KFZ Haftpflichtversicherung - Ratgeber: Absicherung von Schäden des Unfallgegeners

Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Absi­che­rung von Schäden des Unfall­geg­ners

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Das Wichtigste zur Kfz-Haft­pflicht auf einen Blick

  • In Deutschland muss jeder Fahrzeughalter eine Kfz-Haft­pflicht­versicherung haben
  • Die Versicherung kommt für Personen-, Sach- und Vermögens­schäden bei Dritten auf
  • Sie übernimmt die Zahlung der anfallenden Kosten bis zur vereinbarten Deckungs­summe

Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung darf Dein Fahrzeug nicht auf die Straße. Jeder Fahrzeughalter ist zum Abschluss einer Kfz-Haft­pflicht­versicherung verpflichtet – ganz gleich, ob Du mit einem Auto oder Motorrad unterwegs bist. Die Kfz-Haftpflicht entschädigt Unfallgegner, die durch Dich zu Schaden gekommen sind, wehrt aber auch unberechtigte Forderungen ab. Da diese Versicherung andere Verkehrsteilnehmer schützt, ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Ohne Abschluss dieser Police ist die Zulassung eines Fahrzeugs nicht möglich.

Unser Ratgeber bietet allgemeine Informationen zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Produkt­informationen zur Auto­versicherung von CosmosDirekt findest Du hier.

Welche Leis­tungen enthält die Kfz-Haft­pflicht?

Wer mit seinem Fahrzeug einen Unfall verursacht und damit einem Dritten einen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden und deckt damit alle Ansprüche, die aufgrund von gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen gegen den Versicherungsnehmer erhoben werden. Andererseits wehrt die Versicherung auch unberechtigte Forderungen ab.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt, wenn ein Unfallgegner berechtigterweise Ansprüche auf Schadenersatz stellt. Schäden am eigenen Fahrzeug sind nur über eine Kaskoversicherung versichert. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt zum einen für Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners auf. Zum Beispiel übernimmt die Auto-Haftpflicht die Reparaturkosten bzw. bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert. Sie kommt auch für Abschlepp- und Mietwagenkosten auf, wenn diese angefallen sind. Gegebenenfalls wird auch eine Wertminderung bezahlt.

Des Weiteren sind auch bestimmte Personenschäden versichert. So kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für solche Behandlungskosten auf, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Bei schweren dauerhaften Beeinträchtigungen zahlt die Kfz-Haftpflicht ein Schmerzensgeld bzw. eine lebenslange Rente. Verstirbt dein Unfallgegner, haftet die Haftpflichtversicherung sowohl für die Beerdigungskosten als auch für den Unterhalt der Hinterbliebenen. Wichtig: Diese Leistungen erhalten auch die Mitfahrer des Unfallgegners. Auch Vermögensschäden, beispielsweise durch Nutzungs- oder Verdienstausfall, sind durch die Haftpflicht-Autoversicherung abgedeckt.

Bevor Ansprüche und Schadenersatzforderungen ausgezahlt werden, prüft die Kfz-Haftpflicht, ob diese angebracht sind. Ungerechtfertigte oder überzogene Forderungen werden abgewehrt, auch mit juristischen Mitteln. Die erforderlichen Anwalts-, Gutachter- und sonstigen Gerichtskosten werden von der Kfz-Haftpflicht übernommen. Deswegen spricht man auch von einem „passiven Rechtsschutz“. Das sind die Leistungen der Kfz-Haftpflicht­versicherung im Überblick:

  • Sachschäden
    • Reparaturkosten
    • Abschleppkosten
    • Gutachterkosten
  • Personenschäden
    • Behandlungskosten
    • Schmerzensgeld
    • Beerdigungskosten
  • Vermögensschäden
    • Verdienstausfall

Wie viel zahlt die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung?

Die Höhe sämtlicher Zahlungen ist auf die Deckungssumme beschränkt. Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen in Deutschland sind wie folgt:

  • Personenschäden bis zu 7,5 Mio. Euro
  • Sachschäden bis zu 1,22 Mio. Euro
  • Vermögensschäden bis zu 50.000 Euro

Die Kfz-Versicherungen bieten meistens aber deutlich höhere Deckungssummen für die Kfz-Haftpflichtversicherung an.

Geht der Schaden über die Deckungs­summe hinaus, haftet der Unfall­verursacher persönlich für alle weiteren Kosten. Daher ist es wichtig, für die Kfz-Haftpflicht eine möglichst hohe Versicherungs­summe zu wählen. CosmosDirekt leistet je Schadenfall 100 Mio. Euro, pauschal für Personen-, Sach- und Vermögens­schäden. Personen­schäden sind pro geschädigte Person mit bis zu 12 Mio. Euro (im Comfort-Schutz 15 Mio. Euro) abgesichert.

