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Saisonkennzeichen & Versicherung: Das solltest Du wissen

Viele Fahrzeuge stehen über den Winter in der Garage. Für diese Fahrzeuge ist ein Saisonkennzeichen eine günstige Alternative zur ganzjährigen Zulassung. Vor allem für Fahrzeuge, die verstärkt im Sommer gefahren werden, wie Cabrios und Motorräder, macht sich das Saisonkennzeichen bezahlt. Mit welchen Kosten Du für das Saisonkennzeichen und die Kfz-Versicherung rechnen solltest, liest Du hier.

Saisonkennzeichen für Kfz

  • Automatische An- und Abmeldung
  • Steuer nur anteilig zahlen
  • Ganzjährig versichert

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Wichtige Fakten zum Saisonkennzeichen im Überblick

  • Beim Saisonkennzeichen entstehen weniger Kosten als bei einer ganzjährigen Zulassung
  • Das Fahrzeug wird automatisch an- und abgemeldet. Dafür fallen keine Extra-Kosten an. Der Gang zur Zulassungsstelle entfällt
  • Beim Saisonkennzeichen werden Steuer und Versicherung anteilig berechnet – entsprechend des Zulassungszeitraums
  • Für den gesamten Zulassungszeitraum besteht automatisch voller Versicherungsschutz

Was ist ein Saison­kenn­zei­chen?

Beim Saisonkennzeichen handelt es sich um ein Kennzeichen, welches im Unterschied zum normalen Kennzeichen nicht ganzjährig gültig ist. Das Saisonkennzeichen kann nur für einen festgelegten Zeitraum von 2-11 Monaten verwendet werden. Die Gültigkeit des Saisonkennzeichens ist am rechten Rand des Nummernschildes ersichtlich.

Das Saisonkennzeichen kann nur für zusammenhängende Monate beantragt werden – eine Aufsplittung auf mehrere Abschnitte ist nicht möglich. Oftmals wird das Kennzeichen von April bis Oktober, also für 7 Monate, beantragt.

Die eVB-Nummer zur Beantragung eines Saisonkennzeichens erhältst Du unter 0681 / 9 66 6800.

Für welche Fahr­zeuge eignen sich Saison­kenn­zei­chen beson­ders?

Ein Saisonkennzeichen eignet sich vor allem für Fahrzeuge, die Du nicht über das ganze Jahr nutzen möchtest oder nur im Sommer oder Winter gefahren werden. Zum Beispiel:

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Wie lange ist ein Saison­kenn­zei­chen gültig?

Ein Saisonkennzeichen ist nur für einen bestimmten Zeitraum gültig. Dieser ist auf mindestens zwei Monate ausgelegt und auf höchstens 11 Monate begrenzt. Die Gültigkeit ist bei der Beantragung einmalig festzulegen und beginnt immer am ersten und endet am letzten Tag eines Monats.

Somit ist zum Beispiel eine Zulassung vom 15. Mai bis zum 15. Oktober nicht möglich. Ist das Saisonkennzeichen abgelaufen, darf das Fahrzeug bis zum Beginn des nächsten Zeitraums nicht mehr bewegt werden.

Von wann bis wann das Saison­kennzeichen gültig ist, wird nicht nur auf dem Kennzeichen, sondern auch in der Zulassungs­bescheinigung Teil I (Fahrzeug­schein) und im Versicherungs­schein vermerkt.

Das solltest du nach Ablauf des Saison­kenn­zei­chens beachten

Mit Auslaufen der Saison ist das Parken auf öffentlichen Straßen nicht mehr gestattet. Das bedeutet, dass Du z. B. Dein Wohnmobil mit Saisonkennzeichen nicht am Straßenrand vor dem Haus überwintern lassen darfst. Entweder bringst Du das Fahrzeug auf Deinem Grundstück unter oder Du mietest einen Winterstellplatz. Für das Parken ohne Zulassung droht ein Bußgeld von 40 Euro.

Außerhalb der zugelassenen Saison darfst Du Dein Fahrzeug nicht bewegen – auch nicht, wenn Du einen Termin für die Hauptuntersuchung hast. Du kannst erst mit dem Anfangstag des Zulassungszeitraums vom Saisonkennzeichen zur Hauptuntersuchung fahren. Ansonsten droht ein Bußgeld von 50 Euro.

Fährst Du mit dem Fahrzeug außerhalb des Zulassungszeitraums auf öffentlichen Straßen und überziehst Dein Saisonkennzeichen, besteht kein Versicherungsschutz. Betroffen sind die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung. Das heißt, wenn Du einen Unfall verursachst, musst Du für den Schaden am gegnerischen Fahrzeug in voller Höhe selbst aufkommen. Die Kfz-Haftpflicht zahlt zwar die Kosten, wird Dich dann aber in Regress nehmen. Die Teil- und Vollkasko leisten nicht. Schäden am eigenen Fahrzeug musst Du in diesem Fall aus eigener Tasche bezahlen.

Ist eine Fahrt unumgänglich, kann ein Kurzzeitkennzeichen Abhilfe schaffen.

