Brauchen Kinder eine Kinde­r­er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung?

Kinde­r­er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Gut geschützt in der Kind­heit

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Wird ein Kind durch einen Un­fall oder Krank­heit invalide, muss es bei schweren Be­einträchtigungen von den Eltern versorgt werden. Eine Kindererwerbsunfähigkeitsversicherung kann die damit verbundenen finanziellen Folgen lindern. Im Artikel erfährst Du, warum der Ab­schluss einer Kinder­erwerbs­unfähigkeits- bzw. Kinder­invaliditäts­versicherung sinnvoll ist, welche Leistungen enthalten sind, und warum die Ab­sicherung durch eine Kinderunfallversicherung in der Regel nicht ausreicht.

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Warum ist eine Kinde­r­er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sinn­voll?

Elternglück und Elternleid liegen oft dicht beieinander. Eben hat man noch freudig dem Kind dabei zugeschaut, wie es über das Klettergerüst turnte. Im nächsten Moment muss man Blessuren versorgen, weil das Kleine abgestürzt ist und nun weinend am Boden liegt. Meist bleibt es bei leichten Blessuren, doch nicht immer gehen Stürze und Unfälle glimpflich aus. Je jünger die Kinder sind, desto häufiger treten Verletzungen am Kopf auf. Das zeigen die Daten der Gesetzlichen Unfallversicherung. Der Anteil von Kopfverletzungen bei 6-Jährigen beträgt rund 33 Prozent, bei den 3- bis 4-Jährigen sind es etwa 50 Prozent. Und bei den 1-Jährigen steigt der Anteil auf 70 Prozent. Berücksichtigt wurden allerdings nur Verkehrs- und Wegeunfälle.

Kopfverletzungen sind nicht immer harmlos. Eine leichte Gehirnerschütterung lässt sich leicht behandeln, ein Schädel-Hirn-Trauma aber kann im schlimmsten Fall zum Tode führen. Auch nach anderen schweren Verletzungen können körperliche Beeinträchtigungen zurückbleiben, zum Beispiel eine Blindheit oder Taubheit. Oder das Kind stürzt aus großer Höhe, erleidet eine Querschnittslähmung und sitzt den Rest seines Lebens im Rollstuhl. Selten, aber nicht auszuschließen sind geistige Behinderungen, verursacht durch eine Hirnblutung oder durch eine längere Unterversorgung des Gehirns mit Sauerstoff. Zudem unterschätzen die meisten Eltern die alltäglichen Gefahren im Haushalt: Verbrühungen und Verbrennungen durch siedendes Wasser, Fettspritzer oder angeschaltete Herdplatten, Vergiftungen und Verätzungen durch Putzmittel, Abstürze an ungesicherten Treppen.

Wird das Kind zum Pfle­ge­fall, steigen die Kosten – gleich­zeitig sinken die Einnahmen

Muss man sein Kind wegen einer Behinderung oder anderweitigen Beeinträchtigung zu Hause pflegen, ist man weitgehend auf sich allein gestellt. Familien haben zwar Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Doch die Zahlungen für die Pflege von Angehörigen sind insgesamt bescheiden – und werden zudem je nach Pflegestufe bemessen. Bleibt ein Elternteil zu Hause, bewegt sich das Pflegegeld zwischen 244 und 728 Euro pro Monat. Für professionelle Pflegedienste gibt es etwa das Doppelte.

Bei Kindern liegt die Messlatte, um Geld- und Sachleistungen zu erhalten, zudem besonders hoch.

Das Problem dabei ist, dass Kinder - besonders Säuglinge - einen "natürlichen Pflegebedarf" haben. Danach wäre eigentlich jedes Kleinkind ein Pflegefall. Um die Leistungen der Pflegeversicherung auch für Kinder anwenden zu können, wird im Grunde wie bei Erwachsenen verfahren. Maßgebend ist der Pflegebedarf, der über das normale Maß hinausgeht. Das "normale Maß" ist bei Erwachsenen aber praktisch null, es muss also keine "natürliche Pflegebedürftigkeit" berücksichtigt werden.

Bei Kindern ist dies anders. Hier wird vom tatsächlichen Pflegebedarf des Kindes der "natürliche Pflegebedarf" abgezogen. Der Unterschied, also das Mehr an Pflegebedarf, das für das kranke oder behinderte Kind gegenüber einem gesunden, nichtbehinderten Kind erforderlich ist, bestimmt dann die Pflegestufe. Kurz gesagt: (Tatsächlicher Pflegebedarf) - (natürlicher Pflegebedarf) = (Pflegebedarf im Sinne der Pflegeversicherung)

Die folgenden Minu­ten­werte sind als natür­li­cher alters­be­dingter Hilfe­be­darf abzu­ziehen

