Das Bild zeigt ein E-Auto beim Laden an einer Ladesäule.

E-Auto Prämie

Umwelt­bonus für E-Autos

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Die wichtigsten Fakten zur Prämie fürs E-Auto

  • Gilt für Elektroautos
  • Förderung von bis zu 6.750 Euro möglich
  • Kann bei Kauf (Neu-/Gebraucht­wagen) genutzt werden
  • Kann bei Leasing (Neu-/Gebraucht­wagen) genutzt werden

Update: Die Förderung für den Kauf eines neuen E-Autos ist ausgelaufen. Das teilte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit. Die Frist zum Beantragen der Förderung endete mit Ablauf des 17. Dezember 2023. Der Ratgeber bietet Dir allgemeine Informationen zur E-Auto Prämie wie es sie bis zum 17.12. gab. Möchtest Du Dein neues, umweltfreundliches Auto richtig absichern, findest Du alle Informationen zu unserer Autoversicherung hier.

Was ist der Umwelt­bonus für Elek­tro­autos?

Die Umweltprämie für E-Autos wurde 2016 von der Bundesregierung ins Leben gerufen. Sie dient der Förderung von Elektromobilität im deutschen Straßenverkehr. Je nach Nettolistenpreis des Elektroautos ist ein Zuschuss von bis zu 6.750 Euro möglich.

Warum gewährt die Bundes­re­gie­rung eine Prämie für Elek­tro­autos?

Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt bis 2030 zehn Millionen PKW mit Elektro-Antrieb auf Deutschlands Straßen zu bringen. Das soll dazu beitragen, den CO2-Ausstoß im Verkehr zu verringern und den Klimaschutz voranzutreiben. Im Gegensatz zu konventionellen Verbrennungsmotoren setzen Elektroautos keine gesundheits- und umweltschädlichen Gase und Partikel frei. Zudem ist ein Elektro-Motor mit einem Wirkungsgrad von mehr als 90 Prozent weitaus effizienter als Verbrennungsmotoren. Bei Letzteren werden nur etwa 40 Prozent der eingesetzten Energie tatsächlich genutzt. Der Rest geht als Wärme und Abgase verloren. Wirklich „grün“ sind Elektroautos allerdings nur dann, wenn auch der Strom, mit dem die Batterie aufgeladen wird, aus regenerativen Quellen stammt.

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Wie hoch ist die E-Auto Prämie?

Reine Elektrofahrzeuge bis zu einem Netto-Listenpreis von 40.000 Euro erhalten eine Gesamtförderung von 6.750 Euro. Für Autos mit einem Netto-Listenpreis über 40.000 Euro liegt die Prämie bei 4.500 Euro.

Die Förderung gilt auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge, deren erste Zulassung bei Antragsstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegt und die eine Laufleistung von maximal 15.000 Kilometern haben. Die Anzahl der Halter spielt dabei keine Rolle. Das E-Auto muss aber bei einem Fahrzeughändler, der unter eigenem Namen eine Rechnung über den Kauf ausstellt, erworben worden sein.

Was schon beim Leasing von Neufahrzeugen geändert wurde, gilt jetzt auch für junge Gebrauchte: Fördergeld gibt es erst ab einer Leasinglaufzeit von mindestens 12 Monaten.

