Ist eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung möglich?
Nein, eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung bzw. ohne Gesundheitsfragen ist nicht möglich – und das ist zu Ihrem Vorteil! Die Risikoprüfung ist notwendig, um risikogerechte Beiträge zu ermitteln. Würde es keine Gesundheitsprüfung geben, lägen die Beiträge um ein Vielfaches höher.

Warum gibt es keine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen?
Wenn die Versicherer bei der Risikolebensversicherung auf die Gesundheitsfragen verzichten würden, dann würden alle Versicherten gemeinsam jedes Risiko tragen und somit denselben Beitrag zahlen. Sie kennen das Prinzip zum Beispiel bei den gesetzlichen Krankenkassen. Bei einer Versicherung wird durch das Fragen z.B. nach Vorerkrankungen jede persönliche Situation individuell geprüft. Das verhindert, dass Zuschläge für Risiken auf alle aufgeteilt werden und damit der Beitrag teurer wird. Nach einer individuellen Prüfung zahlt nur der mehr, der das Risiko mitbringt.
Ein Beispiel: Peter M. ist 33 Jahre alt. Er liebt Fastfood und bewegt sich wenig. Dies macht sich an seinem Gewicht und seinen Blutfettwerten bemerkbar. Er ist also nicht so gesund, wie es andere Männer in seinem Alter sind. Als er einen Antrag auf Risikolebensversicherung stellt, muss er neben Größe und Gewicht auch die abweichenden Laborwerte bei den Fragen zur Lebensversicherung angeben. Peter M. zahlt dafür ein wenig mehr Versicherungsprämie. Hätten Sie eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen, würden Sie für Peter M. mitbezahlen.
Hinweis
Eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen würde die Beiträge erhöhen. Bei uns sparen Sie dauerhaft – In unserem Beitragsrechner können Sie sich direkt von den günstigen Beiträgen überzeugen!
Welche Vorerkrankungen Sie bei der Gesundheitsprüfung der Risikolebensversicherung nicht angeben müssen
Erkrankungen müssen bei den Gesundheitsfragen der Risikolebensversicherung generell nur für einen Zeitraum von 5 Jahren angegeben werden. Wurden Behandlungen im Krankenhaus durchgeführt, sind es die letzten 10 Jahre. Einige Krankheiten werden als unkritisch angesehen und müssen bei der Antragsstellung nicht angegeben werden.
Folgende Erkrankungen müssen Sie grundsätzlich nicht angeben:
- Akne
- Ausschabung
- Bandscheibenvorfall
- Blinddarmentfernung (wenn bereits durchgeführt)
- Blinddarmentzündung (abgelaufen)
- Erkältungskrankheiten
- Halswirbelsyndrom
- Harnblaseninfekt (akut)
- Heiserkeit
- Hexenschuss
- Hörschädigung
- Husten
- Kniebeschwerden
- Knochenbrüche an Armen und Beinen
- Magen-Darminfektion (akut)
- Mandelentzündung
- Meniskusverletzung
- Nasennebenhöhlenentzündung
- Ohrenentzündung
- Schnupfen
- Sonnenallergie
- Tennisellenbogen
- Überbein
- Wirbelsäulenverkrümmung
- Zahnbehandlung
Tipp
Worauf Sie noch bei der Risikolebensversicherung achten sollten, haben wir Ihnen in unserem Ratgeber zusammengefasst.
Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen erhöhen
Mit der Nachversicherungsgarantie haben Sie die Möglichkeit, die Versicherungssumme einer bereits abgeschlossenen Risikolebensversicherung einfach zu erhöhen – und zwar ohne erneute Beantwortung von Gesundheitsfragen. Das heißt: Auch wenn sich möglicherweise Ihr Gesundheitszustand seit dem Abschluss verschlechtert hat, müssen Sie hier keine Angaben machen. So gibt es also auch Situationen, in denen es die Möglichkeit gibt, eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Um die Nachversicherungsgarantie in Anspruch nehmen zu können, muss aber eines der definierten Ereignisse eintreten. Dabei handelt es sich um Ereignisse, in denen generell ein umfassenderer Schutz sinnvoll ist.
Folgende Situationen zählen dazu:
- Sie haben Ihre Ausbildung / Ihr Studium beendet und starten nun ins Berufsleben.
- Sie haben geheiratet.
- Sie haben ein leibliches Kind bekommen oder ein minderjähriges Kind adoptiert.
- Sie haben ein Darlehen für Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung aufgenommen.
- Sie haben sich selbstständig gemacht.
Nach Eintritt eines der genannten Ereignisse können Sie Ihre Risikolebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen. Je nach Vertrag kann die Versicherungssumme einmalig zum Beispiel um bis zu 20 Prozent erhöht werden. Oft ist ein Maximalbetrag für alle Erhöhungen festgelegt: je nach Versicherung zwischen 50.000 und 250.000 Euro. Mitunter werden auch Altersgrenzen festgesetzt: Ist eine solche überschritten, entfällt die Möglichkeit zur Nachversicherung.
Tipp
Während bei einigen Ereignissen (zum Beispiel Geburt/Adoption eines Kindes) eine Erhöhung mehrfach möglich ist, lässt sich bei anderen Anlässen (zum Beispiel Gehaltssteigerung) die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung in der Regel nur einmalig ohne Gesundheitsprüfung anpassen.
Kann ein Versicherer Informationen zum Gesundheitszustand vom Arzt einholen?
Versicherer haben ein Interesse daran, bei unklaren Angaben, Informationen zur gesundheitlichen Verfassung des Versicherungsnehmers aus erster Hand zu erhalten – also vom Arzt. Das ist jedoch nicht ohne weiteres möglich, denn die ärztliche Pflicht zur Verschwiegenheit gilt auch gegenüber Versicherungsgesellschaften.

