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Was die Vollmacht zur Kfz-Anmeldung beinhalten sollte
„Hiermit bevollmächtige ich …“ – und wie geht es weiter? Was gehört noch in die Vollmacht für die Kfz-Zulassung? Die Zulassungsvollmacht ist formfrei, muss allerdings eine unmissverständliche Willenserklärung beinhalten und sowohl den Vollmachtgeber als auch den Bevollmächtigten anführen. Auch einige Angaben zu dem Fahrzeug, das zugelassen werden soll, müssen gemacht werden.
Zur Vollmacht gehört außerdem eine Erklärung, in der Sie sich damit einverstanden erklären, dass die bevollmächtigte Person Einblick in Ihre kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse bekommt und dabei möglicherweise auch von Zahlungsrückständen erfährt. Als Fahrzeughalter sollten Sie jedoch im Idealfall im Vorfeld sicherstellen, dass keine Steuer- und Gebührenrückstände offenstehen. Denn daran kann unter Umständen die Zulassung des Fahrzeugs scheitern.
Diese Angaben sollten in der Zulassungsvollmacht nicht fehlen:
- Name, Anschrift und Unterschrift des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
- Angaben zum Fahrzeug, das zugelassen werden soll: Hersteller, Typ, Fahrzeug-Identifikations-Nummer
- Einverständniserklärung zum Einblick des Bevollmächtigten in kraftfahrzeugsteuerliche Verhältnisse
- Bei neuen Kennzeichen, die nicht vorab selbst reserviert wurden: Einverständnis, dass der Bevollmächtigte die Kennzeichen auswählen oder das Zufallsprinzip entscheiden darf
Tipp
Damit Sie die Vollmacht nicht selbst aufsetzen oder auf der Internetseite Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde nach einem Muster für die Vollmacht zur Kfz-Zulassung suchen müssen, haben wir eine Vorlage zum Download für Sie. Sie müssen das Formular lediglich ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben.
Diese Unterlagen sollte der Bevollmächtigte bei der Fahrzeugzulassung dabei haben
Der Bevollmächtigte hat neben der Vollmacht zur Kfz-Zulassung weitere Unterlagen zur Behörde mitzunehmen. Welche Dokumente benötigt werden, hängt vom Zulassungsvorgang ab. Dabei ist vor allem zwischen der Zulassung eines Neu- und Gebrauchtwagens zu unterscheiden.
Neues Auto anmelden für eine andere Person – diese Unterlagen werden benötigt:
- Zulassungsvollmacht
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer als Nachweis für den gültigen Versicherungsschutz
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
Soll ein Gebrauchtwagen zugelassen werden, muss Ihr Vertreter zusätzlich folgende Dokumente mit zur Zulassungsbehörde bringen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bescheinigung über die Haupt- und Abgasuntersuchung (TÜV)
- Neue Nummernschilder
Hinweis
Die Kfz-Zulassung kann nur bei der Behörde erfolgen, die für den Wohnort des Fahrzeughalters zuständig ist – nicht etwa am Wohnort des Bevollmächtigten. Wo sich die für Sie zuständige Zulassungsbehörde befindet, können Sie mit dem Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden des Kraftfahrt-Bundesamts leicht herausfinden. Informieren Sie sich, wo Sie Ihren Vertreter hinschicken müssen.
Ausweisdokumente von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem
Der Bevollmächtigte muss sowohl seinen eigenen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung als auch den des Vollmachtgebers bei der Zulassungsbehörde vorzeigen. Die Überprüfung des Ausweises des Vollmachtgebers soll unter anderem verhindern, dass eine unbefugte Person mit einer gefälschten Vollmacht ein Fahrzeug auf Ihren Namen zulässt.
