Eine Frau hat ihr Smartphone und Unterlagen in der Hand, weil sie ihre Motorradversicheurng kündigen möchte.

Motorradversicherung kündigen

Das musst Du bei der Kündigung beachten

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Deine Motorradversicherung ist mindestens einmal im Jahr kündbar. Unter bestimmten Um­ständen, wie zum Beispiel Beitrags­erhöhungen, können Sonder­kündigungs­rechte entstehen. Überstürzt sollte aber niemand seine Motorradversicherung beenden. Ansonsten besteht die Gefahr, ohne den gewünschten Versicherungsschutz dazustehen. In unserem Ratgeber erfährst Du, was zu beachten ist, wenn Du Deine Motorrad­versicherung kündigen möchtest. Der Ratgeber bietet Dir allgemeine Informationen zum Kündigen einer Motorradversicherung. Produkt­informationen zur Motorradversicherung von CosmosDirekt findest Du hier.

Was ist die reguläre Kündigung der Motorrad­versicherung?

Von einer regulären oder ordentlichen Kündigung ist die Rede, wenn sie zum Ende der Vertragslaufzeit erfolgt. Diese beträgt immer ein Jahr und wird um ein weiteres Jahr verlängert, wenn keine Kündigung eingeht. Die Kündigungsfrist beträgt dabei stets 1 Monat. Unterschiede können sich allerdings beim Zeitpunkt ergeben, zu dem ein Vertrag ausläuft. Das ist wiederum maßgeblich für den Stichtag, zu dem die Kündigung spätestens erfolgen muss. Gewissheit bringt der Blick in den Versicherungsvertrag.

Motor­rad­ver­si­che­rung mit Jahres­ver­trag kündigen

Wenn sich der Versicherungsschutz über das gesamte Jahr erstreckt, endet der Vertrag in der Regel am Jahresende. Daher wird der Vertrag regulär zum Jahresende gekündigt. Wegen der Kündigungsfrist von 1 Monat muss das Schreiben spätestens am 30. November dem bisherigen Versicherer vorliegen. Wer das Schreiben erst am Stichtag abschickt, hält die Frist nicht ein. Um sicherzugehen, sollten sich Versicherungsnehmer für ein Einschreiben mit Rückschein entscheiden und um eine Bestätigung der Kündigung bitten.

Vertragsende Jahresvertrag

Stichtag für Kündigung

31. Dezember30. November

Motor­rad­ver­si­che­rung mit Saison­kenn­zei­chen kündigen

Bei einem Saisonkennzeichen wird das Vertragsende mitunter anders terminiert. Oftmals gilt der Zeitraum des Saisonkennzeichens – zum Beispiel vom 1. April bis zum 31. Oktober. Daher legen einige Policen den 31. März als letzten Vertragstag fest. Das Kündigungsschreiben muss dann am 28. Februar beim Versicherungsunternehmen eingegangen sein.

Vertragsende Saisonkennzeichen

Stichtag für Kündigung

28. Februar31. Januar
31. März28. Februar

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Die Sonderkündigung

Unter bestimmten Bedingungen sehen Motorradversicherungen ein Sonder­kündigungs­recht vor. Damit geht einher, dass der Vertrag unabhängig vom Ende des Vertrags gekündigt werden kann.

Ein Schadenfall bietet die Grundlage für eine außerordentliche Kündigung. Das gilt sowohl bei einem regulierten Schaden als auch bei einer verweigerten Leistung durch den Versicherer. Die Kündigung Deiner Motorradversicherung muss innerhalb von 1 Monat nach der Schaden­abwicklung erfolgen. Du kannst dabei bestimmen, ob Deine Kündigung sofort oder erst zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens aber zum Ende des Versicherungs­jahres (Hauptfälligkeit), wirksam werden soll.

Wer nach einem Schadenfall von einem Rabattschutz profitiert hat und die Versicherung wechseln will, sollte genau prüfen, ob sich der Wechsel lohnt. Denn bei der neuen Versicherung gilt die Rabattschutz-Klausel häufig nicht mehr, sodass es zu einer Herabstufung in der Schadenfreiheitsklasse kommen kann.

Veranlasst Deine Versicherung eine Beitragserhöhung, dann kannst Du außerordentlich kündigen. Das kann zum Beispiel sein, wenn die Aktualisierung der Regionalklasse zu einem höheren Beitrag führt. Dabei kann ein Sonderkündigungsrecht aufgrund eines gestiegenen Beitrags entstehen, obwohl der Gesamtbetrag gesunken ist. Das klingt paradox, lässt sich aber leicht erklären: Wenn Du nach einem unfallfreien Jahr in der Schadenfreiheitsklasse aufsteigst, kann der Rabattbetrag größer sein als der Aufschlag durch die Neuordnung der Regionalklasse. In einem solchen Fall besteht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Es genügt also der Anstieg eines Teilbetrags der Gesamtabrechnung.

Deine Versicherung muss eine Beitragserhöhung mindestens 1 Monat vorher ankündigen. Danach besteht eine Kündigungsfrist von 1 Monat. Die Kündigung wird dann spätestens zu dem Monat wirksam, ab dem die höheren Beiträge fällig werden.

Nicht bei jeder Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht:

  • Wer in einen Ort umzieht, der einer teureren Regionalklasse zugeordnet ist, hat kein Sonderkündigungsrecht.
  • Erhöht sich der Beitrag wegen einer gesetzlichen Änderung (z. B. Versicherungssteuer), bleibt der Vertrag ohne Sonderkündigungsrecht bestehen.
  • Stuft Dich der Versicherer in der Schadenfreiheitsklasse infolge eines regulierten Schadens nach unten, gilt dies nicht als außerordentlicher Kündigungsgrund.
  • Gehen die höheren Beiträge mit neuen Versicherungsleistungen einher, entsteht kein Sonderkündigungsrecht.

