NACHHALTIGKEITSBEZOGENE OFFENLEGUNG DER COSMOS LEBENSVERSICHERUNGS-AG
Veröffentlichung nach der Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (EU-Transparenz-VO) nach Artikel 3, 4, 5 für die Cosmos Lebensversicherungs-AG, als Finanzmarktteilnehmer und als Finanzberater. Die Cosmos Lebensversicherungs-AG ist ein Unternehmen der Generali Deutschland AG
Unsere Generali Engagement-Richtlinien, für Sie kurz zusammengefasst
Die Cosmos Lebensversicherungs-AG ist ein Unternehmen der Generali Deutschland AG und gehört zur Generali Gruppe. Die Assicurazioni Generali S.p.A. ist das oberste italienische Mutterunternehmen der Generali Gruppe.
Die Zugehörigkeit zur Generali Gruppe bedeutet auch, an den verschiedenen von der Gruppe unterzeichneten Initiativen beteiligt zu sein und sich den gemeinsamen Zielen für einen nachhaltigen Erfolg zu verpflichten, einschließlich aller Versicherungs- und Rückversicherungsaktivitäten.
Unser Ziel ist es, als institutioneller Investor Verantwortung in den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) – kurz ESG – zu übernehmen und Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen systematisch im Rahmen der dazu geltenden Konzernrichtlinien in den Anlageprozess zu integrieren. Dies dient nicht nur dem langfristigen Risikomanagement, sondern auch der Sicherung der Rendite. Wir ermutigen die Unternehmen, in die wir investiert sind, verantwortungsvoll zu handeln. Wir fordern sie auf, ihr Verhalten zu ändern, wenn es nicht den von der Gruppe festgelegten Prinzipien entspricht.
Unsere Rolle als Investor nehmen wir aktiv wahr. Wir steuern unsere Aktivitäten mit einem umfassenden Regelwerk, unserem Gruppen-Leitliniendokument. Die Richtlinie - Integration of Sustainability into Investments and Active Ownership Group Guideline - definiert die Grundsätze, Hauptaktivitäten und Verantwortlichkeiten, die die Rolle der Gruppe als aktiver Investor bestimmen. Damit nimmt der Konzern als langfristiger, verantwortungsbewusster, institutioneller Anleger und Eigentümer von Vermögenswerten eine treuhänderische Pflicht gegenüber allen beteiligten Stakeholdern, insbesondere unseren Kunden wahr.
Der Konzern ergreift entsprechende Maßnahmen, indem er
- Unternehmen, in die investiert wird, überwacht,
- Unternehmen ermutigt, Nachhaltigkeitskriterien in finanzielle und nicht finanzielle Angelegenheiten einzubeziehen,
- auf Hauptversammlungen in seiner Rolle als Aktionär für die Verbreitung bewährter Verfahren in Bezug auf Unternehmensführung, Berufsethik, sozialen Zusammenhalt, Umweltschutz und Digitalisierung stimmt.
Auszug der Verordnung EU 2019/2088 zur Transparenz der Anlagestrategien
Strategien zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 3 EU-Transparenz-VO)
Wie berücksichtigen wir Nachhaltigkeitsrisiken als Finanzmarktteilnehmer?
Hier finden Sie die Offenlegung mit Informationen über die Richtlinien zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in unseren Anlageentscheidungsprozessen.
Wie berücksichtigen wir Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung?
Informationen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Versicherungsberatung
Wir berücksichtigen bei unserer Versicherungsberatung und bei der Auswahl der in unseren fondsgebundenen Versicherungsanlageprodukten enthaltenen Investmentfonds mögliche Nachhaltigkeitsrisiken.
Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der EU-Transparenz-Verordnung
Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) oder Unternehmensführung (Governance), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Anlage haben könnte.
Einbindung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Beratungsprozess
Bei der Beratung von Versicherungsanlageprodukten erfassen wir im Rahmen der Geeignetheitsprüfung die Nachhaltigkeitspräferenzen unserer Kunden.
Wünscht ein Kunde ein nachhaltiges Produkt, können wir ihm auch Multi Options Produkte anbieten, deren Fondsanlagen die Nachhaltigkeitskriterien im Sinne der EU-Transparenz-Verordnung erfüllen. Diese Produkte können für den Kunden geeignet sein, abhängig von seinen Anlagezielen, seiner Anlageerfahrungen oder seiner Risikotoleranz.
