Warum ist Alkohol am Steuer so gefährlich?
Die Wirkung von Alkohol ist vielfältig: Er kann enthemmend oder ermüdend wirken, depressiv, risikobereit und aggressiv machen, zu Rauschzuständen und zur Bewusstlosigkeit führen. Alkohol schränkt die Wahrnehmung ein, verringert stark die Reaktionsfähigkeit und Bewegungskoordination. Dazu reichen oft schon geringe Mengen aus. Ein betrunkener Fahrer kann in der Regel nicht mehr auf unvorhersehbare Situationen im Straßenverkehr reagieren. Wildwechsel, schlechte Witterungsbedingungen wie Schnee und Eis oder das unerwartete Bremsen eines anderen Fahrzeuges werden plötzlich zu unüberwindbaren Herausforderungen. Hinzu kommt, dass Menschen unter Alkoholeinfluss zur Selbstüberschätzung und damit zu unvernünftigen Fahrmanövern neigen. Die Folgen eines Unfalls geht in diesen Fällen häufig über einen Sachschaden hinaus. Wer sich betrunken hinter das Steuer setzt, riskiert leichtfertig seinen Führerschein und bringt alle Fahrzeuginsassen sowie andere Verkehrsteilnehmer in Lebensgefahr.
Bereits ab einem Alkoholwert von 0,2 Promille ist der menschliche Körper nicht mehr im gewohnten Umfang belastbar. Schon in diesem vermeintlich ungefährlichen Bereich können Schmerzempfinden und Sehvermögen eingeschränkt sein. Spätestens ab 0,5 Promille ist auch die Reaktionsfähigkeit enorm beeinträchtigt. Durch den sogenannten Tunnelblick kann auf unvorhergesehene Zwischenfälle auf der Straße in diesem Zustand nur noch stark verzögert reagiert werden. Bei über 1,0 Promille ist mit einer erheblichen Einschränkung des aktiven Gesichtsfeldes und der allgemeinen Koordination zu rechnen. Mit Erreichen dieser Schwelle gilt der Mensch im Straßenverkehr als absolut fahruntüchtig.
Alkohol am Steuer unter 21 – welche Strafen drohen?
Wer unter 21 Jahre alt ist und mit Alkohol im Blut mit dem Auto angehalten wird, muss mit hohen Strafen rechnen. Denn die Alkoholgrenze für Fahrer unter 21 liegt bei 0,0 Promille – wer diese verletzt, begeht damit eine Ordnungswidrigkeit.

Folgende Strafen gelten für das Fahren mit Alkohol unter 21 Jahren mit unter 0,5 Promille:
- 250 Euro Bußgeld
- 1 Punkt in Flensburg
- Gegebenenfalls die Verpflichtung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen
Die genannten Strafen gelten dann, wenn die Grenze von 0,5 Promille nicht überschritten wird und es sich um den ersten Verstoß handelt. Weitere Voraussetzung ist, dass der Verstoß mit Alkohol am Steuer auch unter 21 Jahren ohne eine bestehende Probezeit begangen wird.

Ab 0,5 Promille gelten für Alkohol am Steuer für Fahrer jeden Alters folgende Strafen:
- mindestens 500 Euro Bußgeld
- 2 Punkte in Flensburg
- mindestens 1 Monat Fahrverbot
- Wer wiederholt mit 0,5 bis 1,09 Promille am Steuer angehalten wird, muss beim Bußgeld deutlich tiefer in die Tasche greifen und ebenso mit längeren Fahrverboten leben.

Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt das Fahren unter Alkoholeinfluss als Straftat, da hier von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen wird. Dementsprechend härter sind auch die Strafen für einen solchen Verstoß:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre (§§ 315c, 316 Strafgesetzbuch – StGB)
- 3 Punkte in Flensburg
- Führerscheinentzug

Zu den genannten Strafen muss bei einem Promillewert ab 1,6 zusätzlich eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zur Feststellung der Fahreignung abgelegt werden, wenn man eine erneute Fahrerlaubnis beantragt. Neben der generellen Eignung steht dabei vor allem die Einschätzung einer möglichen Wiederholungsgefahr im Fokus.
In jedem Fall gilt: Wer sich mit Alkohol mit Alkohol hinters Steuer setzt, gefährdet seinen Führerschein – egal, ob 21 Jahre oder älter. Um ihn zurückzubekommen, ist ein Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Auch wer wiederholt mit mehr als 0,5 Promille fährt, muss zur MPU.
Alkohol am Steuer: Aktueller Bußgeldkatalog (Übersicht)
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|
Verstoß gegen die 0,0-Promille-Grenze als Fahranfänger (aber weniger als 0,5 Promille) | 250 Euro | 1 | |
Erster Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze | 500 Euro | 2 | 1 Monat |
Zweiter Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze | 1.000 Euro | 2 | 3 Monate |
Dritter Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze | 1.500 Euro | 2 | 3 Monate |
Bei relativer Fahruntüchtigkeit (ab 0,3 Promille) bzw. bei absoluter Fahruntüchtigkeit (ab 1,1 Promille) | | | |
Trunkenheit im Verkehr | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr | 2 - 3 | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entzug der Fahrerlaubnis |
Gefährdung des Straßenverkehrs | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre | 2 - 3 | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entzug der Fahrerlaubnis |
Info
Weitere Infos zu Bußgeldern und Punkten erhalten Sie in unserem Ratgeber Bußgeldkatalog: Sanktionen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.

