Ein Mann sitzt verzweifelt am Laptop

Versicherungsbetrug

Was passiert, wenn man seine Versicherung betrügt?

Versicherungsbetrug: Das Wichtigste in Kürze

  • Definition: Wer beabsichtigt, mittels falscher Tatsachenbehauptungen oder Täuschungen Leistungen von seiner Versicherung zu erschleichen, macht sich wegen Versicherungsbetrugs strafbar.
  • Beispiele: Die Beispiele für Versicherungsbetrug reichen von fiktiven Schäden, vorsätzlich verursachten Versicherungsfällen, der Meldung nicht versicherter Schäden bis hin zu übertriebenen Schadensfällen, die mit dem tatsächlichen Verlust nicht übereinstimmen.
  • Strafen: Versicherungsbetrug kann mit einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren in sehr schweren Fällen einhergehen. Zusätzlich drohen für Versicherungsbetrug Konsequenzen wie die sofortige Kündigung des Versicherungsvertrags und Schadensersatzforderungen.

Smartphones, die kurz vor Veröffentlichung des neuen Modells kaputt gehen. Autobumser, die unbeteiligte Fahrer in Auffahrunfälle verwickeln. Als gestohlen gemeldete Gegenstände, die es nie gegeben hat – die Liste an Versicherungsbetrügereien ist lang. Jahr für Jahr verursacht Versicherungsbetrug Schäden in Milliardenhöhe. Selbst die hohen Strafen für Versicherungsbetrug halten einige Versicherungsnehmer nicht davon ab, die eigene Versicherung zu betrügen. Warum das keine gute Idee ist, welche Konsequenzen Versicherungsbetrug haben kann und wie Versicherer vermeintlich ausgefuchsten Betrugsmaschen auf die Spur kommen – das erfährst Du hier.

Was ist Versicherungsbetrug?

Was Versicherungsbetrug ist, ist leicht erklärt: Versicherungsbetrug liegt vor, wenn ein Versicherungsnehmer durch unwahre Tatsachenbehauptungen und Täuschungen von seiner Versicherung Zahlungen erschleicht und Leistungen in Anspruch nimmt, auf die er gar keinen Anspruch hat.

Betrugsfälle gibt es bei allen Versicherungen – ob Kfz-Versicherung, Krankenkasse, Haftpflicht- oder Gebäudeversicherung. Die Beispiele für Versicherungsbetrug reichen vom

  • provozierten Verkehrsunfall, damit die Kfz-Versicherung des arglosen Unfallgegners den Schaden am eigenen Fahrzeug reguliert,
  • gesprungenen Smartphone-Display, für das angeblich ein Bekannter verantwortlich ist, dessen Haftpflichtversicherung nun zahlen soll,
  • bewussten Anzünden des Eigenheims, um die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung zu kassieren,
  • bis hin zu gefälschten Arztrechnungen, um höhere Erstattungen von der Krankenversicherung zu erhalten.

Während es bei der privaten Haftpflichtversicherung oftmals um eher geringere Beträge geht, nehmen Betrugsfälle bei Versicherungen wie der Gebäudeversicherung kostspieligere Ausmaße an: In mehr als der Hälfte der gemeldeten Fälle geht es um Schäden in Höhe von über einer halben Million Euro. Und so ist es auch kein Wunder, dass Versicherungsbetrug ernsthafte Konsequenzen hat – und zwar sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich vonseiten der Versicherung, denn kein Versicherungsgeber sieht der Zunahme an Betrugsfällen tatenlos zu.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nennt konkrete Zahlen: Die Versicherungswirtschaft geht davon aus, dass mittlerweile jeder zehnte gemeldete Schadensfall ein Versicherungsbetrug ist. Bei der privaten Haftpflicht liegt die Anzahl an verdächtigen Schadensmeldungen sogar bei 16 Prozent. Nach Schätzungen des GDV verursacht Versicherungsbetrug jedes Jahr Schäden von bis zu fünf Milliarden Euro.1

Konsequenzen hat das nicht nur für die Versicherungen, sondern vor allem für die Täter: Wer beschließt, seine Versicherung zu betrügen, macht sich strafbar.

