Das Wichtigste zur privaten Rentenversicherung und Steuer in Kürze
Wenn Du Deine Rentenlücke schließen möchtest, führt kein Weg an der privaten Altersvorsorge vorbei. Doch kannst Du die Beiträge oder Leistungen Deiner privaten Rentenversicherung von der Steuer absetzen? Und geht das so einfach wie bei der gesetzlichen Rente? Lies hier, welche Steuervorteile es bei der privaten Altersvorsorge und staatlich geförderten Vorsorgeprodukten, wie der Riester- oder Rürup-Rente gibt, und was genau bei der privaten Rentenversicherung steuerlich absetzbar ist.
Die private Rentenversicherung und die Steuer
Vielleicht hast Du Dich schon einmal gefragt, ob Du die Beiträge zur privaten Rentenversicherung in der Steuererklärung geltend machen kannst. Vorsorgeaufwendung sind bekanntlich steuerlich absetzbar. Darunter fallen Beiträge zur
- Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur
- gesetzlichen Rentenversicherung.
Bei den Beiträgen zur privaten Rentenversicherung, die Du von der Steuer absetzen kannst, werden drei Fälle unterschieden:
- Beiträge zur privaten Rentenversicherung ohne staatliche Förderung sind in Deutschland nicht steuerlich absetzbar. Allerdings profitierst Du in der Regel von geringeren Steuersätzen in der Auszahlungsphase.
- Riester- und Rürup-Renten kannst Du dagegen bis zu einer bestimmten Höchstgrenze steuerlich geltend machen.
Bei Altverträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, kannst Du unter Umständen Teile der Beiträge als Sonderausgaben absetzen, sofern der Freibetrag für Vorsorgeaufwendungen nicht überschritten wird.
Fall 1: Anfallende Steuer auf die private Rentenversicherung
Während Du in der Ansparphase die private Rentenversicherung nicht von der Steuer absetzen kannst, ist dies in der Leistungsphase möglich. Dabei wird zwischen herkömmlichen privaten Altersvorsorgemöglichkeiten und der betrieblichen Altersvorsorge unterschieden.
Besteuerung von privaten Rentenversicherungen ohne staatliche Förderung
Monatliche Auszahlungen einer privaten Rentenversicherung sind steuerpflichtig, jedoch nur mit dem sogenannten Ertragsanteil . Dieser hängt von Deinem Alter bei Rentenbeginn ab. Der Ertragsanteil ist gesetzlich festgelegt und ermöglicht, dass nur ein Teil der Rente versteuert wird. Zusätzlich profitierst Du als Rentner oft von einem niedrigeren persönlichen Steuersatz im Vergleich zum Erwerbsleben. Bei den Auszahlungen fallen keine Sozialabgaben an.
Bei Rentenbeginn vollendetes Lebensjahr des Rentenberechtigten | Ertragsanteil in Prozent |
0 bis 1 | 59 |
2 bis 3 | 58 |
4 bis 5 | 57 |
6 bis 8 | 56 |
9 bis 10 | 55 |
11 bis 12 | 54 |
13 bis 14 | 53 |
15 bis 16 | 52 |
17 bis 18 | 51 |
19 bis 20 | 50 |
21 bis 22 | 49 |
23 bis 24 | 48 |
25 bis 26 | 47 |
27 | 46 |
28 bis 29 | 45 |
30 bis 31 | 44 |
32 | 43 |
33 bis 34 | 42 |
35 | 41 |
36 bis 37 | 40 |
38 | 39 |
39 bis 40 | 38 |
41 | 37 |
42 | 36 |
43 bis 44 | 35 |
45 | 34 |
46 bis 47 | 33 |
48 | 32 |
49 | 31 |
50 | 30 |
51 bis 52 | 29 |
53 | 28 |
54 | 27 |
55 bis 56 | 26 |
57 | 25 |
58 | 24 |
59 | 23 |
60 bis 61 | 22 |
62 | 21 |
63 | 20 |
64 | 19 |
65 bis 66 | 18 |
67 | 17 |
68 | 16 |
69 bis 70 | 15 |
71 | 14 |
72 bis 73 | 13 |
74 | 12 |
75 | 11 |
76 bis 77 | 10 |
78 bis 79 | 9 |
80 | 8 |
81 bis 82 | 7 |
83 bis 84 | 6 |
85 bis 87 | 5 |
88 bis 91 | 4 |
92 bis 93 | 3 |
94 bis 96 | 2 |
ab 97 | 1 |
Ein Lesebeispiel:
Trittst Du Deine Rente im Alter von 67 Jahren an, beträgt Dein Ertragsanteil 17 Prozent. Bei einer privaten Rente von 700 Euro wären demnach 119 Euro steuerpflichtig.