Kriterien für die Fondsauswahl
Bei der Fondsauswahl wenden unsere Experten einen Prozess an, der die Konzernrichtlinien berücksichtigt. Um eine laufende Qualitätssicherung zu gewährleisten, wird dieser Prozess regelmäßig durchgeführt.
Unsere Fondsauswahl besteht aus Fonds und ETF, die die gesetzlichen Anforderungen nach Artikel 8 oder Artikel 9 der EU-Transparenz-Verordnung erfüllen.
Rendite-Auswirkungen
Investitionen in nachhaltige Investments bringen, wie alle Investments, Chancen und Risiken mit sich. Der Wert einer Anlage und Erträge daraus können sinken oder steigen. Nachhaltigkeitsrisiken können ebenfalls positive oder negative Auswirkungen auf die künftige Wertentwicklung haben.
Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Artikel 4 EU-Transparenz-VO)
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Hier ist die Erklärung zur Sorgfaltspflicht in Bezug auf die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
Wir fühlen uns verpflichtet
Wir haben folgende Vereinbarungen unterzeichnet:
- United Nations Global Compact (Globaler Pakt der Vereinten Nationen) 2007
- Paris Agreement (Pariser Klimaabkommen) 2015
- United Nations-Convened Net Zero Asset Owner Alliance (Initiative zur Reduzierung der CO2-Emissionen des Anlageportfolios bis 2050 auf netto Null) 2020
- UN Principles for Responsible Investment (Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren 2011)
- United Nations Forum for Insurance Transition
- United Nations PSI (UNEP FI Principles for Sustainable Insurance) 2014
- Task Force on Climate-related Financial Disclosures (Initiative zur Unternehmensberichterstattung bzgl. klimabezogener finanzieller Chancen und Risiken) 2017
Im Einklang mit diesen internationalen Initiativen berücksichtigen wir Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungs-Aspekte (Environmental, Social, Governance = ESG) in unseren Anlagestrategien.
Im Jahr 2006 hat die Generali Gruppe ihr Engagement für verantwortungsbewusstes Investieren definiert; 2010 folgte diesbezüglich eine eigene ethische Richtlinie. Im Jahr 2015 haben wir unser Engagement weiter gestärkt, indem wir unser Responsible Investment Group Committee eingerichtet haben. Unser Verhalten am Markt ist seitdem in der Responsible Investment Group-Richtlinie geregelt. Ziel ist es, die ESG-Faktoren in Entscheidungen unseres Managements über Investments zu integrieren. Außerdem haben wir unsere Integration of Sustainability into Investments and Active Ownership Group Guideline veröffentlicht. Diese Maßnahmen stärken unsere Rolle als verantwortungsvoller Investor.
Unser Umgang mit den ESG-Faktoren
Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführung-Faktoren (ESG) fließen in die Bewertung der Unternehmen ein, in die wir investiert sind. Sie können dabei als Frühindikator für mögliche negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit dienen. Negative Umweltkennzahlen (E-Faktor) können beispielsweise auf durch das Unternehmen verursachte Umweltschäden und Kosten für deren Beseitigung hinweisen. Hohe Treibhausgas-Emissionen können zu erheblichen Folgekosten durch den Erwerb von CO2-Emissionszertifikaten führen.
Auf die gleiche Weise können Menschenrechts- und Arbeitsrechtsverletzungen (S-Faktor) den Ruf des Unternehmens beeinträchtigen oder entsprechende Strafzahlungen nach sich ziehen. Mangelndes Bewusstsein für ethische Grundsätze oder deren Missachtung führen zu großen Imageschäden. Ein Unternehmen mit einem beschädigten Ruf hat viele Probleme:
- seine Produkte werden boykottiert
- die Kapitalbeschaffung wird schwierig
- Strafen werden verhängt
- Geschäftsmöglichkeiten gehen verloren
Im Falle von Unternehmensführungsaspekten (G-Faktor), wie z.B. Geldwäsche oder Korruption, sind Unternehmen hohen ethischen, geschäftlichen, rechtlichen und finanziellen Risiken ausgesetzt. Wenn sie unlautere Geschäftspraktiken nicht wirksam verhindern und bekämpfen, wirkt sich das äußerst negativ auf die Geschäftsentwicklung aus.