Leistet die Kfz-Haft­pflicht­ auch im Ausland?

Da die gesetzlich festgelegten Mindestdeckungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung im Ausland zum Teil deutlich niedriger sind, empfiehlt es sich, auch in diesem Punkt auf einen ausreichenden Schutz zu achten. Das betrifft insbesondere diejenigen, die im Ausland ein Auto mieten. Um hierbei bestmöglich abgesichert zu sein, sollte die Kfz-Haftpflicht um einen Auslandsschutz erweitert werden: die Mallorca-Police. Sie sichert Urlauber und Geschäftsreisende, die im Ausland mit einem Mietwagen unterwegs sind, nach deutschen Konditionen ab.

Bei CosmosDirekt ist die Mallorca-Police schon im Basis-Schutz enthalten. Was du bei einem Autounfall im Ausland tun musst, erklärt unser Ratgeber.

Welche Personen sind im Scha­den­fall ver­si­chert?

Bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich das Auto versichert – bei einem Schaden haften allerdings die verantwortlichen Personen. Aus diesem Grund kann der Versicherungsschutz einer Autohaftpflicht einen erweiterten Personenkreis umfassen. Diese Personen können mitversichert sein:

  • Eingetragene Fahrer
  • Versicherungsnehmer
  • Halter
  • Eigentümer
  • Arbeitgeber

Haftungs­aus­schlüsse – Wann die Kfz-Haft­pflicht nicht haftet

Zwar reguliert der Versicherer zunächst den Schaden – und zwar unabhängig davon, ob der Fahrer fahrlässig gehandelt hat oder nicht. Doch bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung sich einen Teil der Kosten vom Versicherungsnehmer zurückholen. Zwar gibt es keine genaue Definition, als „grob fahrlässig“ gilt aber im Allgemeinen das Überfahren einer roten Ampel oder eines Stoppschilds sowie die Nutzung des Smartphones während der Fahrt. Mit dem Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit reguliert die Kfz-Haftpflicht aber in jedem Fall den Schaden in voller Höhe.

Der Versicherer haftet nicht, wenn Du unter Einfluss von Alkohol oder von Drogen einen Unfall verursachst. In diesem Fall tritt die Versicherung in Vorleistung, um geschädigte Dritte zu schützen – die Zahlungen kann der Versicherer in dem Fall aber von Ihnen zurückverlangen. Seitens der Kfz-Versicherung sind Regressansprüche gesetzlich auf 5.000 Euro begrenzt.

Wird der Kfz-Haftpflichtschaden vorsätzlich herbeigeführt, um die Leistungen unrechtmäßig zu erhalten, handelt es sich um einen Versicherungsbetrug. Wird der Betrug nachgewiesen, haftet die Versicherung nicht. Außerdem muss mit einer Strafanzeige gerechnet werden.

Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist in Deutschland verboten, egal ob vorsätzlich oder unbewusst. Es drohen empfindliche Strafen sowie ein hohes finanzielles Eigenrisiko.

Wie kann ich die Kfz-Haft­pflicht­ kündigen?

Du hast folgende Möglichkeiten, Deine Kfz-Haftpflichtversicherung zu kündigen:

Die meisten Kfz-Haftpflichtversicherungen laufen zum Jahresende aus. Aus diesem Grund muss die Kündigung spätestens bis zum 30.11 beim Versicherer eingehen. Einige Versicherer bieten auch unterjährige Vertragsabschlüsse an. Dabei besteht in der Regel eine Kündigungsfrist von einem Monat. Läuft der Vertrag beispielsweise bis zum 31.03, muss die Kündigung bis zum 28.11. eingegangen sein.

Im Schadenfall hast du ein Sonderkündigungsrecht für den bestehenden Vertrag. Die Kündigungsfrist von 1 Monat beginnt, sobald dein Anbieter den Fall bearbeitet und seine Entscheidung mitgeteilt hat, ob der Schaden übernommen wird oder nicht. Ob die Entscheidung positiv oder negativ ausfällt, hat keine Auswirkungen auf die Sonderkündigung.

Der Versicherer teilt den Beitrag für das nächste Jahr meistens im November mit. Führt die Risikobewertung deines Fahrzeugs (Typklasse) und deines Zulassungsbezirks (Regionalklasse) zu einer für dich ungünstigeren Einstufung, zieht dies eine Preiserhöhung nach sich. Du hast dann binnen 1 Monats das Recht die Kfz-Versicherung außerordentlich zu kündigen. Wird der Beitrag vermindert, ist keine Sonderkündigung möglich.

Wird das Auto verkauft, hat nur der Käufer die Möglichkeit der Kündigung. Legt der Käufer allerdings bei der Zulassungsstelle eine Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers vor, gilt dies automatisch als Kündigung.

