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Was ist die Grundrente?
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wird jeden Monat ein Teil ihres Lohns oder Gehalts abgezogen, Jahr für Jahr baut sich damit der Rentenanspruch auf. Dieser hängt von zwei Faktoren ab: den Beitragsjahren und der Höhe der eingezahlten Beiträge. Diese bestimmen, wie viele Rentenpunkte man im Laufe seines Berufslebens ansammelt.
Menschen, die über viele Jahre nur wenig in die Rentenkasse einzahlen konnten, weil ihr Gehalt unterdurchschnittlich war, bekommen nur eine geringe Rente – teilweise unter dem Niveau der Grundsicherung. Die Grundrente soll diese Menschen unterstützen: etwa Geringverdiener oder Teilzeitbeschäftigte, die auf einen hohen Lohn verzichteten, um sich beispielsweise um Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu kümmern.
Was umgangssprachlich als „Grundrente“ bezeichnet wird, ist ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente, der sogenannte Grundrentenzuschlag. Die Grundrente ist weder eine Rentenart noch eine eigenständige Leistung neben der Rente. Sie fließt viel mehr als Bestandteil in die Rente ein.
Es kommt dabei nicht darauf an, um welche gesetzliche Rente es sich handelt. Den Grundrentenzuschlag gibt es zu Altersrenten, Renten wegen Erwerbsminderung, Renten für Hinterbliebene und Erziehungsrenten.
Wer bekommt die Grundrente?
Einen Anspruch auf die Grundrente haben Rentner, die mindestens 33 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt (Pflichtbeiträge) und unterdurchschnittlich verdient haben oder wenig Rentenpunkte gesammelt haben. Hierbei werden aber nicht nur Arbeitszeiten, sondern auch weitere Zeiten, etwa für die Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen, berücksichtigt.
Die Grundrente muss nicht beantragt werden. Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Anspruch durch Datenabgleich mit den Finanzbehörden und zahlt den Grundrentenzuschlag direkt mit der regulären gesetzlichen Rente aus.
Wie hoch ist die Grundrente?
Die Berechnung des Grundrentenzuschlags ist individuell und hängt von der persönlichen Erwerbsbiografie ab.
Im Durchschnitt zahlt die gesetzliche Rentenversicherung ein monatliches Rentenplus von 97 Euro aus. Maximal kann der Zuschlag knapp 500 Euro brutto im Monat betragen.
Wird mein Einkommen angerechnet?
Ja, das eigene Einkommen (sowie das des Ehe- oder Lebenspartners) wird bei der Grundrente angerechnet. Es gibt jedoch hohe Freibeträge.
Als Einkommen zählen das zu versteuernde Einkommen (zum Beispiel eigene Rente, Mieteinnahmen) sowie Kapitalerträge.
Vermögen (wie z.B. Wohneigentum) wird hingegen nicht berücksichtigt.
So wird bei der Anrechnung des Einkommens vorgegangen:
- Freibeträge (voller Zuschlag): Bis zu einem Einkommen von 1.492 Euro (Alleinstehende) und 2.327 Euro (Paare) wird der Grundrentenzuschlag ungekürzt ausgezahlt.
- Teilweise Anrechnung (60 %): Übersteigt das Einkommen diese Freibeträge, werden 60 % des darüber liegenden Betrags von der Grundrente abgezogen.
- Volle Anrechnung (100 %): Liegt das Einkommen über 1.908 Euro (Alleinstehende) bzw. 2.744 Euro (Paare), wird der diese Grenze übersteigende Betrag vollständig auf den Grundrentenzuschlag angerechnet.