Sie vertrauen Ihrem Vertreter, aber Ihren Ausweis möchten Sie nur ungern aus der Hand geben? Auch eine Kopie reicht aus. Dann sollten Sie als Ausweisinhaber jedoch in jedem Fall per Unterschrift bestätigen, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
Haben Sie einen neuen Personalausweis? Bevor Sie die Ausweiskopie aushändigen, können Sie die 6-stellige Zugangsnummer schwärzen. Eine solche Nummer haben nur neue Personalausweise. Sie befindet sich auf der Vorderseite des Ausweises und wird zur Autorisierung bei Ausweislesegeräten benötigt. Andere Angaben wie das Geburtsdatum, den Wohnort und die Ausweisnummer dürfen Sie dagegen nicht unkenntlich machen.
Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs
Wer einen Neuwagen anmeldet, benötigt stets die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), die den Namen des Halters enthält, wird von der Zulassungsstelle vor Ort ausgestellt. Bei der Zulassung eines Gebrauchtwagens verlangen die Behörden die Vorlage beider Zulassungsbescheinigungen.
Soll eine dritte Person ein gebrauchtes Auto mit einer Vollmacht für Sie anmelden, denken Sie also unbedingt auch an die Zulassungsbescheinigung Teil I. Kann der Bevollmächtigte den Fahrzeugschein nicht vorlegen, kann die Zulassung trotz Vollmacht nicht erfolgen.
eVB-Nummer als Nachweis über einen gültigen Haftpflichtschutz
Bei der Zulassungsbehörde muss die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) vorgelegt werden, die aus einer 7-stelligen Nummer aus Zahlen und Buchstaben besteht. Über die Nummer können die Sachbearbeiter vor Ort abgleichen, ob eine Deckungszusage für eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Nehmen Sie die eVB-Nummer am besten gleich mit in die Vollmacht für die Fahrzeugzulassung auf.
Hinweis
Ihre eVB-Nummer können Sie direkt bei Ihrem Versicherer beantragen. Bei CosmosDirekt ist sie 18 Monate gültig.
SEPA-Lastschriftmandat
Bei der Kfz-Zulassung haben Fahrzeughalter auch ein Lastschriftmandat zu übergeben. Es dient dazu, die Kfz-Steuer vom Konto des Halters abzubuchen. Das Straßenverkehrsamt stellt für die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer eine Vorlage zum Ausdruck zur Verfügung. Sollten der Kontoinhaber und der Fahrzeughalter nicht ein und dieselbe Person sein, werden auf dem Lastschriftmandat beide Unterschriften benötigt.
SEPA-Lastschriftmandat ausdrucken, unterschreiben und an die zur Kfz-Zulassung bevollmächtigte Person übergeben – dann kann auf der Zulassungsbehörde nichts mehr schief gehen.
Bescheinigung über die Hauptuntersuchung
Bei der Zulassung eines Gebrauchtwagens verlangen die Zulassungsstellen den gültigen Prüfbericht einer Hauptuntersuchung. Vergessen Sie also nicht, Ihrem Vertreter den entsprechenden Nachweis mitzugeben.
Bei der Wiederzulassung nach einer zwischenzeitlichen Abmeldung genügt die Vorlage eines gültigen Hauptuntersuchungsberichts, wenn die Abmeldung weniger als sieben Jahre zurückliegt. Liegt sie länger als sieben Jahre zurück, wird ein neu erstelltes Vollgutachten des Fahrzeugs benötigt.
Nummernschilder bei Kennzeichenwechsel
Ist ein gebrauchtes Fahrzeug noch zugelassen, Sie als Halter entscheiden sich jedoch für neue Kennzeichen, muss die Vollmacht für die Kfz-Zulassung entsprechend ergänzt werden. Entweder Sie suchen sich Ihr Wunschkennzeichen vorab aus und reservieren es online, lassen den Bevollmächtigten auf der Zulassungsstelle ein Kennzeichen auswählen oder überlassen die Zuordnung dem Zufall.
Möchten Sie die bisherigen Nummernschilder des Fahrzeugs behalten, müssen die Schilder bei der Zulassungsbehörde auch nicht vorgelegt werden.
