Ein Paar geht Papiere durch, um die Aufbewahrungsfrist der Versicherungsunterlagen zu prüfen.

Aufbewahrungsfrist für Versicherungsunterlagen

Papierstapel auf dem Schreibtisch, volle Aktenschränke und aus den Nähten platzende Ordner – dann und wann ist es an der Zeit, den eigenen Papierkram auszusortieren, um Platz zu schaffen. Gerade bei wichtigen Belegen wie Versicherungsunterlagen ist jedoch oftmals nicht klar, wie es um die Aufbewahrungspflichten bestellt ist. Versicherungsschein, Annahmebestätigung, Kundeninformation, Produktblätter, Rechnungen, Nachträge, Kontoauszüge, Buchungsbelege: Was kann weg – und was solltest Du besser aufheben?

Diese Frist solltest Du kennen

  • Aufbewahrungspflicht für Unterlagen
  • Dauer der Aufbewahrung
  • Unterlagen sind verschwunden, was tun?

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Aufbewahrung von Ver­sicherungs­unter­lagen: Das Wichtigste in Kürze

  • Aufbewahrungspflicht: Du solltest die Unterlagen mindestens so lange aufbewahren, wie die Versicherung läuft.
  • Aufbewahrungsfrist: Ist Deine Versicherung abgelaufen, solltest Du die Unterlagen wie den Versicherungsschein und das Kündigungsschreiben noch 3 Jahre aufbewahren.
  • Verlust: Hast Du Deine Versicherungsunterlagen verloren, kannst Du diese bei Deiner Versicherung anfordern. Hast Du eine Personenversicherung, wie z. B. eine Rentenversicherung abgeschlossen, musst Du eine Verlusterklärung ausfüllen und an Deinen Versicherer senden.

Gibt's eine Aufbe­wah­rungs­pflicht für Ver­sicherungs­unterlagen?

Nein, eine gesetzliche Pflicht, Versicherungsunterlagen aufzubewahren, gibt es nicht. Aber auch wenn Du nicht verpflichtet bist, die Dokumente zu Deinem Versicherungsvertrag aufzuheben, ist es sinnvoll, dies für eine gewisse Zeit lang zu tun – und zwar mindestens für die Laufzeit Deiner Versicherung. Besser noch: eine Aufbewahrungsfrist Deiner Versicherungsunterlagen von 3 Jahren nach Ende des Versicherungszeitraums.

Als Versicherungskunde solltest Du die Verjährungsfristen im Auge behalten. Die allgemeine Verjährungsfrist liegt bei 3 Jahren. Begründete Ansprüche können also auch noch nach Ende des Vertrags geltend gemacht werden. Auszahlungen von Renten- und Lebensversicherungen können auch steuer- und erbrechtlich von Belang sein. Das allzu schnelle Entsorgen der Vertragsunterlagen sollte daher gut überlegt sein. Wo Du Deine Versicherungsunterlagen aufbewahrst – ob im Keller, im Büro oder rein digital – bleibt Dir überlassen.

Bei CosmosDirekt musst Du Deine Versicherungsunterlagen nicht in Aktenordnern bei Dir Zuhause aufbewahren – denn wir speichern sie übersichtlich, sicher und vollständig digital für Dich. Im CosmosDirekt Kundenportal hast Du all Deine Verträge an einem Ort und jederzeit im Blick – mit nur einem Klick. Und das Beste: Deine Verträge kannst Du auch in unserer App einsehen.

Welche Versicherungsunterlagen sollte man aufbewahren?

Solange Deine Versicherung läuft, solltest Du im Rahmen der Aufbewahrungsfrist alle Versicherungsunterlagen abheften, die Du beim Abschluss der Versicherung zugeschickt bekommen hast. Zu den wichtigsten Dokumenten gehören:

  • Versicherungsschein (Police) mit allen Nachträgen
  • Antrag mit allen Nachträgen
  • Versicherungsbedingungen
  • Änderungsmitteilungen

Am wichtigsten sind die Versicherungspolice (auch Versicherungsschein genannt) und der Versicherungsantrag. Hast Du beispielsweise eine Lebensversicherung abgeschlossen und möchtest sie auszahlen lassen, braucht Deine Versicherung einen Nachweis, dass Du auch tatsächlich der Begünstigte der Versicherung bist. Das Dokument der Police dient dann als Urkunde, anhand derer Du Deine Ansprüche beweisen kannst.

Welche Versicherungsunterlagen Du darüber hinaus aufbewahren solltest, hängt von der konkreten Versicherung ab. Bei Versicherungsabschlüssen, die der Absicherung Deiner Gesundheit dienen – wie etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Risikolebensversicherung – ist es z. B. sinnvoll, die Schriftstücke mit Angaben zu Deinem Gesundheitszustand aufzuheben.

Diese benötigst Du zum einen, um die Versicherung abschließen zu können, denn eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt es nicht. Zum anderen helfen die Unterlagen Dir bzw. Deinen Angehörigen im Versicherungsfall nachzuweisen, dass Angaben zu Vorerkrankungen von Anfang an wahrheitsgetreu beantwortet wurden.