Elektroauto

Netto-Listenpreis

Anteil Bund

Anteil Hersteller

Umweltbonus

Neufahrzeug (Kauf)bis 40.000 €4.500 €2.250 €6.750 €
Neufahrzeug (Kauf)40.000 bis 65.000 €3.000 €1.500 €4.500 €
Neufahrzeug (Leasing ab 12 bis 23 Monate)bis 40.000 €2.250 €1.125 €3.375 €
Neufahrzeug (Leasing ab 12 bis 23 Monate)40.000 bis 65.000 Euro1.500 €750 €2.250 €
Neufahrzeug (Leasing ab 24 Monate)bis 40.000 €4.500 €2.250 €6.750 €
Neufahrzeug (Leasing ab 24 Monate)40.000 € bis 65.000 €3.000 €1.500 €4.500 €
Gebrauchtwagen (Kauf)bis 65.000 €3.000 €1.500 €4.500 €
Gebrauchtwagen (Leasing ab 12 bis 23 Monate)bis 65.000 €1.500 €750 €2.250 €
Gebrauchtwagen (Leasing ab 24 Monate)bis 65.000 €3.000 €1.500 €4.500 €
Quelle: Bafa. Fördersätze in Euro gültig nur für reine Elektrofahrzeuge für BEV und FCEV. Es gilt der Netto-Listenpreis Deutschland.
Kriterien zum Abschluss einer Altersvorsorge.
Änderung 2024: Die neuen Fördersätze

Ab dem 1. Januar 2024 werden nur noch E-Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis des Basismodells bis zu 45.000 Euro gefördert – mit reduzierten Summen.

Elektroauto

Netto-Listenpreis

Anteil Bund

Anteil Hersteller

Umweltbonus

Neufahrzeug (Kauf)bis 45.000 €3.000 €1.500 €4.500 €
Neufahrzeug (Leasing ab 12 bis 23 Monate)bis 45.000 €1.500 €750 €2.250 €
Neufahrzeug (Leasing ab 24 Monate)bis 45.000 €3.000 €1.500 €4.500 €
Gebrauchtwagen (Kauf)bis 45.000 €2.400 €1.200 €3.600 €
Gebrauchtwagen (Leasing ab 12 bis 23 Monate)bis 45.000 €1.200 €600 €1.800 €
Gebrauchtwagen (Leasing ab 24 Monate)bis 45.000 €3.000 €1.500 €4.500 €
Quelle: Bafa. Fördersätze in Euro gültig nur für reine Elektrofahrzeuge für BEV und FCEV. Es gilt der Netto-Listenpreis Deutschland.

Elek­tro­auto leasen und Prämie erhalten

Neben der Nutzung als Kaufprämie gibt es die E-Auto Prämie auch bei Leasing. Anders als beim Kauf eines Elektroautos, wird die Förderung hier in den monatlichen Raten deutlich. Durch den Umweltbonus sinken die Raten insgesamt und verschaffen dem Leasingnehmer einen geringeren monatlichen Kostenaufwand.

Beim Leasing von Neufahrzeugen und für Gebrauchte gilt: Fördergeld gibt es erst ab einer Leasinglaufzeit von mindestens 12 Monaten.

In unserem Ratgeber zu Elektroautos findest Du umfassende Informationen zur Funktionsweise, der Umweltbilanz, den Reichweiten und zu verschiedenen Steckersystemen.

Welche Elek­tro­fahr­zeuge erhalten die E-Auto Prämie?

Zu den förderfähigen Elektrofahrzeugen gehören unter anderem:

Reine Elektrofahrzeuge (BEV und FCEV)

  • Audi Q4 e-tron
  • BMW i3
  • Citroën C-Zero
  • Fiat 500 Elektro
  • Hyundai KONA Elektro
  • Jaguar I-PACE EV320 SE
  • KIA e-Niro
  • KIA e-Soul
  • Mazda MX-30
  • Mercedes-Banz EQA 250
  • MINI Cooper SE
  • Nissan Leaf
  • Opel Mokka-e
  • Peugeot e-208
  • Renault ZOE
  • Tesla Model S
  • Volkswagen ID 3
  • Volkswagen ID 4

Hier kannst Du Dir die aktuelle Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge herunterladen.

Wie bekomme ich die E-Auto Prämie?

Um die Förderung für Dein Elektroauto zu erhalten, muss ein Antrag auf der Website des BAFA gestellt werden. Möchtest Du die E-Auto Prämie schnellstmöglich beantragen, solltest Du Unterlagen wie Rechnung und Zulassungsbescheinigung Teil II Deines neuen Autos vorab bereithalten. Der Postweg ist bei der Beantragung der Förderung ausgeschlossen.

