Wozu dient die grüne Versicherungskarte?

Grüne Versi­che­rungs­karte

Wann braucht man den Versi­che­rungs­nach­weis?

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Für viele Autofahrer gehört bei Fahrten ins Ausland die Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte) als Nachweis der Autoversicherung standard­mäßig ins Hand­schuh­fach. Seit der Einführung des "Kennzeichen­abkommens" ist die Grüne Karte aber nicht mehr überall Pflicht. Braucht man die Versicherungs­karte dann überhaupt noch oder kann man auch ohne ins Ausland reisen? In unserem Ratgeber erklären wir, was die Grüne Versicherungs­karte (Internationale Versicherungskarte) genau ist, wann Du den Versicherungs­nachweis benötigst und in welchen Ländern Du die Grüne Karte unbedingt dabeihaben solltest.

Unser Ratgeber bietet allgemeine Informationen zur inter­nationalen Versicherungs­karte. Produkt­informationen zu den Auto­versicherungen von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite.

Grüne Versicherungskarte: Das Wichtigste auf einen Blick

Die offizielle Bezeichnung der Grünen Versicherungskarte lautet Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr. Da die Karte bis 2021 auf grünem Papier gedruckt war, hat sich der Name Grüne Versicherungs­karte bzw. Grüne Karte eingebürgert. Die Karte dient als Nachweis über die bestehende Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung für das Fahrzeug. Mit der Einführung der Grünen Karte sollte Autofahrern der Grenzübertritt vereinfacht und die Abwicklung eines Unfalls im Ausland einfacher geregelt werden.

  • Vor Einführung der Grünen Karte musste für jedes Land ein eigener Nachweis über die Haftpflichtversicherung mitgeführt werden. Allerdings kann nicht jedes Land in den Kreis der versicherten Länder aufgenommen werden. Länder, die dem Abkommen beitreten möchten, müssen über eine leistungsfähige Versicherungswirtschaft verfügen. Nur so können Schäden im Ausland abgewickelt werden.
  • Seit Januar 2021 wird der Versicherungsnachweis nicht mehr auf grünem, sondern auf schwarz-weißem Papier gedruckt. Deshalb sprechen einige Versicherer nicht mehr von der Grünen Karte, sondern von der "Internationalen Versicherungskarte für den Kraftverkehr" (kurz: IVK).

Warum benötige ich eine Grüne Versi­che­rungs­karte?

Die Grüne Karte brauchst Du, wenn Du mit Deinem Auto ins Ausland verreisen möchtest. Mit der Grünen Versicherungskarte kannst Du nachweisen, dass Dein Fahrzeug den dort geltenden Versicherungsvorschriften entspricht. Darüber hinaus dient die Grüne Karte nicht nur als Nachweis der Kfz-Versicherung, sondern kann auch die Abwicklung im Schadenfall erleichtern. Auf dem Dokument sind die wichtigsten Daten über das Fahrzeug, den Fahrzeughalter und die Versicherung vermerkt.

In welchen Ländern braucht man eine Grüne Versi­che­rungs­karte?

In vielen Ländern möchte die Polizei nach einem Unfall die Internationale Ver­sicherungs­karte für den Kraftverkehr (kurz: IVK) sehen, da dort alle wichtigen Infos vermerkt sind und der Versicherungsschutz eindeutig nachgewiesen wird.

Allerdings ist die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (IVK) in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (also den EU-Ländern sowie Island, Norwegen) sowie in Andorra, Monaco, San Marino, Serbien und in der Schweiz nicht mehr verpflichtend für die Einreise. Hier gilt das Kennzeichenabkommen, bei dem ein gültiges amtliches Kennzeichen als Nachweis des Versicherungsschutzes gilt.

In die folgenden Länder, muss man weiterhin mit einer gültigen IVK einreisen:

  • Albanien
  • Aserbaidschan
  • Marokko
  • Moldawien
  • Nordmazedonien
  • Tunesien
  • Türkei
  • Ukraine

Wichtiger Hinweis

Rechtzeitig vor der Einreise in den Iran, Russland oder Weißrussland (Belarus) ist an der jeweiligen Landesgrenze eine Grenzversicherung abzuschließen. Gleiches gilt für in das Gebiet der Bundesrepublik einreisende Fahrzeuge aus diesen Staaten.