Alter in Jahren

Abzug in Minuten

0 - 6 Monate

236

6 Monate - 1 Jahr

226

1 - 1,5 Jahre

219

1,5 bis 2 Jahre

196

2 - 3 Jahre

159

3 - 4 Jahre

115

4 - 5 Jahre

70

5 - 6 Jahre

44

6 - 7 Jahre

28

7 - 8 Jahre

16

8 - 9 Jahre

8

9 - 10 Jahre

3

Aufgrund der geringen Leistungen bleibt bei vielen Familien eine finanzielle Lücke zum tatsächlichen Bedarf. Gerade bei sehr pflegebedürftigen Kindern reduziert oftmals ein Elternteil seine Arbeitszeit, manche kündigen ganz. Die Folge: Das Haushaltseinkommen sinkt in dem Moment, in dem die Ausgaben steigen. Denn die meisten Familien wollen ihr invalides oder behindertes Kind so gut wie möglich fördern. Dazu gehören zum Beispiel spezielle Therapieangebote zur Linderung von Behinderungen oder zusätzliche Nachhilfestunden bei Lernschwächen. Und die sind teuer. Spezial-Behandlungen, die von den Krankenkassen nicht übernommen werden, kosten schnell einen fünfstelligen Euro-Betrag.

Eine Kinde­r­er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung füllt die finan­zi­elle Lücke

Eine Kindererwerbsunfähigkeitsversicherung federt das finanzielle Risiko ab, das mit einer dauerhaften Schädigung oder Erkrankung des Kindes einhergeht. Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn das Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in den Kindergarten oder zur Schule gehen kann. Doch der Begriff „Kindererwerbsunfähigkeit“ umfasst mehr als nur die Schulunfähigkeit. Denn aufgrund von gravierenden Einschränkungen oder einer bestimmten Pflegebedürftigkeit sieht auch die finanzielle Perspektive für die weitere Zukunft der Kinder oft schlecht aus: Das bedeutet, dass sie nur mit zusätzlicher Hilfe oder gar nicht mehr in der Lage sind, überhaupt eine Arbeit aufzunehmen.

Wenn sie keine Ausbildung durchlaufen oder ein Studium aufnehmen können, sinken die Chancen auf dem Arbeitsmarkt praktisch auf Null. Die gesetzlichen Leistungen sind in diesem Fall ebenfalls begrenzt. Da sie nicht gearbeitet haben, erfüllen diese Kinder nicht die Voraussetzungen, um eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu beziehen. Diese wird nur gezahlt, wenn man mindestens 5 Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war und wenn man innerhalb von 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 36 Monate lang Rentenbeiträge eingezahlt hat.

Ohne Chance darauf, einen Beruf ausüben zu können, sind die Betroffenen nicht in der Lage, für den eigenen Unterhalt zu sorgen. Ihnen bleiben nur staatliche Beihilfen auf Existenzminimum oder die familiäre Versorgung. In jedem Fall entsteht aufgrund der notwendigen Ausgaben für Pflege und möglicherweise für Therapien eine Finanzierungslücke. Diese kann, zumindest teilweise, von der Berufsunfähigkeitsrente gefüllt werden.

Welche Leis­tungen bietet die Kinde­r­er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung?

Das größte Risiko für eine Kindererwerbsunfähigkeit besteht nicht durch Unfälle, sondern durch Krankheiten. Diese Gefahr wird von Eltern häufig unterschätzt. Aber in rund 87 Prozent aller Fälle lässt sich die Invalidität auf eine Erkrankung zurückführen. Deshalb sollte eine gute Kindererwerbsunfähigkeitsversicherung nicht zwischen Unfällen und Krankheiten unterscheiden, sondern unabhängig von dieser Frage die Leistungen auszahlen.

Lebens­lange Rente oder Einmal­zah­lung?

Hauptsächlich werden Policen mit einer lebenslangen Rente angeboten. Das ist auch sinnvoll, damit eine dauerhafte Unterstützung gewährleistet ist. Manche Versicherungen bieten auch Verträge mit einer einmaligen Kapitalauszahlung an. Bei solchen Modellen muss man aber darauf achten, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch ist, um den gewünschten Langzeitschutz zu bieten. Dadurch werden solche Policen meist teurer als Versicherungsmodelle mit Rentenzahlung.

Bedin­gungen

Wann die Rente gezahlt wird, wird in den Versicherungsbedingungen vereinbart. Abgesichert sind folgende Situationen:

  • Erwerbsunfähigkeit
  • Schulunfähigkeit
  • Invalidität (Grad der Behinderung: mindestens 50 Prozent)
  • Pflegebedürftigkeit

Bei einer angeborenen Krankheit kann der Versicherer auf einen Ausschluss dieser Erkrankung vom Versicherungsschutz bestehen. Das heißt: Wird das Kind aufgrund der Krankheit berufsunfähig, zahlt die Versicherung keine Rente.

