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Private Renten­ver­sicherung: Von der Steuer absetzbar?

Wenn Du Deine Rentenlücke schließen möchtest, führt kein Weg an der privaten Altersvorsorge vorbei. Doch kannst Du die Beiträge oder Leistungen Deiner privaten Rentenversicherung von der Steuer absetzen? Lies hier, welche Steuervorteile es bei der privaten Altersvorsorge und staatlich geförderten Vorsorgeprodukten, wie der Riester- oder Rürup-Rente gibt.

Private Altersvorsorge & Steuer

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Das Wichtigste zur privaten Rentenversicherung und Steuer in Kürze

  • Beiträge zur privaten Rentenversicherung sind nicht steuerlich absetzbar. Ausnahmen stellen die Riester- und Rürup-Rente dar. In der Auszahlungsphase kannst Du bei jeder privaten Rente von Steuervorteilen profitieren.
  • Die Auszahlung ist als monatliche Rente oder Kapitalauszahlung möglich. Die Besteuerung der privaten Rentenversicherung erfolgt mit Deinem persönlichen Steuersatz, wobei nur der Ertragsanteil besteuert wird.
  • Kapitalleistungen aus vor 2005 abgeschlossenen Verträgen sind unter bestimmten Bedingungen steuerfrei; bei neueren Verträgen sind 50 Prozent der Erträge steuerpflichtig.

Die private Rentenversicherung und die Steuer

Vielleicht hast Du Dich schon einmal gefragt, ob Du die Beiträge zur privaten Rentenversicherung in der Steuererklärung geltend machen kannst. Vorsorgeaufwendung sind bekanntlich steuerlich absetzbar. Darunter fallen Beiträge zur

  • Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur
  • gesetzlichen Rentenversicherung.

Bei den Beiträgen zur privaten Rentenversicherung, die Du von der Steuer absetzen kannst, werden drei Fälle unterschieden:

  1. Beiträge zur privaten Rentenversicherung ohne staatliche Förderung sind in Deutschland nicht steuerlich absetzbar. Allerdings profitierst Du in der Regel von geringeren Steuersätzen in der Auszahlungsphase.
  2. Riester- und Rürup-Renten kannst Du dagegen bis zu einer bestimmten Höchstgrenze steuerlich geltend machen.
  3. Bei Altverträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, kannst Du unter Umständen Teile der Beiträge als Sonderausgaben absetzen, sofern der Freibetrag für Vorsorgeaufwendungen nicht überschritten wird.

Hast Du Deine private Rentenversicherung vor 2005 abgeschlossen und erfüllst die Bedingungen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 lit. b EStG 2004, kannst Du 88 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben in Deiner Steuererklärung (Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 49) angeben. Es gilt jedoch ein Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen. Wenn dieser bereits durch andere Beiträge erreicht ist, bringen Dir die Beiträge für die Privatrente keine weiteren steuerlichen Vorteile.

Fall 1: Anfallende Steuer auf die private Rentenversicherung

Während Du in der Ansparphase die private Rentenversicherung nicht von der Steuer absetzen kannst, ist dies in der Leistungsphase möglich. Dabei wird zwischen herkömmlichen privaten Altersvorsorgemöglichkeiten und der betrieblichen Altersvorsorge unterschieden.

Besteuerung von privaten Rentenversicherungen ohne staatliche Förderung

Monatliche Auszahlungen einer privaten Rentenversicherung sind steuerpflichtig, jedoch nur mit dem sogenannten Ertragsanteil. Dieser hängt von Deinem Alter bei Rentenbeginn ab. Der Ertragsanteil ist gesetzlich festgelegt und ermöglicht, dass nur ein Teil der Rente versteuert wird. Zusätzlich profitierst Du als Rentner oft von einem niedrigeren persönlichen Steuersatz im Vergleich zum Erwerbsleben. Bei den Auszahlungen fallen keine Sozialabgaben an.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Der Steuervorteil bei der betrieblichen Altersvorsorge entsteht durch die Entgeltumwandlung. Dabei wird ein Teil Deines Bruttogehalts steuer- und sozialversicherungsfrei in eine Altersversorgung investiert. Die Beiträge sind bis zur folgenden Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei:

