Ein Mann sitzt in einem Café und informiert sich über Versicherungen bei der Steuererklärung.

Versicherungen in der Steuererklärung angeben

Steuerlich absetzbare Versicherungen

Das Wichtigste zum Absetzen Deiner Versicherungen in Kürze

  • Steuererklärung: Einige Deiner Versicherungsbeiträge kannst Du in der Steuer­erklärung eintragen und dadurch von der Steuer absetzen. Je nach Versicherung sind die Beiträge als Sonder­ausgaben oder Alters­vorsorge­aufwendungen absetzbar.
  • Höchstbetrag: Sowohl für die Altersvorsorgeaufwendungen als auch die Sonderausgaben hat das Finanzamt Höchstgrenzen festgelegt. Das bedeutet, es können nur Beiträge bis zu einer bestimmten Höhe abgesetzt werden.
  • Berufliche Versicherungen: Angestellte können berufsbedingte Versicherungen als Werbungskosten bei der Steuer angeben. Selbstständige tragen die Versicherungen als Betriebskosten in der Steuerklärung ein.

Jedes Jahr kannst Du in Deiner Steuererklärung verschiedene Kosten von der Steuer absetzen. Auch Versicherungsbeiträge sind steuerlich absetzbar – allerdings nicht alle. Grundsätzlich kannst Du Dir merken, dass Du alle Versicherungen von der Steuer absetzen kannst, die der Vorsorge dienen. Reine Sachversicherungen, wie zum Beispiel eine Hausratversicherung oder Kaskoversicherung für Dein Auto, zählen in der Regel nicht zu den absetzbaren Versicherungen. Welche Versicherungen Du in Deiner Steuererklärung absetzen kannst und wie, erklären wir Dir in unserem Ratgeber. Allgemeine Informationen zu den Versicherungen von CosmosDirekt findest Du auf unseren Produktseiten.

Welche Versicherung ist von der Steuer absetz­bar?

Als Privatperson kannst Du alle Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Dazu zählen folgende Versicherungen:

  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Altersvorsorgeaufwendungen wie z. B. die Riester-Rente

Diese Versicherungen werden in der Steuererklärung entweder als Sonderausgaben oder als Altersvorsorgeaufwendungen betrachtet. Wir gehen genauer auf die einzelnen Versicherungen ein und erklären Dir, worauf Du beim Eintragen in die Steuererklärung achten solltest.

In dieser Anlage kannst Du Deine Versicherungen zum Absetzen eintragen:

Die Anlage „weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“ zum Eintragen der Versicherungen in der Steuererklärung.

Kranken- und Pflegeversicherung

Sowohl gesetzlich als auch privat Krankenversicherte können ihre Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen – allerdings nur für die Basisabsicherung. Das bedeutet: Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird nur der Basistarif ohne Wahlleistungen berücksichtigt. Die absetzbaren Beiträge der privaten Versicherung orientieren sich an der Höhe der Basisabsicherung der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch Zusatzversicherungen wie Kranken- und Pflegezusatzversicherungen sowie die Krankentagegeldversicherung kannst Du als Vorsorgeaufwendung von der Steuer absetzen.

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Wie Du die Zahnzusatz-Versicherung von der Steuer absetzen kannst, erfährst Du in unserem Ratgeber.

Haftpflichtversicherung und Kfz-Haftpflicht

Die Beiträge zu Deinen Haftpflichtversicherungen, sei es die Privat-Haftpflicht, Tierhalter-Haftpflicht oder die Kfz-Haftpflichtversicherung, kannst Du als Sonderausgaben bei der Steuer geltend machen.

Wichtig: Hast Du für Dein Auto eine Kaskoversicherung abgeschlossen, kannst Du diese Versicherung nicht von der Steuer absetzen.

Diese Versicherungen trägst Du in der Steuererklärung in der Anlage Vorsorge­aufwand unter „Weitere sonstige Vorsorge­aufwendungen“ ein. Mehr zu den Steuern für Deine Versicherung erfährst Du in den Ratgebern Haftpflichtversicherung Steuern und Autoversicherung Steuern.

