Eine junge Familie mit Kind.

Geburt

Die Geburt eines Kindes ist ein großes Ereignis. Das Familien­leben wird vielfältiger, aber auch ein bisschen weniger plan­bar. Gut, wenn man bereits vor der Geburt für die turbulente Zeit danach vorsorgt und den Ver­sicherungs­schutz für die ganze Familie auf den Prüf­stand stellt. Welche Ver­sicherungen sollten vorhanden sein, wie zum Beispiel eine Risikolebensversicherung, und welche Versicherungen müssen geändert werden? Hier findest Du alle wichtigen Infos zum Thema.

Versicherungen bei Nachwuchs

  • Versicherungen für Familienzuwachs
  • Versicherungsschutz für Eltern
  • Altersvorsorge beachten
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Die wichtigsten Versicherungen für Familien im Überblick

Wich­tige Versi­che­rungen für kleine und große Kinder

Kran­ken­ver­si­che­rung

Für Kinder besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht, um die Kosten für Vor­sorge­unter­suchungen, Besuche beim Kinder­arzt oder Kranken­haus­aufenthalte abzudecken. Ob das Kind gesetzlich oder privat versichert werden muss, hängt davon ab, welche Kranken­ver­sicherung die Eltern haben.

  • Beide Eltern sind gesetzlich krankenversichert
    Das Kind ist automatisch in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. Die kostenlose Mitversicherung endet frühestens, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat und bereits erwerbstätig ist, spätestens bei Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn Dein Kind sich noch in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet.
  • Ein Elternteil ist gesetzlich und ein Elternteil privat krankenversichert
    Das Kind kann in die gesetzliche Kranken­­ver­sicherung oder private Kranken­­ver­sicherung auf­ge­nommen werden. Die Aufnahme in der beitrags­freien Familien­­ver­sicherung ist aber nicht möglich, wenn das Elternteil in der privaten Kranken­versicherung mehr als das Elternteil in der gesetzlichen Kranken­versicherung verdient und dessen Einkommen über der Versicherungs­pflichtgrenze liegt. In diesem Fall setzt die gestzliche Kranken­­kasse einen Monats­beitrag fest.
  • Beide Eltern sind privat kranken­versichert
    Das Kind muss in der privaten Krankenversicherung versichert werden. Neugeborene können innerhalb von 2 Monaten zu erleichterten Bedingungen aufgenommen werden. Soll hierbei der gleiche Tarif wie für die Eltern gelten, entfällt eine Gesund­heits­­prüfung. Selbst schwere Erkrankungen oder Behinderungen spielen keine Rolle, es gibt keine Zuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen. Wird ein Tarif mit besseren Leistungen gewählt, findet aber eine Risikoprüfung statt.

Privat-Haft­pflicht­

Die Privat-Haftpflichtversicherung ist als Grundabsicherung für jeden wichtig und wirklich sinnvoll. Ohne Privat-Haftpflicht haftest Du im Falle eines Falles mit Deinem gesamten privaten Vermögen. Denn jeder ist gesetzlich dazu verpflichtet für alle von ihm verursachten Schäden aufzukommen. Das gilt für kleine und große Missgeschicke.

Kinder werden in der Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern automatisch mit­versichert. Voraussetzung ist aber, dass die Eltern einen Partner- oder Familientarif abgeschlossen haben und den Versicherer über die Geburt des Kindes umgehend informieren. Nur dann kann ab Geburt des Kindes der Versicherungs­schutz gelten.

Für Single-Tarife gilt diese Regelung nicht. Wer ein Kind bekommt und mit dem Partner zusammenzieht, sollte in den Familien-Tarif wechseln. Der Aufpreis fällt meist gering aus.

Spätestens mit dem Start ins Berufsleben, sollte jeder eine Privat-Haftpflicht haben, denn dann besteht kein Schutz mehr über eine Familien­versicherung der Eltern. Mehr Infos findest Du in unserem Ratgeber zur Familien-Haftpflicht.

Haben Eltern die Aufsichtspflicht erfüllt und das Kind verursacht trotzdem einen Schaden, fühlen sich viele Eltern moralisch verpflichtet, den Schaden zu begleichen. Mehr dazu im Ratgeber Familienhaftpflicht.

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Unfall­ver­si­che­rung

Schrammen und aufgeschlagene Knie sind bei Kindern normal. Doch manche Unfälle haben gravierendere Folgen – bleibende körperliche Schäden oder dauerhafte geistige Beeinträchtigungen. Die Konsequenz im schlimmsten Fall: lebens­lange Erwerbs­unfähig­keit infolge Invalidität. Hinzu kommt, dass die meisten Unfälle in der Freizeit passieren – und nicht im Kindergarten oder in der Schule, wo Kinder über die gesetzliche Unfall­versicherung abgesichert sind.

