Haft­pflicht­schaden melden

Darauf solltest Du bei einer Schadensmeldung achten

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Jeder Haushalt sollte eine private Haftpflichtversicherung haben. Wer einen Schaden verursacht, muss diesen ersetzen und oftmals hohe Kosten übernehmen. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt für Haftpflichtschäden keine Obergrenze vor. Wenn etwas passiert, kann das also sehr teuer werden. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten bei einer Schadenersatzforderung. Wir erklären Dir, wie Du Dich im Schadenfall richtig verhältst.

Die Ratgeber bieten allgemeine Informationen über Haftpflichtschäden. Produktdetails findest Du hier.

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Schaden verur­sacht: So gehst Du richtig vor

Ein Haftpflicht-Schaden ist schnell passiert. Wenn Du diesen verursacht hast oder für selbigen in der Verantwortung stehst, dann melde den Schaden unverzüglich bei Deiner Versicherung – auch wenn noch keine Ansprüche an Dich gestellt wurden. Bitte schildere den Vorgang auch dann Deiner Versicherung, wenn Du meinst, keinen Schaden verursacht zu haben oder in keiner großen Höhe. Es hat sich bewährt, bei der Schadenmeldung in der Haftpflichtversicherung nach den folgenden Schritten vorzugehen:

1. Den Schaden doku­men­tieren

Ob Lackkratzer oder der Sprung in der Vase – die meisten Haftpflicht-Schäden sind Sachschäden. Gerade bei Sachschäden ist es sinnvoll, den beschädigten oder zerstörten Gegenstand zu fotografieren. Mache wenn möglich mehrere Bilder, die den entstandenen Schaden aus unterschiedlichen Perspektiven dokumentieren. Tausche mit dem Geschädigten Adressen und Telefonnummern aus. Diese Angaben benötigst Du später bei der Schadenmeldung. Du kannst Dir auch ein kurzes Gedächtnisprotokoll erstellen: Halte hierzu in einigen Stichpunkten die Ereignisse, die zum Schaden führten, schriftlich fest. Ideal ist eine chronologische Reihenfolge, die Dir als Gedächtnisstütze dient. Denn bei der Schadenmeldung wirst Du den Hergang des Schadens für die Versicherung rekonstruieren müssen.

Auch als Geschädigter hast Du einige Pflichten: Beschädigte Gegenstände solltest Du aufbewahren, bis der Schaden vollständig reguliert ist. Denn unter Umständen müssen diese von einem Sach­verständigen begutachtet werden, oder Du musst den Gegenstand der Versicherung einsenden. Halte zur Schaden­regulierung ebenfalls Quittungen über den Kauf bereit.

2. Nicht vorschnell handeln

Eine der wichtigsten Aufgaben der Versicherung ist, für Dich den Versicherungsfall zu prüfen. Die Versicherung stellt dabei fest, ob die Ansprüche gegen Dich auf Schadenersatz gerechtfertigt sind oder nicht. Zulässige Forderungen werden beglichen – und unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt. Kommt es zum Rechtsstreit mit dem Geschädigten, tritt die Versicherung für Dich vor Gericht auf. Der passive Rechtsschutz durch die Haftpflicht übernimmt dann auch alle notwendigen Kosten. Um der Prüfung durch die Versicherung nicht vorzugreifen, solltest Du auf keinen Fall ein Schuldeingeständnis abgeben. Du solltest auch niemals Zahlungen leisten, um den Schaden zu ersetzen, bevor Du überhaupt Kontakt mit Deiner Versicherung aufgenommen hast. Möglicherweise kommt die Versicherung hinsichtlich der Bewertung von Zeitwert und Reparaturkosten auf einen geringeren als den vermuteten Betrag oder stuft die Schadenersatzforderung sogar als nicht gerechtfertigt ein. Dann bleibst Du unter Umständen auf Deinen Kosten sitzen.

3. Die Versi­che­rung kontak­tieren

Setze Dich umgehend mit Deiner Versicherung in Verbindung – übrigens unabhängig davon, ob Du den Schaden tatsächlich verursacht hast oder nicht. Bei größeren Sachschäden und insbesondere bei Personenschäden solltest Du Dich sofort an Deine Versicherung wenden:

  • per Telefon
  • per Online-Formular
  • per APP
  • per Brief
  • in der Filiale

Setze Dich telefonisch oder schriftlich mit Deiner Versicherung in Verbindung. Zunächst ist es vor allem wichtig, der Versicherung mitzuteilen, dass es einen Schadenfall gegeben hat. So weiß die Versicherung rechtzeitig, dass möglicherweise Schadenersatzforderungen auf Dich zu kommen – auch wenn bislang an Dich noch keine gestellt wurden.

4. Die Scha­den­mel­dung ausfüllen

Das Online-Formular ist so gestaltet, dass Du Deine Schadenmeldung vollständig einreichen kannst. Hast Du die Versicherung per Telefon oder Brief informiert, schickt man Dir ein entsprechendes Formular zu, das Du handschriftlich ausfüllen musst. Folgende W-Fragen sind relevant:

  • Welcher Schaden ist entstanden: genaue Angaben zum beschädigten oder zerstörten Gegenstand beziehungsweise zur verletzten Person
  • Wann ist der Schaden entstanden: Datum und Uhrzeit
  • Wo ist der Schaden entstanden: genaue Beschreibung des Ortes
  • Wie ist der Schaden entstanden: detaillierter Ablauf des Geschehens

Mache alle Angaben wahrheitsgetreu und beschreibe den Vorgang so, wie er sich ereignet hat. Nutze hierfür Dein Gedächtnisprotokoll und erwähne alle Details. Solche vermeintlichen Kleinigkeiten können sich, sollte es zu einem Gerichtsprozess kommen, als wichtig herausstellen. Eventuell vorhandene Fotos solltest Du der Schadenmeldung beifügen. Bei Online-Formularen kannst Du diese in der Regel direkt hochladen. Bei einer handschriftlichen Meldung drucke die Fotos aus und lege sie dem Brief bei.

5. Weitere Forde­rungen weiter­leiten

Du hast den Schaden Deiner Versicherung gemeldet, doch der Geschädigte oder sein Rechtsbeistand kommuniziert weiter nur mit Dir? Leite alle weiteren Schreiben, in denen Zahlungen gefordert werden, sowie eingegangene Mahnungen oder Klagen sofort an Deine Versicherung weiter. Sie überprüft deren Rechtmäßigkeit und leitet eigene rechtliche Schritte ein, sollte dies erforderlich sein. Durch den passiven Rechtsschutz kommen keine zusätzlichen Kosten auf Dich zu. Gegen einen Mahnbescheid musst Du aber selbst fristgerecht Widerspruch erheben; eine Begründung ist nicht erforderlich.

Erklärvideo zum Thema Privat-Haftpflichtversicherung: Darauf musst Du achten!

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