonkennzeichen wird zudem nur anteilig die Kfz-Steuer fällig.
Allerdings kann ein bestehendes Saisonkennzeichen nicht geändert werden. Verändert sich die Zeitspanne, in der Sie Ihr Fahrzeug nutzen möchten, müssen Sie ein neues Saisonkennzeichen beantragen.
Um abzuwägen, ob sich ein Saisonkennzeichen für Sie lohnt, sollten Sie die Kosten einer ganzjährigen Zulassung mit denen eines Saisonkennzeichen gegenüberstellen.

Für welche Fahrzeuge eignen sich Saisonkennzeichen besonders?
Ein Saisonkennzeichen eignet sich vor allem für Fahrzeuge, die Sie nicht über das ganze Jahr hinweg nutzen möchten oder nur im Sommer oder auch im Winter gefahren werden. Das sind hauptsächlich:
- Zweitwagen
- Cabrios
- Motorräder
- Trikes
- Wohnmobile
Auch für Oldtimer kann sich ein Saisonkennzeichen lohnen.
Wie lange ist ein Saisonkennzeichen gültig?
Ein Saisonkennzeichen ist nur für einen bestimmten Zeitraum gültig. Dieser ist auf mindestens zwei Monate ausgelegt und auf höchstens 11 Monate begrenzt. Die Gültigkeit ist bei der Beantragung einmalig festzulegen und beginnt immer am ersten und endet am letzten Tag eines Monats.
Somit ist zum Beispiel eine Zulassung vom 15. April bis zum 15. Oktober nicht möglich. Ist das Saisonkennzeichen abgelaufen, darf das Fahrzeug bis zum Beginn des nächsten Zeitraums nicht mehr bewegt werden. Überziehen Sie das Saisonkennzeichen, werden Bußgelder fällig.
Info
Von wann bis wann das Saisonkennzeichen gültig ist, wird nicht nur auf dem Kennzeichen, sondern auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und im Versicherungsschein vermerkt.
Nach Ablauf des Saisonkennzeichens gilt absolutes Fahrverbot, sonst drohen Strafen
Mit Auslaufen der Saison ist auch das Parken auf öffentlichen Straßen nicht mehr gestattet. Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel Ihr Wohnmobil mit Saisonkennzeichen nicht am Straßenrand vor dem Haus überwintern lassen dürfen. Entweder bringen Sie das Fahrzeug auf Ihrem Grundstück auf einem abschließbaren Stellplatz (Garage, Carport, eingezäunte Stellfläche) unter oder Sie mieten einen geeigneten Winterstellplatz. Für das Parken ohne Zulassung droht ein Bußgeld von 40 Euro.
Außerhalb der zugelassenen Saison dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht bewegen – auch nicht, wenn Sie einen Termin für die Hauptuntersuchung haben. Sie können erst mit dem Anfangstag des Zulassungszeitraums vom Saisonkennzeichen zum TÜV oder Dekra fahren. Ansonsten droht ein Bußgeld von 50 Euro!
Fahren Sie mit dem Fahrzeug außerhalb des Zulassungszeitraums auf öffentlichen Straßen und überziehen Ihr Saisonkennzeichen, besteht außerdem kein Versicherungsschutz. Betroffen sind sowohl die Kfz-Haftpflichtversicherung als auch die Kaskoversicherungen. Das heißt, wenn Sie einen Unfall verursachen, müssen Sie für den Schaden am gegnerischen Fahrzeug in voller Höhe selbst haften. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt zwar die Kosten, muss Sie dann aber in Regress nehmen. Teil- und Vollkaskoversicherung übernehmen nichts. Schäden am eigenen Fahrzeug müssen Sie in diesem Fall aus eigener Tasche bezahlen.
Ist eine Fahrt unumgänglich, kann die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens Abhilfe schaffen.
Info
Seit der Einführung des neuen Punktesystems zum Mai 2014 werden bei Verstößen im Zusammenhang mit Saisonkennzeichen keine Punkte mehr vergeben. Bestehende Punkte wurden gelöscht.
Wie viel kostet ein Saisonkennzeichen?
Die Gebühr für die Zulassung des Saisonkennzeichens beträgt im Durchschnitt 27 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Prägung der Kennzeichenschilder von 15 bis 25 Euro. Auch die Versicherungskosten sind einzubeziehen. Die Anmelde- und Abmeldegebühr von jeweils rund 17 Euro pro Jahr entfällt.
