Diese Begriffe solltest Du kennen
Was ist die Grundrente?
Das Grundprinzip der Altersrente ist einfach: Man arbeitet ein Leben lang, zahlt in die Rentenkasse ein und ist als Rentner finanziell abgesichert. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wird jeden Monat ein Teil ihres Lohns oder Gehalts abgezogen, Jahr für Jahr baut sich damit der Rentenanspruch auf. Dieser hängt maßgeblich von zwei Faktoren ab: den Beitragsjahren und der Höhe der eingezahlten Beiträge. Sie bestimmen, wie viele Rentenpunkte man im Laufe seines Berufslebens ansammelt. Wer bei Rentenbeginn über viele Beitragsjahre mit hohen Einzahlungen verfügt, kann viele Rentenpunkte vorweisen – und erhält dann auch eine entsprechend hohe Rente.
Das Problem: Menschen, die über viele Jahre nur wenig in die Rentenkasse einzahlen konnten, weil ihr Gehalt niedrig war, bekommen nur eine geringe Rente – teilweise unter dem Niveau der Grundsicherung. Die Grundrente soll diese Menschen unterstützen: etwa Geringverdiener oder Teilzeitbeschäftigte, die auf einen hohen Lohn verzichteten, um sich beispielsweise um Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu kümmern. Die Politik betonte daher auch, dass es bei der Grundrente um die Anerkennung von Lebensleistungen gehe. Mancher sprach sogar von der „Respektrente“. Nun sollen die Betreffenden ein Einkommen erhalten, das über der Grundsicherung liegt.
Wer bekommt die Grundrente?
Grundsätzlich kann jeder die Grundrente erhalten. Eine Voraussetzung ist, dass Du mindestens 33 Jahre rentenversichert warst. Hierbei werden aber nicht nur Arbeitszeiten, sondern auch weitere Zeiten, etwa für die Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen, berücksichtigt. Hast Du in dieser Zeit mindestens 30 Prozent und maximal 80 Prozent des Durchschnittslohns verdient, steht Dir der Zuschlag zur Rente zu.
Wie hoch ist die Grundrente?
Jede Grundrente wird individuell berechnet, sodass genaue Aussagen über die Höhe immer von der persönlichen Erwerbsbiografie abhängen. Allerdings kannst Du maximal bis zu 418 Euro erhalten.
Wird mein Einkommen angerechnet?
Bei der Berechnung der Höhe deiner Grundrente kommt es auch auf dein Einkommen an. Denn das wird auf deine Grundrente angerechnet. Dazu zählen:
- Renteneinkünfte aus der gesetzlichen (z. B. Witwenrente)
- Renteneinkünfte aus betrieblichen Renten
- Renteneinkünfte aus privaten Renten (private Altersvorsorge)
- Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte
- Ausländische Einkünfte
- Kapitalerträge
So wird bei der Anrechnung des Einkommens vorgegangen:
- Einkommen bis 1.250 Euro (bei Verheirateten 1.950 Euro): voller Zuschlag
- Einkommen über 1.250 Euro (bei Verheirateten 1.950 Euro): wird zu 60 % angerechnet
- Einkommen bis 1.600 Euro (bei Verheirateten 2.300 Euro): wird zu 100 % angerechnet
Hast Du zusätzlich zur Rente einen Minijob oder erhältst Entschädigungen für eine ehrenamtliche Tätigkeit, zählt dieses Einkommen nicht dazu.
Beispiele zur Grundrente
Das Bundesarbeitsministerium hat für drei Modellfälle vorgerechnet, wie hoch die Grundrente im individuellen Fall aussehen könnte:
- Bauingenieurin aus Leipzig
Bis zur Wende hatte sie einen guten Verdienst. Nach der Wiedervereinigung war sie einige Jahre arbeitslos, dann fand sie nur Anstellungen unterhalb ihrer Qualifikation. In den neuen Jobs verdiente sie deutlich schlechter als früher.- Bisherige Rente: 746 Euro
- Mit Grundrente: 941 Euro
- Plus: 195 Euro
- Friseurin aus Hessen
Sie hat 40 Jahre lang für rund 40 Prozent des Durchschnittslohns gearbeitet.- Bisherige Rente: 529 Euro
- Mit Grundrente: 934 Euro
- Plus: 405 Euro
- Hilfsarbeiter aus Duisburg
Er hat keinen Schulabschluss gemacht. 20 Jahre lang jobbte er als Hilfsarbeiter in Vollzeit, aus gesundheitlichen Gründen später 15 Jahre in Teilzeit auf Mindestlohnniveau. Neben seiner Rente verfügt er noch über Mieteinnahmen in Höhe von 300 Euro, die nicht mehr von der Grundsicherung abgezogen werden, da er insgesamt unter dem Freibetrag von 1.250 Euro bleibt.- Bisherige Rente: 463 Euro
- Mit Grundrente: 868 Euro
- Plus: 405 Euro
Muss ich für die Grundrente einen Antrag stellen?
Nein.
Die Grundrente wird automatisch ausgezahlt. Für Rentnerinnen und Rentner besteht kein Handlungsbedarf.
Wann gibt's Grundsicherung im Alter?
Die „Grundsicherung im Alter“ können Menschen beantragen, die eine reguläre Altersrente beziehen, deren Höhe aber nicht zum Leben reicht. Neben den Kosten für die Lebenshaltung werden auch Ausgaben für Miete, Heizung und Strom gezahlt. Zudem übernimmt das Sozialamt die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Alle Anträge werden individuell geprüft. Einkommen und Vermögen, auch des Ehepartners, werden angerechnet. Bestimmte Werte dürfen aber behalten werden:
- Auto
- Sparguthaben bis 5.000 Euro
- Kleine Eigentumswohnung
- Riester-Verträge
- Renten aus staatlich geförderter Altersvorsorge
Fazit: Die Grundrente kommt langjährig Beschäftigten zugute
Wer trotz eines langen Arbeitslebens mit einer geringen Rente zurechtkommen muss, soll in Zukunft dank Grundrente mehr Geld in der Tasche haben. Durch die Einkommensprüfung ist sichergestellt, dass die Rente an diejenigen ausgezahlt wird, bei denen tatsächlich ein Bedarf besteht. Dass ein langwieriger Antragsprozess vermieden werden soll, ist ebenfalls positiv zu werten. Allerdings kommt die Grundrente in ihrer derzeitigen Form nur Beschäftigen zugute, die über 35 Beitragsjahre verfügen. Auch die kalkulierten Zahlen, vor allem in Bezug auf die Anzahl der begünstigten Personen und auf die Höhe der Zuschüsse an die Rentenkasse, müssen sich noch als praxistauglich erweisen.