Reiseplanung: Auf Nummer sicher gehen
Bei einer Reisestornierung spielt der Zeitpunkt eine entscheidende Rolle. Bei einer Stornierung drei Wochen vor Deinem Reisebeginn fallen bei Reisen beispielsweise etwa 50 % des Gesamtpreises an. Bei einer Stornierung am Abreisetag oder bei einem Reiseabbruch gehst Du ohne eine Reiserücktritts- und Abbruchversicherung meistens sogar komplett leer aus.
Eine Übersicht über die Entwicklung der Stornokosten vor der Reise findest Du in beispielhaft in der Tabelle.
Vor Reisebeginn | Stornokosten |
---|---|
Bis 30 Tage | 20 % |
29 bis 22 Tage | 35 % |
21 bis 15 Tage | 50 % |
14 Tage bis 1 Tag | 75 % |
0 Tage | 100 % |
Auch für Last-Minute-Reisen
Du hast eine Reise vor Beginn der Versicherung gebucht?
- Wenn mindestens 30 Tage zwischen dem Vertragsbeginn der Reiserücktrittsversicherung und dem Reisebeginn liegen, bist Du geschützt.
- Du kannst Deine Reise auch schützen, wenn der Zeitraum bis zum Reiseantritt weniger als 30 Tage beträgt. Dazu musst Du die Reiserücktrittsversicherung aber am Buchungstag der Reise oder innerhalb von 5 Kalendertagen nach Deiner Buchung abschließen.

Kostet nicht die Welt

Zum Beispiel: |
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Single-Tarif |
Eintrittsalter bis 64 Jahre |
Reisepreis bis zu 1.000 Euro |
Jahresschutz |
Mit Selbstbeteiligung |
Ab 41 Euro im Jahr1 |
Die Reiserücktrittsversicherung unseres Partners Europ Assistance hat im aktuellen Test der Stiftung Warentest als Testsieger abgeschnitten – Jahresverträge für Einzelpersonen und Familien.
Die wichtigsten Fakten
Was ist versichert?
Was ist versichert?
Versicherungsschutz besteht, wenn Du Deine Reise aus folgenden Gründen nicht antreten kannst bzw. unterbrechen musst:
- Todesfall, Erkrankung (pandemische oder epidemische Infektion – z.B. Covid-19), Unfall.
- Betriebsbedingter Verlust des Arbeitsplatzes.
- Schwangerschaft sowie deren Komplikationen.
- Termin für die Wiederholung einer Prüfung.
- Aufnahme einer Arbeitsstelle bei einem neuen Arbeitgeber.
- Einberufung zu einer Wehrübung.
- Erheblicher Schaden an Deinem Eigentum durch die Straftat eines Dritten, Feuer oder andere Naturgewalten.
- Ablehnung eines Visumsantrages
- Verlust/Diebstahl von Reisedokumenten
- Adoption, Aufnahme eines Pflegekindes
Wer ist versichert?
Wer ist versichert?
Versicherungsschutz besteht für alle im Versicherungsschein genannten Personen!
- Für Dich allein beim Einzelperson-Tarif.
- Für zwei Personen, auch ohne Verwandtschaft oder gemeinsamen Wohnsitz beim Paar-Tarif.
- Für ein oder zwei erwachsene Personen und bis zu sieben Kinder (bis 27 Jahre), auch ohne Verwandtschaft oder gemeinsamen Wohnsitz beim Familien-Tarif.
Einzige Voraussetzung: Alle Personen sind auf dem Versicherungsschein namentlich genannt und haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
Deine Leistungen
Deine Leistungen
- Stornoberatung: Wir unterstützen Dich bei der Entscheidung, ob Du die Reise sofort stornieren musst oder noch abwarten sollst.
- Stornierung einer Reise: Wir ersetzen die vertraglich geschuldeten Stornokosten.
- Abbruch einer Reise: Wir ersetzen die erforderlichen zusätzlichen Kosten durch die Rückreise.
- Verspätung / Umbuchung: Wir ersetzen die zusätzlichen Kosten und Reiseplanungshilfe.
- Notfall: Wir stehen Dir mit Beratung zur Seite zum weiteren Reiseverlauf.
Jahresschutz oder Einmalschutz?
Jahresschutz:
- Für beliebig viele Reisen im Jahr.
- Reisedauer maximal 60 Tage.
- Das ganze Jahr abgesichert.
Einmalschutz:
- Für eine Reise.
- Reisedauer maximal 60 Tage.

Preisbeispiele zum Jahresschutz.