Beispiele zur Grundrente
Die Deutsche Rentenversicherung hat für drei Modellfälle berechnet, wie hoch die Grundrente im individuellen Fall aussehen könnte:
- Verkäuferin in einem Bekleidungsgeschäft in Nürnberg
Sie hat mehr als 35 Beitragsjahre (= Grundrentenzeiten). Daher beträgt ihr individueller Höchstwert für den Grundrentenzuschlag 0,8 Entgeltpunkte im Jahr. Weil sie mit ihren durchschnittlich 0,72 Entgeltpunkten unter dem individuellen Höchstwert liegt, bekommt sie einen Zuschlag.- Regelaltersrente: 1.175 Euro
- Grundrentenzuschlag: 100 Euro
- Gesamtrente: 1.275 Euro
- Lagerarbeiter in Erfurt
Er hat 34 Beitragsjahre (= Grundrentenzeiten). Daher beträgt sein individueller Höchstwert für den Grundrentenzuschlag 0,6 Entgeltpunkte im Jahr. Weil er mit seinen durchschnittlich 0,55 Entgeltpunkten unter dem individuellen Höchstwert liegt, bekommt er einen Zuschlag..- Regelaltersrente: 763 Euro
- Grundrentenzuschlag: 61 Euro
- Gesamtrente: 824 Euro
- Schreibkraft in Lübeck
Sie arbeitete 40 Jahre als Schreibkraft. In den ersten 15 Jahren war sie in Teilzeit beschäftigt. Sie hat mehr als 35 Beitragsjahre (= Grundrentenzeiten). Daher beträgt ihr Höchstwert 0,8 Entgeltpunkte im Jahr. In den ersten 15 Jahren hat sie weniger als 0,3 Entgeltpunkte pro Jahr erzielt und damit die Untergrenze nicht erreicht. Die Entgeltpunkte für diese Zeit werden für die weitere Berechnung nicht berücksichtigt. In den folgenden 25 Jahren hat sie jedoch durchschnittlich 0,6 Entgelt punkte gesammelt und so die Untergrenze überschritten. Da diese 0,6 Entgeltpunkte unter dem individuellen Höchstwert von 0,8 Entgelt punkten im Jahr liegen, kann aus diesen 25 Jahren ein Grundrentenzuschlag errechnet werden.- Regelaltersrente: 783 Euro
- Grundrentenzuschlag: 178 Euro
- Gesamtrente: 961 Euro
Muss ich einen Antrag für die Grundrente stellen?
Nein, für die Grundrente muss kein separater Antrag gestellt werden.
Die Grundrente wird automatisch ausgezahlt. Für Rentnerinnen und Rentner besteht kein Handlungsbedarf.
Wann gibt es die Grundsicherung im Alter?
Die „Grundsicherung im Alter“ können Menschen beantragen, die eine Altersrente beziehen, deren Höhe aber nicht zum Leben reicht.
Der Antrag auf Grundsicherung muss aktiv beim örtlichen Sozialamt gestellt werden, da keine automatische Auszahlung erfolgt. Alternativ kann man sich auch an die Deutsche Rentenversicherung wenden, die den Antrag entgegennimmt und weiterleitet.
Neben den Kosten für die Lebenshaltung werden auch Ausgaben für Miete, Heizung und Strom gezahlt. Zudem übernimmt das Sozialamt die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Alle Anträge werden individuell geprüft. Einkommen und Vermögen, auch des Ehepartners, werden angerechnet.
Vorhandenes Vermögen muss zunächst aufgebraucht werden, bevor Du die Grundsicherung beanspruchen kannst. Wir erklären Dir, was dazugehört und was nicht.
Zum Vermögen zählen:
- Bargeld
- Wertpapiere
- Sparguthaben
- Haus- und Grundvermögen
- Pkw
Nicht zum Vermögen zählen:
- Kleinere Barbeträge (Schonvermögen von 10.000 Euro bei Alleinstehenden; bei Verheirateten oder Partnern 20.000 Euro)
- Familien- oder Erbstücke, wenn deren ideeller Wert (Andenken) den Verkaufswert weit übersteigt.
- Angemessener Hausrat
- Angemessenes Hausgrundstück, das selbst genutzt wird, oder eine Wohnung
- Gefördertes Altersvorsorgevermögen einer Riesterrente. Die angesparte Riesterrente muss nicht aufgelöst werden - kommt die Riesterrente zur Auszahlung, wird sie aber teilweise als Einkommen berücksichtigt
Fazit: Die Grundrente kommt langjährig Beschäftigten zugute
Wer trotz eines langen Arbeitslebens mit einer geringen Rente zurechtkommen muss, soll dank der Grundrente mehr Geld in der Tasche haben. Durch die Einkommensprüfung ist sichergestellt, dass die Rente an diejenigen ausgezahlt wird, bei denen tatsächlich ein Bedarf besteht. Dass ein langwieriger Antragsprozess entfällt, ist ebenfalls positiv zu werten. Allerdings kommt die Grundrente in ihrer derzeitigen Form nur Beschäftigen zugute, die mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten haben.