  • Steuerfrei: Bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze
  • Sozialversicherungsfrei: Bis zu 4 Prozent

Fall 2: Besteuerung der privaten Rentenversicherung: Riester- und Rürup-Rente

Die Rürup- und Riester-Rente unterscheiden sich in ihrer steuerlichen Förderung:

Ansparphase

Bei der Rürup-Rente sind höhere Beiträge von der Steuer absetzbar, während die Riester-Rente durch staatliche Zulagen gefördert wird. Bei den staatlich subventionierten Altersvorsorgeprodukten kannst Du Folgendes von der Steuer absetzen:

  • Riester-Rente: 4 Prozent Deines jährlichen Bruttoeinkommens, maximal (einschließlich staatlicher Zulagen) bis zu 2.100 Euro pro Jahr (4.200 Euro für Ehepaare)
  • Rürup-Rente: Jährlich bis zu 27.566 Euro (55.131 Euro für Ehepaare)

Das Finanzamt ermittelt im Fall der Riester-Rente Deinen Steuervorteil und zieht die erhaltenen Zulagen ab. Die Differenz ist Dein endgültiger Steuervorteil. Bei niedrigem Einkommen und geringer Lohnsteuer erhältst Du nur die Zulagen.

Bei Rürup-Verträgen stiegen die maximal absetzbaren Beiträge jährlich. Seit 2023 können Rürup-Beiträge zu 100 Prozent von der Steuer abgesetzt werden.

Auszahlungsphase

Die Rentenzahlungen der Riester-Rente sind in vollem Umfang steuerpflichtig. Sie unterliegen der nachgelagerten Besteuerung, was bedeutet, dass die Riester-Rente in der Auszahlungsphase wie normales Einkommen behandelt wird. Demnach muss sie nach Deinem individuellen Steuersatz versteuert werden. Das gilt unabhängig davon, ob Du Dich für eine monatliche oder einmalige Auszahlung zu Rentenbeginn (bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals) entscheidest.

Fall 3: Besteuerung der privaten Rentenversicherung bei Altverträgen

Für begünstigte Verträge privater Rentenversicherungen gilt eine gesonderte steuerliche Behandlung. Die Leistungen müssen in der Auszahlungsphase nicht besteuert werden, wenn der Vertrag

  • vor 2005 abgeschlossen wurde,
  • seit mindestens 12 Jahren läuft und
  • eine Auszahlung als Einmalzahlung vorsieht.

Private Rentenversicherung in der Steuererklärung eintragen

Um die Beiträge Deiner privaten Rentenversicherung in der Steuererklärung geltend zu machen, trägst Du sie in der Anlage Vorsorgeaufwand ein.

Besteuerung von privaten Rentenversicherungen mit dem Höchstbetrag

Unterscheide bei der Eintragung nach der Art Deiner privaten Rentenversicherung:

  • Eine Kapitallebensversicherung gilt als Altersvorsorge, wenn sie mindestens 12 Jahre läuft. Sie ist steuerlich absetzbar, wenn sie vor 2005 abgeschlossen wurde.
  • Eine klassische Lebensversicherung dient der Absicherung von Hinterbliebenen und wird steuerlich nicht berücksichtigt.
  • Eine Risikolebensversicherung zählt als Vorsorgeaufwendung mit Maximalbeträgen von 1.900 Euro pro Jahr für Arbeitnehmer und 2.800 Euro pro Jahr für Selbstständige.

Die Höchstsätze gelten auch für die folgenden Beiträge:

Da alle Ausgaben zusammengerechnet werden müssen, kann der Höchstsatz schnell ausgeschöpft sein, weshalb Du selten alle Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen kannst.