- Ein Erwachsener (bis 64 Jahre)
- Reisepreis bis zu 1.000 Euro
- Mit Selbstbeteiligung
41 Euro im Jahr für alle Reisen
- Zwei Erwachsene (bis 64 Jahre)
- Reisepreis bis zu 1.000 Euro
- Mit Selbstbeteiligung
53 Euro im Jahr für alle Reisen
- 2 Erwachsene (bis 64 Jahre) und bis zu 7 Kinder (bis 27 Jahre)
- Reisepreis bis zu 1.000 Euro
- Mit Selbstbeteiligung
59 Euro im Jahr für alle Reisen
Alles inklusive
Reiserücktritt
Reiserücktritt
Blöd, wenn Du Deine Reise absagen musst oder nur mit Verspätung antreten kannst. Noch schlimmer wäre es, wenn Du auf Deinen Stornokosten sitzen bleibst.
In diesen Fällen springt die Reiserücktrittsversicherung für Dich ein:
- Erkrankung (auch psychische Erkrankung und epidemische/ bei Pandemie – z.B. Covid-19)
- Psychische Erkrankung (bei Bestätigung von einem Facharzt)
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Unfall
- Prothesen & Implantate Prothesenbrüche oder Lockerung implantierter Gelenke
- Impfkosten bis maximal 150 Euro pro Person
- Haustiererkrankung / Unfallverletzung eines zur Reise angemeldeten Hundes / Katze
- Verpassen des Hinflugs aufgrund Verspätung von ÖPNV oder Shuttle Services
- Kosten für Visum.
- Terroranschlag in einem Umkreis von 100 km der gebuchten Unterkunft
- Erheblicher Eigentumsschaden durch Dritte – auch für versicherte Mitreisende
- Arbeitsplatzverlust
- Arbeitsplatzwechsel oder Beginn eines neuen Anstellungsverhältnisses
- Wiederholungstermin für eine nicht bestandene Prüfung
- Wehrübung, zu der Du einberufen wirst
- Tod
- Unerwarteter Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers
- Termin für eine Transplantation bzw. zur Spende von Organen oder Geweben
- Gerichtliche Ladung
- Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes, des freiwilligen sozialen Jahres oder des freiwilligen ökologischen Jahres.
- Ablehnung Visumsantrag
- Verlust oder Diebstahl wichtiger Reisedokumente
- Ausfall einer bezahlten Pflege- oder Betreuungsperson als Vertretung
- Einzug in Pflegeeinrichtung
- Adoption
- Aufnahme Pflegekind
Reiseabbruch
Reiseabbruch
Du hast Dich auf Deinen Urlaub gefreut und genießt diesen in vollen Zügen. Aber was ist, wenn Du diesen vorzeitig beenden musst?
Die Reiseabbruchversicherung unterstützt Dich in folgenden Situationen und übernimmt Deine zusätzlichen Kosten:
- Erkrankung (inkl. Pandemie-Schutz – z.B. für Covid-19)
- Psychische Erkrankung (bei Bestätigung von einem Facharzt)
- Unfall oder Versterben
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Prothesen & Implantate Prothesenbrüche oder Lockerung implantierter Gelenke
- Arbeitsplatzverlust
- Arbeitsplatzwechsel oder Beginn eines neuen Anstellungsverhältnisses
- Verpassen des Rückflugs wegen ÖPNV-Verspätung
- Naturgewalten wie Feuer am Urlaubsort
- Erhebliche Eigentum-Beschädigung durch die Straftat Dritter
- Terroranschlag in einem Umkreis von 100 km von einer gebuchten Unterkunft
- Unerwarteter Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers
- Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes, des freiwilligen sozialen Jahres oder des freiwilligen ökologischen Jahres
- Termin für eine Transplantation bzw. zur Spende von Organen oder Geweben
- Erkrankung, Unfallverletzung oder Tod Deines Hundes oder Deiner Katze
- Autounfall oder Autopanne mit dem Privatfahrzeug
- Gerichtliche Ladung
Verspätungsschutz
Verspätungsschutz
Lass Dich von Verspätungen nicht aufhalten – Deine Reise ist gut geschützt!
Du bist wie folgt abgesichert:
- Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels/Zubringer-flugs, bei einer Panne/einem Unfall mit dem Privatfahrzeug auf der Hinreise: Erstattung Transportkosten gleicher Art und Qualität, der anteiligen Kosten für ungenutzte Reiseleistungen sowie Beteiligung an Verpflegungs- und Unterkunftskosten bis 150 Euro pro Person.
- Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels/Zubringer-flugs, bei einer Panne/einem Unfall mit dem Privatfahrzeug auf der Rückreise: Erstattung Transportkosten gleicher Art und Qualität bis maximal 1.000 Euro pro Person, der anteiligen Kosten für ungenutzte Reiseleistungen sowie Beteiligung an Verpflegungs- und Unterkunftskosten bis 150 Euro pro Person.