Die Generali Gruppe analysiert diese Nachhaltigkeitsrisiken anhand einer internen Bewertung. Sie stellt fest, ob Unternehmen nach den Grundsätzen des UN Global Compact handeln. Bei nachgewiesenen Umweltschäden, Verletzung von Menschen- und Arbeitsrechten, Korruption, Geldwäsche oder sonstigen relevanten ESG-Aspekten droht der Ausschluss von Investitionen.
Wir aktualisieren unsere Bewertungen kontinuierlich. So erkennen wir mögliche neue Verstöße gegen die ESG-Faktoren unserer Investments zeitnah. Kritische Fälle werden zweimal im Jahr in unserem Responsible Investment Committee bewertet. Das Committee definiert gleichzeitig die Ausschlusskriterien neu. Außerdem überprüfen wir den methodischen Ansatz, stärken und verbessern die Bewertungskriterien.
Identifizierung und Priorisierung: Was wirkt sich besonders negativ auf nachhaltige Aspekte aus?
Fehlgeleitete Investitionsentscheidungen können sich möglicherweise nachteilig auf Umwelt und Gesellschaft auswirken. Deshalb haben wir einen Rahmen festgelegt, in dem wir uns mit unseren Anlageentscheidungen bewegen. Schließlich wird das Risiko von den Versicherungsunternehmen getragen oder mit den Versicherungsnehmern geteilt. Es liegt in unserer Verantwortung, nachteilige Auswirkungen zu minimieren und die Unternehmen, in die wir investieren durch unser Engagement und unser Abstimmungsverhalten positiv zu begleiten.
Die Responsible Investment Group-Richtlinie verpflichtet uns, unsere Anlageentscheidungen auf die Interessen aller Beteiligten insbesondere unserer Kunden und Aktionäre sowie der Gesellschaft und der Umwelt insgesamt abzustimmen. Darüber hinaus bewertet der Konzern alle 3 Jahre die eigene Nachhaltigkeitsstrategie unter der Prämisse: „Welche ESG-Faktoren sind, in Bezug auf unsere Aktivitäten, unsere Geschäftsstrategie und den Kontext, in dem wir arbeiten, relevant?“ Die verschiedenen Geschäftsbereiche des Konzerns unterstützen diese Bewertung. Wie bei den anderen Geschäftsaktivitäten des Konzerns werden die wichtigsten ESG-Faktoren für die Investitionstätigkeit analysiert. Wir suchen nach solchen systemischen Änderungen, die in den nächsten Jahren erhebliche Chancen und Risiken für den Konzern mit sich bringen können. Dies ist ein wesentlicher Schritt, um zu identifizieren und zu priorisieren, wie sich externe Ereignisse auf die Generali Gruppe auswirken.
Drei Themen haben einen wesentlichen Einfluss auf die ESG-Faktoren in unseren Investmentportfolio. In unseren Richtlinien für verantwortungsbewusste Investitionen und in unserer Wesentlichkeitsmatrix haben wir diese dargestellt:
1. Der CO2-Fußabdruck (Carbon Footprint) unserer Investitionen
Durch unsere Investitionsentscheidungen können wir Unternehmen und Aktivitäten finanzieren, die entweder einen höheren oder einen niedrigeren CO2-Fußabdruck aufweisen. Eine transparente Sicht auf den CO2-Fußabdruck unserer Portfolios und Investitionen zeigt, wie gut unsere Investitionen die Dekarbonisierung der Wirtschaft und der Gesellschaft fördern. Im Januar 2020 trat die Generali Gruppe der Initiative Net Zero Asset Owner Alliance bei. Im Rahmen dieser Initiative haben wir uns verpflichtet, unser Anlageportfolio bis 2050 mit Netto-Null-CO2-Emissionen (Net Zero) darzustellen.
Wir berechnen den CO2-Fußabdruck unserer Portfolios mithilfe mathematischer Formeln:
- Stärke des durchschnittlichen gewichteten Kohlenstoffanteils im Portfolio
- Stärke des gesamten Kohlenstoff „Fußabdrucks“ zur Messung des Einflusses auf die Umwelt
- Stärke des einzelnen Kohlenstoff „Fußabdrucks“ gemessen je Investition zur besseren Vergleichbarkeit
2. Verstöße gegen die Grundsätze des UN Global Compact
Unsere Richtlinien für verantwortungsbewusstes Investieren beinhalten einen ethischen Filter. So vermeiden wir Investitionen in Unternehmen, die für ethische Verstöße verantwortlich sind. Das können z. B. Missachtungen der Grundsätze des UN Global Compact oder Verwicklungen in kontroverse Geschäftsbereiche sein.