Versi­che­rungs­zeiten und Alters­grenzen

In der Regel decken Kindererwerbsunfähigkeitsversicherungen die gesamte Schulzeit ab. Dabei wird der Schutz üblicherweise bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gewährt. Nur wenige Versicherungen dehnen den Schutz bis zum Ende des Studiums aus. Hier wird das Kind meist noch bis zu einem Alter von 25 Jahren von der Kindererwerbsunfähigkeitsversicherung geschützt.

Abgeschlossen werden kann die Kindererwerbsunfähigkeitsversicherung meist zwischen dem vollen 1. und dem vollen 16. Lebensjahr. Bei Verträgen mit einem längerem Schutz liegt das Eintrittsalter dann höher. Ist die Absicherung des Studiums eingeschlossen, beträgt das Höchstalter meistens 20 Jahre. Der Zeitraum, in dem die Versicherung die monatliche Rente zahlt – im Fachjargon Leistungszeitraum genannt – wird aber nicht begrenzt. Tritt innerhalb der Versicherungszeit der Leistungsfall ein – wird das Kind also invalide oder pflegebedürftig – wird die Rente lebenslang gezahlt.

Kinder­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung oder Unfall­ver­si­che­rung für Kinder?

Viele Eltern schließen für ihre Kinder statt einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung beziehungsweise Invaliditätsversicherung eine private Unfallversicherung ab. Oft scheint dies der günstigere Weg zu sein, um den Nachwuchs gegen die Folgen von Unfällen oder anderen Risiken abzusichern. Die Kinderunfallversicherung zahlt aber nur, wenn die Einschränkungen auf einen Unfall zurückzuführen sind.

Die Definition von „Unfall“ ist jedoch der Dreh- und Angelpunkt, in welchen Situationen die Versicherung zahlt – und in welchen nicht. Im Versicherungsjargon liegt dann ein Unfall vor, „wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“. Die wichtigsten Kriterien in dieser Definition sind: „plötzlich“, „von außen“, „auf den Körper“, „unfreiwillig“ und „Gesundheitsschädigung“. Daher sind Krankheiten und andere Beeinträchtigungen, die langsam oder schrittweise entstanden sind, ebenso ausgeschlossen wie innere, also psychische Einschränkungen.

Leis­tungen der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung für Kinder sind beschränkt

Auch wenn etliche Ursachen, die zu einer Behinderung oder Invalidität des Kindes führen, ausgeschlossen sind: Eine private Unfallversicherung für Kinder ist insofern sinnvoll, als dass sie den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erheblich ausweitet. Denn deren Schutz ist lückenhaft. Die gesetzliche Unfallversicherung greift erst, wenn das Kind in einen Kindergarten oder in die Schule geht. Der Versicherungsschutz besteht nur

  • während der Zeit im Kindergarten und in der Schule
  • auf dem Weg von zu Hause zum Kindergarten oder zur Schule und zurück.

Passiert dann ein Unfall, kommt die gesetzliche Unfallversicherung für Arzt-, Krankenhaus- und Behandlungskosten auf. Auch spätere Reha-Maßnahmen werden übernommen, ab einer Invalidität von 20 Prozent zahlt die Versicherung eine lebenslange Rente.

Die private Kinderunfallversicherung zahlt dagegen auch in Bereichen, die vom gesetzlichen Schutz nicht erfasst werden. Nämlich im Alltag, Freizeit und Haushalt und somit bei allen Unfällen außerhalb von Schule und Kindergarten. Die meisten Versicherer zahlen bereits ab einer Einschränkung von 1 Prozent. Bei hohen Schädigungen zeigen sich die Vorteile einer vereinbarten Progression. Hierdurch vervielfacht sich die ausgezahlte Versicherungssumme um den vereinbarten Faktor.

Die Kinderunfallversicherung versichert nicht nur Verkehrsunfälle, Abstürze oder schwere Verletzungen durch Gartengeräte. Auch bei körperlichen und geistigen Schäden, die Kinder infolge einer Vergiftung, eines Zeckenbisses (FSME, Borreliose) oder eines Impfschadens behalten, springt sie ein.

Insgesamt gesehen ist der Schutz der Kindererwerbsunfähigkeitsversicherung aber umfangreicher als die Absicherung durch die Kinderunfallversicherung. Diese ist zwar im direkten Vergleich günstiger, doch die Hauptursache für Invalidität und Behinderung wird bei der Unfallversicherung ausgeschlossen. Wird das Kind dagegen durch eine ernste Erkrankung schwerwiegend geschädigt, zahlt nur die Kindererwerbsunfähigkeits- beziehungsweise Kinderinvaliditätsversicherung Geld aus.

Kinde­r­un­fall­ver­si­che­rung und Kinder­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung im Überblick

Gefährlichste Berufe

Kinderunfallversicherung

Kinderinvaliditätsversicherung

Was ist abgesichert?

Dauerhafte Schäden durch Unfälle

Dauerhafte Schäden durch Unfälle und Krankheiten

Was wird gezahlt?

Überwiegend einmalig die vereinbarte Versicherungssumme

Überwiegend eine lebenslange Rente

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