Service und Notfälle
Service und Notfälle
Bei Fragen vor der Reise, bei Problemen während der Reise und auch in Krisensituationen. Die Europ Assistance unterstützt Dich in jeder Lage und bietet Dir folgende Leistungen:
- Reisewarnungen und Sicherheitshinweise
- Reiseumbuchung
- Informieren von Angehörigen und Arbeitgebern bei Änderung des Reiseablaufs
- Finanzielle Notlage (Geldtransfer-Organisation oder zinsloses Darlehen)
- Ersatz von Reisedokumenten
- Kartensperrung (Kredit-, EC- oder SIM-Karte)
- Drohende Haft: Vermittlung eines Anwalts und Dolmetschers sowie zinsloses Darlehen für entstehende Kosten
- Informationen zur Auslandsvertretung
Terrorschutz
Terrorschutz
Ein Terroranschlag kann überall und für jeden ein Thema werden. Sollte Deine Reise davon betroffen sein, hilft Dir die Europ Assistance vor und während der Reise mit folgenden Maßnahmen:
- Beratung zu geeigneten Erstmaßnahmen und richtigem Verhalten
- Erste psychologische Hilfestellung via Telefon durch medizinisches Fachpersonal
- Kontakt zu deutschen Behörden für Sicherheit
- Betreuung durch Behörden im Urlaubsland – sofern möglich
- Auf Wunsch: Informieren nahestehender Personen und Angehöriger
- Auf Wunsch: Vermittlung von Sicherheitsdienstleistern vor Ort
Wann leistet die Reiserücktrittsversicherung nicht?
- Keine Reiseunfähigkeit bestätigt: Unser Vertrauensarzt erkennt keine krankheitsbedingte Reiseunfähigkeit an.
- Reisewarnung: Zum Reisezeitpunkt bestand eine offizielle Warnung des Auswärtigen Amts vor Reisen in das Zielgebiet.
- Quarantänepflicht: Allgemeine Quarantänemaßnahmen (z. B. für Regionen, Transportmittel oder Rückkehrer) sind nicht versichert. Auch bei Quarantäne am Zielort übernehmen wir keine Kosten für nicht genutzte Leistungen.
- Streik & Behördenmaßnahmen: Schäden durch Streiks oder behördliche Anordnungen sind ausgeschlossen.
- Extreme Ereignisse: Schäden durch Strahlung, Meteoriteneinschlag, Sonnenstürme oder CBRN-Waffen sind nicht versichert.
- Bei Vorhersehbarkeit: Der Eintritt eines Schadenfalls war Ihnen bei Buchung bekannt oder vorhersehbar.
Bist Du da? Wir schon!
Wir sind im Schadenfall immer erreichbar. In allen anderen Fällen erreichst Du uns Montag - Freitag von 6 - 22 Uhr und Samstag - Sonntag von 6 - 20 Uhr.
Über das E-Mail Formular erhältst Du in kurzer Zeit Antwort auf Deine Fragen.
Schau Dir unser Angebot online gemeinsam mit unserem Experten an und kläre dabei Schritt für Schritt Deine Fragen am Telefon.
Das solltest Du wissen.
Was musst Du bezüglich dem Pandemie-Schutz (z. B. Covid-19) beachten?
Was musst Du bezüglich dem Pandemie-Schutz (z. B. Covid-19) beachten?
Mit Deiner Auslandskrankenversicherung bist Du versichert, wenn Du während Deines Urlaubs an einer pandemischen bzw. epidemischen Infektion (z.B. Covid-19) erkrankst.
Welche Leistungen sind bei Reiserücktritt versichert?
Welche Leistungen sind bei Reiserücktritt versichert?
Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten, die Dir bei Nichtantritt einer Reise aus einem versicherten Grund vom Reiseveranstalter in Rechnung gestellt werden.
Die Kosten für folgende Zwischenfälle werden Dir erstattet:
- Stornierung der Reise
- Verspäteter Reiseantritt
- Verspätung während der Hinreise
- Umbuchung
Welche Ereignisse sind bei Reiserücktritt versichert?
Welche Ereignisse sind bei Reiserücktritt versichert?