Bei CosmosDirekt lassen sich Versicherungen einfach und unkompliziert über eine Musterkündigung auflösen. Mit ein paar Angaben zur Versicherung und Versicherungsnehmer hast Du die Kündigung schnell erledigt.

Wann kann man die Autoversicherung wechseln? CosmosDirekt erklärt‘s

Erwei­te­rungen zur Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Erwei­te­rungen zur Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung
  • Mallorca-Police
    Die Mallorca-Police bietet einen Versicherungsschutz bei Fahrten mit einem Mietwagen im Ausland an – und das bis zu den in Deutschland üblichen Deckungssummen.
  • Deckungssumme
    Die meisten Versicherer bieten höhere Versicherungssummen an, als gesetzlich vorgeschrieben. Oftmals werden pauschal 100 Mio. Euro je Schadenfall vereinbart – bei Personenschäden maximal 12 Mio. pro Person.
  • Kfz-Schutzbrief
    Ein Kfz-Schutzbrief kann zusätzlich zur Autoversicherung abgeschlossen werden. Dieser bietet Hilfe bei Unfällen oder Pannen – und das unentgeltlich.
  • Rabattschutz
    Ein Rabattschutz bewahrt bei einem Unfall davor, in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft zu werden und somit höhere Beiträge zu zahlen.
  • Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit
    Verursacht der Versicherungsnehmer einen Unfall und handelt dabei grob fahrlässig, kann dies zu Regressforderungen der Kfz-Haftpflicht führen. In einer Vertragsklausel kann der Versicherer auf die grobe Fahrlässigkeit verzichten.

Wich­tige Leis­tungen der Kfz-Haft­pflicht­

  • Reparaturkosten für das Fahrzeug des Unfallgegners
  • Kosten für Abschlepp- und Mietwagen
  • Schmerzensgeld bzw. lebenslange Rente für Unfallgegner
  • Absicherung von Mietwagen im Ausland (Mallorca-Police)
  • Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit
  • Abwehr ungerechtfertigter oder überzogener Forderungen
  • Absicherung deutlich über den gesetzlich festgelegten Mindestversicherungssummen der Kfz-Haftpflicht
10. Jahr in Folge beliebtester Kfz-Versicherer
10. Jahr in Folge beliebtester Kfz-Versicherer

Unsere Kunden haben uns das 10. Jahr in Folge zum beliebtesten Kfz-Versicherer Deutschlands gewählt. In den Bereichen Preis-Leistungs-Verhältnis, Vertragsleistungen und Service schneiden wir her­vor­ragend ab. Besonders stolz macht uns, dass dies die Ergebnisse einer Kunden­befragung sind. Die insgesamt höchste Kunden­zufrieden­heit und Weiter­­empfehlungs­bereitschaft zeigen zudem das starke Vertrauen in uns.

Häufige Fragen zur Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung

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  • eVB-Nummer direkt nach Antragstellung

Hast Du Fragen zur Kfz-Versicherung? Wir beraten Dich gerne telefonisch oder per E-Mail.

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    Auszeichnung „Beliebtester Kfz-Versicherer“, 1. Platz Gesamturteil Kundenzufriedenheit, Studie „Kundenbefragung Kfz-Versicherer 2023“ des Deutschen Instituts für Service-Qualität GmbH & Co. KG (DISQ), 31 Filial- und Direktversicherer, www.disq.de, August 2023.

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    Mögliche Beitragsersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) im folgenden Beispielfall: Beitragsvergleich für: VW Passat Variant 1.5 TSI (HSN: 0603, TSN: CIA), eigenfinanziert, Erstzulassung: 01.02.2024, Erwerb: 01.02.2024, Zulassung in Reutlingen (PLZ: 72764), Fahrleistung: 5.000 km/Jahr, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (geb. 01.01.1984, Führerscheinerwerb in 2002) und sonstige Fahrer (23 Jahre), Angestellter, kein Wohneigentum, Abstellplatz: Straße, SF-Klasse KH/VK: SF20/SF20, Selbstbeteiligung VK/TK: 300/150 €, keine Vorschäden, vorher zwei Jahre bei einer anderen Versicherung versichert, Zahlweise: jährlich Bankeinzug, freie Werkstattwahl, Versicherungsbeginn: 01.02.2024.

    Quelle: Werte HUK24, Ergo, Gothaer: NAFI-Kfz-Kalkulator, Version 28.01; Stand: 30.01.2024, Allianz Direct: Webseite des Versicherers am 30.01.2024. Vergleich von Kfz-Haftpflichttarifen und Vollkaskodeckung (mit Selbstbeteiligung 300/150 €) freie Werkstattwahl, die sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden können. Ergo und Gothaer sind mit ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.

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