Ein Mann hilft einem anderen Mann beim Umzug, wobei ein Gefälligkeitsschaden entstehen kann.

Gefälligkeitsschäden

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Gefälligkeitsschäden: Das Wichtigste zusammengefasst

  • Definition: Bei Gefälligkeitsschäden handelt es sich um entstandene Schäden bei unentgeltlichen Hilfeleistungen, die Du Freunden, Nachbarn oder fremden Personen erbringst.
  • Beispiele: Bei einem Umzug kann ein Gefälligkeitsschaden entstehen, wenn Du zum Beispiel einen Karton fallen lässt und so dessen Inhalt beschädigst. Oder Du passt auf die Wohnung Deines Nachbarn auf, während dieser im Urlaub ist und es geht etwas zu Bruch, dann handelt es sich hier auch um einen Gefälligkeitsschaden.
  • Private Haftpflichtversicherung: Diese deckt Gefälligkeitsschäden in der Regel ab. Wenn Du sichergehen willst, dass die Versicherung bei einem Schaden zahlt, achte auf die explizit genannte Gefälligkeitsschäden-Klausel im Vertrag.
  • Nicht versichert: Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden, sind nicht versichert.

Bei Deinem besten Freund steht ein Umzug vor der Tür, bei dem Du ihm hilfst. Dabei wird viel gelacht und es werden Späße gemacht. Vor lauter Lachen rutscht Dir der Karton aus den Händen und fällt runter. Du hörst nur, wie etwas zerbricht. Keine Sorge! Bei Gefälligkeitsschäden wie diesem kommt Dir die private Haftpflichtversicherung zur Hilfe. Die entstandenen Kosten trägt in der Regel der Versicherer für Dich. Doch was genau sind Gefälligkeitsschäden, welche Beispiele gibt es dafür und was versteht man unter der Gefälligkeitsschaden-Klausel?

In diesem Ratgeber erhältst Du die wichtigsten Fakten zum Thema Gefälligkeitsschaden. Allgemeine Informationen zur privaten Haftpflichtversicherung von CosmosDirekt findest Du auf unserer Produktseite.

Was sind Gefälligkeitsschäden?

Der juristische Begriff Gefälligkeitsschaden kommt aus dem Privatversicherungsrecht. Hierbei wird im Zuge einer unentgeltlichen Gefälligkeitshandlung, wie zum Beispiel bei einem Freundschaftsdienst oder der Nachbarschaftshilfe, ein Schaden verursacht. Abhängig vom Schadensfall können Kosten von mehreren tausend Euro entstehen.

Beispiele für Gefälligkeitsschäden

In vielen Situationen kann es zu Schäden bei Gefälligkeiten kommen. In Momenten der Unachtsamkeit kommen kleine Schäden, wie Kratzer oder Defekte am Eigentum des anderen, nicht selten vor. Wir stellen Dir einige Beispiele für typische Gefälligkeitsschäden vor.

Freundschaftsdienst

Freunde helfen beim Umzug, wobei es zu einem Gefälligkeitsschaden kommen kann.

Du bist für einen gemeinsamen Koch-Abend bei Freunden und hilfst nach dem Essen beim Geschirrspülen. Dabei fällt Dir das teure Geschirr runter und zerbricht. Oder Du hilfst Deinem Freund bei seinem Umzug. Hier lässt Du einen Karton mit teurer Elektronik fallen. Aber auch beim Abstellen des neuen Sofas kann es zu Kratzern im neu verlegten Laminat kommen. Da diese Situationen durchaus oft vorkommen können, empfiehlt es sich, bei Gefälligkeitsschäden eine passende Versicherung zu haben. Hast Du keine Privathaftplicht bei einem Gefälligkeitsschaden, gilt der stillschweigende Haftungsausschluss.

Beim stillschweigenden Haftungsausschluss handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien. Dabei verzichtet eine Partei auf ihr Recht, die andere Partei für Schäden oder Verluste verantwortlich zu machen, ohne dass dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Nachbarschaftshilfe

Dass man sich unter Nachbarn gern mal aushilft, kennst Du sicherlich. Auch hier können Gefälligkeitsschäden entstehen, wie zum Beispiel beim Aufpassen der Wohnung Deines Nachbarn, während dieser im Urlaub ist. Falls Du beim Gießen der Blumen eine teure Vase umstößt und diese zu Bruch geht, handelt es sich in diesem Fall um einen Gefälligkeitsschaden. Oder Du unterstützt Deinen Nachbarn bei der Gartenarbeit und machst versehentlich eines der Gartengeräte kaputt. Diese und ähnliche Gefälligkeitsschäden sind keine Seltenheit.

Gerade bei einem teuren Schaden lohnt sich eine Privathaftpflichtversicherung ohne Selbstbeteiligung, auch wenn die Vertragskosten mit Selbstbeteiligung günstiger erscheinen. Mit unserem Rechner kannst Du mit nur wenigen Klicks die Prämie Deiner Privat-Haftpflicht berechnen und die Tarife miteinander vergleichen.

