Risikolebensversicherung - Versicherungen in der Steuererklärung absetzen

Versi­che­rungen in der Steu­er­er­klä­rung absetzen

So setzt du deine Versi­che­rungen ab

Die wichtigsten Infos, um Deine Versicherungen abzusetzen:
  • Du kannst Du Deine Versicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen oder Werbungskosten absetzen.
  • Für den Betrag der Vorsorgeaufwendungen gibt es eine feste Höchstgrenze. Diese unterscheidet sich ausschließlich zwischen Arbeitnehmern/Beamten und Selbstständigen.
  • Reine Sach-Versicherungen können in der Regel nicht von der Steuer abgesetzt werden.
  • In der Steuererklärung werden Versicherungen in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ als Sonderausgaben angegeben.

Ob früher oder später im Jahr – irgendwann wird die Steuererklärung für die meisten relevant. Bestimmte Kosten können beim Finanzamt abgesetzt werden und Du hast die Möglichkeit, dein steuer­pflichtiges Einkommen zu reduzieren. Neben einer Vielzahl von Aufwendungen, können auch Versicherungen für die Steuer­erklärung relevant sein. Grundsätzlich lassen sich alle Versicherungen steuerlich absetzen, die der Vorsorge dienen. Sie werden als Vorsorge­aufwendungen in der Steuer­erklärung angegeben.

Der Ratgeber bietet allgemeine Infos, wie Du Versi­che­rungen in der Steu­er­­er­klä­rung absetzen kannst. CosmosDirekt bietet Dir ein umfangreiches Produkt­angebot mit fairen Konditionen. Die Produkt­details findest Du auf den jeweiligen Produkt­seiten.

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Welche Versi­che­rungen sind steu­er­lich absetzbar?

Grundsätzlich gilt: Kosten für Versicherungen, die der Vorsorge dienen, können von der Steuer abgesetzt werden. Die wichtigsten Versicherungen in diesem Bereich sind unter anderem:

Als Versicherungen, die der Vorsorge dienen, gelten sowohl Verträge zur Absicherung Deiner Gesundheit als auch Policen zur finanziellen Entlastung. Der Großteil dieser Versicherungen wird in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt. Welche Versicherungen man darüber hinaus von der Steuer absetzen kann, hängt sowohl davon ab, in welchem Berufsfeld Du Dich bewegst, als auch von der Höhe des Versicherungsbeitrags für die Police. Auch im Bereich Deines Berufs kann es somit absetzbare Versicherungen geben. Sach-Versicherungen sind in der Regel hingegen nicht absetzbar.

Gesetz­liche Kran­ken­ver­si­che­rung und Pfle­ge­ver­si­che­rung

Sowohl die Krankenversicherung als auch die Pflegeversicherung können in jedem Fall abgesetzt werden. Auch sie zählen zur Kategorie der Vorsorgeaufwendungen und können somit als Sonderausgaben in der Steuerklärung aufgeführt werden. Da beide Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben sind, ist es hier sogar möglich, den gezahlten Betrag vollständig geltend zu machen. Dies bedeutet, dass auch Versicherungsbeiträge für Ehepartner und Kinder absetzbar sind. Diese Regelung gilt allerdings nur für die Basisversorgung.

Alters­vor­sor­ge­auf­wen­dungen

Zu den Altersvorsorgeaufwendungen zählen beispielsweise die Rürup-Rente oder die gesetzliche Rentenversicherung. Auch hier gilt die Regelung der Basisversorgung. Im Gegensatz zu weiteren Vorsorgeaufwendungen liegt eine Höchstgrenze für die Beträge vor. Für Ledige liegt der Wert in 2021 bei 25.787 Euro, bei Ehepartnern sind es 51.574 Euro. Zudem wird in diesem Zusammenhang auch der Arbeitgeberanteil für die Steuererklärung relevant. Bist Du als Arbeitnehmer rentenversicherungspflichtig, so wird der Betrag um den Arbeitgeberanteil gekürzt. Auch bei Beamten und bestimmten Selbstständigen (beherrschende GGf, Vorstand AG) wird der Höchstbetrag ebenfalls gekürzt; in diesen Fällen um einen fiktiven Arbeitgeberbeitrag.