Zusätzlich gilt: Ist ein Länderkürzel auf der IVK durchgestrichen, ist – rechtzeitig vor dem Grenzübertritt – für dieses Land ebenfalls eine Grenzversicherung zu vereinbaren.

Gibt es Länder, in denen die Grüne Karte nicht gilt?

Grundsätzlich gilt die Grüne Versicherungskarte (IVK) für alle Länder, die auf der Karte aufgeführt und nicht durchgestrichen sind. Ist ein Länder­kürzel auf dieser durchgestrichen, ist der Schutz Deiner Kfz-Versicherung dort nicht gültig.

In diesem Fall musst Du vor dem Grenz­übertritt eine gesonderte Grenz­versicherung abschließen. Im Kosovo gilt der Schutz der Kfz-Versicherung übrigens generell nicht. Dies gilt auch für Iran, Russland und Weißrussland (Belarus). Dort muss immer eine Grenz­versicherung abgeschlossen werden. Um böse Überraschungen zu vermeiden, solltest Du vor Deiner Reise unbedingt überprüfen, ob Dein Urlaubsland auf der Grünen Versicherungskarte aufgelistet und nicht durchgestrichen ist.

Wo muss die Grüne Versi­che­rungs­karte nicht mitge­führt werden?

Du brauchst die IVK (Grüne Karte) nicht bei der Einreise in die 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie bei der Einreise nach Island, Norwegen, Liechtenstein, Andorra, Kroatien und in die Schweiz. Diese Länder haben das Kennzeichenabkommen unterschrieben, um das Reisen in Europa zu vereinfachen. Dadurch genügt in diesen Ländern das amtliche Kfz-Kennzeichen als Nachweis für die bestehende Kfz-Haftpflicht. Bei einem Unfall kann die Schaden­abwicklung aber durch die Grüne Karte vereinfacht werden. In einigen Ländern (z. B. Italien, Spanien, Kroatien) ist es ratsam, die Grüne Karte dennoch mitzuführen. Denn dort wird bei einem Unfall oder bei Polizeikontrollen häufig nach der internationalen Versicherungskarte gefragt.

Welche Infor­ma­tionen enthält die Grüne Karte?

Die Grüne Karte (IVK) enthält alle wichtigen Informationen zur Kfz-Versicherung. Dort steht zum Beispiel Dein Kennzeichen, der Hersteller Deines Fahrzeugs und die Anschrift Deiner Kfz-Haftpflichtversicherung. Die IVK kann somit die Schadenregulierung bei einem Unfall deutlich vereinfachen. Nach einem Unfall helfen Dir außerdem die Kontaktdaten der Länder-Büros der Grünen Karte weiter, die Du bei Problemen mit der Schaden­regulierung kontaktieren kannst.

Welche Angaben sind auf Deiner Versi­che­rungs­karte?

  • Das Fahrzeug, für das die Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde
  • Deine Kontaktdaten als Versicherungskunde
  • Die Versicherungsgesellschaft
  • Eine Auflistung der Staaten, für die kein Versicherungsschutz besteht
  • Die Gültigkeit der Grünen Versicherungskarte (IVK)
  • Die Adressen der Regulierungsbüros in den jeweiligen Staaten

Wie das genau auf der IVK (Grüne Versicherungskarte) aussieht, haben wir auf dem nachfolgenden Muster aufgeschlüsselt:

Angaben auf der internationalen Versicherungskarte

Wo bekomme ich eine Grüne Versi­che­rungs­karte?

Die Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte) wird von Deiner Kfz-Versicherung ausgestellt. Sie ist für Dich übrigens immer kostenlos – egal ob Du die Karte zum ersten Mal beantragst oder eine bestehende Karte verlängerst. Für die Einreise in Staaten, in denen die Grüne Versicherungskarte noch Pflicht ist, muss der Nachweis über den Versicherungsschutz zwingend in Papierform vorgelegt werden.

  • Hast Du Dein Auto erst seit diesem Jahr bei uns versichert? Du findest Deine Grüne Karte bei Deiner Police.
  • Ist Dein Auto schon länger als seit diesem Jahr bei uns versichert? Du findest Deine Grüne Karte bei Deiner letzten Beitragsrechnung. Wenn Du diese per Post erhalten hast, schau bitte in Deinen Unterlagen nach. Wenn Du diese online erhalten hast, findest Du die Grüne Karte zum Drucken in der PDF-Datei Deiner Beitrags­rechnung im Kunden­portal meinCosmosDirekt. Alternativ kannst Du die Internationale Versicherungskarte erneut per Post anfordern. Aber denk bitte an die Umwelt und helfe mit, Papier und Ressourcen zu schonen.