Überdies sind die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung begrenzt und mit hohen Hürden verbunden. Eine Kinderunfallversicherung leistet dagegen frühzeitig und umfangreich finanzielle Hilfe. Die Höhe der Versicherungssumme lässt sich individuell vereinbaren, sollte aber so gewählt sein, dass auf jeden Fall Umbau- und Pflegekosten abgedeckt werden können. Die Kapitalzahlung erfolgt in der Regel schon ab einem Invaliditätsgrad von 1 Prozent. Wird eine Progression eingeschlossen, kann bei schwerer Invalidität die Auszahlungssumme vervielfacht werden.

Wichtig ist der Einschluss von Zusatzbausteinen. Manche Versicherer bieten sie bereits in den Standard-Tarifen an, bei anderen muss dafür ein Aufpreis gezahlt werden. Doch so können Kinder auch gegen Spätfolgen von Zeckenbissen (z. B. FSME- oder Borreliose-Erkrankung) oder bei Vergiftungen zumindest finanziell abgesichert werden. Auch Sofort­leistungen nach Unfällen, eine verbesserte Glieder­taxe oder ein Kranken­haustage­geld für Kinder können vereinbart werden.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird die Kinder­unfall­versicherung in einen Erwachsenen-Tarif um­ge­wandelt. Man zahlt dann einen höheren Beitrag für die bisherigen Leistungen oder alternativ werden die Leistungen vermindert, damit der Beitrag unverändert bleibt.

Weitere Informationen gibt’s im Ratgeber Unfallversicherung für Kinder: Kleine Menschen brauchen großen Schutz.

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Der opti­male Versi­che­rungs­schutz für Eltern

Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung

Wenn Eltern sterben, ist dies nicht nur eine emotionale Belastung. Zudem kommen oft auch finanzielle Sorgen hinzu, insbesondere, wenn der Alleinverdiener verstirbt. Dieses finanzielle Risiko sichert die Risiko-Lebensversicherung ab. Sie zahlt den Hinterbliebenen die vereinbarte Summe aus, sodass die Familie auch nach dem Tod des Versicherten z. B. den Immobilienkredit tilgen kann.

Die Versicherungssumme sollte daher so hoch gewählt werden, dass bestehende Schulden und der Einkommensverlust durch den Haupt- oder Alleinverdiener für die nächsten Jahre abgesichert sind. Zumindest so lange, bis die Kinder und der Ehepartner sich allein versorgen können. Das bedeutet konkret, dass die Versicherungssumme mindestens so hoch wie das 3- bis 5-fache des Jahresbruttoeinkommens der Familie sein sollte. Dazu kommen ausstehende Kredite samt Entschädigungszahlungen für die Bank, falls man einen Kredit vor Fälligkeit zurückzahlt.

Wie können sich Paare gegenseitig versichern?

Paare können sich über eine Risikolebensversicherung für Paare gegenseitig und die Kinder bei einem gleichzeitigen Todesfall absichern. Alternativ sind auch zwei getrennte Versicherungen mit gegenseitiger Begünstigung möglich. Dies ist zwar geringfügig teurer, bietet aber mehr Flexibilität in der Wahl von Versicherungssummen und Laufzeiten. Hierbei macht es aufgrund der Regelungen zur Erbschaftssteuer Sinn, sich über Kreuz zu versichern. Dann bekommt der Hinterbliebene im Todesfall seines Partners Geld aus der eigenen Versicherung.

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Haus­rat­ver­si­che­rung

Die Hausratversicherung schützt gegen den finanziellen Verlust des gesamten Hausrates wie z. B. von Möbeln, Haushaltsgeräten oder Kleidung infolge von Bränden, Leitungs­wasser­schäden und Einbrüchen. Die Versicherungssumme wird entweder über eine Wertermittlung erhoben – dann musst Du aber regelmäßig Inventur machen und Wertsteigerungen der Versicherung mitteilen. Oder die Versicherungssumme wird pauschal ermittelt über die Wohnungsgröße und einen Standardfaktor pro Quadrat­meter – in diesem Fall verzichten die Versicherungen meistens darauf, auf eine Unterversicherung zu prüfen.

Wenn Du in eine andere Wohnung umziehst, hast Du bis zu 2 Monate Schutz für die alte und die neue Wohnung. Danach ist nur noch die neue Wohnung geschützt. Mit dem Umzug musst Du der Versicherung den neuen Wert des Hausrats oder die neue Wohnfläche mitteilen. Mehr dazu kannst Du in unserem Umzugsratgeber lesen.

