Die wichtigsten Fakten zur Prämie fürs E-Auto
- Gilt für Elektroautos
- Förderung von bis zu 6.750 Euro möglich
- Kann bei Kauf (Neu-/Gebrauchtwagen) genutzt werden
- Kann bei Leasing (Neu-/Gebrauchtwagen) genutzt werden
Seit Juli 2016 gibt es eine spezielle Prämie für E-Autos. Ein Antrag für die Prämie kann beim Kauf oder Leasing eines reinen Elektrofahrzeugs gestellt werden. Der Ratgeber bietet Dir allgemeine Informationen zur E-Auto Prämie. Möchtest Du Dein neues, umweltfreundliches Auto richtig absichern, findest Du alle Informationen zu unserer Autoversicherung hier.
Was ist der Umweltbonus für Elektroautos?
Warum gewährt die Bundesregierung eine Prämie für Elektroautos?
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt bis 2030 zehn Millionen PKW mit Elektro-Antrieb auf Deutschlands Straßen zu bringen. Das soll dazu beitragen, den CO2-Ausstoß im Verkehr zu verringern und den Klimaschutz voranzutreiben. Im Gegensatz zu konventionellen Verbrennungsmotoren setzen Elektroautos keine gesundheits- und umweltschädlichen Gase und Partikel frei. Zudem ist ein Elektro-Motor mit einem Wirkungsgrad von mehr als 90 Prozent weitaus effizienter als Verbrennungsmotoren. Bei Letzteren werden nur etwa 40 Prozent der eingesetzten Energie tatsächlich genutzt. Der Rest geht als Wärme und Abgase verloren. Wirklich „grün“ sind Elektroautos allerdings nur dann, wenn auch der Strom, mit dem die Batterie aufgeladen wird, aus regenerativen Quellen stammt.
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Wie hoch ist die E-Auto Prämie?
Reine Elektrofahrzeuge bis zu einem Netto-Listenpreis von 40.000 Euro erhalten eine Gesamtförderung von 6.750 Euro. Für Autos mit einem Netto-Listenpreis über 40.000 Euro liegt die Prämie bei 4.500 Euro.
Die Förderung gilt auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge, deren erste Zulassung bei Antragsstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegt und die eine Laufleistung von maximal 15.000 Kilometern haben. Die Anzahl der Halter spielt dabei keine Rolle. Das E-Auto muss aber bei einem Fahrzeughändler, der unter eigenem Namen eine Rechnung über den Kauf ausstellt, erworben worden sein.
Was schon beim Leasing von Neufahrzeugen geändert wurde, gilt jetzt auch für junge Gebrauchte: Fördergeld gibt es erst ab einer Leasinglaufzeit von mindestens 12 Monaten.
Elektroauto | Netto-Listenpreis | Anteil Bund | Anteil Hersteller | Umweltbonus |
---|---|---|---|---|
Neufahrzeug (Kauf) | bis 40.000 € | 4.500 € | 2.250 € | 6.750 € |
Neufahrzeug (Kauf) | 40.000 bis 65.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 4.500 € |
Neufahrzeug (Leasing ab 12 bis 23 Monate) | bis 40.000 € | 2.250 € | 1.125 € | 3.375 € |
Neufahrzeug (Leasing ab 12 bis 23 Monate) | 40.000 bis 65.000 Euro | 1.500 € | 750 € | 2.250 € |
Neufahrzeug (Leasing ab 24 Monate) | bis 40.000 € | 4.500 € | 2.250 € | 6.750 € |
Neufahrzeug (Leasing ab 24 Monate) | 40.000 € bis 65.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 4.500 € |
Gebrauchtwagen (Kauf) | bis 65.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 4.500 € |
Gebrauchtwagen (Leasing ab 12 bis 23 Monate) | bis 65.000 € | 1.500 € | 750 € | 2.250 € |
Gebrauchtwagen (Leasing ab 24 Monate) | bis 65.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 4.500 € |
Quelle: Bafa. Fördersätze in Euro gültig nur für reine Elektrofahrzeuge für BEV und FCEV. Es gilt der Netto-Listenpreis Deutschland. |

Änderung 2024: Die neuen Fördersätze
Ab dem 1. Januar 2024 werden nur noch E-Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis des Basismodells bis zu 45.000 Euro gefördert – mit reduzierten Summen.