Entscheidest Du Dich für eine private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht , kannst Du Dir die gesamte Rente einmalig auszahlen lassen. Wenn Du bei Rentenbeginn mindestens 62 Jahre alt bist (bzw. 60 Jahre bei Verträgen vor 2012) und der Vertrag mindestens 12 Jahre lief, muss nur die Hälfte Deiner Erträge versteuert werden. Diese 50 Prozent werden entweder mit der Abgeltungssteuer (25 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) oder Deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Das trifft sowohl zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt als auch bei Kündigung zu.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Der Steuervorteil bei der betrieblichen Altersvorsorge entsteht durch die Entgeltumwandlung. Dabei wird ein Teil Deines Bruttogehalts steuer- und sozialversicherungsfrei in eine Altersversorgung investiert. Die Beiträge sind bis zur folgenden Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei:
- Steuerfrei: Bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze
- Sozialversicherungsfrei: Bis zu 4 Prozent
Fall 2: Besteuerung der privaten Rentenversicherung: Riester- und Rürup-Rente
Die Rürup- und Riester-Rente unterscheiden sich in ihrer steuerlichen Förderung:
Ansparphase
Bei der Rürup-Rente sind höhere Beiträge von der Steuer absetzbar, während die Riester-Rente durch staatliche Zulagen gefördert wird. Bei den staatlich subventionierten Altersvorsorgeprodukten kannst Du Folgendes von der Steuer absetzen:
- Riester-Rente: 4 Prozent Deines jährlichen Bruttoeinkommens, maximal (einschließlich staatlicher Zulagen) bis zu 2.100 Euro pro Jahr (4.200 Euro für Ehepaare)
- Rürup-Rente: Jährlich bis zu 27.566 Euro (55.131 Euro für Ehepaare)
Das Finanzamt ermittelt im Fall der Riester-Rente Deinen Steuervorteil und zieht die erhaltenen Zulagen ab. Die Differenz ist Dein endgültiger Steuervorteil. Bei niedrigem Einkommen und geringer Lohnsteuer erhältst Du nur die Zulagen.
Bei Rürup-Verträgen stiegen die maximal absetzbaren Beiträge jährlich. Seit 2023 können Rürup-Beiträge zu 100 Prozent von der Steuer abgesetzt werden.
Auszahlungsphase
Die Rentenzahlungen der Riester-Rente sind in vollem Umfang steuerpflichtig. Sie unterliegen der nachgelagerten Besteuerung , was bedeutet, dass die Riester-Rente in der Auszahlungsphase wie normales Einkommen behandelt wird. Demnach muss sie nach Deinem individuellen Steuersatz versteuert werden. Das gilt unabhängig davon, ob Du Dich für eine monatliche oder einmalige Auszahlung zu Rentenbeginn (bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals) entscheidest.
