Die wichtigsten Fakten zur Prämie fürs E-Auto und Plug-in-Hybride
Seit Juli 2016 gibt es eine spezielle Prämie für E-Autos. Ein Antrag für die Prämie kann sowohl beim Kauf als auch beim Leasing eines Hybriden oder reinen Elektrofahrzeugs gestellt werden. Der Ratgeber bietet Dir allgemeine Informationen zur E-Auto Prämie. Möchtest Du Dein neues, umweltfreundliches Auto richtig absichern, findest Du alle Informationen zu unserer Autoversicherung hier.
Was ist der Umweltbonus für Elektroautos und Plug-in-Hybride?
Die E-Auto Prämie für Hybride und reine Elektrofahrzeuge galt seit Februar 2020 zunächst rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem 5. November 2019 zugelassen wurden und sollte bis Ende 2025 gelten. Bundesregierung und Hersteller der Autos übernahmen jeweils die Hälfte der Fördersumme. Der Umweltbonus galt von Beginn an sowohl für rein elektrische Fahrzeuge als auch für Plug-in-Hybride. Auch Brennstoffzellenautos werden gefördert.
Im Rahmen des Konjunkturpakets zur Bewältigung der Coronakrise wurde die Förderung Mitte Juni 2020 noch einmal angehoben. Die Erhöhung des Bundesanteils (Innovationsprämie) ist bis zum 31.12.2021 befristet und wird rückwirkend für alle Fahrzeuge gewährt, die ab dem 4. Juni 2020 zugelassen wurden. Der Herstelleranteil bleibt gleich. Neben Privatpersonen dürfen auch Unternehmen, Vereine, Stiftungen und Körperschaften Anträge stellen. Nicht nur der Kauf, sondern auch das Leasing neuer Elektroautos wird bezuschusst. Dabei muss das Auto unabhängig der Leasingdauer mindestens 6 Monate auf den oder die Halter zugelassen bleiben. Wie hoch die Fördersumme ausfällt, hängt von der Art des gekauften Elektroautos ab.
Warum gewährt die Bundesregierung eine Prämie für Elektroautos?
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt bis 2030 zehn Millionen PKW mit Elektro-Antrieb auf Deutschlands Straßen zu bringen. Das soll dazu beitragen, den CO2-Ausstoß im Verkehr zu verringern und den Klimaschutz voranzutreiben. Im Gegensatz zu konventionellen Verbrennungsmotoren setzen Elektroautos keine gesundheits- und umweltschädlichen Gase und Partikel frei. Zudem ist ein Elektro-Motor mit einem Wirkungsgrad von mehr als 90 Prozent weitaus effizienter als Verbrennungsmotoren. Bei Letzteren werden nur etwa 40 Prozent der eingesetzten Energie tatsächlich genutzt. Der Rest geht als Wärme und Abgase verloren. Wirklich „grün“ sind Elektroautos allerdings nur dann, wenn auch der Strom, mit dem die Batterie aufgeladen wird, aus regenerativen Quellen stammt.
Wie hoch ist die E-Auto Prämie?
Die unterschiedlichen Fördersummen begründet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit dem CO2-Ausstoß der verschiedenen Fahrzeuge. Für reine Elektroautos gilt die volle Förderung, weil diese während der Fahrt kein CO2 emittieren, Hybride hingegen schon. Für batterieelektrische Fahrzeuge bis zu einem Netto-Listenpreis von 40.000 Euro steigt die Förderung durch die Innovationsprämie insgesamt von 6.000 Euro auf 9.000 Euro. Für Autos mit einem Netto-Listenpreis über 40.000 Euro liegt die Prämie künftig bei 7.500 Euro. Plug-in-Hybride unter 40.000 Euro erhalten aktuell eine Kaufprämie von 6.750 Euro. Bei einem Netto-Listenpreis über 40.000 Euro bekommen Käufer 5.625 Euro.
Unter bestimmten Umständen gibt es die E-Auto Prämie auch für junge Gebrauchtwagen. Diese dürfen dafür allerdings weder bei Ersterwerb noch als Firmenwagen eine andere staatliche Förderung erhalten haben. Außerdem dürfen die jungen Gebrauchten nicht länger als 12 Monate zugelassen gewesen sein. Als frühstes Zulassungsdatum für die E-Auto Förderung gilt der 05.11.2019. Ebenfalls wichtig: Gebrauchtwagen dürfen nicht mehr als 15.000 Kilometer gelaufen sein. Sind die Auflagen erfüllt, gibt es für gebrauchte Elektroautos eine Prämie von 5.000 Euro und für gebrauchte Hybride 3.750 Euro.