Bei folgenden Ereignissen werden für alle Versicherten und Dir nahestehenden Personen (Risikopersonen) die Kosten durch die Reiserücktrittsversicherung erstattet:
- Schwere Unfallverletzung
- Unerwartete schwere Erkrankung
- Tod
- Schwangerschaft
- Impfunverträglichkeit
- Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
- Schaden am Eigentum durch Feuer, Elementarereignisse oder Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich oder die Anwesenheit der versicherten Person bzw. einer mitreisenden Risikoperson zur Schadensfeststellung erforderlich ist
- Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Wenn Du trotzdem reisen möchtest: Anstelle der Stornokosten zahlen wir den Reisepreis (abzüglich geleisteter Anzahlung) bis zur Höhe der Stornokosten, die im Zeitpunkt der Kündigung angefallen wären.
- Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses einschließlich Arbeitsplatzwechsel
- Wiederholung einer Prüfung an einer Schule/Universität, sofern der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach dem planmäßigem Reiseende stattfinden soll
- Bei Schülerreisen: endgültiger Austritt aus dem Klassenverband vor Beginn der versicherten Reise, zum Beispiel wegen Schulwechsels oder Nichtversetzung in die nächst höhere Klasse
- Unerwartete Einberufung der versicherten Person zu einer Wehrübung, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträger übernommen werden
- Unerwarteter Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers
- Termin für eine Transplantation bzw. zur Spende von Organen oder Geweben
- Gerichtliche Ladung
- Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes, des freiwilligen sozialen Jahres oder des freiwilligen ökologischen Jahres.
Wer zählt als nahestehende Person (Risikoperson)?
Wer zählt als nahestehende Person (Risikoperson)?
- Ehe- bzw. Lebenspartner oder Lebensgefährten
- Kinder
- Adoptivkinder
- Pflegekinder
- Stiefkinder
- Enkelkinder
- Eltern
- Adoptiveltern
- Pflegeeltern
- Stiefeltern
- Großeltern
- Schwiegereltern
- Geschwister
- Halbgeschwister
- Adoptivgeschwister
- Pflegegeschwister
- Stiefgeschwister
- Schwiegertöchter und Schwiegersöhne
- Schwägerinnen und Schwäger
- Tanten und Onkel
- Nichten und Neffen
- Cousinen und Cousins
- angeheiratete Großeltern
- angeheiratete Enkelkinder
- Pflege- und Betreuungspersonen
- gesetzliche Betreuer und Vormunde, Betreute und Mündel
- wirtschaftlicher Vertreter
- Mitreisende
Ist kurz vor Reiseantritt die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung noch abschließbar?
Ist kurz vor Reiseantritt die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung noch abschließbar?
Reisen, die vor Beginn der Versicherung gebucht werden, sind dann versichert, wenn zwischen Vertragsbeginn und planmäßigem Reiseantritt mindestens 30 Tage liegen. Reisen, bei denen dieser Zeitraum kürzer ist, sind versichert, wenn die Versicherung spätestens am 5. Kalendertag nach der Reisebuchung abgeschlossen wird.
Welcher Reisepreis kann mit der Reiserücktritts- und Abbruchversicherung abgesichert werden?
Welcher Reisepreis kann mit der Reiserücktritts- und Abbruchversicherung abgesichert werden?
- Für Einzelpersonen: Es können bis zu 20.000 Euro je Reise abgesichert werden.
- Für Familien: Es können bis zu 40.000 Euro je Reise abgesichert werden.
Wie lange läuft der Versicherungsschutz der Reiserücktritts-und Abbruchversicherung?
Wie lange läuft der Versicherungsschutz der Reiserücktritts-und Abbruchversicherung?
Jahresschutz
Der Versicherungsschutz verlängert sich beim Jahresschutz automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er durch den Versicherungsnehmer nicht fristgerecht – 1 Monat vor Ablauf – schriftlich gekündigt wird oder sonstige Beendigungsgründe vorliegen.
Einmalschutz
Beim Reiserücktritts-Schutz ist Deine Reise vom Abschluss des Versicherungsvertrages bis zum Antritt versichert. Dein Reiseabbruch-Schutz endet automatisch 60 Tage nach dem gewählten Beginn der Versicherung. Als Beginn der Versicherung gilt der erste Tag Deiner geplanten Reise (Reisebeginn).
Welche Leistungen sind bei Reiseabbruch versichert?
Welche Leistungen sind bei Reiseabbruch versichert?
Die Reiseabbruchversicherung erstattet Dir die entstehenden Kosten für folgende Ereignisse:
- Notwendige Beendigung der Reise
- Nicht genutzte Reiseleistungen
- Verspätung während der Rückreise
- Verlängerter Aufenthalt
- Unterbrechung der Rundreise
- Feuer oder Elementarereignisse während der Reise, sofern die versicherte Person oder eine Risikoperson von einem zum Zeitpunkt der Reisebuchung unvorhersehbaren versicherten Ereignis betroffen wird und aufgrund dessen der versicherten Person die planmäßige Beendigung der Reise unzumutbar ist.