Wie lange ist die Grüne Karte gültig?

Wie lange die Versicherungskarte gültig ist, steht auf der Karte. Üblicherweise gilt der Versicherungsnachweis 3 Jahre lang. Bei CosmosDirekt gilt die Karte sogar 5 Jahre. Wie bei Deinem Personalausweis ist auch bei der Grünen Karte die Gültigkeit auf dem Dokument vermerkt. Bevor Du mit Deinem Auto ins Ausland fährst, solltest Du deshalb unbedingt prüfen, ob Deine Grüne Versicherungskarte noch gültig ist. Außerdem empfiehlt sich eine Überprüfung, ob alle Daten auf dem Dokument noch aktuell sind. Haben sich Deine Daten geändert oder ist die Grüne Versicherungskarte abgelaufen, kannst Du vor Deiner Reise schnell und unkompliziert eine neue Grüne Karte online anfordern.

Wenn Du Dein Auto verkaufst, musst Du auch die Grüne Karte vernichten. Denn der Versicherungsschutz des Autos geht nicht auf den neuen Eigentümer über. Mit der neuen Kfz-Versicherung bekommst Du eine Grüne Karte für das neue Fahrzeug.

Fazit: Es lohnt sich die Grüne Versi­che­rungs­karte mitzu­führen

Auch wenn die Versicherungskarte nicht mehr überall Pflicht ist, macht es dennoch Sinn, die Grüne Karte bei Reisen mit dem Auto ins Ausland mitzunehmen. Bist Du dort in einen Unfall verwickelt, kannst Du die Polizei oder Deinen Unfallgegner unkompliziert alle Daten zum Versicherungsschutz notieren lassen. Das macht die Regulierung des Schadens für alle Parteien deutlich einfacher. Natürlich profitierst auch Du davon, wenn Du Dir einfach die Grüne Karte des Unfallverursachers abfotografieren kannst. Deshalb macht es Sinn, bei jedem Urlaub mit dem Auto die Gültigkeit der Grünen Versicherungskarte zu prüfen und immer einen aktuellen Nachweis über die Kfz-Haftpflichtversicherung dabeizuhaben. Ergänzend zur Grünen Karte lohnt es sich außerdem auch, einen Europäischen Unfallbericht ins Auto zu legen, um bei einem Unfall gut vorbereitet zu sein.

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Häufige Fragen zur Grünen Versi­che­rungs­karte

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    Auszeichnung „Beliebtester Kfz-Versicherer“, 1. Platz Gesamturteil Kundenzufriedenheit, Studie „Kundenbefragung Kfz-Versicherer 2023“ des Deutschen Instituts für Service-Qualität GmbH & Co. KG (DISQ), 31 Filial- und Direktversicherer, www.disq.de, August 2023.

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    Mögliche Beitragsersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) im folgenden Beispielfall: Beitragsvergleich für: VW Passat Variant 1.5 TSI (HSN: 0603, TSN: CIA), eigenfinanziert, Erstzulassung: 01.02.2024, Erwerb: 01.02.2024, Zulassung in Reutlingen (PLZ: 72764), Fahrleistung: 5.000 km/Jahr, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (geb. 01.01.1984, Führerscheinerwerb in 2002) und sonstige Fahrer (23 Jahre), Angestellter, kein Wohneigentum, Abstellplatz: Straße, SF-Klasse KH/VK: SF20/SF20, Selbstbeteiligung VK/TK: 300/150 €, keine Vorschäden, vorher zwei Jahre bei einer anderen Versicherung versichert, Zahlweise: jährlich Bankeinzug, freie Werkstattwahl, Versicherungsbeginn: 01.02.2024.

    Quelle: Werte HUK24, Ergo, Gothaer: NAFI-Kfz-Kalkulator, Version 28.01; Stand: 30.01.2024, Allianz Direct: Webseite des Versicherers am 30.01.2024. Vergleich von Kfz-Haftpflichttarifen und Vollkaskodeckung (mit Selbstbeteiligung 300/150 €) freie Werkstattwahl, die sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden können. Ergo und Gothaer sind mit ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.

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