Eine Ärztin hilft bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen für die Risikolebensversicherung.

Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung?

Fragen beim Gesundheitscheck

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Gesundheitsprüfung bei der Risikolebensversicherung: Das Wichtigste

  • Risikolebensversicherung: Der Versicherungsschutz einer Risikolebensversicherung sichert Deine Familie im Falle Deines Todes finanziell ab.
  • Gesundheitsfragen: Eine Risikolebensversicherung abzuschließen, ohne Gesund­heits­fragen zu beantworten, ist nicht möglich. Die Gesund­heits­prüfung und -fragen ermitteln Dein individuelles Risiko. Wäre dies nicht so, würden alle Versicherten gemeinsam alle Arten von Risiken tragen. Dies hätte für die meisten einen höheren Beitrag zur Folge.
  • Vorerkrankungen: Lass Dich nicht von den Gesundheitsfragen abschrecken. Auch bei Vorerkrankungen ist eine Risiko­lebens­versicherung oftmals möglich – jedoch nicht, ohne Gesund­heitsfragen zu beantworten.
  • Unterstützung: Benötigst Du Hilfe bei der Beantwortung der Fragen, sind unsere Experten jederzeit für Dich da! Nutze unsere Co-Browsing-Funktion und geh zusammen mit unseren Experten die Inhalte des Antrags durch.

Eine Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme an die begünstigte Person aus. Bevor Du eine Risikolebensversicherung abschließen kannst, werden zunächst einige Fragen zur Gesundheit der zu versichernden Person gestellt. Dies nennt man Gesundheitsprüfung. Du musst dabei beispielsweise Angaben zu Deinem Gesundheitszustand, Beruf, Hobbys oder auch dem Konsumverhalten machen. In unserem Ratgeber zeigen wir Dir, wieso und welche Gesundheitsfragen beim Abschluss einer Risikolebensversicherung notwendig sind und was Du beachten solltest, um Deine Liebsten umfassend abzusichern.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen zur Gesundheitsprüfung der Risikolebensversicherung. Nähere Produktdetails zum Versicherungsschutz der Risikolebensversicherung von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite.

Erklärvideo zum Thema Risikoabsicherung und Gesundheitsfragen

Erklärvideo zum Thema Risikoabsicherung Gesundheitsfragen (Vorschaubild)

Risiko-LV ohne Gesund­heits­prüfung möglich?

Nein, eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist in Deutschland nicht möglich. Eine Risikoprüfung ist notwendig, um risikogerechte Beiträge der einzelnen Personen zu ermitteln. Würde es keine Gesundheitsprüfung geben, lägen die Beiträge bei vielen um ein Vielfaches höher.

Warum sind Gesundheitsfragen bei der Risikolebensversicherung notwendig?

Würden Versicherer Risikolebensversicherungen ohne Gesundheitsprüfung anbieten, dann würden alle Versicherten gemeinsam alle Arten von Risiken tragen. Somit würden alle Versicherungsnehmer der gleiche Beitrag zahlen, ähnlich wie bei der gesetzlichen Krankenkasse. Bei einer Versicherung wird durch das Fragen beispielsweise nach Vorerkrankungen Deine persönliche Situation individuell geprüft. Nach dieser Prüfung zahlt nur der mehr, der ein erhöhtes Risiko hat.

Beispiel: Peter ist 33 Jahre alt. Er liebt Fastfood und bewegt sich kaum. Dies macht sich an seinem Gewicht und seinen Blutfettwerten bemerkbar. Er ist also nicht so gesund, wie es andere Männer in seinem Alter sind. Als er einen Antrag auf Risikolebensversicherung stellt, muss er neben Größe und Gewicht auch die abweichenden Laborwerte angeben. Peter zahlt dafür einen etwas höheren Beitrag. Bei einer Risiko­lebens­versicherung ohne Gesund­heits­prüfung, würdest Du den gleichen Beitrag wie Peter zahlen, obwohl Du mehr auf Deine Gesundheit achtest und dadurch ein geringeres Risiko hast.