Jahr des Rentenbeginns | Besteuerungsanteil in Prozent |
bis 2005 | 50,0 |
ab 2006 | 52,0 |
2007 | 54,0 |
2008 | 56,0 |
2009 | 58,0 |
2010 | 60,0 |
2011 | 62,0 |
2012 | 64,0 |
2013 | 66,0 |
2014 | 68,0 |
2015 | 70,0 |
2016 | 72,0 |
2017 | 74,0 |
2018 | 76,0 |
2019 | 78,0 |
2020 | 80,0 |
2021 | 81,0 |
2022 | 82,0 |
2023 | 82,5 |
2024 | 83,0 |
2025 | 83,5 |
2026 | 84,0 |
2027 | 84,5 |
2028 | 85,0 |
2029 | 85,5 |
2030 | 86,0 |
2031 | 86,5 |
2032 | 87 |
2033 | 87,5 |
2034 | 88 |
2035 | 88,5 |
2036 | 89 |
2037 | 89,5 |
2038 | 90 |
2039 | 90,5 |
2040 | 91 |
2041 | 91,5 |
2042 | 92 |
2043 | 92,5 |
2044 | 93 |
2045 | 93,5 |
2046 | 94 |
2047 | 94,5 |
2048 | 95,0 |
2049 | 95,5 |
2050 | 96,0 |
2051 | 96,5 |
2052 | 97,0 |
2053 | 97,5 |
2054 | 98,0 |
2055 | 98,5 |
2056 | 99,0 |
2057 | 99,5 |
2058 | 100 |
Ein Lesebeispiel:
Beim Renteneintritt im Jahr 2040 müsstest Du 91 Prozent Deiner ausgezahlten Rente versteuern. Angenommen, Du erhältst eine Rente von 50.000 Euro brutto im Jahr. Davon gehen 2.000 Euro monatlich aus einer Rürup-Rente hervor. Die Restsumme stammt aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Deine gesamte Rente wird zu 91 Prozent versteuert. Von den 2.000 Euro aus der Rürup-Rente sind demnach 1.820 Euro zu versteuern. Dieser Betrag wird mit Deinem persönlichen Einkommensteuersatz verrechnet. Die restlichen 9 Prozent Deiner Rente sind steuerfrei.
Fall 3: Besteuerung der privaten Rentenversicherung bei Altverträgen
Für begünstigte Verträge privater Rentenversicherungen gilt eine gesonderte steuerliche Behandlung. Die Leistungen müssen in der Auszahlungsphase nicht besteuert werden, wenn der Vertrag
- vor 2005 abgeschlossen wurde,
- seit mindestens 12 Jahren läuft und
- eine Auszahlung als Einmalzahlung vorsieht.
Private Rentenversicherung in der Steuererklärung eintragen
Um die Beiträge Deiner privaten Rentenversicherung in der Steuererklärung geltend zu machen, trägst Du sie in der Anlage Vorsorgeaufwand ein.
Besteuerung von privaten Rentenversicherungen mit dem Höchstbetrag
Unterscheide bei der Eintragung nach der Art Deiner privaten Rentenversicherung:
- Eine Kapitallebensversicherung gilt als Altersvorsorge, wenn sie mindestens 12 Jahre läuft. Sie ist steuerlich absetzbar, wenn sie vor 2005 abgeschlossen wurde.
- Eine klassische Lebensversicherung dient der Absicherung von Hinterbliebenen und wird steuerlich nicht berücksichtigt.
- Eine Risikolebensversicherung zählt als Vorsorgeaufwendung mit Maximalbeträgen von 1.900 Euro pro Jahr für Arbeitnehmer und 2.800 Euro pro Jahr für Selbstständige.
Die Höchstsätze gelten auch für die folgenden Beiträge:
- Arbeitslosenversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Erwerbsversicherung
- Private Haftpflichtversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Unfallversicherung
Da alle Ausgaben zusammengerechnet werden müssen, kann der Höchstsatz schnell ausgeschöpft sein, weshalb Du selten alle Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen kannst.
Monatliche Auszahlung der privaten Rentenversicherung in der Steuererklärung
Erhältst Du eine monatliche Rente, ist nur der sogenannte Ertragsanteil steuerpflichtig. Diesen musst Du in der Anlage R (für Renten) eingetragen.
Kapitalauszahlung der privaten Rentenversicherung in der Steuererklärung
Um von einer günstigeren Versteuerung zu profitieren, musst Du die Kapitalauszahlung in der Anlage KAP (für Kapitalerträge) Deiner Steuererklärung angeben. Dein Versicherer führt zunächst 25 Prozent Kapitalertragsteuer sowie 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer ab. Zu viel gezahlte Steuern forderst Du über eine entsprechende Angabe in Deiner Steuererklärung zurück.
Höhere Steuer der privaten Rentenversicherung bei Kündigung
Wie erfolgt die Besteuerung der privaten Rentenversicherung bei Kapitalauszahlung? Kündigst Du Deine private Rentenversicherung vorzeitig, zahlst Du in der Regel mehr Steuern auf die Kapitalauszahlung. Das liegt daran, dass die steuerlichen Begünstigungen meist nicht erfüllt sind und die Erträge vollständig steuerpflichtig sein können.
