Schadenfreiheitsklasse für Motorrad

Übertragung der Prozente, Zweitfahrzeug und mehr

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Jede unfallfreie Motorrad Saison wird von den Ver­siche­rern mit einem Auf­stieg in der Schaden­freiheits­klasse und Prämiensenkungen belohnt. Bei einem hohen Rabatt kann ein Ver­sicherungs­nehmer 50 % und mehr des ursprünglichen Beitrags sparen. Wie die Rabatt­gestaltung aussieht, unterscheidet sich bei der Motorradversicherung von Versicherer zu Versicherer. Und es gibt Möglich­keiten, höhere Beiträge durch eine Herab­stufung in der Schaden­freiheits­klasse zu verhindern. Der Ratgeber bietet Dir allgemeine Informationen zur Schaden­freiheits­klasse in der Motorrad­versicherung. Produkt­informationen zur Motorrad­versicherung von CosmosDirekt findest Du hier.

Scha­den­frei­heits­klassen beim Motorrad: Unfall­freies Fahren wird belohnt

Wenn keine Schäden entstehen, sind sowohl Versicherung als auch Versicherter zufrieden. Erstere muss keine Schaden­kosten regulieren, und als Versicherungs­nehmer wirst Du dafür mit niedrigeren Beiträgen belohnt. Mit jedem schaden­freien Jahr steigt der Versicherungs­nehmer um eine Schaden­freiheitsklasse (SF-Klasse) auf. Gleichzeitig steigt in der Regel der prozentuale Rabatt auf den ursprünglichen Beitrag.

Schaden­freiheits­klassen werden für die Haftpflicht- und die Vollkasko­versicherung berechnet, da es sich dabei um voneinander unab­hängige Versicherungen handelt. Dass die SF-Klassen nicht für die Teilkasko geführt werden, hat einen guten Grund: Während Du als Fahrer in der Haftpflicht- und Vollkasko­versicherung Einfluss auf die Schadens­ursachen hast, kannst Du Schäden, die die Teilkasko absichert, nur begrenzt vermeiden. Dazu gehören beispiels­weise Wildschäden und Diebstahl.

Die Gestaltung der Rabatte in den verschiedenen Schadenfreiheits­klassen unterscheidet sich je nach Versicherungs­gesellschaft. Der Einstufung liegt der bisherige Schadenverlauf des Versicherungs­nehmers zugrunde. Zu Beginn eines Versicherungs­jahres werden die Schaden­freiheitsklasse und damit die Beitrags­berechnung aktualisiert.

Beitrags­satz in den verschie­denen SF-Klassen bei Cosmos­Di­rekt

Schadenfreie Jahre

SF-Klasse

Kfz-Haftpflicht
Beitragssatz

Vollkasko
Beitragssatz

20 und mehrSF 2022 %24 %
19SF 1923 %25 %
18SF 1823 %25 %
17SF 1724 %26 %
16SF 1624 %26 %
15SF 1524 %27 %
14SF 1425 %27 %
13SF 1325 %28 %
12SF 1226 %28 %
11SF 1127 %29 %
10SF 1028 %30 %
9SF 929 %31 %
8SF 830 %32 %
7SF 731 %33 %
6SF 633 %35 %
5SF 535 %37 %
4SF 437 %39 %
3SF 340 %42 %
2SF 244 %45 %
1SF 150 %50 %
- SF ½68 %70 %
- 092 %92 %
- M142 %106 %

Die Einstu­fung als Fahr­an­fänger

Bei der Motorradversicherung gilt der gleiche Grundsatz wie bei der Autoversicherung: Fahranfänger zahlen höhere Beiträge als Personen mit größerer Erfahrung. Denn das Risiko, einen Unfall zu verursachen, ist in den ersten Jahren deutlich höher. Wer nach der Führerscheinprüfung sein Motorrad versichert, muss in der Schadenfreiheitsklasse 0 starten. Allerdings sinkt bereits nach einem schadenfreien Jahr der Beitrag erheblich.

Bei CosmosDirekt erfolgt in der Motorradversicherung die Erst­ein­stufung in die Schaden­freiheits­klasse SF ½, wenn bereits eine Versicherung für ein Auto oder Motorrad bei CosmosDirekt besteht (mindestens SF-Klasse 3).

Übertra­gung der Scha­den­frei­heits­klasse

Unter bestimmten Umständen kann die Schadenfreiheitsklasse übertragen werden. Das gilt beispielsweise bei Versicherungs- und Fahrzeugwechsel. Es ist zudem möglich, die SF-Klasse auf eine andere Person zu übertragen.