Welche Folgen hat Alkohol am Steuer in der Probezeit?
Noch strenger sind die Konsequenzen, wenn der Fahrer mit Alkohol am Steuer erwischt wird und in der Probezeit ist. Ob er unter 21 Jahre alt ist, ändert in diesem Fall an der Strafe nichts. Trunkenheit am Steuer gilt in der Probezeit als schwerwiegendes Vergehen und wird dementsprechend härter bestraft, da es sich hierbei nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
Für Alkohol am Steuer gilt unter 21 Jahren während der Probezeit folgende Strafe:
- Mindestens 250 Euro Bußgeld
- 1 Punkt in Flensburg
- Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre
- Teilnahme an einem Aufbauseminar
- Kommt es durch Alkohol am Steuer unter 21 und in der Probezeit zu einem Unfall, kann schon bei einem geringeren Promillewert eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden
- Ein zweites schwerwiegendes Vergehen in der Probezeit wird mit einem Führerscheinentzung von mindestens drei Monaten bestraft
Zahlt die Versicherung bei einem Unfall mit Alkohol am Steuer?
Haben Sie mit Alkohol im Blut einen Unfall verursacht, prüft die Versicherung genau, wie viel Schuld Sie an dessen Zustandekommen haben. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, ob der Unfall hätte verhindert werden können, wenn der Autofahrer nüchtern gewesen wäre. Nach gesetzlicher Regelung darf der Versicherer bei einem Wert zwischen 0,5 und 1,09 Promille seine Leistungen um die Hälfte kürzen. Hier ist stets der Einzelfall zu prüfen. Hat der Fahrer einen Blutalkoholwert von mehr als 1,1 Promille, muss die Versicherung gar nichts übernehmen und der Versicherte den verursachten Schaden selbst bezahlen.
Autofahrer, die unter Alkoholeinfluss einen Unfall mit dem Kraftfahrzeug verschulden, stehen schlimmstenfalls ganz oder teilweise ohne Kaskoschutz da. Denn es wird unterstellt, dass der Fahrer grob fahrlässig gehandelt hat. Im Fall der Kfz-Haftpflicht muss der Versicherte mit einem Regress rechnen, wenn die Versicherung für die verursachten Schäden beim Unfallgegner aufkommt: Bis zu einem Betrag von 5.000 Euro kann der Versicherer seine Leistung zurückverlangen. Zu finden sind diese Regelungen innerhalb der Versicherungsbedingungen unter dem Punkt: Alkohol und andere berauschende Mittel. Für andere Drogen gilt damit die gleiche Regelung wie für eine Alkoholfahrt. Das alles gilt auch dann, wenn Sie mit Alkohol am Steuer – egal ob unter 21 oder älter – in einen Unfall verwickelt, den Schaden aber nicht verschuldet haben. In diesem Fall tragen Sie dennoch eine Teilschuld und können ebenfalls in Regress genommen werden.
Info
Wer zu einem Betrunkenen ins Fahrzeug steigt, riskiert nicht nur Leib und Leben: Im Schadenfall muss er oder sie ebenso mit einer Minderung etwaiger Ansprüche auf Schadenersatz gegenüber dem Fahrer rechnen. Die Rechtssprechung unterstellt dem Beifahrer in diesem Fall, sich selbst gefährdet und die Folgen dadurch mitverursacht zu haben.
Fazit: Auf Alkohol am Steuer sollten Fahrer in jedem Alter verzichten
Autofahrer, die sich mit Alkohol im Blut ins Auto setzen und unter 21 Jahre alt sind, begehen aufgrund der geltenden Grenze von 0,0 Promille eine Ordnungswidrigkeit – im schlimmsten Fall sogar eine Straftat. Doch auch außerhalb der Probezeit oder ab 21 Jahren sollte man vom Autofahren unter Alkoholeinfluss lieber Abstand nehmen. Denn die eigene Reaktionsfähigkeit wird häufig überschätzt und es kommt schnell zu Unfällen. Außerdem gefährdet eine alkoholisierte Fahrt nicht nur den Führerschein, sondern kann auch ernsthafte Konsequenzen für die Autoversicherung haben. Im Fall eines Unfalls begleicht die Kfz-Haftpflicht zwar Sach- und Personenschäden beim Unfallgegner, holt sich das Geld aber mit großer Wahrscheinlichkeit vom alkoholisierten Verursacher zurück. Wer unter Alkoholeinfluss fährt, muss damit rechnen, dass dies als grobe Fahrlässigkeit bzw. sogar als eine vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls gewertet wird. Um weitreichende Strafen zu vermeiden und sich selbst und andere nicht zu gefährden, sollte man sich also auch nach geringen Mengen Alkohol lieber nicht hinters Steuer setzen.