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Motorradversicherung wechseln

Ein Versicherungswechsel beim Motorrad (Wechsel des Versicherers) kann Dir viel Geld sparen. Neben den Kündigungsfristen solltest Du wissen, unter welchen Umständen Du Deine Motorradversicherung kündigen kannst. Und in welchem Fall ein Sonderkündigungsrecht vorliegt. Lies hier alles zum Thema Motorradversicherung kündigen und wechseln.

Wechsel der Motorradversicherung

  • Versicherungen vergleichen
  • Stichtag beachten
  • Sonderkündigungsrecht nutzen

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Motorradversicherung kündigen und wechseln: Das Wichtigste in Kürze

  • Immer nach Ablauf eines Kalenderjahres kannst Du Deine Motorrad­versicherung kündigen.
  • Nach einer Erhöhung Deines Kfz-Versicherungsbeitrags besteht ein Sonderkündigungsrecht in der Motorradversicherung. Du kannst Deinen Vertrag dann innerhalb eines Monats beenden.
  • Kündige Deinen bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag erst nach Abschluss eines neuen Vertrags. So vermeidest Du Versicherungslücken.

Motorradversicherung wechseln: Darum ist es sinnvoll

Die Gründe für einen Versicherungswechsel (Wechsel des Kfz-Versicherers) beim Motorrad sind vielfältig. Als Kunde eines Kfz-Versicherers können Dich die folgenden Punkte dazu veranlassen, Deine Motorradversicherung wechseln zu wollen:

  • Änderung der Fahrberechtigten
  • Fehlende Zusatzleistungen (z. B. Schutzbrief oder Neupreisentschädigung)
  • Schadenfreiheitsrabatt optimal nutzen
  • Sondertarif für bestimmte Berufsgruppen nutzen
  • Kundenbonus nutzen
  • Steigende Kfz-Versicherungsbeiträge ohne Anpassung des Leistungsniveaus
  • Unzureichende Schadenregulierung im Schadenfall
  • Verschlechterung der Regionalklasse (z. B. durch einen Umzug)
  • Versicherung eines weiteren Motorrads (Zweit-Motorrad)
  • Wechsel des Motorradtyps (z. B. von einem Roller zu einem Motorrad)

Wäge ab, ob Dein aktueller Motorrad-Versicherungsvertrag für Dich noch zeitgemäß ist, oder ob es sich lohnt, Deine Motorradversicherung zu wechseln.

Vergleiche Deine aktuelle Motorradversicherung mit anderen Angeboten. Schließe dann eine neue Motorradversicherung ab. Erst nachdem Du die Versicherungsbestätigung erhalten hast, solltest Du Deine bestehende Motorradversicherung kündigen. So vermeidest Du Versicherungs­lücken (Beispiel: die beantragte Vollkasko wird nicht versichert).

Darauf solltest Du beim Versicherungswechsel Deines Motorrads achten

Die Kfz-Versicherungsbeiträge sind ein wichtiges Kriterium bei der Suche nach einer (neuen) Motorradversicherung – sie sollten aber nicht das einzige sein. Sieh vor allem bei vermeintlichen „Versicherungsschnäppchen“ genau hin. Oft enthalten diese „Angebote“ nur den gesetzlichen Mindest-Schutz in der Kfz-Haftpflicht. Und wichtige Leistungen fehlen. Die Deckungssumme sollte bei der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens 100 Mio. Euro betragen – sonst besteht das Risiko einer Unterversicherung.

Berücksichtige beim Vergleich von Motorradversicherungen, welche Selbstbeteiligung der Tarif bei der Kaskoversicherung vorsieht. Eine weitere wichtige Versicherungsleistung ist der Verzicht des Kfz-Versicherers auf Leistungskürzungen bei grober Fahrlässigkeit Deinerseits (gilt nicht nach Alkohol- oder Drogenkonsum). Diese Klausel sollte in Deiner Motorradversicherung enthalten sein.