Zusatz­ver­sor­gungen wie Riester

Die staatlich geförderte Riester-Rente kann in der Steuererklärung unter der Anlage AV eingetragen werden. In diesem Fall gilt eine Höchstgrenze von 2.100 Euro. Zu den absetzbaren Sonderausgaben zählt nicht nur Dein eigener Anteil, sondern auch die Zulage des Staats.

Berufs­be­dingte Versi­che­rungen

Die Kategorie der berufsbedingten Versicherungen kann sowohl für Selbstständige als auch für angestellte Arbeitnehmer relevant werden. Hast Du zum Beispiel eine Rechtsschutzversicherung, eine Unfallversicherung oder eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen? Dann hast Du hier die Möglichkeit, den Aufwand für Deinen beruflichen Bereich abzusetzen. Angestellte können derartige Versicherungen als Werbungskosten unter der Anlage N aufführen. Selbstständige müssen die Beträge den Betriebskosten zuschreiben. Die Versicherung in der Steuererklärung geltend zu machen, funktioniert allerdings nur, wenn die Leistungen auch den betrieblichen Bereich betreffen. Im Gegensatz zu weiteren Sonderausgaben wie den Vorsorgeaufwendungen, kannst Du die Versicherungen in diesem Fall unbegrenzt steuerlich absetzen. Ein Pauschalbetrag der Werbungskosten von 1.000 Euro wird vom Finanzamt allerdings automatisch berücksichtigt.

Weitere Vorsorgeaufwendungen

Ergänzend zu den vorangehenden Versicherungen und Absicherungen Deiner Altersvorsorge gibt es auch weitere Vorsorgeaufwendungen, die Du womöglich absetzen kannst. Hierzu zählen die die folgenden Versicherungen:

Als Steuerzahler gibt es für Dich außerdem noch eine weitere Möglichkeit, gewisse Kosten im Nachhinein zurückzufordern. Gerade dann, wenn Du selbst oder ein Mitglied Deiner Familie erkrankt ist, möchte man die richtige Versorgung sicherstellen und seinen Liebsten unter die Arme greifen. Hierfür können allerdings schnell hohe Beträge zusammenkommen. Neben den absetzbaren Versicherungen kannst Du in diesem Fall auch außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Das Finanzamt bestimmt die zumutbare Belastungsgrenze in diesem Fall individuell. Kosten, die darüber hinaus gehen, können dann in der Steuererklärung abgesetzt werden.

Diese Versi­che­rungen lassen sich nur bedingt von der Steuer absetzen

Welche Versicherungen man zusätzlich steuerlich absetzen kann, hängt vom Einzelfall ab. Bist Du unsicher darüber, welche Versicherungen Du noch in die Steuererklärung eintragen solltest, lohnt es sich im Zweifelsfall immer, Dich genau mit Deinem Steuerberater abzustimmen. Oder einfach beim Finanzamt kostenlos nachfragen oder einen Lohnsteuerhilfeverein fragen. Sowohl die Kfz-Haftpflicht als auch eine Hausratversicherung lassen sich immer steuerlich absetzen.

Kfz-Haft­pflicht und Kasko­ver­si­che­rungen

Das Wichtigste vorab: Bist Du als Selbstständiger tätig, kannst Du sowohl die Kfz-Haftpflichtversicherung als auch die Vollkasko oder Teilkasko steuerlich absetzen. Als Arbeitnehmer kannst Du hingegen nur die Kfz-Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen. Mehr hierzu kannst Du im Ratgeber „Autoversicherung in der Steuererklärung“ lesen.

Selbstständige können ihre Kosten für die Versicherung auch als Betriebsausgaben unter der Anlage EÜR, Zeile 60 eintragen. Hier gibt es ein eigenes Feld für Kraftfahrzeugkosten. Bedingung für das steuerliche Absetzen der Versicherung ist allerdings auch eine tatsächliche betriebliche Nutzung des Autos.

Als Angestellter hast Du die Möglichkeit, Deinen Eigenanteil der Kfz-Haftpflichtversicherung über die Entfernungspauschale abzusetzen. Hierbei handelt es sich um Werbungskosten, die für Deinen Arbeitsweg individuell bestimmt werden – bis zu einer Höchstgrenze von 4.500 Euro. Das Finanzamt kalkuliert hier pro gefahrenem Kilometer eine Pauschale von 0,30 Euro ein. Als Grundlage für den Betrag wird ausschließlich Dein kürzester Hinweg zur Arbeit berücksichtigt, der Rückweg ist dabei unrelevant. Dienstreisen werden vom Finanzamt gesondert berücksichtigt.