Im Fall einer Kündigung gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen wie am Ende der Vertragslaufzeit:
- Für Verträge vor 2005 entfällt die Steuerpflicht bei einer begünstigten Kündigung.
- Bei neueren Verträgen ab 2005 müssen diese mindestens 12 Jahre bestehen und die Auszahlung darf erst nach dem 60. bzw. 62. Lebensjahr erfolgen. Dann sind die Erträge zur Hälfte steuerpflichtig.
Private Rentenversicherung und ihre Besteuerung im Todesfall
Im Todesfall sind Auszahlungen aus privaten Rentenversicherungen vornehmlich erbschaftsteuerpflichtig, wenn sie
- den Nachlass erhöhen und
- den Freibetrag von 500.000 Euro überschreiten.
Die Erbschaftsteuer wird jedoch nicht fällig, wenn die bezugsberechtigte Person nicht mit dem Versicherungsnehmer identisch ist, z. B. bei Ehepartnern. In der Regel fällt keine Abgeltungs- oder Einkommensteuer an. Bei einer vereinbarten Rentengarantiezeit oder Hinterbliebenenrente wird die ausgezahlte Rente mit dem bisherigen Ertragsanteil besteuert.
Tipps zur Steuer bei der privaten Rentenversicherung
- Nutze die Möglichkeit, Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend zu machen. Achte dabei auf die Höchstbeträge und stelle sicher, dass Du diese vollständig ausschöpfst.
- In der Ansparphase kannst Du von der nachgelagerten Besteuerung profitieren, indem Du die Beiträge steuerlich absetzt und Deine Steuerlast so während des Erwerbslebens reduzierst. Das ist besonders dann attraktiv, wenn Du in einer höheren Steuerklasse liegst.
- Informiere Dich über den aktuellen steuerlichen Freibetrag für Renteneinkünfte und plane Deine Auszahlungen entsprechend, um möglichst viele Vorteile aus dem Steuerfreibetrag zu ziehen.
Häufige Fragen zur Steuer bei der privaten Rentenversicherung
Die Besteuerung von privaten Rentenversicherungen variiert je nach Abschlussdatum und Art der Auszahlung. Verträge vor 2005 können teils steuerfrei sein. Jüngere Verträge werden nur auf den Ertragsanteil besteuert. Riester- und Rürup-Renten sind jedoch voll steuerpflichtig.
Eine private Rentenversicherung ohne Förderung kann steuerlich vorteilhaft sein, da meist nur der Ertragsanteil besteuert wird. Dieser hängt von Deinem Renteneintrittsalter ab. Bei vor 2005 abgeschlossenen Verträgen können Beiträge ggf. als Sonderausgaben abgesetzt werden. Die Steuervorteile sind jedoch individuell.
Bei einer privaten Rentenversicherung sind Versicherungsnehmer und versicherte Person meist identisch. Im Todesfall wird das Kapital Teil der Erbmasse und kann steuerpflichtig sein. Bei nicht-identischen Personen (Ehepartner 1 schließt Versicherung für Ehepartner 2 ab) fällt bei einer Einmalzahlung in der Regel keine Steuer an. Bei monatlichen Auszahlungen, wie einer Hinterbliebenenrente, wird die Rente jedoch mit dem Ertragsanteil besteuert.
Nein, denn der alleinige Fokus auf Steuern bei der Altersvorsorge kann von der Gesamtrendite ablenken. Besonders eine langfristige Altersvorsorge mit weltweit gestreuten ETFs bietet höhere Renditechancen bei geringen Kosten. Zudem lässt sich der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für gemeinsam Veranlagte steuerlich vorteilhaft nutzen.
Hast Du Fragen zu FlexInvest? Wir beraten Dich gerne telefonisch oder per E-Mail.
Artikel teilen
Diese Ratgeber könnten Dich auch interessieren
-
1
Amtliches Einkommensteuer-Handbuch – Ausgabe 2023. § 22
Arten der sonstigen Einkünfte. Bundesfinanzministerium. Link: https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2023/A-Einkommensteuergesetz/II-Einkommen/8-Die-einzelnen-Einkunftsarten/g-Sonstige-Einkuenfte/Paragraf-22/inhalt.html
-
2
Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 22 Arten der sonstigen Einkünfte. Bundesamt für Justiz. Link: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html