Unfallversicherung und Berufs­unfähigkeits­ver­sicherung

Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Unfallversicherung dienen zur Vorsorge und zählen daher zu den steuerlich absetzbaren Versicherungen. Sie werden ebenfalls als Sonderausgaben behandelt. Wichtig: Bei der Unfallversicherung kannst Du als Sonderausgaben anteilig den Teil absetzen, der Deine Freizeitaktivitäten absichert. Die Absicherung von beruflichen Risiken zählen zu den Werbungskosten.

Diese Versicherungen trägst Du in der Steuererklärung in der Anlage Vorsorge­aufwand unter „Weitere sonstige Vorsorge­aufwendungen“ ein. In den Ratgebern Unfallversicherung Steuern und BU-Versicherung Steuern kannst Du Dich genauer über die Steuern der Versicherungen informieren.

Lebensversicherungen

Die Risikolebensversicherung zählt zu den absetzbaren Versicherungen. Für die Kapitallebensversicherung, gibt es eine Sonderregelung. Hast Du den Vertrag vor 2005 abgeschlossen, kannst Du die Versicherung ebenfalls in der Steuererklärung angeben. Policen, die ab dem Jahr 2005 abgeschlossen werden, gelten nicht mehr als Versicherung, sondern als Geldanlage. Die Beiträge sind daher nicht steuerlich absetzbar.

Beiträge zur Risikolebensversicherung trägst Du als Sonder­ausgaben in der Anlage Vorsorge­aufwand unter „Weitere sonstige Vorsorge­auf­wendungen“ ein. Hast Du Deine Kapital­lebens­versicherung vor 2005 abgeschlossen, kannst Du diese in der Steuer­erklärung als Sonder­ausgaben geltend machen. Alles Wichtige zur steuerlichen Behandlung der Risikolebensversicherung kannst Du im Ratgeber nachlesen.

Altersvorsorge

Sorgst Du für Deinen Ruhestand vor, kannst Du auch einige dieser Versicherungen bei der Steuererklärung angeben. Dazu gehört neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch die private Altersvorsorge, wie zum Beispiel die Riester- oder Rürup-Rente. Allerdings gibt es Unterschiede, wo die Versicherungen in der Steuererklärung eingetragen werden. Zudem gilt für das Absetzen der Riester-Rente eine Höchstgrenze von 2.100 Euro.

Für die Altersvorsorge gibt es einen eigenen Punkt in der Steuererklärung, nämlich die Alters­vorsorge­aufwendungen. Darüber kannst Du die gesetzliche und private Rentenversicherungen sowie Beiträge zu Alterskassen und der Rürup-Rente eintragen. Die Riester-Rente gilt als Sonderausgabe. Dafür sind die Beiträge und die staatlichen Zulagen steuerlich absetzbar.

So sieht die Anlage Vorsorgeaufwand zum Absetzen Deiner Altersvorsorge in der Steuererklärung aus:

Die Anlage Vorsorgeaufwand, in der die Altersvorsorge in der Steuererklärung eingetragen wird.

Berufliche Versicherungen von der Steuer absetzen

Ein Vater arbeitet im Homeoffice, während seine Tochter auf seinen Schultern sitzt.

Berufliche Versicherungen zählen in der Steuererklärung weder zu den Vorsorge­aufwendungen noch zu den Sonder­ausgaben. Auch als Angestellter kannst Du diese Versicherungen dennoch von der Steuer absetzen, und zwar als Werbungskosten. Unter anderem diese beruflichen Policen kannst Du geltend machen:

Du hast Dir zu Hause ein extra Arbeitszimmer eingerichtet? Dann kannst Du einen Teil Deiner Hausratversicherung als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dabei wird berechnet, wie hoch der Flächen­anteil Deines Arbeits­zimmers ist. Bei einer 100 m2 großen Wohnung mit einem 10 m2 großen Arbeits­zimmer beträgt der Flächen­anteil 10 %. Dementsprechend kannst Du 10 % Deines Beitrags von der Steuer absetzen. Im Ratgeber Hausratversicherung von der Steuer absetzen kannst Du alle Tipps noch einmal nachlesen.