Seit der Einführung des neuen Punktesystems zum Mai 2014 werden bei Verstößen im Zusammenhang mit Saisonkennzeichen keine Punkte mehr vergeben. Bestehende Punkte wurden gelöscht.

Erklärvideo zur Kfz-Zulassung

Wie viel kostet ein Saison­kenn­zei­chen?

Die Gebühr für die Zulassung des Saisonkennzeichens beträgt circa 27 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Prägung der Kennzeichenschilder von 15 bis 25 Euro. Auch die Versicherungskosten sind zu berücksichtigen. Die Anmelde- und Abmeldegebühr von jeweils rund 17 Euro pro Jahr entfällt.

Die Gebühr für Sonderkennzeichen ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Die meisten Zulassungsstellen verlangen circa 26,80 Euro.

Hinzu kommen die Kosten für das Prägen der Kennzeichen. Dafür musst Du mit 20 bis 40 Euro rechnen. Willst Du den Nutzungszeitraum für ein bestehendes Saisonkennzeichen verlängern, muss das Fahrzeug neu zugelassen werden. Damit wird auch die entsprechende Zulassungsgebühr erneut fällig.

Die Kosten für Saisonkennzeichen erhöhen sich, wenn Du ein Wunschkennzeichen möchtest. Dann fallen zusätzlich 10,20 Euro an. Bei den meisten Zulassungsstellen kannst Du das gewünschte Kennzeichen über ein Online-Formular vorab reservieren. Dafür wird ein Aufschlag von 2,60 Euro berechnet. Für deine bevorzugte Kombination musst Du also insgesamt 12,80 Euro zahlen.

Viele Autofahrer möchten ihr Kennzeichen personalisieren. Sehr beliebt sind die eigenen Initialen oder der Hochzeitstag. Was Du beachten muss erfährst Du im Ratgeber Wunschkennzeichen.

Die Kosten für ein Saison­kenn­zei­chen im Überblick

Saisonkennzeichen

Kosten

Verwaltungca. 27 Euro
Kennzeichen15-25 Euro
Wunschkennzeichen10,20 Euro
Kennzeichen online reservieren2,60 Euro
VersicherungWird anteilig berechnet

Saison­kenn­zei­chen in wenigen Schritten bean­tragen

In drei Schritten zur eVB-Nummer

So einfach kannst Du ein Saisonkennzeichen beantragen:

  1. Versicherung abschließen & eVB-Nummer beantragen
  2. Gehe mit den benötigten Unterlagen zur Zulas­sungs­stelle
  3. Nach der Bestätigung erhältst Du Kennzeichen

Ob Neuzulassung oder Ummeldung: Damit Du das Saisonkennzeichen beantragen kannst, musst Du die Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug nachweisen. Diese erhältst Du vom gewünschten Versicherer, nachdem Du einen Antrag gestellt hast. Du erhältst dann eine 7-stellige Nummer, die Du bei der Zulassungsstelle vorlegen musst.

Auf der zuständigen Zulassungsstelle wird Dir nach Prüfung der eVB-Nummer, der Versicherung und den notwendigen Unterlagen ein Schriftstück mit deinem Kennzeichen ausgehändigt. Mit diesem kannst Du das Saisonkennzeichen beim Schilderdienst prägen lassen. Die Kennzeichen müssen anschließend nur noch mit dem Zulassungs­stempel versehen werden. Halte die fertigen Nummernschilder in den Händen, müssen diese nur noch am Auto befestigt werden.

Bei einigen Zulassungsbehörden kann man das Saisonkennzeichen mittlerweile auch online beantragen. Dabei kannst Du auch vorab ein Wunschkennzeichen reservieren.

Ein gültiger Versicherungsschutz ist Voraussetzung zur Beantragung eines Saisonkennzeichens. Deine eVB-Nummer erhältst Du im Anschluss an den Online-Abschluss oder unter 0681 / 9 66 6800.

Saisonkennzeichen: Diese Unter­lagen benö­tigst Du zur Bean­tra­gung

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugschein
  • Nachweis über Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung
  • Bei Ummeldung: bisherige Kennzeichenschilder
  • Ggf. Reservierungsbestätigung eines Wunschkennzeichens
  • Wenn jemand mit der Zulassung beauftragt wird: Vollmacht des Halters sowie die Ausweispapiere des Beauftragten

Tipps und Tricks zum Saisonkennzeichen

Weitere Fragen zum Saison­kenn­zei­chen

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    Für die Risikolebens,- Sterbegeld und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung gilt: In den ersten 5 Versicherungsjahren erhält der Versicherungsnehmer für das jeweilige Versicherungsjahr, in dem der Vertrag ungekündigt besteht und die Erst- bzw. Folgeprämie fristgerecht gezahlt wurde, je einen OBI Gutschein über einen Wert von 15 Euro. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Gewährung eines Gutscheins über den Gesamtbetrag von 75 Euro. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in der Vergangenheit ein Vertrag zum jeweiligen Produkt abgeschlossen, hierfür ein Gutschein vergeben und anschließend gekündigt wurde. Der erste Gutschein wird 2 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.07.2026 im September 2026. Die Gutscheine in den Folgejahren werden jeweils im Monat des Versicherungsbeginns (im genannten Beispielfall also jeweils im Juli) ausgehändigt. Voraussetzung ist, dass bis dahin der Beitrag regelmäßig gezahlt wurde und der Vertrag ungekündigt ist.