Welche Fragen werden bei der Gesundheitsprüfung gestellt?

Erkrankungen und deren Behandlung müssen bei den Gesundheitsfragen der Risikolebensversicherung generell nur für einen Zeitraum von 5 Jahren angegeben werden. Wurden Behandlungen im Krankenhaus durchgeführt, sind es die letzten 10 Jahre.

Bei CosmosDirekt beantwortest Du bei der Risikolebensversicherung nur einige Fragen im Onlineantrag. Bei der Gesundheitsprüfung werden folgende Bereiche abgefragt:

Wie werden Angaben zum Gesund­heits­zustand vom Versicherer einge­schätzt?

Diese Vorerkrankungen musst Du bei der Gesundheitsprüfung nicht angeben

Einige Krankheiten und deren Behandlung werden als unkritisch angesehen und müssen bei der Antragsstellung nicht angegebenwerden. Dazu zählen:

  • Akne
  • Heiser­keit
  • Meniskus­verletzung
  • Ausschabung
  • Hexen­schuss
  • Nasenneben­höhlenentzündung
  • Bandscheiben­vorfall
  • Hör­schädigung
  • Ohren­entzündung
  • Blinddarm­entfernung
  • Husten & Schnupfen
  • Zahn­behandlung
  • Blind­darmentzündung (abgelaufen)
  • Knie­beschwerden
  • Sonnen­allergie
  • Erkältungs­krankheiten
  • Knochen­brüche an Armen und Beinen
  • Tennis­ellenbogen
  • Halswirbelsyndrom
  • Magen-Darm­infektion (akut)
  • Überbein
  • Harnblaseninfekt (akut)
  • Mandelentzündung
  • Wirbelsäulenverkrümmung

Worauf Du noch bei der Risikolebensversicherung achten solltest, erfährst Du in unserem Ratgeber.

Ist eine Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung möglich?

Mit der Nachversicherungsgarantie hast Du die Möglichkeit, die Versicherungssumme Deiner bereits abgeschlossenen Risikolebensversicherung zu erhöhen. Dazu ist die erneute Beantwortung von Gesundheitsfragen nicht nötig. Auch in dem Fall, dass sich Dein Gesundheitszustand seit dem Abschluss verschlechtert hat, musst Du hier keine Angaben machen.

Um die Nachversicherungsgarantie in Anspruch nehmen zu können, muss ein bestimmtes Ereignis eintreten, in dem generell ein umfassenderer Schutz sinnvoll ist. Folgende Situationen zählen beispielsweise dazu:

  • Du hast Deine Ausbildung/Dein Studium beendet und startest nun ins Berufsleben
  • Du hast geheiratet
  • Du hast ein leibliches Kind bekommen oder ein minderjähriges Kind adoptiert
  • Du hast ein Darlehen für Dein Haus oder Deine Eigentumswohnung aufgenommen
  • Du hast Dich selbstständig gemacht

Je nach Vertrag und Versicherer kann die Versicherungssumme einmalig zum Beispiel um bis zu 20 % erhöht werden. Oft ist ein Maximalbetrag für alle Erhöhungen festgelegt oder es gibt eine festgesetzte Altersgrenze. Wird der Betrag oder die Altersgrenze überschritten, entfällt die Möglichkeit zur Nachversicherung.

Während bei einigen Ereignissen (zum Beispiel Geburt/Adoption eines Kindes) eine Erhöhung mehrfach möglich ist, lässt sich bei anderen Anlässen (zum Beispiel Gehaltssteigerung) die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung in der Regel nur einmalig ohne Gesundheitsprüfung anpassen.

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Kann ein Versicherer Infos zum Gesundheitszustand vom Arzt einholen?

Bei unklaren Angaben können Versicherer Informationen zur gesundheitlichen Verfassung der versicherten Person von deren Arzt erhalten. Das ist jedoch nicht ohne weiteres möglich, denn die ärztliche Verschwiegenheitspflicht gilt auch gegenüber Versicherern.