Versicherungen als Selbstständiger steuerlich absetzen

Auch Selbstständige können ihre beruflichen Policen bei der Steuer geltend machen. Die Versicherungsbeiträge zählen dann zu den Betriebskosten. Diese findest Du in der Anlage EÜR in der Steuererklärung. Zudem genießt Du als Selbstständiger noch einen Vorteil beim Absetzen Deiner Autoversicherung. Du kannst nämlich sowohl die Kfz-Haftpflicht als auch die Kaskoversicherungen steuerlich geltend machen.

Diese Höchstgrenzen gelten bei der Steuer

Das Finanzamt hat unter anderem für die Sonder­ausgaben und Alters­vorsorge­aufwendungen einen maximalen Höchstbetrag festgelegt. Das bedeutet, dass Du zwar all Deine Versicherungen in der Steuererklärung eintragen kannst, Dein Geld dafür aber nur bis zum Erreichen der Höchstgrenze zurückbekommst. Folgende Höchstbeträge gelten im Jahr 2023:

  • Sonderausgaben:
    • 1.900 Euro für Angestellte
    • 2.800 Euro für Selbstständige und Freiberufler
  • Altersvorsorgeaufwendungen:
    • ​​​​​​​26.528 Euro
    • Riester-Rente 2.100 Euro

Oftmals wird der Freibetrag der Sonderausgaben bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vollständig ausgeschöpft. Das bedeutet, dass Du Deine restlichen Versicherungen zwar in der Steuererklärung angeben kannst, die Beiträge aber nicht mehr absetzen kannst.

Sollten die Beiträge, die Du zur Basisabsicherung für Deine Kranken- und Pflegeversicherung zahlst, die Höchstgrenze überschreiten, greift eine Sonderregelung. Denn die Basisabsicherung wird immer in voller Höhe zurückerstattet, unabhängig vom Höchstbetrag.

Lohnt es sich Versicherungen bei der Steuererklärung anzugeben?

Generell lohnt es sich immer, Versicherungen in der Steuererklärung einzutragen. Wird der Höchstbetrag überschritten, werden die Beiträge nur bis zu diesem Betrag rückerstattet. Der Rest wird von Finanzamt schlichtweg nicht berücksichtigt. Du musst also keine großen Rechnungen vor Deiner Steuererklärung aufstellen, um zu entscheiden, welche Versicherungen Du absetzen möchtest. Dir entsteht kein Nachteil, wenn Du zu viele Versicherungsbeiträge einträgst.

Die Einkommenssteuererklärung kann bis zu 4 Jahre lang nachträglich angepasst werden. Sollten sich also bei den Höchstgrenzen oder den absetzbaren Versicherungen Änderungen ergeben, die auch rückwirkend geltend gemacht werden können, kannst Du von davon profitieren.

Fazit: Welche Versicherungen kann man über die Steuererklärung absetzen und welche nicht?

Unter Berücksichtigung der Höchstgrenzen sind folgende Versicherungen von der Steuer absetzbar:

  • Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
  • Private Kranken- und Pflegeversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Reisekrankenversicherung
  • Krankenzusatzversicherungen, wie die Zahnzusatzversicherung
  • Private Rentenversicherung, die nicht als Kapitalanlage gelten (wie zum Beispiel die Riester-Rente)
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Haftpflichtversicherungen
  • Risikolebensversicherung
  • Kapitallebensversicherung, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurde
  • Beiträge zur Künstlersozialkasse für künstlerische Berufe
  • Rechtsschutzversicherung anteilig für den Arbeitsrechtsschutz
  • Hast Du in Deinem Zuhause ein separates Arbeitszimmer, kannst Du dafür anteilig die Beiträge zu Deiner Hausratversicherung absetzen.

Diese Versicherungen kannst Du als Angestellter nicht von der Steuer absetzen:

  • Reine Sachversicherungen, dazu zählen:
    • Rechtsschutzversicherung für Privat-, Miet- und Verkehrsrecht
    • Kfz-Kaskoversicherungen (Ausnahme: Selbstständige und Freiberufler)
    • Hausratversicherung (Ausnahme: separates Arbeitszimmer, dann anteilig)
    • Wohngebäudeversicherung
  • Kapitalanlageprodukte zur privaten Altersvorsorge
  • Kapitallebensversicherung, die ab dem Jahr 2005 abgeschlossen wurde

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