Nicht alle Versicherungsunterlagen musst Du aufheben. Alte Rechnungen, Kundeninformationen und das Produktinformationsblatt der Versicherung musst Du nicht aufbewahren. Um einen Nachweis über Deine gezahlten Beiträge zu haben, reicht statt der Rechnung auch ein Kontoauszug als Buchungsbeleg aus.

Wie lange soll ich meine Versicherungsunterlagen aufheben?

Die Versicherungsunterlagen solltest Du grundsätzlich für die gesamte Dauer der Versicherung aufbewahren, insbesondere die Versicherungspolice und den Antrag. Läuft die Versicherung aus, gehören sie jedoch auch noch nicht gleich in die Papiertonne: Um Ansprüche aus dem Vertrag auch nach Ende der Laufzeit geltend machen zu können, solltest Du die alten Versicherungsunterlagen noch mindestens drei Jahre lang aufheben. Erst nach dieser Zeit ist auch die allgemeine Verjährungsfrist abgelaufen.

Wichtig ist aber: Es gibt Versicherungsunterlagen, die Du noch länger – das heißt, auch noch über die dreijährige Frist hinaus – aufbewahren solltest. Das gilt vor allem für Policen von Lebens- und Rentenversicherungen, die im Todesfall des Versicherten erbrechtliche Folgen haben können.

Möchtest Du die Beiträge einer Versicherung, beispielsweise Deiner Haftpflichtversicherung, steuerlich geltend machen, solltest Du die Versicherungsunterlagen ebenfalls noch eine Weile für Deine Steuerunterlagen aufheben.

Erst wenn alle Ansprüche verjährt, die Aufbewahrungsfristen der Versicherungsunterlagen abgelaufen und die Beiträge auch nicht mehr für Deine Steuererklärung relevant sind, kannst Du die entsprechenden Dokumente entsorgen. Das machst Du am besten mit Hilfe eines Aktenvernichters. Schreddere die Papier-Unterlagen, sodass Dritte nicht an Deine sensiblen persönlichen Daten kommen können.

Was passiert, wenn ich die Unterlagen nicht mehr habe und es zum Versicherungsfall kommt?

Durch einen Umzug, die Umstrukturierung des Büros oder auch im allgemeinen Chaos kann es jedem passieren, dass wichtige Unterlagen verschwinden. Kannst Du Deine Versicherungsunterlagen nicht mehr finden, ist das kein Grund zur Panik – Du solltest Dich aber umgehend darum kümmern, sie wieder zu besorgen.

Am einfachsten geht das mit einer Verlusterklärung gegenüber Deinem Versicherer. Kontaktiere die Versicherung und teile ihr mit, dass Du eine Ersatzpolice benötigst. Ist Dir Deine Versicherungspolice von CosmosDirekt abhanden gekommen, kannst Du dafür unser Formular zur Verlusterklärung nutzen.

Hat Deine Versicherung alle erforderlichen Daten und Informationen, stellt sie Dir einen neuen Versicherungsschein aus. Diese gehört gut gesichert zu Deinen Unterlagen – am besten sowohl ausgedruckt in Papierform als auch digital gespeichert im Computer. So stellst Du sicher, dass die Versicherungsunterlagen während der Aufbewahrungsfrist an einem sicheren Ort liegen.

Du hast Deine Versicherungsunterlagen verloren, benötigst einen Ersatzversicherungsschein oder hast eine andere Frage zu Deinem Vertrag? Kein Problem – bei CosmosDirekt sind wir auf vielen Wegen für Dich da. Ruf uns einfach an oder schreib uns eine E-Mail.

Fazit: Wie lange Du Deine Versicherungsunterlagen aufbewahren solltest

Auch wenn es keine gesetzliche Pflicht für Verbraucher gibt, Versicherungsunterlagen aufzubewahren, solltest Du sie dennoch nicht direkt nach Ablauf des Ver­sicherungs­zeitraums entsorgen. Als Faustregel für die Aufbewahrungsfrist von Ver­sicherungs­unterlagen gelten 3 Jahre nach Ende der Laufzeit. Bewahre die Unterlagen – allen voran die Versicherungspolice und den Antrag – noch so lange auf, damit Du Ansprüche, die nach Ende der Laufzeit entstanden sind, geltend machen kannst. Das betrifft vor allem privaten Rentenversicherungen und Lebensversicherungen. Aber auch die gezahlten Beiträge für Deine Versicherung sind nach der Versicherungsdauer noch für Deine Steuererklärung relevant, da Du sie steuerlich absetzen kannst. Hebe sie daher für Deine Steuerunterlagen und das Finanzamt auf.

Die Beiträge für Deine Versicherung kannst Du als Vorsorge­aufwendungen oder Werbe­kosten steuerlich geltend machen. Für welche Versicherungs­beiträge das gilt und wo Du sie in Deiner Steuererklärung einträgst, verraten wir Dir in unserem Ratgeber Versicherungen in der Steuererklärung absetzen.