Gefälligkeit bei Fremden

Eine Gefälligkeitshandlung bei Fremden kann zum Beispiel ein Schaden an einem Pkw sein, wenn Du jemandem auf einem Supermarktparkplatz hilfst, die Einkäufe in den Kofferraum zu laden und dabei versehentlich den Lack verkratzt. Solche Gefälligkeitsschäden am Auto können natürlich nicht nur bei Gefälligkeitsdiensten für Fremde, sondern auch bei Nachbarschaftshilfen und Freundschaftsdiensten vorkommen. Schäden bei Gefälligkeiten müssen nicht unbedingt materieller Natur sein. Deine Haftpflichtversicherung deckt auch Gefälligkeitsschäden bei Personen. Wenn Du beispielsweise jemandem die Tür aufhältst, sie Dir aus der Hand gleitet und die Person verletzt, gilt dies auch als Gefälligkeitsschaden während einer Hilfeleistung.

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Wer haftet bei Gefälligkeitsschäden?

Ist erstmal ein Schaden entstanden, stellt sich die Frage, wer dafür haftet. Denn der Geschädigte soll schließlich nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Auf der anderen Seite sollst auch Du nicht die Kosten tragen, wenn Du schon den Freundschaftsdienst anbietest.

Wen die Schadensersatzpflicht betrifft, hängt von der versicherungsrechtlichen Situation ab. Hast Du als Verursacher des Gefälligkeitsschadens eine Privathaftpflicht, kümmert sich Dein Versicherer um den entstandenen Schaden. Hast Du keine Privat-Haftpflichtversicherung, gilt der stillschweigende Haftungsausschluss. Damit musst Du als Verursacher des Schadens nicht für die Kosten aufkommen. In diesem Fall bleibt jedoch der Geschädigte auf den Kosten des verursachten Schadens sitzen.

Da Gefälligkeitsschäden oft unter Freunden entstehen, solltest Du im Schadensfall mit Deinem Freund eine einvernehmliche Lösung finden, um die Freundschaft nicht zu belasten.

Da es oft so ist, dass der Verursacher des Schadens und der Geschädigte sich kennen, besteht für die Versicherung in diesem Fall ein hohes Missbrauchspotenzial. Deshalb prüft die Privathaftpflicht Gefälligkeitsschäden sehr genau.

Werden Gefälligkeitsschäden von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen?

Gefälligkeiten sind meist gut gemeint. Dennoch können in solchen Fällen oft Schäden entstehen. Damit eine Gefälligkeit keine teuren Folgen mit sich zieht, zahlt bei Gefälligkeitsschäden die Haftpflicht. Bedingung für die Deckung der Kosten ist ein Schaden aus Fahrlässigkeit. Dann erst greift die Privathaftpflicht bei Gefälligkeitsschäden. Je nach Tarif und Versicherung variiert die Selbstbeteiligung bei Schäden. Um im Fall der Fälle ausreichend abgesichert zu sein, bietet die Privathaftpflicht die beste Grundabsicherung.

Die Privat-Haftpflichtversicherung von CosmosDirekt deckt Schäden, die im Zuge eines Freundschaftsdienstes oder einer Gefälligkeit Fremden gegenüber entstehen, ab. Darin enthalten sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu 10 Mio. Euro im Basis-Tarif und bis zu 50 Mio. Euro im Comfort-Tarif. Erfahre mehr über die Leistungen der Haftpflichtversicherung in unserem Ratgeber.

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Gefälligkeitsschäden: Wann zahlt die Haftpflichtversicherung nicht?

In der Regel sind Gefälligkeitsschäden durch die Haftpflicht abgedeckt. Dennoch gibt es Fälle, in denen Deine Versicherung nicht zahlt. Solange Du durch Fahrlässigkeit einen Schaden anrichtest, hast Du nichts zu befürchten. Bei absichtlich verursachten Gefälligkeitsschäden greift Deine Haftpflichtversicherung nicht und Du musst selbst für den Schaden aufkommen. Gefälligkeitsschäden sind auch dann nicht abgedeckt, wenn Du jemandem aus Deiner Familie einen Schaden zufügst, der mit Dir eine gemeinsame Police besitzt. Das kann Dein Ehepartner aber auch Deine Kinder sein. Bist Du unentgeltlich und freiwillig ehrenamtlich tätig, gilt dies ebenfalls nicht als Gefälligkeit. Somit werden die verursachten Schäden in diesen Fällen nicht von der Versicherung abgedeckt.

Brauche ich eine Gefälligkeits-Klausel?

Nein, seit dem 2016 beschlossenen Urteil des Bundesgerichtshofs benötigst Du keine extra Klausel im Vertrag mit Deinem Versicherer, da Gefälligkeitsschäden in der Regel von der Versicherung abgedeckt sind. Willst Du aber sichergehen, dass Du für alle Fälle abgesichert bist, solltest Du darauf achten, dass laut Vertrag Gefälligkeitsschäden explizit mitversichert sind.

Erklärvideo zum Thema Privat-Haftpflichtversicherung: Darauf musst Du achten!

Fazit: Mit der Privathaftpflicht bei Gefälligkeitsschäden richtig abgesichert

Ob bei einem Umzug oder am Auto einer anderen Person: Gefälligkeitsschäden können in den unterschiedlichsten Situationen entstehen und sind keine Seltenheit. Selbst bei freundlichen Handlungen und Gefälligkeiten kann es zu Schäden kommen, die daher abgesichert werden sollten. Mit einer Privat-Haftpflichtversicherung bist Du auch bei Gefälligkeitsschäden umfassend geschützt. CosmosDirekt sichert Dich bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden nach einer Gefälligkeit ab.

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