Diese Begriffe sollten Sie kennen
Begriff | Erklärung |
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Progression | Ein Begriff aus der Unfallversicherung. Progression bedeutet, dass die Leistungen überproportional zum Grad der Invalidität steigen. Wird zum Beispiel eine Progression von 500 % vereinbart, beträgt bei einer vollständigen Invalidität die ausgezahlte Summe das 5-fache der Grundsumme. Liegt der Invaliditätsgrad darunter, ist der Faktor geringer. |
Gliedertaxe | Ebenfalls ein Begriff aus der Unfallversicherung. Jedem Körperteil und jedem Sinnesorgan ist ein bestimmter Wert zugeordnet, der den Invaliditätsgrad angibt, sollte man das Körperteil oder das Organ oder dessen Funktionsfähigkeit verlieren. Der Verlust eines Auges wird zum Beispiel mit 50 Prozent Invalidität angegeben, beim großen Zeh sind es 5 Prozent. |
Die optimale Absicherung berücksichtigt immer zwei Faktoren: die Kinder und die Eltern. Wird ein Elternteil krank und arbeitsunfähig, kann das Geld schnell knapp werden – letztlich leidet die ganze Familie darunter. Auf der anderen Seite kann auch Kindern viel passieren: Nicht jeder Sturz endet mit einer harmlosen Schramme, und bereits Kinder können so schwer erkranken, dass sie dauerhaft erwerbsunfähig sind. Daher stellen wir im Folgenden die wichtigsten Versicherungen für beide Seiten vor:
Die optimale Absicherung
Für die Eltern | Für das Kind |
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- Private Haftpflichtversicherung
| - Private Haftpflichtversicherung
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| - Private Unfallversicherung
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- Berufsunfähigkeitsversicherung
| - Kinder-Erwerbsunfähigkeitsversicherung
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- Krankenzusatzversicherung
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Die wichtigsten Versicherungen für kleine und große Kinder
Krankenversicherung
Für Kinder besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht, um die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen, Besuche beim Kinderarzt oder Aufenthalte im Krankenhaus abzudecken. Ob das Kind gesetzlich oder privat versichert werden muss, ist genau geregelt und hängt davon ab, welche Krankenversicherung die Eltern abgeschlossen haben.
- Beide Eltern sind gesetzlich krankenversichert: Das Kind ist automatisch in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. Die kostenlose Mitversicherung endet frühestens, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat und bereits erwerbstätig ist, spätestens bei Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn Ihr Kind sich noch in einer Schul- oder Berufsausbildung (Lehre oder Studium) befindet.
- Ein Elternteil ist gesetzlich und ein Elternteil privat krankenversichert: Das Kind kann in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder Private Krankenversicherung (PKV) aufgenommen werden. Die Aufnahme in der beitragsfreien Familienversicherung ist aber nicht möglich, wenn das Elternteil in der PKV mehr als das Elternteil in der GKV verdient und dessen Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 60.750 Euro (Stand 2019). In diesem Fall setzt die zuständige Krankenkasse einen Monatsbeitrag fest.
- Beide Eltern sind privat krankenversichert: Das Kind muss in der PKV versichert werden. Neugeborene können innerhalb von 2 Monaten zu erleichterten Bedingungen aufgenommen werden. Soll hierbei der gleiche Tarif wie für die Eltern gelten, entfällt die Gesundheitsprüfung. Selbst schwere Erkrankungen oder Behinderungen spielen keine Rolle, es gibt keine Risikoaufschläge oder Ausschlüsse von Leistungen. Wird ein Tarif mit besseren Leistungen gewählt, findet aber eine Risikoprüfung statt.
Tipp
Gesetzlich krankenversicherte Eltern können ihr Kind in einer Privaten Krankenversicherung versichern, wenn sie bestimmte Leistungen wünschen, die die GKV nicht anbietet. Einige Unternehmen versichern Kinder bereits ab der Geburt, Voraussetzung ist aber eine Gesundheitsprüfung.
Private Haftpflichtversicherung
Grundsätzlich werden Kinder in der Privaten Haftpflichtversicherung der Eltern automatisch mitversichert. Voraussetzung ist aber, dass die Eltern einen Partner- oder Familientarif abgeschlossen haben. Für Single-Tarife gilt diese Regelung nicht. Wer ein Kind bekommt und mit dem Partner zusammenzieht, sollte in den Familien-Tarif wechseln. Der Aufpreis fällt meist gering aus.
