Wann muss der Führerschein in einen EU-Führerschein umgetauscht werden?

Führerschein umtauschen

Bis wann benötige ich den EU-Führerschein?

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Das Wichtigste zum EU-Führerschein in Kürze

  • Der EU-Führerschein soll die Fahrerlaubnisregelungen innerhalb Europas vereinheitlichen und Fälschungen erschweren.
  • Besitzt Du einen Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, musst Du diesen in jedem Fall gegen einen neuen EU-Führerschein umtauschen.
  • Welche Fristen für Dich gelten, hängt von dem Ausstellungsdatum Deines aktuellen Führerscheins und Deinem Geburtsjahr ab. Ab dem 19. Januar 2033 ist der neue Führerschein jedoch für jeden Fahrzeughalter in der EU Pflicht.

Im Jahr 2013 wurde der EU-Führerschein eingeführt, viele haben aber noch ihren alten "Lappen". Alle Informationen zu den Fristen für den Umtausch und den damit verbundenen Kosten erhältst Du hier. Hast Du Deine Fahrerlaubnis vor 2013 erworben? Dann gehörst Du zu den 43 Mio. Bundesbürgern, die ihren alten Führerschein umtauschen und den neuen EU-Führerschein beantragen müssen. Grund dafür ist die Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie. Ein Umtausch ist jedoch nicht sofort notwendig. Erfahre mehr über den neuen EU-Führerschein und bis wann Du ihn spätestens beantragen musst.

Der Ratgeber bietet allgemeine Informationen zum EU-Führerschein. Produkt­informationen zur Auto­versicherung von CosmosDirekt findest Du hier.

Warum wird der EU-Führer­schein einge­führt?

Die Einführung des neuen Führerscheins beruht auf der Richtlinie 2006/126/EG. Ziel der sogenannten EU-Führerscheinrichtlinie ist es, das Fahrerlaubnisrecht innerhalb der Europäischen Union (EU) und in Teilen des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) zu vereinheitlichen. Das soll die Sicherheit auf den Straßen erhöhen, aber auch die Niederlassungsfreiheit fördern. Früher musste bei einem Umzug ins europäische Ausland auch der Führerschein umgetauscht werden. Mit dem neuen EU-Führer­schein entfällt der Umtausch innerhalb der Europäischen Union.

Auch das Autofahren innerhalb Europas wird einfacher. Denn mit dem neuen Führerschein lässt sich die Fahrerlaubnis auch in anderen Ländern problemlos nachweisen – etwa bei einer Polizeikontrolle. Laut Bundesdruckerei waren zuvor über 110 verschiedene Führerscheinformate in den EU-Staaten in Umlauf. Zudem gilt der neue EU-Führerschein als fälschungssicher.

Muss ich meinen Führer­schein umtau­schen?

Ob und wann Du Deinen Führerschein umtauschen musst, hängt vom Ausstellungsdatum ab. Wurde Dein Führerschein nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt, besitzt Du bereits einen EU-Führerschein und musst ihn nicht umschreiben lassen. Ist Deine Fahrerlaubnis älter, kommst Du um einen Umtausch nicht herum. Spätestens bis zum 19. Januar 2033 müssen alle EU-Bürger ihren alten Führerschein umtauschen. Die Frist bringt Dich aber nicht unter Zeitdruck. Denn um den Umtausch der 43 Millionen Führerscheine für alle Beteiligten einfacher zu gestalten, haben Bund und Länder ein Stufenmodell beschlossen, bei dem zum Teil deutlich frühere Termine verpflichtend sind.#

Bis wann muss ich den EU-Führer­schein bean­tragen?

Wurde Deine Fahrerlaubnis vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt , musst Du in jedem Fall Deinen Führerschein umtauschen. Bis wann Du dafür Zeit hast, hängt von Deinem Geburtsjahr ab. Es gelten folgende Fristen:

Geburtsjahr

Umtauschfrist

vor 195319.01.2033
1953-195819.07.2022
1959-196419.01.2023
1965-197019.01.2024
nach 197119.01.2025

Wurde Dein aktueller Führerschein zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt, besitzt Du bereits einen Kartenführerschein. Dieser entspricht aber noch nicht den neuen EU-Vorgaben. Wann der EU-Führerschein für Dich zur Pflicht wird, hängt von dem Ausstellungsjahr ab:

Ausstellungsjahr

Umtauschfrist

1999-2001

19.01.2026

2002-2004

19.01.2027

2005-2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

201019.01.2031
201119.01.2032
2012-18.01.201319.01.2033

Die Umtauschfristen sind bindend. Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheins ist aber jederzeit möglich – auch vor dem festgeschriebenen Umtauschdatum.