Versicherungsbetrug fällt unter den sogenannten „einfachen“ Betrug, der im Strafgesetzbuch (StGB) in § 263 StGB geregelt ist.2 Dort ist festgelegt, dass ein Betrug immer dann gegeben ist, wenn sich der Täter auf rechtswidrige Weise einen Vermögensvorteil verschaffen will und dabei das Vermögen eines Dritten beschädigt – in diesem Fall das des Versicherers.

Welche Arten von Versicherungsbetrug gibt es?

Der Straftatbestand des Versicherungsbetrugs lässt sich in fünf Arten unterteilen:

Beim Versicherungsbetrug mit fingierten Schäden ist tatsächlich ein Schaden eingetreten – versichert ist dieser jedoch nicht. Um dennoch an das Geld der Versicherung zu kommen, konstruiert der Täter den Schadenshergang so, dass die Versicherung davon ausgeht, dass ein Versicherungsfall eingetreten ist und für den Schaden aufkommt.

Fingierte Schäden sind häufiger Tatbestand in der Haftpflichtversicherung. Das klassische Beispiel: Versehentlich fällt das eigene Smartphone oder Tablet auf den Boden – die Folge: Spider App. Das Display ist kaputt. Die eigene Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden jedoch nicht. Daher wird ein Freund des Versicherungsnehmers dazu überredet, das Missgeschick bei seiner Haftpflichtversicherung anzuzeigen.

Auch provozierte Schäden sind im Bereich des Versicherungsbetrugs immer wieder anzutreffen. Hier ist aber der Versicherungsnehmer nicht Täter, sondern Opfer: Ohne sein Wissen wird ein Schaden absichtlich durch einen Dritten herbeigeführt, ohne dass der Versicherungsnehmer rechtzeitig in das Geschehen eingreifen kann.

Das klassische Beispiel solch vorsätzlich herbeigeführter Schäden: Sogenannte Autobumser, die im Straßenverkehr arglose und unbeteiligte Autofahrer zu unfreiwilligen Komplizen ihrer Betrugsmasche machen. So verursachen sie etwa Auffahrunfälle durch abruptes Bremsen vor Ampeln oder warten auf ein einfahrendes Fahrzeug, bevor sie urplötzlich aus einer Rechts-vor-Links-Kreuzung schnippen. Die Kfz-Versicherung des Opfers soll dann die Schäden des absichtlich geschädigten Wagens des Unfallgegners bezahlen.

Ähnlich den provozierten Schäden wird auch bei der vorsätzlichen Schadensverursachung ein Versicherungsfall absichtlich herbeigeführt, um die eigene Versicherung zu betrügen und zur Zahlung zu bewegen. Tätig wird der Versicherungsnehmer jedoch selbst: Mit Vorsatz werden teure Gegenstände oder Fahrzeuge beschädigt, um unter der Darlegung eines rein zufällig geschehenen Ereignisses vom Versicherer die Summe für die Regulierung des Schadens zu kassieren.

Fiktive Schäden hat es in Wirklichkeit nie gegeben – und dennoch werden sie der Versicherung gemeldet, um Geld zu erschleichen. In der Versicherungswirtschaft werden frei erfundene Schäden auch als Papierschäden bezeichnet, da es sie nur auf dem Papier der eingereichten Rechnung gibt. Und diese ist oftmals ebenfalls gefälscht.

So wird etwa aus dem gebrauchten Drahtesel mit Photoshop & Co. schnell ein teures Designerbike. Das Rad wird als gestohlen gemeldet und die gefälschte Rechnung bei der Versicherung eingereicht, um die Auszahlung der versicherten Summe zu kassieren. Kein Kavaliersdelikt, sondern Versicherungsbetrug.