Erstelle für Deinen Vergleich eine Liste mit Versicherungsleistungen, die Du Dir als Schutz Deiner Motorradversicherungsschutz erwartest. Dies können sein:

  • Höhe der Deckungssumme je Schadenfall in der Kfz-Haftpflicht
  • Erweiterter Naturgewalten- und Wildschaden-Schutz
  • Leistungen trotz grober Fahrlässigkeit
  • Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge
  • Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge
  • Absicherung bei Eigenschäden
  • Mallorca-Police

Motorradversicherung wechseln: So gehst Du vor

Grundsätzlich kannst Du eine Motorradversicherung kündigen und wechseln, so oft Du möchtest, maximal aber einmal pro Jahr. Um Deine Motorradversicherung zu kündigen, hast Du zwei Möglichkeiten:

  • Ordentliche Kündigung
  • Außerordentliche Kündigung

Ordentliche Kündigung

Möchtest Du die Motorradversicherung wechseln, kannst Du rechtzeitig zum Ende eines jeden Versicherungsjahres Deine Motorradversicherung kündigen. Wenn die Motorrad­ver­sicherung über das gesamte Kalenderjahr vereinbart ist (1. Januar bis 31. Dezember), dann fällt das Vertragsende auf das Jahresende. Die ordentliche Kündigung Deiner Motorradversicherung muss bis 1 Monat vor Vertragsende erfolgen. Damit Deine Kündigung wirksam ist, muss diese dann bis spätestens 30. November (Stichtag) beim Kfz-Versicherer eingegangen sein.

Wichtig: Die Kündigung der Motorradversicherung muss bis zum Stichtag in Textform beim Kfz-Versicherer vorliegen! Das Datum des Poststempels zählt nicht. Sorge also dafür, die Kündigung rechtzeitig an den Kfz-Versicherer abzuschicken. Eine Begründung ist für eine ordentliche Kündigung nicht nötig. Entscheide Dich für ein Einschreiben mit Rückschein, um einen Nachweis für das fristgerechte Eintreffen Deines Briefs zu erhalten, und bitte um eine Bestätigung Deiner Kündigung.

Viele Kunden einer Motorradversicherung nutzen das ordentliche Kündigungsrecht im November zum Wechsel ihres Kfz-Versicherers. Der Grund: Zum Jahresende berechnet der Kfz-Versicherer die Tarife anhand der marktweiten Unfall- und Schadenbilanzen sowie der Regionalklassen und Schadensfreiheitsklassen neu.

Außerordentliche Kündigung

Unter bestimmten Voraussetzungen entsteht für Dich ein Sonderkündigungsrecht der Motorradversicherung. Machst Du von diesem Gebrauch, kannst Du unabhängig von der vertraglichen Restlaufzeit kündigen. Ausschlaggebend sind dafür vor allem drei Gründe:

1. Erhöhung des Versicherungsbeitrags

Erhöht der Kfz-Versicherer den Beitrag, ohne die Leistung anzupassen, hast Du nach Erhalt dieser Mitteilung 1 Monat Zeit zu kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht auch dann, wenn der Versicherungsbeitrag steigt, obwohl der Gesamtbetrag sinkt. Was paradox klingt, ist leicht erklärt: Ein unfallfreies Versicherungsjahr verbessert Deine Schadenfreiheitsklasse. Der auf den Versicherungsbeitrag eingerechnete Rabatt übersteigt möglicherweise den Beitragszuschlag durch die höhere Regionalklasse. Auch dann existiert ein Sonderkündigungsrecht. Der Anstieg eines Teilbeitrags reicht aus.

2. Fahrzeugwechsel oder Abmeldung

Mit dem Verkauf oder einer Motorrad-Abmeldung endet Dein Versicherungsvertrag automatisch bzw. kann direkt gekündigt werden. Beim Kauf einer bereits angemeldeten Maschine geht die bestehende Versicherung zunächst auf den Käufer über. Dieser hat nach dem Kauf die Möglichkeit, die Versicherung innerhalb eines Monats zu kündigen. Wird ein Motorrad endgültig außer Betrieb gesetzt, endet die Motorradversicherung. Dabei tritt aus Sicht der Versicherung der Wagnis- oder Risikowegfall ein, wodurch der Motorrad-Versicherungsschutz überflüssig wird.

3. Schadenfall

Ein Schadenfall bietet die Möglichkeit für eine außerordentliche Kündigung. Das gilt sowohl bei einem regulierten Schaden als auch bei einer verweigerten Leistung durch den Kfz-Versicherer. Die Kündigung Deiner Motorradversicherung muss innerhalb von 1 Monat nach der Schadenabwicklung erfolgen. Du kannst bestimmen, ob Deine Kündigung sofort oder erst zu einem späteren Zeitpunkt – spätestens aber zum Ende des Versicherungsjahres (Hauptfälligkeit) – wirksam werden soll.