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    Für die Risikolebens,- Sterbegeld und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung gilt: In den ersten 5 Versicherungsjahren erhält der Versicherungsnehmer für das jeweilige Versicherungsjahr, in dem der Vertrag ungekündigt besteht und die Erst- bzw. Folgeprämie fristgerecht gezahlt wurde, je einen OBI Gutschein über einen Wert von 15 Euro. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Gewährung eines Gutscheins über den Gesamtbetrag von 75 Euro. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in der Vergangenheit ein Vertrag zum jeweiligen Produkt abgeschlossen, hierfür ein Gutschein vergeben und anschließend gekündigt wurde. Der erste Gutschein wird 2 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.07.2026 im September 2026. Die Gutscheine in den Folgejahren werden jeweils im Monat des Versicherungsbeginns (im genannten Beispielfall also jeweils im Juli) ausgehändigt. Voraussetzung ist, dass bis dahin der Beitrag regelmäßig gezahlt wurde und der Vertrag ungekündigt ist.

    Für FlexInvest gilt: In den ersten 5 Versicherungsjahren erhält der Versicherungsnehmer für das jeweilige Versicherungsjahr, in dem der Vertrag ungekündigt besteht und die Erst- bzw. Folgeprämie fristgerecht gezahlt wurde, je einen OBI Gutschein über einen Wert von 15 Euro. Der erste Gutschein wird 4 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.07.2026 im November 2026. Die Gutscheine in den Folgejahren werden jeweils im Monat des Versicherungsbeginns (im genannten Beispielfall also jeweils im Juli) ausgehändigt. Voraussetzung ist, dass bis dahin die Beiträge (bei laufenden Beiträgen von mindestens 25 Euro monatlich oder 300 Euro pro Jahr; bei Einmalbeitrag eine Einzahlung und in der Folge ein bestehendes Guthaben von mindestens 1.000 Euro) regelmäßig und fristgerecht eingezahlt wurden, der Vertrag ungekündigt ist und nicht beitragsfrei gestellt wurde. Bei Einmalbeitrag muss ein Guthaben von mindestens 1.000 Euro vorhanden sein. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, die bereits bestehende Verträge zu FlexInvest ablösen und/oder ergänzen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in den letzten 12 Monaten ein Vertrag zu FlexInvest bei CosmosDirekt bestand.

    Für die Privat-Haftpflicht-, Tierhalter-Haftpflicht-, Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht -, Hausrat-, Wohngebäude-, Unfall- und/oder Autoversicherung mit dem Baustein Verkehrs-Rechtsschutz gilt: Der 15 Euro OBI Gutschein wird 2 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.07.2026 im September 2026. Voraussetzung ist, dass bis dahin der Beitrag regelmäßig gezahlt wurde und der Vertrag ungekündigt ist. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, die bereits bestehende Verträge zum jeweiligen Produkt bei CosmosDirekt ablösen und/oder ergänzen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in den letzten 12 Monaten ein Vertrag zum jeweiligen Produkt bei CosmosDirekt bestand (ausgenommen Fahrzeugwechsel oder zusätzliche Fahrzeuge bei der Autoversicherung mit Verkehrs-Rechtsschutz).

    Für alle Aktionsprodukte gilt: Der Versand des Gutscheins erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Bitte achte daher darauf, dass Deine bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse korrekt ist und das Postfach genügend Speicherkapazität aufweist. CosmosDirekt behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (zum Beispiel missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. CosmosDirekt behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn die Aktion nicht planmäßig abläuft (zum Beispiel Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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    Für die erfolgreiche Empfehlung eines Kunden vom 01.06.2026 bis 30.06.2026 (Verlängerung vorbehalten) erhältst Du bei Empfehlung einer Risikolebensversicherung sowie Berufsunfähigkeitsversicherung jeweils die dreifache Empfehlerprämie anstelle Deiner üblichen Empfehlerprämie (150 Euro statt 50 Euro). Bei allen Haftpflichtprodukten, der Auto-, Unfall-, Wohngebäude-, Hausrat- sowie Sterbegeldversicherung und FlexInvest erhältst Du jeweils die doppelte Empfehlerprämie anstelle Deiner üblichen Empfehlerprämie. (Wohngebäudeversicherung: 100 € statt 50 €; alle anderen genannten Produkte: 50 Euro statt 25 Euro).

    Für die Teilnahme am Empfehlerprogramm gelten Mindestbeiträge bei den empfohlenen Produkten. Eine Empfehlung wird nur dann gewertet, wenn der jährlich zu zahlende Beitrag mindestens 25 Euro bei allen Haftpflichtprodukten, der Auto-, Unfall-, Hausrat- sowie Sterbegeldversicherung beträgt und bei der Risikolebens-, Berufsunfähigkeits- und Wohngebäudeversicherung mindestens 50 Euro beträgt. Bei FlexInvest gilt ein Mindestbeitrag von 25 Euro monatlich, bei Einmalbeitrag eine Einzahlung von mindestens 1.000 Euro. Alle Beiträge müssen fristgerecht gezahlt worden sein. Ausgeschlossen sind Verträge, die einen bereits bestehenden Vertrag ablösen und/oder ergänzen oder beitragsfrei gestellt sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in den letzten 12 Monaten ein Vertrag zu dem jeweiligen Produkt bei CosmosDirekt bestand.

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