Eltern, die bereits eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, sollten mehrere Aspekte prüfen: Reicht die Versicherungs­summe aus oder sollte sie wegen Neu­an­schaffungen erhöht werden? Auch der Leistungsumfang sollte überprüft werden. Nicht alle Hausratversicherungen sichern z. B. den Diebstahl des Kinderwagens im Hausflur / Treppenhaus ab oder den Diebstahl von Hausrat aus dem Auto.

Alles Wichtige rund um die Hausratversicherung für Familien findest Du im Ratgeber Hausratversicherung: Was ist versichert?.

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Altersvorsorge nicht vergessen

Angesichts sinkender gesetzlicher Renten und sich vergrößernder Versorgungslücken im Alter sollten Eltern auch privat vorsorgen. Der Staat unterstützt und fördert die Private Altersvorsorge. Insbesondere die Riester-Rente ist ein wichtiger Baustein, da sie langfristiges Sparen und staatliche Förderung kombiniert. Je nach Anlagetyp und persönlicher Situation kann man sich zwischen einer klassischen und einer fondsgebundenen Riester-Rente entscheiden. Eltern profitieren dabei von einer jährlichen Zulage von 300 Euro pro Kind (185 Euro für Kinder die vor 2008 geboren wurden), für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird.

Soll ich für mein Kind sparen?

Neben der eigenen Vorsorge sollten Eltern auch so früh wie möglich für die finanzielle Zukunft ihrer Kinder sparen. Mit Sparplänen, Junior-Angeboten und Co. bauen Eltern schon frühzeitig ein finanzielles Polster für ihre Kinder auf. Dank dieser Rücklagen kann sich der Nachwuchs beispielsweise langgehegte Wünsche erfüllen: das erste Auto, die erste Wohnungseinrichtung oder das Studium.

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Fazit: Der opti­male Versi­che­rungs­schutz startet ab dem 1. Tag

Es dauert ungefähr ein Jahr, bis ein Kind laufen kann. Bis es – finanziell gesehen – auf eigenen Beinen stehen kann, dauert es viel länger. Solange bedarf der Nachwuchs nicht nur der elterlichen Geborgenheit und Zuwendung, sondern benötigt auch die richtige Absicherung. Krankenversicherung, Privat-Haftpflicht und Unfallversicherung schützen Kinder gegen die Folgen von Verletzungen und Krankheiten und stehen ihnen bei Schaden­ersatz­forderungen oder im Fall von Invalidität zur Seite.

Eltern müssen auch daran denken, für den Fall vorzusorgen, dass sie sich nicht mehr um die Kinder kümmern können, entweder aufgrund einer eigenen Berufsunfähigkeit oder weil nach dem Tod eines bzw. beider Elternteile der Nachwuchs auf sich allein gestellt sein kann. Hier heißt es auch rechtzeitig vorsorgen und den optimalen Versicherungsschutz aufzubauen: Dafür sorgt insbesondere die Risikolebensversicherung. Nicht vergessen sollte man die zahlreichen Tücken des Alltags, die schnell teuer werden können. Daher empfiehlt sich, eine gute Hausratversicherung abzuschließen.

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    Wer im Aktionszeitraum bis zum 30.06.2026 (Verlängerung vorbehalten) den Aktionscode FUSSBALL2026 bei Online-Abschluss einer Privat-Haftpflicht-, Tierhalter-Haftpflicht-, Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude-, Unfall- und/oder Autoversicherung mit dem Baustein Verkehrs-Rechtsschutz eingibt, erhält unter den nachfolgenden Bedingungen je Produkt einmalig einen 15 Euro OBI Gutschein bzw. bei FlexInvest, einer Risikolebens,- Sterbegeld- und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung OBI Gutscheine im Gesamtwert von bis zu 75 Euro (5 x 15 Euro) je Produkt, verteilt über 5 Jahre. (Es gelten Einschränkungen. Die vollständigen Geschäftsbedingungen findest Du auf obi.de/geschenkkarte. OBI ist kein Sponsor dieser Aktion.) Der Aktionscode ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. OBI Gutscheine sind nur in den deutschen OBI Märkten einlösbar (nicht im Online-Shop); der Gegenwert kann nicht in bar ausgezahlt werden.

    Für die Risikolebens,- Sterbegeld und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung gilt: In den ersten 5 Versicherungsjahren erhält der Versicherungsnehmer für das jeweilige Versicherungsjahr, in dem der Vertrag ungekündigt besteht und die Erst- bzw. Folgeprämie fristgerecht gezahlt wurde, je einen OBI Gutschein über einen Wert von 15 Euro. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Gewährung eines Gutscheins über den Gesamtbetrag von 75 Euro. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in der Vergangenheit ein Vertrag zum jeweiligen Produkt abgeschlossen, hierfür ein Gutschein vergeben und anschließend gekündigt wurde. Der erste Gutschein wird 2 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.07.2026 im September 2026. Die Gutscheine in den Folgejahren werden jeweils im Monat des Versicherungsbeginns (im genannten Beispielfall also jeweils im Juli) ausgehändigt. Voraussetzung ist, dass bis dahin der Beitrag regelmäßig gezahlt wurde und der Vertrag ungekündigt ist.