Hausratversicherung

Im Normalfall gehört die Hausratversicherung nicht zu den Versicherungen, welche steuerlich absetzbar sind. Es gibt allerdings einen eingeschränkten Bereich Deines Hauses oder Deiner Wohnung, der als Ausnahme betrachtet werden kann: Dein Arbeitszimmer. Der Flächenanteil Deines Arbeitszimmers kann prozentual in der Steuererklärung abgesetzt werden. Bewohnst Du also beispielsweise eine Wohnung von 90 m² und Dein Arbeitszimmer misst 9 m², so kannst Du 10 % der Versicherungsbeiträge für Deine Hausratversicherung geltend machen. Als Selbstständiger wird der Betrag auch hier wieder unter den Betriebskosten, Zeile 56 abgesetzt. Angestellte können den Anteil hingegen als Werbungskosten angeben. Die Grundvoraussetzung, um diese Versicherungen von der Steuer abzusetzen, besteht unter anderem darin, dass Dein Arbeitszimmer klar vom Rest der Wohnung abgetrennt sein muss. Es muss sich also um einen eigenen Raum handeln. Die Versicherung ist außerdem nur absetzbar, wenn Du im Jahr der Steuerklärung ein besteuerbares Einkommen erzielt hast.

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Versi­che­rungen steu­er­lich absetzen – so geht’s

Beutend für das Absetzen der Versicherungen in der Steuererklärung ist natürlich auch die richtige Vorgehensweise. Je nachdem, ob Du als Angestellter oder Selbstständiger tätig bist, wird es hier gravierende Unterschiede geben. Auch die festgelegten Höchstgrenzen solltest Du vorab einschätzen können. Stimme Dich im Zweifelsfall vor dem Ausfüllen der Steuererklärung immer mit Deinem Steuerberater ab und sichere Dir so die beste Ausgangslage, um den größtmöglichen Betrag zum Ausgleich Deiner Kosten zurückzuerhalten.

Wo muss man Versicherungen in der Steuererklärung eintragen?

Der Großteil Deiner Versicherungen lässt sich als Vorsorgeaufwendungen absetzen. Hierfür gibt es mehrere Anlagen. Berufliche Versicherungen können in der Steuererklärung als Werbungskosten unter der Anlage N abgesetzt werden. Zusatzverträge wie Riester werden hingegen in der Anlage AV für Sonderausgaben eingetragen.

Welche Nachweise werden Zum Absetzen der Versicherungen benötigt?

Sobald die Versicherung auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung auftaucht, ist grundsätzlich kein Beitragsnachweis erforderlich. Bei Riester- und Basisrentenverträgen werden deine Beitragszahlungen vom Anbieter direkt an die Finanzbehörden übermittelt; es ist daher auch in diesen Fällen kein Nachweis mit der Steuererklärung erforderlich.

Handelt es sich um eine zusätzliche Versicherung, so kontrolliert das Finanzamt recht streng, was tatsächlich gezahlt wurde. Neben dem allgemeinen Beitragsnachweis schadet es daher auch nicht, den zugehörigen Zahlungsverkehr wie Überweisungen oder Kontoauszüge mit einzureichen. So gehst Du auf Nummer sicher und verhinderst einen späteren zusätzlichen Aufwand.

Fazit: Versi­che­rungen steuerlich absetzen & profi­tieren

Welche Versicherungen man von der Steuer absetzen kann, mag vom Einzelfall abhängen – doch die passenden Versicherungen in der Steuererklärung einzutragen, lohnt sich garantiert. Obwohl Dir feste Höchstgrenzen vorgegeben werden, erhältst Du einen Teil Deiner Versicherungsbeiträge in jedem Fall zurück. Die Kosten für Deinen Rundum-Schutz werden so also etwas geschmälert. Dennoch hast Du natürlich auch die Chance, Versicherungen gezielt zu wechseln und solltest schon vor Abschluss auf ein faires Preis-Leistungsverhältnis achten.

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