Die Gebühr für Sonderkennzeichen ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Die meisten Zulassungsstellen verlangen circa 26,80 Euro. Es gibt aber auch teurere bzw. günstigere Zulassungsbezirke. In Hamburg muss man beispielsweise 28,10 Euro, in Magdeburg dagegen nur 26,30 Euro für ein Saisonkennzeichen zahlen.
Hinzu kommen die Kosten für das Prägen eines Schilderpaares. Dafür müssen Sie mit einem Betrag von 15 bis 25 Euro rechnen. Wollen Sie den Nutzungszeitraum für ein bestehendes Saisonkennzeichen verlängern, muss das Fahrzeug neu zugelassen werden. Damit wird auch die entsprechende Zulassungsgebühr erneut fällig.
Die Kosten für Saisonkennzeichen erhöhen sich aber, wenn Sie es als Wunschkennzeichen beantragen. Dann fallen zusätzlich 10,20 Euro an. Dies ist bundesweit einheitlich geregelt. Bei den meisten Zulassungsstellen können Sie das gewünschte Kennzeichen über ein Online-Formular im Vorfeld reservieren. Dafür wird ein Aufschlag von 2,60 Euro berechnet. Für Ihre bevorzugte Kombination müssen Sie also insgesamt 12,80 Euro zahlen. Ganz frei sind Sie bei der Wahl Ihres Wunschkennzeichens nicht: Die Abkürzung für den Landkreis – das Unterscheidungszeichen – ist vorgegeben, ebenso die Struktur der nachfolgenden Buchstaben- und Zahlenkombination.
Tipp
Viele Autofahrer möchten ihr Fahrzeug personalisieren. Sehr beliebt ist, die eigenen Initialen oder den Hochzeitstag auf das Kennzeichen zu setzen. Was man dabei beachten muss, erfahren Sie im Ratgeber Wunschkennzeichen.
Die Kosten für ein Saisonkennzeichen im Überblick
Saisonkennzeichen | Kosten |
---|
Verwaltung | ca. 27 Euro |
Kennzeichen | 15-25 Euro |
Wunschkennzeichen | 10,20 Euro |
Kennzeichen online reservieren | 2,60 Euro |
Versicherung | Wird anteilig berechnet |
Saisonkennzeichen in wenigen Schritten beantragen
So einfach können Sie ein Saisonkennzeichen beantragen:
- Versicherung abschließen & eVB-Nummer beantragen
- Gehen Sie mit den benötigten Unterlagen zur zuständigen Zulassungsstelle
- Nach der Bestätigung erhalten Sie Ihr Kennzeichen
Ob Neuzulassung oder Ummeldung: Damit Sie das Saisonkennzeichen beantragen können, müssen Sie in jedem Fall eine Versicherung für das Fahrzeug nachweisen. Diese erhalten Sie vom gewünschten Versicherer, nachdem Sie einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Das Versicherungsunternehmen übermittelt Ihnen dann eine 7-stellige Nummer, die Sie bei der Zulassungsstelle vorlegen müssen. In der Regel erhalten Sie die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) rechtzeitig – falls notwendig, auch am Wochenende, damit Sie am Montagmorgen bereits Ihr Fahrzeug mit Saisonkennzeichen zulassen können.
Auf der zuständigen Zulassungsstelle wird Ihnen nach Prüfung der eVB-Nummer, der Versicherung und den notwendigen Unterlagen ein Schriftstück mit Ihrem Kennzeichen ausgehändigt. Mit diesem können Sie das Saisonkennzeichen beim Schilderdienst prägen lassen. Die Kennzeichenschilder müssen anschließend nur noch mit dem Zulassungsstempel versehen werden. Halten Sie die fertigen Nummernschilder in den Händen, müssen diese nur noch ordnungsgemäß am Auto befestigt werden.
Bei einigen Zulassungsbehörden kann man das Saisonkennzeichen mittlerweile auch online beantragen. Dabei können Sie auch vorab ein Wunschkennzeichen reservieren.
Info
Ein gültiger Versicherungsschutz ist Voraussetzung zur Beantragung eines Saisonkennzeichens. Ihre eVB-Nummer erhalten Sie im Anschluss an den Online-Abschluss oder unter 0681 / 9 66 6800.