Elektroauto | Netto-Listenpreis | Anteil Bund | Anteil Hersteller | Umweltbonus |
---|---|---|---|---|
Neufahrzeug (Kauf) | bis 45.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 4.500 € |
Neufahrzeug (Leasing ab 12 bis 23 Monate) | bis 45.000 € | 1.500 € | 750 € | 2.250 € |
Neufahrzeug (Leasing ab 24 Monate) | bis 45.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 4.500 € |
Gebrauchtwagen (Kauf) | bis 45.000 € | 2.400 € | 1.200 € | 3.600 € |
Gebrauchtwagen (Leasing ab 12 bis 23 Monate) | bis 45.000 € | 1.200 € | 600 € | 1.800 € |
Gebrauchtwagen (Leasing ab 24 Monate) | bis 45.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 4.500 € |
Quelle: Bafa. Fördersätze in Euro gültig nur für reine Elektrofahrzeuge für BEV und FCEV. Es gilt der Netto-Listenpreis Deutschland. |
Elektroauto leasen und Prämie erhalten
Neben der Nutzung als Kaufprämie gibt es die E-Auto Prämie auch bei Leasing. Anders als beim Kauf eines Elektroautos, wird die Förderung hier in den monatlichen Raten deutlich. Durch den Umweltbonus sinken die Raten insgesamt und verschaffen dem Leasingnehmer einen geringeren monatlichen Kostenaufwand.
Beim Leasing von Neufahrzeugen und für Gebrauchte gilt: Fördergeld gibt es erst ab einer Leasinglaufzeit von mindestens 12 Monaten.
Welche Elektrofahrzeuge erhalten die E-Auto Prämie?
Zu den förderfähigen Elektrofahrzeugen gehören unter anderem:
Wie bekomme ich die E-Auto Prämie?
Wichtig: Vor der Stellung des Antrags muss das Fahrzeug bereits gekauft und zugelassen sein. Bei der Antragstellung für einen Neuwagen benötigst Du folgende Unterlagen:
- Rechnung
- Zulassungsbescheinigung Teil II
Bei der Förderung für einen Gebrauchtwagen werden zusätzlich ein Nachweis über den ursprünglichen Listenpreis als Neuwagen sowie ein Nachweispaket benötigt. Letzteres ist ein Formular, das Du auf der Internetseite des BAFA herunterladen kannst.
Möchtest Du die E-Auto Prämie für ein Leasing-Fahrzeug beantragen, sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Leasingvertrag
- verbindliche Bestellung
- Kalkulation der Leasingrate
- Zulassungsbescheinigung Teil II
Hast Du alles parat, gehst Du wie folgt vor:
- Fülle den Antrag und die Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben aus und speichere die Formulare.
- Drucke die Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben aus, unterscheibe sie und lade diese über das Online-Portal des BAFA hoch.
Nach ein paar Minuten erhältst Du eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit Deiner Vorgangsnummer und dem Link zum Portal. Nach der Bewilligung erhältst Du einen Zuwendungsbescheid. Die Auszahlung des Bundesanteils am Umweltbonus erfolgt anschließend auf das im Antragsformular angegebene Konto.
Welche E-Auto Förderungen gibt es neben dem BAFA-Umweltbonus?
Bisher galt diese Frist nur für Elektroautos, die bis zum 31. Dezember 2020 zugelassen wurden. Im Rahmen des Konjunkturprogramms wurde die Zeitspanne allerdings um 5 Jahre erweitert. Auch wer ein gebrauchtes Elektroauto kauft, kann von der Förderung profitieren. Bei einem Halterwechsel innerhalb der 10 Jahre geht die Steuerbefreiung für die verbliebene Zeit auf den neuen Halter über. Selbst wenn die Befreiung ausgelaufen ist, zahlt der Halter eines Autos mit Elektro-Motor nur 50 Prozent des üblichen Steuersatzes. Anders als bei PKW mit konventionellem Antrieb, wird dieser nach dem Zulassungsgewicht des Autos und nicht nach CO2-Ausstoß und Hubraum berechnet. Halter von hybriden Elektroautos müssen dagegen die Steuer in voller Höhe zahlen.
Das Wichtigste zur Förderung im Überblick
Voraussetzungen für den Käufer
- Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Stiftungen und Körperschaften sind berechtigt, einen Antrag zu stellen.
- Es wird der Erwerb (Kauf und Leasing) von Neu- und jungen Gebrauchtwagen bezuschusst.
Voraussetzung für das Fahrzeug
- Gefördert werden reine Elektrofahrzeuge.
- Die Förderung gilt für alle Fahrzeuge, die nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden.
Antragstellung und Ausschüttung des Umweltbonus
- Das Antragsverfahren erfolgt online über das Portal des BAFA.
- Die Hersteller verrechnen ihren Anteil des Umweltbonus mit dem Kauf- bzw. Leasingpreis.
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