    Für FlexInvest gilt: In den ersten 5 Versicherungsjahren erhält der Versicherungsnehmer für das jeweilige Versicherungsjahr, in dem der Vertrag ungekündigt besteht und die Erst- bzw. Folgeprämie fristgerecht gezahlt wurde, je einen OBI Gutschein über einen Wert von 15 Euro. Der erste Gutschein wird 4 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.07.2026 im November 2026. Die Gutscheine in den Folgejahren werden jeweils im Monat des Versicherungsbeginns (im genannten Beispielfall also jeweils im Juli) ausgehändigt. Voraussetzung ist, dass bis dahin die Beiträge (bei laufenden Beiträgen von mindestens 25 Euro monatlich oder 300 Euro pro Jahr; bei Einmalbeitrag eine Einzahlung und in der Folge ein bestehendes Guthaben von mindestens 1.000 Euro) regelmäßig und fristgerecht eingezahlt wurden, der Vertrag ungekündigt ist und nicht beitragsfrei gestellt wurde. Bei Einmalbeitrag muss ein Guthaben von mindestens 1.000 Euro vorhanden sein. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, die bereits bestehende Verträge zu FlexInvest ablösen und/oder ergänzen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in den letzten 12 Monaten ein Vertrag zu FlexInvest bei CosmosDirekt bestand.

    Für die Privat-Haftpflicht-, Tierhalter-Haftpflicht-, Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht -, Hausrat-, Wohngebäude-, Unfall- und/oder Autoversicherung mit dem Baustein Verkehrs-Rechtsschutz gilt: Der 15 Euro OBI Gutschein wird 2 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.07.2026 im September 2026. Voraussetzung ist, dass bis dahin der Beitrag regelmäßig gezahlt wurde und der Vertrag ungekündigt ist. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, die bereits bestehende Verträge zum jeweiligen Produkt bei CosmosDirekt ablösen und/oder ergänzen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in den letzten 12 Monaten ein Vertrag zum jeweiligen Produkt bei CosmosDirekt bestand (ausgenommen Fahrzeugwechsel oder zusätzliche Fahrzeuge bei der Autoversicherung mit Verkehrs-Rechtsschutz).

    Für alle Aktionsprodukte gilt: Der Versand des Gutscheins erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Bitte achte daher darauf, dass Deine bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse korrekt ist und das Postfach genügend Speicherkapazität aufweist. CosmosDirekt behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (zum Beispiel missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. CosmosDirekt behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn die Aktion nicht planmäßig abläuft (zum Beispiel Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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  • 1

    Auszeichnung „Beliebtester Kfz-Versicherer“, 1. Platz Gesamturteil Kundenzufriedenheit, Studie „Kundenbefragung Kfz-Versicherer 2025“ des Deutschen Instituts für Service-Qualität GmbH & Co. KG (DISQ), 38 Filial- und Direktversicherer in der Einzelauswertung. www.disq.de, August 2025

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  • 2

    Mögliche Beitragsersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) im folgenden Beispielfall: Beitragsvergleich für: VW Golf VIII Variant 2.0 TFSI (HSN: 0603, TSN: CWK), eigenfinanziert, Erstzulassung: 21.01.2026, Erwerb: 21.01.2026, Zulassung in Reutlingen (PLZ: 72764), Fahrleistung: 5.000 km/Jahr, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (geb. 01.01.1981, Führerscheinerwerb in 1999) und sonstige Fahrer (23 Jahre), Angestellter, kein Wohneigentum, Abstellplatz: Straße, kein Leasing, SF-Klasse KH/VK: SF20/SF20, Selbstbeteiligung VK/TK: 500/500 €, keine Vorschäden, vorher zwei Jahre bei einer anderen Versicherung versichert, Zahlweise: jährlich Bankeinzug, freie Werkstattwahl, Versicherungsbeginn: 21.01.2026.

    Die Beiträge für das beschriebene Beispiel sind: LVM 583,18 €, Gothaer Privat 565,38 €, HUK24 Basis 504,23 €, CosmosDirekt Basis 285,46 €.

    Quelle: Werte HUK24, LVM, Gothaer: NAFI-Online, Version 01/26, Stand: 20.01.2026 Vergleich von Kfz-Haftpflichttarifen mit Vollkasko (Selbstbeteiligung 500/500 €) freie Werkstattwahl, die sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden können. LVM und Gothaer sind mit ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.

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  • 3

    Du bekommst 5 % Kundenbonus auf Deine Kfz-Versicherung (Auto und Motorrad). Das gilt, wenn Du oder eine andere Person in Deinem Haushalt mindestens eine weitere Versicherung bei CosmosDirekt hat. Das kann eine Kfz- (Auto oder Motorrad), Lebens-, Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung sein. Zur Lebensversicherung gehören auch Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherungen (inkl. Flexible Vorsorge und FlexInvest) sowie Tagesgeld Plus.

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