Tipp
Sie suchen nach der zuständigen Zulassungsbehörde? Das Kraftfahrt-Bundesamt stellt diese Information als Download bereit: Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden
Diese Unterlagen benötigen Sie für die Beantragung eines Saisonkennzeichens
Damit Sie ein Saisonkennzeichen beantragen können, sind folgende Unterlagen zur Zulassungsstelle mitzubringen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugschein
- Nachweis über Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung
- Bei Ummeldung: bisherige Kennzeichenschilder
- Ggf. Reservierungsbestätigung eines Wunschkennzeichens
- Wenn jemand mit der Zulassung beauftragt wird: Vollmacht des Halters sowie die Ausweispapiere des Beauftragten
Mit Saisonkennzeichen wird die Versicherung günstiger
In der Regel wird die Versicherung günstiger, wenn Sie ein Saisonkennzeichen nutzen. Denn Sie bezahlen nur anteilig für die Monate, für die der Versicherungsschutz vereinbart wurde. Das bedeutet: Wer das Cabrio nur für 6 Monate fährt, zahlt auch nur für 6 Monate Versicherungsprämie. In diesem Zeitraum besteht vollständiger Versicherungsschutz. Wer bislang im Frühjahr das Fahrzeug an- und im Herbst abgemeldet hat, wird womöglich keinen Unterschied bezüglich der Höhe der Versicherungsprämie bemerken: Auch hier wurde anteilig nach Anzahl der zugelassenen Monate bezahlt.
Saisonkennzeichen – Versicherungsschutz auch in der Ruhezeit?
Der große Vorteil der Saisonkennzeichen ist es, dass die Versicherung auch außerhalb des eigentlichen Saisonzeitraums (also in den Monaten, in denen das Auto oder das Motorrad Winter- oder Sommerschlaf hält), einen beitragsfreien Versicherungsschutz bietet. Dies ist an einige Voraussetzungen geknüpft. Genaueres enthalten die für Ihren Kfz-Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen. Besteht beispielsweise für das Saisonfahrzeug weiterhin eine Kfz-Haftpflicht- und eine Kaskoversicherung, dann gilt der Versicherungsschutz im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung und des Leistungsumfangs der Teilkaskoversicherung auch außerhalb des Zulassungszeitraums weiter.
Tipp
Wenn Sie Ihr Fahrzeug mindestens 6 Monate anmelden und versichern, werden Sie bei unfallfreier Fahrt im darauffolgenden Jahr in die nächstbessere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) heruntergestuft. Die Folge: Die Prämie sinkt. Liegt der Zulassungszeitraum für das Saisonkennzeichen unter 6 Monaten, bleibt die Versicherung in der selben SF-Klasse.
Wechselkennzeichen: Eine Alternative zum Saisonkennzeichen?
Wer das Cabrio ausschließlich im Sommer fährt, im Winter dagegen in einem Fahrzeug sitzt, das mit Schneematsch und Nieselregen besser zurecht kommt, kann auch zum Wechselkennzeichen greifen. Dieses gilt für zwei Fahrzeuge, die abwechselnd betrieben werden – aber nicht gleichzeitig!
Beide Fahrzeuge sind zugelassen, doch das Fahrzeug ohne Kennzeichen gilt als „ruhend“ – und darf nur auf dem eigenen Grundstück oder in einer Garage stehen. Der Versicherungsschutz umfasst beide Fahrzeuge: voller Schutz für das bewegte Fahrzeug, eingeschränkter Schutz für das ruhende Fahrzeug.
Doch steuerliche Vorteile wie beim Saisonkennzeichen gibt es keine: Man muss zweimal Kfz-Steuer zahlen. Auch die Versicherungen behandeln zwei Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen als Erst- und Zweitfahrzeug. Spezielle Tarife für Wechselkennzeichen gibt es kaum – in der Regel fährt man mit einer günstigen Zweitwagen-Versicherung besser. Zudem gibt es Einschränkungen, welche Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen kombiniert werden können. Man darf nur innerhalb einer Fahrzeugklasse wechseln: Die Kombinationen Pkw und Motorrad oder Pkw und Anhänger sind zum Beispiel nicht möglich.