Wichtig: Vor der Stellung des Antrags muss das Fahrzeug bereits gekauft und zugelassen sein. Bei der Antragstellung für einen Neuwagen benötigst Du folgende Unterlagen:

  • Rechnung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II

Bei der Förderung für einen Gebrauchtwagen werden zusätzlich ein Nachweis über den ursprünglichen Listenpreis als Neuwagen sowie ein Nachweispaket benötigt. Letzteres ist ein Formular, das Du auf der Internetseite des BAFA herunterladen kannst.

Möchtest Du die E-Auto Prämie für ein Leasing-Fahrzeug beantragen, sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Leasingvertrag
  • verbindliche Bestellung
  • Kalkulation der Leasingrate
  • Zulassungsbescheinigung Teil II

Hast Du alles parat, gehst Du wie folgt vor:

  1. Fülle den Antrag und die Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben aus und speichere die Formulare.
  2. Drucke die Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben aus, unterscheibe sie und lade diese über das Online-Portal des BAFA hoch.

Nach ein paar Minuten erhältst Du eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit Deiner Vorgangsnummer und dem Link zum Portal. Nach der Bewilligung erhältst Du einen Zuwendungsbescheid. Die Auszahlung des Bundesanteils am Umweltbonus erfolgt anschließend auf das im Antragsformular angegebene Konto.

Aktuelle Informationen zum Antragsverfahren sowie alle notwendigen Formulare findest Du auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Welche E-Auto Förde­rungen gibt es neben dem BAFA-Umwelt­bonus?

Neben der Umweltprämie soll auch ein steuerlicher Vorteil zur Förderung von E-Autos dienen. Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 zugelassen werden, sind für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit.

Bisher galt diese Frist nur für Elektroautos, die bis zum 31. Dezember 2020 zugelassen wurden. Im Rahmen des Konjunkturprogramms wurde die Zeitspanne allerdings um 5 Jahre erweitert. Auch wer ein gebrauchtes Elektroauto kauft, kann von der Förderung profitieren. Bei einem Halterwechsel innerhalb der 10 Jahre geht die Steuerbefreiung für die verbliebene Zeit auf den neuen Halter über. Selbst wenn die Befreiung ausgelaufen ist, zahlt der Halter eines Autos mit Elektro-Motor nur 50 Prozent des üblichen Steuersatzes. Anders als bei PKW mit konventionellem Antrieb, wird dieser nach dem Zulassungsgewicht des Autos und nicht nach CO2-Ausstoß und Hubraum berechnet. Halter von hybriden Elektroautos müssen dagegen die Steuer in voller Höhe zahlen.

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Das Wich­tigste zur Förderung im Überblick

Voraussetzungen für den Käufer
  • Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Stiftungen und Körperschaften sind berechtigt, einen Antrag zu stellen.
  • Es wird der Erwerb (Kauf und Leasing) von Neu- und jungen Gebrauchtwagen bezuschusst.
Voraussetzung für das Fahrzeug
  • Gefördert werden reine Elektrofahrzeuge.
  • Die Förderung gilt für alle Fahrzeuge, die nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden.
Antragstellung und Ausschüttung des Umweltbonus
  • Das Antragsverfahren erfolgt online über das Portal des BAFA.
  • Die Hersteller verrechnen ihren Anteil des Umweltbonus mit dem Kauf- bzw. Leasingpreis.

Hast Du Fragen zur Kfz-Versicherung? Wir beraten Dich gerne telefonisch oder per E-Mail.

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    Auszeichnung „Beliebtester Kfz-Versicherer“, 1. Platz Gesamturteil Kundenzufriedenheit, Studie „Kundenbefragung Kfz-Versicherer 2023“ des Deutschen Instituts für Service-Qualität GmbH & Co. KG (DISQ), 31 Filial- und Direktversicherer, www.disq.de, August 2023.

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