Auch wenn die Zahlen rückläufig sind: Jedes Jahr gibt es mehr als 60.000 Wohnungseinbrüche in Deutschland.3 Nicht selten werden die Geschädigten selbst zu Tätern – und zwar, indem sie ihrer Versicherung Gegenstände als gestohlen melden, die sie nie besessen haben. Die übertriebenen Schäden und angeblichen Diebstähle führen zu unrechtmäßig ausgezahlten Versicherungssummen. Ist der gemeldete Schaden höher als der tatsächlich durch den Diebstahl erlittene Verlust, zählt dies als Versicherungsbetrug. Entscheidet sich der Versicherungsnehmer zusätzlich dazu, Rechnungen und Kaufbelege über die vermeintlich gestohlenen Gegenstände zu fälschen, macht er sich auch noch wegen Urkundenfälschung strafbar.

Konsequenzen und Strafen: Was passiert bei Versicherungsbetrug?

Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann für den Täter mit schwerwiegenden Konsequenzen einhergehen – und das nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich. Bei Versicherungsbetrug handelt es sich nämlich um ein sogenanntes Offizialdelikt. Und das bedeutet: Erfahren Polizei und Staatsanwaltschaft vom Tatbestand eines Betrugsfalls, müssen sie tätig werden. Erhärtet sich der Verdacht des Versicherungsbetrugs, drohen dem Täter empfindliche Strafen.

Welche Strafen drohen für Versicherungsbetrug?

Ein Mann unterschreibt vor einer Waage, die die Folgen eines Versicherungsbetrugs symbolisiert, einen Vertrag

Welche Strafe für einen Versicherungsbetrug verhängt werden kann, hängt von der Schwere des Straftatbestandes ab:

  • Leichter bis mittelschwerer Betrug: Geldstrafe
  • Schwerer Betrug: Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren
  • Besonders schwerer Betrug: Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren

In der Regel wird ein weniger schwerwiegender Versicherungsbetrug (etwa das Täuschen der Haftpflichtversicherung über einen fremden Schaden) eine Geldstrafe nach sich ziehen. Wer jedoch sein Haus in Brand steckt, um von der Wohngebäudeversicherung die Versicherungssumme zu erschleichen, gefährdet nicht nur Unbeteiligte, sondern muss auch mit einer hohen Strafe für diese Art des Versicherungsbetrugs rechnen: Das Gericht kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren verhängen.

Ab einer Geldstrafe von 91 Tagessätzen bzw. einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten wird der Versicherungsbetrug im polizeilichen Führungszeugnis eingetragen. Der verurteilte Betrüger ist dann vorbestraft.

Welche weiteren Konsequenzen hat es, wenn man die Versicherung betrügt?

Allein bei strafrechtlichen Konsequenzen bleibt es nicht, wenn man seine Versicherung betrügt. Zusätzlich drohen zivilrechtliche Ansprüche, die die geschädigte Versicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer geltend machen kann. Dazu gehören:

  • Kündigung des Versicherungsschutzes: Wer betrügt, verliert seinen Versicherungsschutz – und zwar auf der Stelle. Die Versicherung hat bei einem Betrugsfall das Recht der fristlosen Kündigung. Und die betrifft meist nicht nur die Versicherung, deren Leistungen sich der Täter erschleichen wollte, sondern alle Versicherungsverträge, die er mit dem Versicherer abgeschlossen hat.
  • Rückzahlung und Schadensersatz: Bei einem bewiesenen Versicherungsbetrug kann das Versicherungsunternehmen zivilrechtliche Ansprüche vom Täter einfordern. Dazu gehört unter anderem die Rückzahlung bereits erhaltener Versicherungsleistungen, ein Anspruch auf Schadensersatz sowie die Rückforderung von Kosten für Gutachter und Sachverständige.
  • Leistungsfreiheit: Bei einem Versicherungsbetrug muss die Versicherung nicht für den (angeblichen) Schaden aufkommen. Es besteht Leistungsfreiheit.
  • Strafanzeige: Hat die Versicherung einen begründeten Verdacht, dass einer ihrer Versicherungsnehmer versucht, sie zu betrügen, kann sie Strafanzeige stellen. Hier ist übrigens nicht nur der durchgeführte Versicherungsbetrug strafbar, sondern auch der Versuch.

