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Versicherungschinesisch

Was versteht man unter Versicherungsschutz?

Ganz simpel: Es handelt sich hier um den Schutz einer Person oder eines Gegenstandes vor versicherten Gefahren. Im Schadenfall greift der Versicherungsschutz dann in Form der vereinbarten (finanziellen) Leistung.

Wie kann eine Versicherung diesen Schutz ermöglichen?

Das Prinzip der kollektiven Risikoübernahme (auch Versicherungsprinzip oder Äquivalenzprinzip genannt): Viele Versicherungsnehmer zahlen laufend einen Geldbetrag (Versicherungsbeitrag) an den Versicherer, um beim Eintreten eines Schadens, dem Versicherungs­fall, aus dieser Kapital­sammelstelle einen Schaden­ausgleich zu erhalten.

Da der Versicherungs­fall nur bei wenigen Versicherten eintreten wird, reicht durch das Prinzip der kollektiven Risikoübernahme die eingezahlten Beiträge aus, um den Versicherungsnehmern einen ausreichenden Schutz zu gewähren und somit die vom Versicherer vertraglich zugesicherte Leistung im Schadenfall auszahlen zu können.

Welche Kategorien von Versicherungs­schutz gibt es?

Grundsätzlich lässt sich der Versicherungsschutz in zwei Kategorien einteilen: dem Grundsatz der Universalität oder der Spezialität der Gefahren.

  • Universeller Versicherungsschutz: Es wird grundsätzlich (soweit nicht ausgeschlossen) jede Beeinträchtigung ohne Rücksicht auf die Ursache in Deckung genommen.
  • Spezieller Versicherungsschutz: Es werden nur die Folgen einzeln aufgezählter Ursachen oder Schadensituationen gedeckt.
  • Mischformen/ Multi-Risk-Deckung: Im Laufe der Zeit haben sind in der Praxis vielfältige Variationen von Deckungsarten entstanden.

Ab wann tritt mein Versicherungsschutz in Kraft?

Tatsächlich gibt es hier Unterschiede und es werden die folgenden Zeitpunkte unterschieden werden:

  • Formeller Versicherungsbeginn: Zeitpunkt, an dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
  • Materieller Versicherungsbeginn: Zeitpunkt, an dem das Versicherungsverhältnis (und der Versicherungsschutz) beginnt.
  • Technischer Versicherungsbeginn: Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.

Bei den meisten Versicherern tritt aufgrund der erweiterten Einlösungsklausel der Versicherungsschutz aber sofort mit der Antragsstellung in Kraft.

Ansonsten kommt der Versicherungsbeginn erst ab dem Folgetag zustande, somit greift der Versicherungsschutz entweder ab 0:00 Uhr oder ab 12:00 Uhr.

Erweiterte Einlösungsklausel: Darunter versteht man das Zusammenfallen von materiellem und technischem Beginn eines Versicherungsvertrages. Wichtig ist dabei, dass der Versicherungsbeginn vertraglich festgelegt wurde, denn dann besteht hier ein vorläufiger Versicherungsschutz. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich daher, den Versicherungsbeitrag innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheines zu zahlen, um den Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten. Ob eine erweiterte Einlösungsklausel vorliegt, kann man den Bedingungen entnehmen.

Welche Voraus­setzungen hat der Versicherungs­schutz?

Tatsächlich ist der Versicherungsschutz an Bedingungen gebunden!

Die wichtigste Voraussetzung, die erfüllt werden muss, damit der Versicherungsschutz besteht, ist, dass die Risikoangaben wahrheitsgemäß angegeben wurden. Wenn hier Falsches angeben wurde, wird der Schutz in der Regel hinfällig. Außerdem muss die Erstprämie im Rahmen der 14-tägigen Frist gezahlt werden – ist das nicht der Fall hat der Versicherer das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

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