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Rentenberechnung verstehen

Wie hoch ist meine gesetzliche Rente? Diese Frage beschäftigt viele, deren Rentenbeginn näher rückt. Bei der Berechnung Deiner Rente werden mehrere Faktoren berücksichtigt – in erster Linie Deine eingezahlten Beiträge und die Ver­sicherungs­zeiten. Zudem spielt der Zeitpunkt Deines Rentenbeginns eine Rolle.

Die Fakten

  • Rentenformel
  • Persönliche Entgeltpunkte
  • Rentenfaktor
  • Rentenberechnung
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Die Renten­formel

Die Rentenberechnung basiert auf deinem persönlichen Lebenslauf. Berücksichtigt werden in erster Linie deine eingezahlten Beiträge und die Versicherungszeiten. Zudem spielt es eine Rolle, wann man in den Ruhestand gehen möchte.

Die Rentenformel, mit der die Deutschen Rentenversicherung die Rente berechnet, lautet:

Monatsrente = Summe der Persönlichen Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor

Persön­liche Entgelt­punkte (PEP)

Die persönlichen Entgeltpunkte sind der wichtigste Faktor in der Rentenberechnung. Sie werden für jedes Jahr ermittelt und addiert. Basis ist jeweils das bundesweit durchschnittliche Jahreseinkommen. Mit diesem wird zur Berechnung der Entgeltpunkte für die Rente dein Jahreseinkommen verglichen. Entspricht Dein Einkommen genau dem Bundesdurchschnitt, bekommst Du 1 Entgeltpunkt. Liegt der Verdienst darüber oder darunter, erhältst Du einen höheren oder niedrigen Wert. Allerdings fließt bei hohen Jahreseinkommen nicht der gesamte Verdienst in die Rente ein.

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung beziffert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Rentenbeiträge erhoben werden. Für den Teil Deines Gehalts, der diese Grenze übersteigt, fallen keine Rentenbeiträge an und es werden daraus auch keine Rentenansprüche erworben.

Zugangs­faktor (ZF)

Mit dem Zugangsfaktor berücksichtigt man bei der Berechnung, zu welchem Zeitpunkt die Rente in Anspruch genommen wird. Je nachdem, ob man vor oder nach der Regelaltersgrenze in Ruhestand geht, fallen bestimmte Ab- oder Zuschläge an.

Seit 2012 wird die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Mit dem Renten­paket im Juli 2014 wurde die Rente mit 63 eingeführt. Mehr erfährst Du in unserem Ratgeber Rente mit 63.

Die Werte im Detail:

  • Regulärer Renteneintritt: Der ZF liegt genau bei 1,0. Du erhältst keine Ab- oder Zuschläge.
  • Vorzeitiger Renteneintritt: Für jeden Monat, den Du früher in Rente gehst, beträgt der Abzug 0,3 %.
  • Späterer Renteneintritt: Für jeden Monat, den Du nach der Regelaltersgrenze weiterarbeitest und später in Rente gehst, erhöht sich der ZF um 0,005 (0,5 %).

Bei der Hinterbliebenenrente ist nicht das eigene Alter für den Zugangsfaktor maßgeblich, sondern das Alter des verstorbenen Ehepartners.

Die deutsche Rentenversicherung bietet umfangreiches Informationsmaterial zur Anhebung der Altersgrenzen und zu den Rentenabschlägen an.

Renten­art­faktor (RAF)

Der Rentenartfaktor in der gesetzlichen Rentenversicherung beziffert das Sicherungsziel der jeweiligen Rentenart im Vergleich zur regulären Altersrente. Je nach Rentenart ist der Faktor unterschiedlich hoch.

  • Altersrente & volle Erwerbsminderung: 1,0 (die Rentenpunkte werden voll angerechnet)
  • teilweise Erwerbsminderung: 0,5
  • große Witwen-/Witwerrente: 0,55 (bzw. 0,6 bei Heirat vor 2002)
  • kleine Witwen-/Witwerrente: 0,25
  • Halbwaisenrente: 0,1
  • Vollwaisenrente: 0,2
Quelle: www.ihre-vorsorge.de/rente/allgemein-rente/rente-berechnen-so-funktioniert-die-rentenformel

Die Renten­an­pas­sung

Die Rentenanpassung ist ein wesentliches Merkmal des deutschen Rentenversicherungssystems. Diese beteiligt die Rentner an der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Renten werden jährlich jeweils zum 1. Juli angepasst. Die Anpassung erfolgt über den aktuellen Rentenwert (AR).

Die Berechnung des aktuellen Rentenwertes erfolgt mit einer Formel, die beispielsweise die Lohn- und Gehalts­entwicklung aller sozial­versicherungs­pflichtigen Arbeit­nehmer und ihre Aufwendungen für die Alters­vorsorge berücksichtigt. Zudem enthält die Formel auch einen Nachhaltig­keits­faktor. Dieser führt dazu, dass die Renten­anpassungen gedämpft werden, wenn sich das Verhältnis von Rentnern und Beitrags­zahlern zu Lasten der Beitrags­zahler verändert. Zudem stellt eine Schutz­klausel sicher, dass der aktuelle Renten­wert auch bei ungünstigen Entwicklungen nicht geringer wird.

Die Rentner erhalten über die jährliche Anpassung eine Renten­anpassungs­mitteilung. Nicht bei allen Rentnern steigt die Rente tatsächlich um den veröffentlichten Prozentsatz an. Einige Renten setzen sich aus mehreren Teilen zusammen und diese werden nicht immer alle angepasst. Auffüll­beträge und Renten­zuschläge werden abgeschmolzen und daher mit der Renten­anpassung verrechnet.

Renten­werte und Renten­an­pas­sung

Datum

Rentenwert

Rentenplus zum Vorjahr

01.07.202642,52 €4,24 %
01.07.202540,79 €3,74 %
01.07.202439,32 €4,57 %

Die Renten­be­rech­nung

Die Rentenformel, mit der die Deutsche Rentenversicherung die Rente berechnen kann, lautet in ihrer Kurzform:

Monats­rente= PEP × ZF × RAF × AR

Sie beruht auf mehreren Faktoren, weil die Formel den persönlichen Lebenslauf jedes Rentners und jeder Rentnerin berücksichtigt. So werden die jeweilige Leistung des einzelnen und die generationenübergreifende Solidarität aller Versicherten, Arbeitgeber und Rentner in Einklang miteinander gebracht. Auf der einen Seite sind Schutz, Sicherheit und eine ausreichend große finanzielle Basis im Alter gesichert, auf der anderen Seite zählen aber auch eigene Anstrengungen und Erfolge. Da die Rente eine steuerpflichtige Einkommensart ist, kann diese je nach persönlicher steuerlicher Situation auch deutlich niedriger ausfallen.

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