Einwilligung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
Ärzte und Krankenhäuser können durch eine Erklärung des Patienten von der Schweigepflicht entbunden werden. In der Regel wird eine solche Erklärung bei der Antragsstellung vom Versicherer auch gefordert. Liefert der Antragsteller diese Erklärung nicht, hat die Versicherung das Recht, den Abschluss der Risikolebensversicherung abzulehnen. Erteilt er aber seine Einwilligung, haben Versicherungsgesellschaften vor Vertragsabschluss die Möglichkeit, seine Angaben zu überprüfen bzw. konkretisieren zu lassen. Das wird aber nur gemacht, wenn die Angaben hierzu einen Anlass geben.
Zur Prüfung der Angaben kann es auch kommen, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt und die Hinterbliebenen die Auszahlung der Versicherungssumme beantragen. Wird dabei festgestellt, dass der Versicherte Krankheiten verschwiegen oder deren Schwere nicht wahrheitsgemäß angegeben hat, kann die Versicherung gegebenenfalls die Auszahlung verweigern. Das gilt vor allem dann, wenn die Krankheit im Zusammenhang mit der Todesursache steht. Umso wichtiger ist es, bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen alle relevanten Erkrankungen anzugeben.

Wie weit führt die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht?
Wie die Einwilligung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht formuliert und geregelt ist, kann sich je nach Gesellschaft unterscheiden. Häufig sind die Formulare in zwei Abschnitte unterteilt. Darin stimmt der Antragsteller folgendem zu: Abfrage von Gesundheitsdaten zur Risikobestimmung bei der Antragsstellung sowie Abfragen im Todesfall. Die Versicherungsgesellschaften bieten ihren Kunden bei der Antragsprüfung meist zwei Varianten der Einwilligung an: die pauschale Aufhebung und die eingeschränkte Aufhebung.
Bei der pauschalen Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht ermächtigt der Versicherungsnehmer die Versicherungsgesellschaft, alle Ärzte, Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen nach seinen medizinischen und gesundheitlichen Verhältnissen zu befragen. Damit kann der Versicherer in die gesamte Patientenakte Einsicht nehmen und auch Informationen zu Krankheiten erhalten, die bei einem Leistungsfall in keinem Zusammenhang zu der Todesursache stehen. In der Regel wird der Versicherungsnehmer jedes Mal informiert, wenn eine Abfrage durchgeführt werden soll.
Im Gegensatz dazu ist das Informationsrecht des Versicherers bei der eingeschränkten Aufhebung vom Einzelfall abhängig. Der Versicherte wird vor jeder Anfrage von seiner Versicherungsgesellschaft befragt.
Wer beim Antrag oder beim Beantworten der Fragen unsicher ist, kann sich von einem Experten begleiten lassen
Bei CosmosDirekt beantwortet Ihnen das Experten-Team unter 0681/966 6907 (Montag bis Freitag von 8 - 18 Uhr) Ihre Fragen zu Erkrankungen anonym und vertraulich und gibt Ihnen eine erste Einschätzung, wie Ihre Vorerkrankung beurteilt wird.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, während Sie die Antragsfragen online beantworten, sich durch einen Experten begleiten zu lassen. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Verständnisfragen direkt zu stellen.
Fazit: Eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen ist nicht möglich – aber auch nicht sinnvoll
Eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen gibt es nicht. Und das ist zu Ihrem Vorteil! Eine Gesundheitsprüfung klingt erst einmal nach hohem Aufwand. Doch keine Sorge: In den meisten Fällen beantworten Sie bei der Risikolebensversicherung nur wenige Fragen in einem Gesundheitsfragebogen.
Wer eine Risikolebensversicherung abschließen will, der muss sich keine Sorgen um die Gesundheitsprüfung machen. Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist oftmals auch mit Vorerkrankungen möglich. Zwar kann sich aus dem höheren Risiko ein Beitragszuschlag ergeben, aber der Versicherungsschutz für die Angehörigen im Todesfall ist auf jeden Fall gewährleistet.