Wer seine Versicherung wechselt, kann den bisherigen Schadenverlauf übernehmen. Dann wird man in die entsprechende Schadenfreiheitsklasse des neuen Versicherers eingestuft. Dabei muss der prozentuale Rabatt in der SF-Klasse allerdings nicht gleich bleiben; die Versicherungsgesellschaften haben hierbei Spielraum.

Versicherungsgesellschaften zählen Motorräder (Krafträder) und Pkw zur selben Fahrzeuggruppe. Wer sein Motorrad verkauft und mehrere Jahre ohne Schaden gefahren ist, kann daher den Schadenverlauf auf ein Auto übertragen. Allerdings geht damit in der Regel nicht einher, dass die Prozente der Motorrad-Versicherung für das Auto gelten. Das ergibt sich aus den unterschiedlichen Rabattzuordnungen für die beiden Fahrzeugtypen.

Wenn Du bereits ein Motorrad besitzt und ein weiteres kaufst, kannst Du dieses als Zweitfahrzeug anmelden und für das weitere Motorrad die Schadenfreiheitsklasse ½ erhalten wenn das erste mit mindestens der SF3 eingestuft ist. Dies ist auch möglich, wenn Du als Erstfahrzeug einen Pkw fährst.

Wer als Fahranfänger sein Motorrad als Zweitfahrzeug in der Versicherung der Eltern anmeldet, kann vom höheren Rabatt der Eltern profitieren. Wenn es zu einem Schaden am Motorrad kommt, den die Versicherung bezahlt, bleibt der Rabatt für den Erstwagen bestehen. Später kann der Schadenfreiheitsrabatt aus dem Zweitfahrzeug in der Regel übernommen werden.

Wie bei der Auto­versicherung erlauben es einige Versicherer, den Schaden­freiheits­rabatt an eine andere Person abzu­treten. Voraus­setzung dafür ist meistens, dass der Versicherungs­nehmer und die begünstigte Person Verwandte 1. Grades sind oder in einem engen Verhältnis zueinander stehen. Bei diesen Personen ist eine Über­tragung der Versicherung im Einzelfall möglich:

  • Eltern und Kinder
  • Ehepartner
  • Eingetragene Lebenspartner
  • Großeltern, Enkel, Geschwister, wenn diese in einer häuslichen Gemeinschaft leben

Häufig ist der Vorgang an bestimmte Bedingungen geknüpft. So muss beispiels­weise nachgewiesen werden, dass der Begünstigte das Motorrad in der schadenfreien Zeit überwiegend genutzt hat.

Schadenfreiheitsklasse einfach erklärt von CosmosDirekt

Scha­den­frei­heits­klasse bei Unter­bre­chung des Vertrags

Saisonkennzeichen bieten die Möglichkeit, im Herbst und Winter die Versicherungs­beiträge und Steuern für das Motorrad zu sparen. Dabei ist zu beachten, dass der Versicherungs­schutz mit Saison­kennzeichen mindestens 180 Tage im Jahr bestehen sollte. Wenn das gewähr­leistet ist, stuft dich die Versicherung bei schaden­freiem Verlauf in eine bessere Klasse ein. Wie sich eine längere Unter­brechung auswirkt, hängt von der Dauer und der Versicherungs­gesellschaft ab:

  • Beträgt sie weniger als 6 Monate, wird die Zeit wie eine schadenfreie Periode behandelt. Es ist daher möglich, auch bei Unterbrechung in der Schaden­freiheits­klasse aufzusteigen.
  • Dauert die Unterbrechung zwischen 6 und 12 Monate, bleiben Schaden­freiheits­klasse und -rabatt unverändert.
  • Bei Unter­brechungen von mehr als 12 Monaten können sich die Regeln der Versicherungs­gesellschaften unterscheiden. Bei einigen Policen wird die SF-Klasse auch nach einer Pause von über einem Jahr beibehalten.
  • Dauert die Unterbrechung länger als 7 Jahre an, wird meist der schaden­freie Verlauf übernommen, wenn das Fahrzeug bei der Versicherungs­gesellschaft, bei der es vor der Unter­brechnung versichert war, wieder versichert wird oder der bisherige Versicherer dem neuen Versicherer die schaden­freie Zeit bestätigt.

Die Motor­rad­versi­che­rung und die Prozente im Scha­den­fall

Ein Schadenfall führt zu einer Abstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Die Rückstufung wird für das folgende Versicherungsjahr vorgenommen. Die Höhe des Schadens ist dabei nicht wichtig. Was zählt, ist die Anzahl der Schäden innerhalb der Vertragslaufzeit. Mehrere kleine Schäden wirken sich daher nachteiliger aus als ein großer Schaden. Eine Rückstufung und die Folgen für die Beitragshöhe kündigen Versicherer in einem Bescheid bei der Schadenregulierung an.