Wir investieren nicht in
- Unternehmen, die an schwerwiegenden oder systematischen Menschenrechts- und/oder Arbeitsrechtsverletzungen beteiligt sind;
- Unternehmen, die an schweren Umweltschäden beteiligt sind;
- Unternehmen, die in Fälle von grober Korruption und Bestechung verwickelt sind.
Basierend auf einer ESG-Bewertung schließen wir solche Unternehmen aus unserem Anlageuniversum aus, die die Anforderungen der Generali Gruppe nicht erfüllen. Alternativ werden sie streng überwacht und möglicherweise angehalten, ihr ethisches Verhalten weiter zu verbessern.
Erkennen wir diese Probleme in einem bestehenden Anlageengagement, verbieten wir neue Investitionen, veräußern unsere Beteiligung an diesen Unternehmen und lassen festverzinsliche Wertpapiere auslaufen.
3. Geschäfte mit umstrittenen Waffen
Nach unseren ethischen Grundsätzen investieren wir nicht in Unternehmen, die umstrittene Waffen einsetzen, entwickeln, produzieren, erwerben, lagern oder Handel damit betreiben. Umstrittene Waffen sind
- Streubomben
- Antipersonen-Landminen
- Atomwaffen
- biologische und chemische Waffen
Auch Dienstleister und Unternehmen mit Schlüsselfunktionen rund um umstrittene Waffen filtern wir heraus und lehnen die Zusammenarbeit ab. Unsere Anlagestrategie ermöglicht es uns, wesentliche nachteilige Auswirkungen zu identifizieren und zu überwachen.
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung
Hier ist die Erklärung mit Informationen darüber, wie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung berücksichtigt werden.
Stand: 20.03.2026Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5 EU-Transparenz-VO)
Generali verknüpft ihre Vergütungspolitik eng mit Nachhaltigkeitszielen und ESG-Kriterien:
Zielsetzung
- Kontinuierliche Verbesserung der Verknüpfung von Nachhaltigkeit und Vergütung.
Strategische Einbettung
- Nachhaltigkeit ist integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie
- sie spiegelt sich unmittelbar in der Gestaltung der Vergütungssysteme wider
ESG-bezogene Anreizkomponenten
- variable Vergütung von Führungskräften umfasst sowohl kurzfristige Barvergütung als auch langfristige aktienbasierte Vergütungskomponenten
- mindestens 20 % der kurzfristigen variablen Vergütung ist an spezifische ESG-Ziele gekoppelt
Vergütungsrelevante ESG-Kennzahlen
- Wachstum von Versicherungsprodukten mit unter anderem nachhaltigen Anlageoptionen
- Stärkung des „People Value“ (z B. Diversity & Inclusion, Weiterbildung)
Langfristige aktienbasierte Vergütung
- ist auch auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtet
- berücksichtigt ESG-Kriterien über mehrjährige Performancezeiträume
- fördert nachhaltige Wertschöpfung
Nachhaltigkeitsrisiken
- werden in den internen Investment- und Governance-Richtlinien explizit adressiert
- fließen in die qualitative Gesamtbewertung der Führungskräfteleistung ein
- werden bei Anlageentscheidungen gemäß internen Richtlinien berücksichtigt
Weiteres Leitprinzip (nicht direkt vergütungsrelevant)
- Gesellschaftliches Engagement („The Human Safety Net“)
Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen auf Internetseiten (Artikel 10 EU-Transparenz-VO)
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung der Cosmos Lebensversicherungs-AG gemäß Artikel 10 der EU-Transparenz-Verordnung:
Änderungsverzeichnis
Produktbezogene Informationen
FlexInvest
- Vorvertragliche Information der Cosmos Lebensversicherungs-AG gemäß Artikel 8 EU-Transparenz-Verordnung
- Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung der Cosmos Lebensversicherungs-AG gemäß Artikel 10 der EU-Transparenz-Verordnung
Informationen zu den Nachhaltigkeitsmerkmalen der Fonds (die Informationen findest Du unter dem I-Punkt beim jeweiligen Fonds)