Tipp
Damit Sie der Person, die Sie mit der Zulassung Ihres Fahrzeugs bevollmächtigen, auch alle wichtigen Informationen zukommen lassen können, sollten Sie sich vorab mit den genauen Bestimmungen Ihrer zuständigen Behörde vertraut machen.
Vollmacht bei der Zulassung von Firmenwagen
Soll ein Unternehmen Halter eines Firmenwagens werden, sind der Geschäftsführer oder der Prokurist dafür verantwortlich, die Zulassung vorzunehmen. Es steht aber auch ihnen offen, eine Zulassungsvollmacht ausstellen. Bei der Anmeldung von Firmenwagen verlangt die Zulassungsstelle am Ort des Firmensitzes einen Handelsregister-Auszug und eine Gewerbeanmeldung zur Vorlage. Selbstständige oder Einzelkaufleute können im Übrigen nicht als juristische Personen auftreten. Die Zulassung erfolgt daher auf ihren Namen. Wie das Fahrzeug steuerrechtlich behandelt wird, entscheidet im Weiteren das zuständige Finanzamt.
Vollmacht bei der Zulassung von Autos aus dem Ausland
Bei der Zulassung von Fahrzeugen aus dem EU-Ausland werden folgende Dokumente benötigt:
- Kaufvertrag oder Rechnung des Fahrzeugs als Eigentumsnachweis
- Ausländische Fahrzeugpapiere
- Certificate of Conformity (CoC) als Beleg, dass das Auto den Normen hinsichtlich Umwelt- und Sicherheitsbestimmungen der EU entspricht oder Datenbestätigung des Herstellers – alternativ: Vollgutachten einer technischen Prüfstelle (TÜV/DEKRA)
- Ausländische Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen
- Erklärung für Umsatzsteuerzwecke
Bei der Zulassung von Fahrzeugen aus dem Nicht-EU-Ausland wird zusätzlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls benötigt. Kümmern Sie sich also frühzeitig um die Beschaffung dieser Dokumente, damit Sie Ihren Vertreter auch wirklich mit allen Unterlagen, die er zur Autoanmeldung benötigt, zur Zulassungsstelle schicken können.
Tipp
Die Personen, die Sie guten Gewissens mit der Zulassung Ihres Wagens beauftragen würden, haben genauso wenig Zeit wie Sie selbst? Vielleicht kann ein Mitarbeiter des Autohauses, in dem Sie Ihr Auto gekauft haben, den Gang zur Zulassungsstelle übernehmen. Sprechen Sie Ihren Händler einfach offen auf einen Zulassungsservice an.
Auto online zulassen – so müssen weder Sie noch ein Vertreter zur Zulassungsstelle
Die Online-Abmeldung eines Fahrzeugs ist schon länger möglich. Seit dem 01.10.2019 können Fahrzeuge auch online an- und umgemeldet werden. Eine gute Alternative, wenn Zeitmangel der Grund dafür ist, dass Sie darüber nachgedacht haben, einer vertrauten Person eine Zulassungsvollmacht auszustellen. Denn so muss niemand den Weg zur Zulassungsbehörde auf sich nehmen und das neue Auto kann bequem von zuhause aus an- oder umgemeldet werden.
Um die An- und Ummeldung über das Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde vornehmen zu können, werden folgende Dokumente benötigt:
- Personalausweis mit aktivierter eID-Onlinefunktion sowie zugehöriger PIN
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Neuwagen)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II mit verdecktem Sicherheitscode (Gebrauchtwagen)
- Nachweis der Haupt- und Abgasuntersuchung (Gebrauchtwagen)
- eVB-Nummer
- IBAN für die Abbuchung der Kfz-Steuer
Zahlen können Sie per ePayment, etwa mit Kreditkarte oder Giropay. Genauere Informationen über Zahlungsverfahren und ob die internetbasierte Fahrzeuganmeldung (i-Kfz) auch bei Ihrer Zulassungsstelle möglich ist, erhalten Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Behörden.