Wo kann ich meinen Führer­schein umtau­schen?

Um Deinen jetzigen Führerschein in den EU-Führerschein umschreiben zu lassen, geh zu der Führerscheinstelle (Straßenverkehrsamt) Deines Hauptwohnsitzes. Im Idealfall vereinbarst Du einen Termin, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Eine Online-Beantragung ist leider nicht möglich.

Um den EU-Führerschein zu beantragen, benötigst Du Deinen Personalausweis oder Reisepass, den aktuellen Führerschein und ein biometrisches Passfoto. Wurde Dein Führerschein vor 1999 ausgestellt, benötigst Du zudem eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle, die diesen letztmals ausgestellt hat. Diese lässt sich telefonisch, auf dem Postweg, aber meist auch online beantragen. Wichtig: Die Abschrift darf nicht älter als sechs Wochen sein.

Wie teuer ist ein neuer Führer­schein?

Der Führerscheinumtausch ist mit Kosten verbunden. Diese sind bundesweit einheitlich und betragen 24 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Versandkosten. In der Regel belaufen sich diese auf etwa 5 Euro. Hast Du es eilig und wählst die Express-Version, wird es etwas teurer. Der Aufpreis liegt meist bei 10 bis 20 Euro.

Wie lange ist ein EU-Führer­schein gültig?

Im Gegensatz zu den Vorgängern hat der EU-Führerschein eine begrenzte Gültigkeit. Das Ablaufdatum soll Fälschungen erschweren. Nach 15 Jahren muss der Führerschein erneut beantragt werden. Eine Prüfung musst Du als Inhaber eines Pkw-Führerscheins allerdings nicht ablegen. Auch ein Gesundheits-Check ist nicht notwendig.

Für Bus- und Lkw-Führerscheine gelten andere Regeln. Im Allgemeinen müssen die EU-Führerscheine der Klassen C und D alle fünf Jahre erneuert werden. Auch eine ärztliche Untersuchung ist verpflichtend.

Wie sind die EU-Führer­schein­klassen defi­niert?

Seit dem 19. Januar 2013 wird der EU-Führerschein für 16 Klassen ausgestellt. Durch die Umstellung der Klassen ändert sich allerdings nichts an der bisherigen Fahrerlaubnis. Die Führerscheinklassen, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen, werden bestätigt.

Gewisse Dinge haben sich trotzdem geändert. Aus der alten Führerscheinklasse 3 wird beispielsweise die Klasse B. Inhaber dieser Führerscheinklasse dürfen mit ihrem Auto nur Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kilogramm ziehen. Schwerere Anhänger dürfen nur dann gezogen werden, wenn das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger 3,5 Tonnen nicht übersteigt. Inhaber der alten Führerscheinklasse 3 durften noch Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen fahren.

Es gibt jedoch eine sogenannte Besitzstandsregelung. Hattest Du bisher die Führerscheinklasse 3, darfst Du auch weiterhin Fahrzeuge der neuen Führerscheinklassen B, BE, C1 und C1E fahren.

Die EU-Führerscheinklassen können durch Schlüsselzahlen eingeschränkt werden. Hinter diesen verbergen sich Auflagen, Beschränkungen und Zusatzangaben des Fahrzeugführers. Die Schlüsselzahl „01“ bedeutet etwa, dass eine Sehhilfe für das Führen eines Fahrzeugs benötigt wird. Bei Missachtung der Beschränkungen droht eine Geldstrafe. Im Falle der Sehhilfe beläuft sich diese laut Bußgeldkatalog auf 25 Euro.

Wech­sel­frist versäumt - und nun?

Der Umtausch Deines PKW-oder Motorradführerscheins ist verpflichtend. Wenn Du Deinen alten Führerschein nicht rechtzeitig umtauschst, riskierst Du ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Gerätst Du im Ausland in eine Verkehrskontrolle, kann zusätzlicher Ärger auf Dich zukommen.

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Inhalt
  • Das Wichtigste zum EU-Führerschein in Kürze
  • Warum wird der EU-Führer­schein einge­führt?
  • Muss ich meinen Führer­schein umtau­schen?
  • Bis wann muss ich den EU-Führer­schein bean­tragen?
  • Wo kann ich meinen Führer­schein umtau­schen?
  • Wie teuer ist ein neuer Führer­schein?
  • Wie lange ist ein EU-Führer­schein gültig?
  • Wie sind die EU-Führer­schein­klassen defi­niert?
  • Wech­sel­frist versäumt - und nun?