Hast Du nach einem Schadenfall von einem Rabattschutz profitiert und willst die Motorradversicherung wechseln, solltest Du genau prüfen, ob sich ein Wechsel lohnt. Denn: Häufig gilt die Rabattschutz-Klausel bei der neuen Versicherung nicht mehr. Das kann zu einer Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse führen.

Das Sonderkündigungsrecht nach einem Schadenfall besteht für beide Vertrags­seiten. Auch der Kfz-Versicherer kann innerhalb der festgelegten Frist das Vertragsverhältnis beenden.

Kein Sonderkündigungsrecht trotz Erhöhung des Versicherungsbeitrags

Unter einer Beitragserhöhung versteht man steigende Beiträge für Deine Motorrad­versicherung, ohne dass Du eine Vertragsänderung beantragt hast. Liegt eine solche Beitragserhöhung vor, entsteht ein Sonder­kündigungs­recht Deiner Motorrad­versicherung. Erweiterst Du aber Deinen bisherigen vertraglichen Kfz-Versicherungsschutz, wodurch sich der Versicherungsbeitrag erhöht, entfällt das Sonderkündigungsrecht für die Motorradversicherung.

Nicht bei jeder Beitragserhöhung hast Du als Versicherungsnehmer die Möglichkeit, Deine Motorradversicherung zu wechseln. In den folgenden Fällen steht Dir kein Sonder­kündigungs­recht der Motorradversicherung zu:

  • Höhere Versicherungsbeiträge infolge einer gesetzlichen Änderung oder Vorgabe (z. B. Anhebung der Versicherungssteuer)
  • Niedrigere Schadenfreiheitsklasse und damit wieder höherer zu berücksichtigender Beitragssatz infolge eines regulierten Schadens aus dem Vorjahr
  • Erhöhung des Versicherungsbeitrags nach einem Wechsel des Wohnorts wegen Einstufung in eine höhere Regionalklasse

Motorradversicherung kündigen und wechseln: Notwendige Unterlagen

Willst Du Deine Motorradversicherung kündigen, kannst Du das formlos tun. Wichtig ist, dass das Schreiben folgende Punkte enthält:

  • Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
  • Name und Anschrift des Kfz-Versicherers
  • Versicherungsnummer der Motorradversicherung und/oder Kennzeichen des Motorrads
  • Nennung der Kündigungsart (zum Vertragsende oder Sonderkündigung)
  • Nennung des Kündigungsgrunds bei Sonderkündigung
  • Nennung des Kündigungsdatums
  • Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung
  • Unterschrift mit Orts- und Datumsangabe

Wir machen es Dir leicht: Nutze einfach unsere Musterkündigung. Diese beinhaltet alle notwendigen Felder – sowohl für die ordentliche als auch für die außerordentliche Kündigung.

Motorradversicherung im Todesfall

Der Tod des Versicherungsnehmers führt nicht zum Ende der Kfz-Versicherung. Hatte der Verstorbene ein Motorrad, so hatte er zwangsläufig auch eine Kfz-Haftpflicht. Da sich die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht auf eine bestimmte Person bezieht, sondern auf ein Kraftfahrzeug, geht der Versicherungsvertrag im Erbfall automatisch auf die Erben über. Der Erbe sollte aber trotzdem den Kfz-Versicherer schnellstmöglich über den Tod informieren, weil sich daraus eine Neuberechnung der Beiträge ergibt. Denn der Kfz-Versicherer ist berechtigt, Beitragsanpassungen vorzunehmen, z. B. aufgrund der Schadenfreiheitsklasse oder der jährlichen Kilometer-Fahrleistung des Erben.

Erben haben kein Sonderkündigungsrecht der Kfz-Haftpflicht. Eine Sonderkündigung ist nur bei einem Verkauf des Motorrads oder bei einer Umschreibung auf einen Erben möglich. In diesem Fall wird der gezahlte Beitrag anteilsmäßig zurückerstattet.

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Motor­rad­ver­sicherung wechseln: Häufige Fragen

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    Motorradversicherung für eine Honda 300 L mit 20 kW (HSN: 7432, TSN: ABM), Zulassung in Osnabrück (PLZ: 49082), Fahrleistung: 3.000 km jährlich, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (geb. 01.02.1975), Diplom-Kaufmann, Abstellplatz: Doppelgarage, SF-Klasse KH: SF20, Selbstbeteiligung VK/TK: 300 €/150 €, keine Vorschäden, Zahlungsperiode: jährlich, Versicherungsbeginn: 01.04.2025.

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