Fahrzeugtyp | Netto-Listenpreis | Förderbetrag | Herstelleranteil |
---|---|---|---|
Elektroauto | Bis 40.000 € | 6.000 € | 3.000 € |
Elektroauto | über 40.000 € bis 65.000 € | 5.000 € | 2.500 € |
Plug-in-Hybride | Bis 40.000 € | 4.500 € | 2.250 € |
Plug-in-Hybride | über 40.000 € bis 65.000 € | 3.750 € | 1.875 € |
Elektroauto leasen und Prämie erhalten
Neben der Nutzung als Kaufprämie gibt es die E-Auto Prämie auch bei Leasing. Anders als beim Kauf eines Elektroautos, wird die Förderung hier in den monatlichen Raten deutlich. Durch den Umweltbonus sinken die Raten insgesamt und verschaffen dem Leasingnehmer einen geringeren monatlichen Kostenaufwand. Die Leasingdauer ist für die generelle Inanspruchnahme des Zuschusses für Elektroautos unrelevant. Allerdings muss das Fahrzeug mindestens 6 Monate auf die Person, welche die Förderung in Anspruch nimmt, angemeldet bleiben. Zusätzlich nehmen das Bundesministerium für Wirtschaft sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zum aktuellen Zeitpunkt auch im Verhältnis der Leasingdauer Änderungen vor. So wird der volle Betrag des Umweltbonus für Elektroautos momentan nur freigegeben, wenn eine Leasingdauer von mindestens 24 Monaten vorliegt. Bei einer Leasingdauer von 12 bis 23 Monaten werden 50 % der Prämie zugeordnet, zwischen 6 und 11 Monaten sind es nur noch 25 % Förderung. Die neuen Regelungen gelten ab dem 16.11.2020. Die Fördersummen der E-Auto Prämie orientieren sich auch hier grundsätzlich am Nettolistenpreis des Autos und werden somit automatisch fest zugeordnet.
Welche Elektrofahrzeuge können die E-Auto Prämie erhalten?
Zu den förderfähigen Elektrofahrzeugen gehören unter anderem:
Nicht gefördert werden Hybrid-Autos, die sich nicht von außen über eine Ladestation aufladen lassen. Bei diesen Fahrzeugen wird der Akku nur während der Fahrt aufgeladen (Mild Hybrid).
Wie bekomme ich die E-Auto Prämie?
Wichtig: Vor der Stellung des Antrags muss das Fahrzeug bereits gekauft und zugelassen sein. Bei der Antragstellung für einen Neuwagen benötigst Du folgende Unterlagen:
- Rechnung
- Zulassungsbescheinigung Teil II
Bei der Förderung für einen Gebrauchtwagen werden zusätzlich ein Nachweis über den ursprünglichen Listenpreis als Neuwagen sowie ein Nachweispaket benötigt. Letzteres ist ein Formular, das Du auf der Internetseite des BAFA herunterladen kannst.
Möchtest Du die E-Auto Prämie für ein Leasing-Fahrzeug beantragen, sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Leasingvertrag
- verbindliche Bestellung
- Kalkulation der Leasingrate
- Zulassungsbescheinigung Teil II
Hast Du alles parat, gehst Du wie folgt vor:
- Fülle den Antrag und die Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben aus und speichere die Formulare.
- Drucke die Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben aus, unterscheibe sie und lade diese über das Online-Portal des BAFA hoch.
Nach ein paar Minuten erhältst Du eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit Deiner Vorgangsnummer und dem Link zum Portal. Nach der Bewilligung erhältst Du einen Zuwendungsbescheid. Die Auszahlung des Bundesanteils am Umweltbonus erfolgt anschließend auf das im Antragsformular angegebene Konto.
Welche E-Auto Förderungen gibt es neben dem BAFA-Umweltbonus?
Bisher galt diese Frist nur für Elektroautos, die bis zum 31. Dezember 2020 zugelassen wurden. Im Rahmen des Konjunkturprogramms wurde die Zeitspanne allerdings um 5 Jahre erweitert. Auch wer ein gebrauchtes Elektroauto kauft, kann von der Förderung profitieren. Bei einem Halterwechsel innerhalb der 10 Jahre geht die Steuerbefreiung für die verbliebene Zeit auf den neuen Halter über. Selbst wenn die Befreiung ausgelaufen ist, zahlt der Halter eines Autos mit Elektro-Motor nur 50 Prozent des üblichen Steuersatzes. Anders als bei PKW mit konventionellem Antrieb, wird dieser nach dem Zulassungsgewicht des Autos und nicht nach CO2-Ausstoß und Hubraum berechnet. Halter von hybriden Elektroautos müssen dagegen die Steuer in voller Höhe zahlen.
Das Wichtigste zur Förderung im Überblick
Voraussetzungen für den Käufer
- Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Stiftungen und Körperschaften sind berechtigt, einen Antrag zu stellen.
- Es wird der Erwerb (Kauf und Leasing) von Neuwagen bezuschusst.
- Der Umweltbonus kann unter bestimmten Voraussetzungen für junge gebrauchte Elektrofahrzeuge beantragt werden.
Voraussetzung für das Fahrzeug
- Gefördert werden reine Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenautos und Plug-in-Hybride.
- Die Förderung gilt für alle Fahrzeuge, die nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden.
Antragsstellung und Ausschüttung des Umweltbonus
- Der Umweltbonus wird zu je mit einem Anteil von 50 Prozent vom Bund und dem Hersteller des Autos ausgezahlt.
- Das Antragsverfahren erfolgt online über das Portal des BAFA.
- Die Hersteller verrechnen ihren Anteil des Umweltbonus mit dem Kauf- bzw. Leasingpreis.
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