Altersgrenzen für Haftung
Bei kleinen Kindern sind bestimmte Altersgrenzen zu berücksichtigen, bis zu denen Kinder überhaupt nicht haftbar gemacht werden können. So gelten Kinder unter 7 Jahren als „nicht deliktsfähig“, was bedeutet, dass sie auch nicht schadenersatzpflichtig sind. Bei Schadenfällen im fließenden Straßenverkehr gilt sogar eine Grenze von 10 Jahren. Die Haftpflichtversicherung zahlt in solchen Fällen nicht. Sind die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen, können sie ebenfalls nicht haftbar gemacht werden.
TIPP
Haben Eltern die Aufsichtspflicht wahrgenommen und verursacht das Kind dennoch einen Schaden, fühlen sich viele Eltern moralisch verpflichtet, den Schaden zu begleichen. Mehr dazu im Ratgeber Familienhaftpflicht.
Erwachsene Kinder sind während der Berufsausbildung mitversichert
Die Mitversicherung besteht über die Volljährigkeit des Kindes hinaus, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden. So gilt die Privathaftpflicht der Eltern auch noch bis zum 25. Lebensjahr des Kindes, wenn es nicht verheiratet ist, sich noch in der ersten Schul- oder Berufsausbildung (Lehre oder Studium) befindet.
Unfallversicherung
Schrammen und aufgeschlagene Knie sind bei Kindern normal. Doch manche Unfälle haben gravierendere Folgen – bleibende körperliche Schäden oder dauerhafte geistige Beeinträchtigungen. Die Konsequenz im schlimmsten Fall: lebenslange Erwerbsunfähigkeit infolge Invalidität. Hinzu kommt, dass die meisten Unfälle in der Freizeit passieren – und nicht im Kindergarten / in der Kindertagesstätte oder in der Schule, wo Kinder (inklusive der Hin- und Rückwege) über die Gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind.
Private Unfallversicherung zahlt früher als die Gesetzliche
Überdies sind die Leistungen der Gesetzlichen Unfallversicherung begrenzt und mit hohen Hürden verbunden. Eine private Kinderunfallversicherung leistet dagegen frühzeitig und umfangreich finanzielle Hilfe. Die Höhe der Versicherungssumme lässt sich individuell vereinbaren, sollte aber so gewählt sein, dass auf jeden Fall Umbau- und Pflegekosten abgedeckt werden können. Die Kapitalzahlung erfolgt in der Regel schon ab einem Invaliditätsgrad von 1 Prozent. Wird eine Progression eingeschlossen, kann bei schwerer Invalidität die Auszahlungssumme vervielfacht werden.
Wichtige Zusatzbausteine
Wichtig ist der Einschluss bestimmter Zusatzbausteine. Manche Versicherer bieten sie bereits in den Standard-Tarifen an, bei anderen muss dafür ein Aufpreis gezahlt werden. Doch so können Kinder auch gegen Spätfolgen von Zeckenbissen (zum Beispiel durch eine FSME- oder Borreliose-Erkrankung) zumindest finanziell abgesichert werden. Auch Sofortleistungen nach Unfällen, eine verbesserte Gliedertaxe oder Krankenhaustagegeld für Kinder können vereinbart werden.
Info
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird die Kinderunfallversicherung in einen Erwachsenen-Tarif umgewandelt. Man zahlt dann einen höheren Beitrag für die bisherigen Leistungen oder alternativ werden die Leistungen vermindert, damit der Beitrag unverändert bleibt.
Tipp
Weitere Informationen gibt’s im Ratgeber Unfallversicherung für Kinder: Kleine Menschen brauchen großen Schutz.
Kindererwerbsunfähigkeitsversicherung
Eine Alternative bzw. Ergänzung zur Kinderunfallversicherung ist die Kindererwerbsunfähigkeitsversicherung. Sie sichert längerfristig als eine Unfallversicherung ab. Im Fokus steht nicht nur die Absicherung gegen Unfallfolgen, sondern auch alle Fälle, in denen Krankheiten zu einer dauerhaften Einschränkung beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit führen. Die Versicherung zahlt dann unabhängig von der Ursache eine lebenslange Rente und ist auch dann noch da, wenn die Eltern nicht mehr für das Kind sorgen können.
Schulunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit sind oft auch versichert
Neben einer Erwerbsunfähigkeit infolge von Invalidität werden bei manchen Versicherern auch Schulunfähigkeit (bis zum Erreichen des 15. Lebensjahres) und Pflegebedürftigkeit abgesichert. Dieser Fall tritt ein, wenn Ihr Kind dauerhaft bettlägerig ist bzw. nicht mehr allein aufstehen kann und dafür immer fremde Hilfe benötigt.