Fazit: Mit dem Saisonkennzeichen kommen Sie gut durch den Sommer – oder aber den Winter
Ob Wohnmobil, Wohnwagen, Cabrio oder Motorrad – manche Fahrzeuge lässt man lieber den Winter über in der Garage stehen. Doch naht der Frühling, wird es Zeit, mit dem Liebling eine Spritztour zu machen. Die Sommerzulassung mit dem Saisonkennzeichen ist dabei doppelt sinnvoll: Sie sparen nicht nur Zeit, weil An- und Abmeldung bei der Zulassungsstelle entfallen, sondern auch Geld. Sie zahlen nur einmalig eine Anmeldegebühr, zudem werden beim Saisonkennzeichen Kfz-Steuer und Versicherung anteilig berechnet.
Weitere Fragen zum Saisonkennzeichen
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Wie sieht ein Saisonkennzeichen aus?

Das Saisonkennzeichen unterscheidet sich optisch vom regulären Kennzeichen durch die beiden Zahlen am rechten Rand des Nummernschildes. Die Zahl oberhalb der Linie gibt den Monat an, in dem die Zulassung beginnt (ab dem ersten Tag des Monats). Die Zahl unterhalb der Linie bezeichnet den Monat, in dem die Zulassung endet (bis zum letzten Tag des Monats).
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Ist der Abschluss einer Versicherung für ein Saisonkennzeichen Pflicht?
Die Voraussetzung für die Beantragung eines Saisonkennzeichens ist der Abschluss eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus können Sie eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Die Versicherungsprämie ist nur für die Monate zu zahlen, in denen das Fahrzeug angemeldet ist. In der Restzeit läuft der Schutz in Form einer Ruheversicherung.
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Ist es möglich, ein Saisonkennzeichen zu verlängern?
Bevor das Saisonkennzeichen beantragt wird, sollte die Entscheidung über den gewünschten Zulassungszeitraum getroffen werden. Falls Sie das Saisonkennzeichen oder den Gültigkeitszeitraum im Nachhinein verlängern oder ändern möchten, muss ein neuer Antrag gestellt werden.
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Wie kann ich mein Saisonkennzeichen ändern?
Möchten Sie Ihr Saisonkennzeichen ändern, müssen Sie die Änderung zunächst der Versicherung mitteilen, die Ihnen eine neue eVB-Nummer ausstellt. Mit der neuen eVB-Nummer können Sie die Saison anschließend bei der Zulassungsstelle ändern lassen. Der neue Zeitraum wird dann auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt. Außerdem müssen Sie neue Nummernschilder prägen lassen.
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Darf ich mit meinem Auto zum TÜV, wenn das Saisonkennzeichen ausgelaufen ist?
Ist das Saisonkennzeichen abgelaufen, darf das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden. Liegt der TÜV-Termin außerhalb des Zulassungszeitraums, müssen Sie das Fahrzeug entweder auf einem Anhänger zum TÜV bringen oder den Termin verschieben.
Warten Sie bis zur nächsten Saison, läuft Ihr TÜV womöglich ab. Bei einem Unfall kann es mit abgelaufenem TÜV zu Problemen kommen, weshalb empfohlen wird, den Termin immer in die jeweilige Saison zu legen.
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Gibt es Möglichkeiten, die Prämie für den Versicherungsschutz zu reduzieren?
Mehrere Möglichkeiten bieten sich beim Saisonkennzeichen an, um die Kosten der Versicherungsprämie zu reduzieren. Sie können mit der Versicherung zum Beispiel eine Selbstbeteiligung vereinbaren und kleinere Schäden selbst bezahlen. Da das Fahrzeug nur wenige Monate gefahren wird, ist unter Umständen auch ein Rabatt für Wenigfahrer möglich. Viele Versicherungen gewähren auch Vergünstigungen für Garagen oder gesicherte Stellplätze. Dann sind Sie aber auch verpflichtet, diese zu nutzen.
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Wie melde ich ein Saisonkennzeichen ab?
Für die Abmeldung benötigen Sie lediglich die Fahrzeugpapiere und die Kennzeichen. Damit können Sie dann das Auto bei der Zulassungsstelle abmelden. Die Versicherung wird automatisch über die Abmeldung der Saisonkennzeichen benachrichtigt.
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Kann ich ein Saisonkennzeichen auf ein Ganzjahreskennzeichen ummelden?
Ja, Sie können ein Saisonkennzeichen in ein Ganzjahreskenneichen ändern. Für die Ummeldung benötigen Sie die Fahrzeugpapiere, Ihren Ausweis sowie eine neue eVB-Nummer. Haben Sie das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle umgemeldet, müssen Sie nur noch neue Nummernschilder prägen lassen.
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