Monatliche Auszahlung der privaten Rentenversicherung in der Steuererklärung

Erhältst Du eine monatliche Rente, ist nur der sogenannte Ertragsanteil steuerpflichtig. Diesen musst Du in der Anlage R (für Renten) eingetragen.

Kapitalauszahlung der privaten Rentenversicherung in der Steuererklärung

Um von einer günstigeren Versteuerung zu profitieren, musst Du die Kapitalauszahlung in der Anlage KAP (für Kapitalerträge) Deiner Steuererklärung angeben. Dein Versicherer führt zunächst 25 Prozent Kapitalertragssteuer sowie 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer ab. Zu viel gezahlte Steuern forderst Du über eine entsprechende Angabe in Deiner Steuererklärung zurück.

Höhere Steuer der privaten Rentenversicherung bei Kündigung

Wie erfolgt die Besteuerung der privaten Rentenversicherung bei Kapitalauszahlung? Kündigst Du Deine private Rentenversicherung vorzeitig, zahlst Du in der Regel mehr Steuern auf die Kapitalauszahlung. Das liegt daran, dass die steuerlichen Begünstigungen meist nicht erfüllt sind und die Erträge vollständig steuerpflichtig sein können.

Im Fall einer Kündigung gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen wie am Ende der Vertragslaufzeit:

  • Für Verträge vor 2005 entfällt die Steuerpflicht bei einer begünstigten Kündigung.
  • Bei neueren Verträgen ab 2005 müssen diese mindestens 12 Jahre bestehen und die Auszahlung darf erst nach dem 60. bzw. 62. Lebensjahr erfolgen. Dann sind die Erträge zur Hälfte steuerpflichtig.

Private Rentenversicherung und ihre Besteuerung im Todesfall

Im Todesfall sind Auszahlungen aus privaten Rentenversicherungen vornehmlich erbschaftsteuerpflichtig, wenn sie

  • den Nachlass erhöhen und
  • den Freibetrag von 500.000 Euro überschreiten.

Die Erbschaftsteuer wird jedoch nicht fällig, wenn die bezugsberechtigte Person nicht mit dem Versicherungsnehmer identisch ist, z. B. bei Ehepartnern. In der Regel fällt keine Abgeltungs- oder Einkommensteuer an. Bei einer vereinbarten Rentengarantiezeit oder Hinterbliebenenrente wird die ausgezahlte Rente mit dem bisherigen Ertragsanteil besteuert.

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Mit unserer All-In-One Vorsorge genießt Du die Steuervorteile einer privaten Rentenversicherung. Wechsle kostenlos Deine Fonds. Deine Erträge versteuerst Du erst bei der Auszahlung. Damit verbleiben sie im Fondsguthaben und können dank des Zinseszinseffekt über die Jahre weiterwachsen. FlexInvest gleicht in puncto Besteuerung einer privaten Rentenversicherung. Denn: Du versteuerst nur die Hälfte Deiner Erträge, wenn

  • die Auszahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahrs erfolgt und
  • der entsprechende Vertragsteil schon mindestens 12 Jahre läuft.

Tipps zur Steuer bei der privaten Rentenversicherung

  • Nutze die Möglichkeit, Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend zu machen. Achte dabei auf die Höchstbeträge und stelle sicher, dass Du diese vollständig ausschöpfst.
  • In der Ansparphase kannst Du von der nachgelagerten Besteuerung profitieren, indem Du die Beiträge steuerlich absetzt und Deine Steuerlast so während des Erwerbslebens reduzierst. Das ist besonders dann attraktiv, wenn Du in einer höheren Steuerklasse liegst.
  • Informiere Dich über den aktuellen steuerlichen Freibetrag für Renteneinkünfte und plane Deine Auszahlungen entsprechend, um möglichst viele Vorteile aus dem Steuerfreibetrag zu ziehen.
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Häufige Fragen zur Steuer bei der privaten Rentenversicherung

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