Mindestalter: 1 Jahr
Das Mindestalter für den Eintritt in die Kindererwerbsunfähigkeitsversicherung liegt in der Regel bei 1 Jahr. Der Versicherungsschutz besteht maximal bis zum 25. Lebensjahr, spätestens dann sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Erwachsene abgeschlossen werden.
Tipp
Die Kindererwerbsunfähigkeitsversicherung von CosmosDirekt zahlt eine lebenslange monatliche Rente bis zu einer Höhe von 1.000 Euro. Die Rente ist zudem dynamisiert – und steigt jedes Jahr an.
Der optimale Versicherungsschutz für Eltern
Risikolebensversicherung
Wenn Eltern sterben, ist dies nicht nur eine emotionale Belastung. Gerade bei jungen Familien kommen oft auch finanzielle Sorgen hinzu, insbesondere, wenn der Alleinverdiener überraschend verstirbt. Gegen dieses Sterberisiko sichert die Risikolebensversicherung ab. Sie zahlt den Hinterbliebenen die vereinbarte Summe aus, sodass die Familie auch nach dem Tod des Versicherungsnehmers ihr Leben in der vertrauten Umgebung weiterführen – und beispielsweise den Immobilienkredit abzahlen kann.
Die richtige Versicherungssumme
Die Versicherungssumme sollte daher so hoch gewählt werden, dass sowohl bestehende Schulden als auch der Einkommensverlust durch den Haupt- oder Alleinverdiener für die nächsten Jahre abgedeckt sind. Zumindest so lange, bis die Kinder und der Ehepartner sich allein versorgen können. Das bedeutet konkret, dass die Versicherungssumme mindestens so hoch wie das 3- bis 5-fache des Jahresbruttoeinkommens der Familie sein sollte. Dazu kommen ausstehende Kredite samt Entschädigungszahlungen für die Bank, falls man einen Kredit vor Fälligkeit zurückzahlt.
Tipp
Der Vertrag sollte so lange laufen, bis entweder der Kredit vollständig zurückgezahlt ist oder die Kinder einen eigenen Hausstand gegründet haben.
So versichern sich Paare gegenseitig
Verheiratete Paare können sich über eine verbundene Risikolebensversicherung gegenseitig und die Kinder bei einem gleichzeitigen Todesfall absichern. Alternativ sind auch zwei getrennte Versicherungen mit gegenseitiger Begünstigung möglich. Dies ist zwar geringfügig teurer, bietet aber mehr Flexibilität in der Wahl von Versicherungssummen und Laufzeiten. Hierbei macht es aufgrund der Regelungen zur Erbschaftssteuer Sinn, sich über Kreuz zu versichern. Dann bekommt der Hinterbliebene im Todesfall seines Partners Geld aus der eigenen Versicherung.
Tipp
Der Vertrag sollte so lange laufen, bis entweder der Kredit vollständig zurückgezahlt ist oder die Kinder einen eigenen Hausstand gegründet haben.
Krankenzusatzversicherung
Es ist mitunter sinnvoll die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung durch eine private Zusatzversicherung zu ergänzen. Eltern können beispielsweise auf diese Weise eine alternativmedizinische Behandlung bekommen (Heilpraktiker, Osteopathie- oder Naturheilverfahren), wenn ihre Krankenkasse dafür nicht aufkommt oder nur einen bestimmten Kostensatz pro Jahr gewährt. Oft gehört auch ein 1- oder ein 2-Bett-Zimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus zum Leistungsspektrum. Zusätzlich lassen sich auch Kosten für Brillen und Kontaktlinsen oder Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen absichern.
Hausratversicherung
Diese Versicherung schützt gegen den Verlust des gesamten Hausrates wie beispielsweise von Möbeln, Haushaltsgeräten oder Kleidung infolge von Bränden, Leitungswasserschäden (wenn zum Beispiel die Waschmaschine oder der Geschirrspüler auslaufen) und Einbrüchen. Die Versicherungssumme wird entweder genau über eine Wertermittlung erhoben – dann müssen Sie aber regelmäßig Inventur machen und Wertsteigerungen der Versicherung mitteilen. Oder man ermittelt die Versicherungssumme pauschal über die Wohnungsgröße und einen Standardfaktor (rund 650 Euro pro Quadratmeter) – in diesem Fall verzichten die Versicherungen in der Regel darauf, auf eine mögliche Unterversicherung zu prüfen.