Wie prüft die Versicherung mögliche Betrugsfälle?

Um einem Versicherungsbetrug auf die Spur zu kommen, haben Versicherungsgeber unterschiedliche Möglichkeiten. In Zeiten von Digitalisierung und Technologien wie Künstlicher Intelligenz werden Prüfungen von Verdachtsfällen heute oftmals automatisiert durchgeführt. Das spart nicht nur Zeit und Geld, sondern ermöglicht es, Betrugsmuster beim Eintreffen neuer Versicherungsfälle mit Hilfe von Algorithmen und maschinellem Lernen automatisch zu erkennen.

Anhand unfallanalytischer Sachverständigengutachten und Computersimulationen lässt sich der Ablauf des Geschehens rekonstruieren. So kann die Versicherung beispielsweise nachvollziehen, ob der gemeldete Unfall tatsächlich wie geschildert vonstatten gegangen ist oder ob die Schäden am Fahrzeug schon vorher vorhanden waren.

Entdeckt der Versicherungsgeber bei der Prüfung des Versicherungsfalls Ungereimtheiten, fordert er weitere Unterlagen vom Versicherungsnehmer an, beispielsweise Fotos vom Schaden, Reparaturberichte oder Quittungen des Kaufs. Lässt sich deren Echtheit nicht abschließend beurteilen, werden häufig Gutachter beauftragt, die dem angeblichen Schadensfall vor Ort noch einmal genauer nachgehen, den Versicherungsnehmer befragen und die beschädigte Sache einer kritischen Prüfung unterziehen.

Erhärtet sich der Verdacht des Versicherungsbetrugs, wird es eng für den Versicherungsnehmer: Die Versicherung kann Strafanzeige stellen, den Versicherungsschutz kündigen und Schadensersatz verlangen. Nicht selten setzen Versicherer Privatdetekteien darauf an, einem potenziellen Versicherungsbetrug auf die Schliche zu kommen.

Du siehst: Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt und hat schwerwiegende Konsequenzen. Vermutest Du, selbst unfreiwillig Beteiligter eines solchen Betrugsfalles zu sein – etwa, weil Du den Verdacht hast, dass der Autounfall, in den Du verwickelt wurdest, nicht versehentlich passiert ist –, solltest Du dies Deiner Versicherung melden. Sie hat die Mittel, Deinem Verdacht auf den Grund zu gehen und Betrügern mit Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden in ihre Schranken zu weisen.

Du hast Fragen oder etwas anderes auf dem Herzen? Wir stehen an Deiner Seite. Du erreichst uns telefonisch, per E-Mail oder über unseren Live Support.

Fazit: Versicherungsbetrug? Finger weg

Ob in der Unfall-, Kranken-, Hausrat-, Haftpflicht-, Kfz- oder Gebäudeversicherung – immer wieder versuchen Betrüger, sich über angebliche oder bewusst verursachte Schäden Versicherungsleistungen zu erschleichen. Und das auf Kosten der redlichen Versicherungskunden: Laut Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherer (GDV) verursachen Fälle von Versicherungsbetrug jedes Jahr Schäden in Milliardenhöhe.

Die Täter gehen dabei oftmals selbst für geringe Beträge hohe Risiken ein, denn je nach Schwere reichen die Strafen für Versicherungsbetrug von Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich zu den strafrechtlichen Konsequenzen drohen Schadensersatzansprüche, die Rückforderung von Versicherungsleistungen und der sofortige Verlust des Versicherungsschutzes. Wer also überlegt, das kaputte Handy dem Freund in die Schuhe zu schieben, sollte es besser lassen – Versicherungsbetrug lohnt sich nicht.

Statt Probleme mit der Versicherung zu riskieren, wähl doch einfach gleich eine, die zu Deinen Bedürfnissen passt. Die richtige Versicherung? Findest Du hier:

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