    Für FlexInvest gilt: In den ersten 5 Versicherungsjahren erhält der Versicherungsnehmer für das jeweilige Versicherungsjahr, in dem der Vertrag ungekündigt besteht und die Erst- bzw. Folgeprämie fristgerecht gezahlt wurde, je einen OBI Gutschein über einen Wert von 15 Euro. Der erste Gutschein wird 4 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.07.2026 im November 2026. Die Gutscheine in den Folgejahren werden jeweils im Monat des Versicherungsbeginns (im genannten Beispielfall also jeweils im Juli) ausgehändigt. Voraussetzung ist, dass bis dahin die Beiträge (bei laufenden Beiträgen von mindestens 25 Euro monatlich oder 300 Euro pro Jahr; bei Einmalbeitrag eine Einzahlung und in der Folge ein bestehendes Guthaben von mindestens 1.000 Euro) regelmäßig und fristgerecht eingezahlt wurden, der Vertrag ungekündigt ist und nicht beitragsfrei gestellt wurde. Bei Einmalbeitrag muss ein Guthaben von mindestens 1.000 Euro vorhanden sein. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, die bereits bestehende Verträge zu FlexInvest ablösen und/oder ergänzen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in den letzten 12 Monaten ein Vertrag zu FlexInvest bei CosmosDirekt bestand.

    Für die Privat-Haftpflicht-, Tierhalter-Haftpflicht-, Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht -, Hausrat-, Wohngebäude-, Unfall- und/oder Autoversicherung mit dem Baustein Verkehrs-Rechtsschutz gilt: Der 15 Euro OBI Gutschein wird 2 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.07.2026 im September 2026. Voraussetzung ist, dass bis dahin der Beitrag regelmäßig gezahlt wurde und der Vertrag ungekündigt ist. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, die bereits bestehende Verträge zum jeweiligen Produkt bei CosmosDirekt ablösen und/oder ergänzen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in den letzten 12 Monaten ein Vertrag zum jeweiligen Produkt bei CosmosDirekt bestand (ausgenommen Fahrzeugwechsel oder zusätzliche Fahrzeuge bei der Autoversicherung mit Verkehrs-Rechtsschutz).

    Für alle Aktionsprodukte gilt: Der Versand des Gutscheins erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Bitte achte daher darauf, dass Deine bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse korrekt ist und das Postfach genügend Speicherkapazität aufweist. CosmosDirekt behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (zum Beispiel missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. CosmosDirekt behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn die Aktion nicht planmäßig abläuft (zum Beispiel Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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    Für die erfolgreiche Empfehlung eines Kunden vom 01.06.2026 bis 30.06.2026 (Verlängerung vorbehalten) erhältst Du bei Empfehlung einer Risikolebensversicherung sowie Berufsunfähigkeitsversicherung jeweils die dreifache Empfehlerprämie anstelle Deiner üblichen Empfehlerprämie (150 Euro statt 50 Euro). Bei allen Haftpflichtprodukten, der Auto-, Unfall-, Wohngebäude-, Hausrat- sowie Sterbegeldversicherung und FlexInvest erhältst Du jeweils die doppelte Empfehlerprämie anstelle Deiner üblichen Empfehlerprämie. (Wohngebäudeversicherung: 100 € statt 50 €; alle anderen genannten Produkte: 50 Euro statt 25 Euro).

    Für die Teilnahme am Empfehlerprogramm gelten Mindestbeiträge bei den empfohlenen Produkten. Eine Empfehlung wird nur dann gewertet, wenn der jährlich zu zahlende Beitrag mindestens 25 Euro bei allen Haftpflichtprodukten, der Auto-, Unfall-, Hausrat- sowie Sterbegeldversicherung beträgt und bei der Risikolebens-, Berufsunfähigkeits- und Wohngebäudeversicherung mindestens 50 Euro beträgt. Bei FlexInvest gilt ein Mindestbeitrag von 25 Euro monatlich, bei Einmalbeitrag eine Einzahlung von mindestens 1.000 Euro. Alle Beiträge müssen fristgerecht gezahlt worden sein. Ausgeschlossen sind Verträge, die einen bereits bestehenden Vertrag ablösen und/oder ergänzen oder beitragsfrei gestellt sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in den letzten 12 Monaten ein Vertrag zu dem jeweiligen Produkt bei CosmosDirekt bestand.

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