Info
Wenn Sie in eine andere Wohnung umziehen, haben Sie 2 Monate doppelten Schutz: für die alte und für die neue Wohnung. Danach ist nur noch die neue Wohnung geschützt. Mit dem Umzug müssen Sie der Versicherung den neuen Wert des Hausrates beziehungsweise die neue Wohnfläche mitteilen.
Versicherungssumme und Leistungsumfang überprüfen
Eltern, die bereits eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, sollten mehrere Aspekte prüfen: Reicht die Versicherungssumme aus oder sollte sie wegen zu erwartender Neuanschaffungen möglicherweise erhöht werden? Auch der Leistungsumfang sollte überprüft werden. Nicht alle Hausratversicherungen sichern zum Beispiel den Diebstahl des Kinderwagens im Hausflur oder Treppenhaus oder den Diebstahl von Hausrat aus dem Auto ab.
Tipp
Sichern Sie sich gegen den Einwand grober Fahrlässigkeit ab. Denn wenn beispielsweise ein Einbruch über ein gekipptes Fenster erfolgte, zahlen viele Hausratversicherungen nicht. Gute Tarife verhindern, dass eine solche Unachtsamkeit gravierende finanzielle Folgen hat.
Info
Alles Wichtige rund um die Hausratversicherung für Familien finden Sie im Ratgeber Hausratversicherung: Was ist versichert?.
Vorsorge nicht vergessen
Angesichts sinkender gesetzlicher Renten und sich vergrößernder Versorgungslücken im Alter sollten Eltern auch privat vorsorgen. Der Staat unterstützt und fördert die private Altersvorsorge. Neben der Rürup- ist insbesondere die Riester-Rente ein wichtiger Baustein, da sie langfristiges Sparen und staatliche Förderung kombiniert. Je nach Anlagetyp und persönlicher Situation kann man sich zwischen einer klassischen und einer fondsgebundenen Riester-Rente entscheiden. Eltern profitieren bei beiden Modellen von einer jährlichen Zulage für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird. Diese Zulage wird allerdings nur einem Vertrag zugerechnet, in der Regel dem der Mutter.
Info
Derzeit gewährt der Staat 300 Euro Zulage pro Jahr und Kind (185 Euro für Kinder die vor 2008 geboren wurden), für das Sie Kindergeld bekommen.
Sparen fürs Kind
Neben der eigenen Vorsorge können Eltern auch viel für die Sicherung der finanziellen Zukunft ihrer Kinder tun – wenn sie rechtzeitig anfangen, regelmäßig Geld zurückzulegen. Mit Sparplänen, Junior-Angeboten und Co. bauen Eltern schon frühzeitig ein finanzielles Polster für ihre Kinder auf. Dank dieser Rücklagen kann sich der Nachwuchs beispielsweise langgehegte Wünsche erfüllen: das erste Auto, die erste Wohnungseinrichtung oder eine Reise nach Neuseeland. Oder Sie verwenden das Geld, um Ihre Kinder für den Ernstfall – den Tod der Eltern – abzusichern und ihnen ein Sprungbrett für den Start ins Berufsleben zu ermöglichen.
Tipp
Besondere Anlässe verdienen ein besonderes Geschenk. Ob Sparplan zur Geburt oder Sparkonto zur Einschulung – mit den Geldgeschenken von CosmosDirekt investieren Sie immer in die Zukunft des Kindes.
Fazit: Der optimale Versicherungsschutz beginnt ab dem ersten Tag
Es dauert ungefähr ein Jahr, bis ein Kind laufen kann. Bis es – finanziell gesehen – auf eigenen Beinen stehen kann, dauert es viel länger. Solange bedarf der Nachwuchs nicht nur der elterlichen Geborgenheit und Zuwendung, sondern benötigt auch die richtige Absicherung. Kranken-, Haftpflicht- und Unfall- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung schützen Kinder gegen die Folgen von Verletzungen und Krankheiten und stehen ihnen bei Schadenersatzforderungen oder im Fall von Invalidität zur Seite.
Eltern müssen auch daran denken, für den Fall vorzusorgen, dass sie sich nicht mehr um die Kinder kümmern können, entweder aufgrund einer eigenen Erwerbsunfähigkeit oder, weil nach dem Tod eines bzw. beider Elternteile der Nachwuchs auf sich allein gestellt sein kann. Hier heißt es ebenfalls, rechtzeitig vorzusorgen und den optimalen Versicherungsschutz aufzubauen: Dafür sorgt insbesondere die Risikolebensversicherung. Nicht vergessen sollte man die zahlreichen Tücken des Alltags, die schnell teuer werden können. Daher empfiehlt sich, eine gute Hausrat- und möglicherweise eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.