Wer sein altes Motorrad abmeldet und ein neues anmeldet, hat ein Sonder­kündigungs­recht. Beim Kauf einer bereits angemeldeten Maschine geht die bestehende Versicherung zunächst auf den Käufer über. Dieser hat nach dem Kauf die Möglichkeit, die Versicherung innerhalb von 1 Monat zu kündigen. Wird ein Motorrad endgültig stillgelegt, endet die Motorradversicherung. Dabei tritt aus Sicht der Versicherung der Wagnis- oder Risikowegfall ein, womit der Versicherungsschutz obsolet wird.

Was muss das Kündi­gungs­schreiben enthalten?

Wer seine Motorradversicherung kündigen will, kann das formlos tun. Wichtig ist, dass das Schreiben folgende Punkte enthält:

  • Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
  • Name und Anschrift der Versicherungsgesellschaft
  • Versicherungsnummer der Motorradversicherung
  • Nennung der Kündigungsart: zum Vertragsende oder Sonderkündigung
  • Nennung des Kündigungsdatums
  • Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung
  • Unterschrift mit Orts- und Datumsangabe

Eine reguläre Kündigung muss nicht weiter begründet werden. Im Falle einer Sonderkündigung hingegen sollte der Grund aufgeführt sein. In der Regel wird die Kündigung postalisch vorgenommen – am besten per Einschreiben mit Rückschein. Wer plant, seine Motorradversicherung per Fax oder E-Mail zu kündigen, sollte dies mit dem Versicherer klären.

Hier findest Du einen Vordruck, um die Motorradversicherung zu kündigen. Vor der Kündigung solltest Du Dir jedoch ein Angebot für einen Folgevertrag einholen. Der neue Versicherungsschutz sollte immer geklärt sein, bevor die Kündigung der bestehenden Versicherung erfolgt. Denn die Versicherer haben das Recht, die Teil- oder Vollkasko für einen Versicherungsnehmer abzulehnen. Eine Haftpflichtversicherung darf dagegen nicht abgelehnt werden. In unserem Ratgeber Motorradversicherung wechseln erläutern wir, worauf Du beim Vergleich und Wechsel der Versicherungen achten musst.

Bei CosmosDirekt kannst Du Dir ganz unverbindlich ein Angebot für Deine neue Motorradversicherung erstellen lassen. Melde Dich einfach bei uns oder schau Dich in Ruhe online bei unserer Motorradversicherung um.

Die Versi­che­rung im Todes­fall

Der Tod des Versicherungsnehmers führt nicht zum Ende des Vertrags. Hat der Erblasser ein Motorrad, so hatte er zwangsläufig auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Da sich die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht auf eine bestimmte Person bezieht, sondern auf ein Kraftfahrzeug, geht der Versicherungsvertrag automatisch im Erbfall auf die Erben über. Der Versicherer ist aber berechtigt Anpassungen an der Beitragshöhe, zum Beispiel aufgrund der Schadenfreiheitsklasse oder des Alters des Erben, vorzunehmen. Ein Sonderkündigungsrecht der Kfz-Haftpflichtversicherung haben die Erben nicht. Eine Sonderkündigung ist nur bei einem Verkauf des Motorrads oder bei einer Umschreibung auf einen Erben möglich. In diesem Fall wird der gezahlte Versicherungsbeitrag anteilsmäßig zurückerstattet.

Fazit: Die Möglich­keit nutzen, eine Motor­rad­ver­si­che­rung zu kündigen

Wer eine Motorradversicherung gefunden hat, die adäquate Leistungen bietet wie die bestehende Versicherung, aber günstiger ist, sollte auch kündigen. Allerdings solltest Du die Kündigung erst dann versenden, wenn Du ein attraktives Angebot der neuen Versicherung vorliegen hast. Kündbar ist ein Vertrag mindestens einmal im Jahr am Ende der Laufzeit. Diese fällt häufig auf das Jahresende. Dabei ist die Kündigungsfrist von 1 Monat einzuhalten. Meistens fällt dieser Stichtag – wie bei der Autoversicherung – auf den 30. November. Bei einem Saisonkennzeichen kann die Hauptfälligkeit auf den Beginn der Motorradsaison, beispielsweise am 01. April fallen. Stichtag für die Kündigung ist in dem Fall der 28. Februar.

Neben dem regulären jährlichen Kündigungsrecht kann unter bestimmten Umständen ein Sonder­kündigungs­recht entstehen. Das entsteht meistens bei Beitragserhöhungen und nach Schadenfällen. Im zweitgenannten Fall besteht das Recht, den Vertrag aufzukündigen, für beide Vertragsseiten. Allerdings bedingt nicht jede Beitragserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht. Beispiel dafür ist ein Anstieg der Versicherungsprämie nach einem Umzug in einen Ort, der zu einer teureren Regionalklasse gehört. Auch bei einer Erhöhung der gesetzlichen Versicherungssteuer entsteht kein Sonder­kündigungs­recht.

Der sicherste Weg, die Kündigung zu verschicken, ist per Einschreiben mit Rückschein. Das Schreiben sollte bei einer Sonderkündigung eine Begründung enthalten. In jeder Kündigung sollten außerdem Anschrift, Versicherungsnummer und Kündigungsdatum genannt sein. Natürlich darf am Ende auch die Unterschrift nicht fehlen.

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