Ärzte und Krankenhäuser können durch eine Erklärung des Patienten von der Schweigepflicht entbunden werden. In der Regel wird eine solche Erklärung bei der Antragsstellung vom Versicherer auch gefordert, um Angaben zu überprüfen bzw. konkretisieren zu lassen – sofern hierzu ein Anlass gegeben ist. Liefert der Antragsteller diese Erklärung nicht, hat die Versicherung das Recht, den Abschluss der Risikolebensversicherung abzulehnen.

Zur Prüfung der Angaben kann es auch kommen, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt und die Hinterbliebenen die Auszahlung der Versicherungssumme beantragen. Wird dabei festgestellt, dass der Versicherte Krankheiten verschwiegen oder deren Schwere nicht wahrheitsgemäß angegeben hat, kann die Versicherung gegebenenfalls die Auszahlung verweigern. Das gilt vor allem dann, wenn die Krankheit im Zusammenhang mit der Todesursache steht. Umso wichtiger ist es, bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen alle relevanten Erkrankungen anzugeben.

Die Regelung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht kann sich je nach Versicherer unterscheiden. Darin stimmt der Antragsteller in der Regel sowohl der Abfrage von Gesundheitsdaten zur Risikobestimmung bei der Antragsstellung als auch der Abfrage im Todesfall zu. Die Versicherungsgesellschaften bieten bei der Antragsprüfung meist zwei Varianten der Einwilligung an:

  • Generelle Entbindung: Du ermächtigst den Versicherer, alle Ärzte, Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen nach Deinen medizinischen und gesundheitlichen Verhältnissen zu befragen.
  • Einzelfallbetrachtung: Dabei wirst Du jedes Mal vom Versicherer informiert, von wem und warum eine Auskunft benötigt wird.

Bei Unsicherheiten helfen Dir unsere Experten gerne

Du hast außerdem die Möglichkeit, während Du die Antragsfragen online beantwortest, Dich Durch einen Experten begleiten zu lassen. Dies bietet Dir die Möglichkeit, Deine Verständnisfragen zu Erkrankungen anonym und vertraulich zu stellen. Mit Hilfe der Co-Browsing-Funktion erhältst Du die perfekte Kombi aus telefonischer und Online-Beratung. Während Du mit einem unserer Experten telefonierst, seht Ihr beide die gleichen Bildschirminhalte und könnt den Onlineantrag gemeinsam durchgehen.

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Wir beraten Dich kostenlos!

Deine Sicherheit ist uns wichtig, daher nehmen wir uns für Dich alle Zeit, die Du brauchst. Wir beantworten persönlich Deine Fragen und unterstützen Dich bei der Wahl des richtigen Versicherungs­schutzes. Und wenn Du möchtest, können wir mit Dir den Antrag am Bild­schirm Schritt für Schritt durchgehen, bis der Antrag fertig ist. Unsere Experten, sind Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr für Dich da.

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Berufsunfähigkeit Kontakt

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0681 966 6907

Unsere Antragsexperten, sind Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr für Dich da.

* Finanztest 7/2019 empfiehlt eine anonyme Voranfrage

Fazit: Keine Sorgen vor Gesundheitsfragen

Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist ohne die Beantwortung einiger Gesundheitsfragen nicht möglich. Allerdings musst Du Dir keine Sorgen um die Gesundheitsprüfung machen. In den meisten Fällen beantwortest Du bei der Risikolebensversicherung nur wenige Fragen in einem Onlineantrag. Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist oftmals auch mit Vorerkrankungen möglich. Zwar kann sich aus dem höheren Risiko ein Beitragsanpassung ergeben, aber der Versicherungsschutz für die Angehörigen im Todesfall ist auf jeden Fall gewährleistet.

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Häufige Fragen zu Gesund­heits­fragen bei der Risiko­lebens­versicherung

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