Ein Beispiel: Nach 6 schadenfreien Jahren reguliert die Kfz-Haft­pflicht­versicherung einen Schaden. Im folgenden Versicherungs­jahr wird der Motorrad­fahrer in die SF-Klasse ½ zurück­gestuft. Der Beitrags­satz beträgt dann 68 % anstatt 33 %.

Erhöht sich der Beitrag durch die Ein­stufung infolge eines regulierten Schadens, entsteht kein Sonder­kündigungs­recht. Das Recht zur Sonderkündigung besteht aber bei einer Beitrags­erhöhung durch die Typ- oder Regional­klassen.

Rabatt­schutz und Rück­kauf eines regu­lierten Scha­dens

Gegen Aufpreis bieten einige Versicherer einen sogenannten Rabattschutz an. Dieser gewährleistet, dass du trotz regulierten Schadenfalls in der gleichen Schadenfreiheitsklasse bleibst. Bei einem Wechsel wird der bestehende Rabattschutz allerdings nicht zwangsläufig vom neuen Versicherer anerkannt. Ausführliche Informationen zum Wechsel der Motorradversicherung findest Du in unserem Ratgeber Motorradversicherung wechseln.

Außerdem besteht häufig die Möglichkeit, den Schaden nachträglich „zurückzukaufen“. Bei einem solchen Vorgang zahlt der Versicherer zunächst die Kosten. Der Versicherungsnehmer hat danach die Möglichkeit, innerhalb eines festgelegten Zeitraums den gezahlten Betrag zu begleichen und so die Rückstufung für den folgenden Versicherungsbetrag zu vermeiden.

Prüfe bei geringen Kosten, ob es sich lohnt, den geforderten Betrag selbst aufzubringen, statt in Zukunft deutlich höhere Beiträge zu bezahlen. Die Versicherer geben Dir gerne Auskunft ob sich ein Schadenrückkauf für Dich lohnt.

Fazit: Das Wich­tigste zu Scha­den­frei­heits­klassen beim Motorrad

Je länger Du ohne Schaden unterwegs sind, umso höher wirst Du in eine Schaden­freiheitsklasse eingestuft. Ein Schaden führt dagegen zur Rückstufung. Das System wird bei der Haftpflicht- und der Vollkasko­versicherung angewendet. Damit funktioniert es ebenso wie bei der Pkw-Versicherung, allerdings werden für Auto und Motorrad unterschiedliche Rabatt-Tabellen geführt. Wer mit einem Saison­kennzeichen fährt, kann ebenfalls in der Schaden­freiheits­klasse aufsteigen, wenn der Versicherungsschutz mindestens 180 Tage im Jahr besteht.

Da Fahranfänger noch keinen schadenfreien Verlauf aufweisen, werden sie in der SF-Klasse 0 eingestuft. Allerdings kannst auch Du bei der ersten Motorrad­versicherung von Rabatten profitieren. So lässt sich beispielsweise oftmals das Motorrad als Zweit­fahrzeug der Eltern eintragen. In einem solchen Fall wird häufig ein Rabatt gewährt. Wer bereits einen Pkw-Versicherungs­vertrag bei einer Versicherungs­gesellschaft hat, kann für das Motorrad oftmals einen ermäßigten Beitrag erhalten. Bei Fahrzeug- und Versicherungs­wechsel wird der bisherige Schaden­freiheitsverlauf anerkannt. Zudem ist es unter Umständen möglich, einen Schaden­freiheitsrabatt an eine andere Person zu übertragen.

Bei einem Schadenfall wird die Herabstufung im folgenden Versicherungs­jahr wirksam. Um diese zu vermeiden, können Versicherungs­nehmer gegen einen Aufpreis einen Rabatt­schutz in die Police aufnehmen oder für den regulierten Schaden nach­träglich aufkommen. Bei einem Wechsel der Versicherung wird der Rabatt­schutz oftmals nicht anerkannt. In dem Fall solltest Du unter Berück­sichtigung der neuen Schaden­freiheits­klasse abklären, ob sich der Versicherungs­wechsel lohnt.

Motorradversicherung von CosmosDirekt

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Inhalt
  • Scha­den­frei­heits­klassen beim Motorrad: Unfall­freies Fahren wird belohnt
  • Übertra­gung der Scha­den­frei­heits­klasse
  • Scha­den­frei­heits­klasse bei Unter­bre­chung des Vertrags
  • Die Motor­rad­versi­che­rung und die Prozente im Scha­den­fall
  • Rabatt­schutz und Rück­kauf eines regu­lierten Scha­dens
  • Fazit: Das Wich­tigste zu Scha­den­frei­heits­klassen beim Motorrad