Die Höhe der Erstattung bei Reiseabbruch ist pro versicherte Reise auf den bei Vertragsabschluss angegebenen max. Reisepreis begrenzt. Im Familien-Tarif bezieht sich die Versicherungssumme auf die Gesamterstattung für die Familie, unabhängig von der Anzahl der mitreisenden versicherten Personen.
Welche Tarife gibt es bei der Reiserücktritts- und Abbruchversicherung?
Welche Tarife gibt es bei der Reiserücktritts- und Abbruchversicherung?
- Familien-Tarif
Es sind maximal zwei Erwachsene und bis zu sieben Kinder bis 27 Jahre versichert. Eine Verwandtschaft oder ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht notwendig. - Paar-Tarif
Es sind zwei Personen versichert. Eine Verwandtschaft oder ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht notwendig. - Einzelperson-Tarif
Es ist eine Person versichert.
Einzige Voraussetzung: Alle Personen sind auf dem Versicherungsschein namentlich genannt und haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
Welche Ereignisse sind bei Reiseabbruch versichert?
Welche Ereignisse sind bei Reiseabbruch versichert?
Bei folgenden Ereignissen werden für alle Versicherten und Dir nahestehenden Personen (Risikopersonen) die Kosten durch die Reiserücktritt- und Abbruchversicherung erstattet:
- Schwere Unfallverletzung
- Unerwartete schwere Erkrankung (auch psychische Erkrankung und epidemische/pandemische Infektion wie z. B. COVID-19)
- Tod
- Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
- Schaden am Eigentum durch Feuer, Elementarereignisse oder Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich oder die Anwesenheit der versicherten Person bzw. einer mitreisenden Risikoperson zur Schadensfeststellung erforderlich ist
- Schwangerschaft
- Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber
- Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses einschließlich Arbeitsplatzwechsel
Was ist eine Reiserücktritts- und Abbruchversicherung?
Was ist eine Reiserücktritts- und Abbruchversicherung?
Eine Urlaubsreise kann mehrere tausend Euro kosten. Wenn Du die Reise nicht antreten kannst, bekommst Du, wenn Du die Reise frühzeitig stornierst, einen Teil Deines Reisepreises zurück. Je kürzer die Zeit bis zum Reiseantritt ist, desto weniger bekommst Du erstattet. Die Reiserücktrittsversicherung erstattet Dir die Kosten die durch die Stornierung der Reise entstehen. Als Jahresversicherung bekommst Du diesen Topschutz das ganze Jahr für alle Reisen die Du unternehmen möchtest.
Unsere Reiserücktritts- und Abbruchversicherung kommt auch zum Tragen, wenn Du die bereits angetretene Reise abbrechen musst. Sie übernimmt die durch einen Reiseabbruch aus einem versicherten Grund zusätzlich entstandenen Rückreisekosten sowie die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen. So hast Du neben der Enttäuschung des abgebrochenen Urlaubs keine zusätzlichen Kosten und kannst dank der Erstattung einen neuen Urlaub planen.
Wer hilft Dir im Schadenfall?
Wer hilft Dir im Schadenfall?
Unter der weltweit erreichbaren 24-Stunden-Notruf und Sofort-Hilfe +49 681 - 966 55 66 wird Dir schnell und kompetent geholfen. Am besten notierst Du Dir die Nummer und nimmst sie auf allen Reisen mit.
Alternativ kannst Du Deinen Schadenfall auch bei der Europ Assistance online melden.
Kannst Du eine Selbstbeteiligung bei der Reiserücktritts- und Abbruchversicherung vereinbaren?
Kannst Du eine Selbstbeteiligung bei der Reiserücktritts- und Abbruchversicherung vereinbaren?
Ja.
Mit der Selbstbeteiligung kannst Du sparen. Du übernimmst einen kleinen Teil selbst und profitierst dadurch von einem hohen Spareffekt bei den Beiträgen. Die Selbstbeteiligung beträgt je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 Euro je Person.
Warum brauchst Du eine Reiserücktritts- und Abbruchversicherung?
Warum brauchst Du eine Reiserücktritts- und Abbruchversicherung?
Über die Hälfte der Deutschen bucht den Urlaub mehr als drei Monate vor Reisebeginn. In dieser Zeit kann sich viel ändern. Zum Beispiel ein Unfall, eine Erkrankung, eine Schwangerschaft oder ein neuer Job, in dem zunächst kein Urlaub genommen werden kann. Bei mehreren Reisenden erhöht sich das Risiko, da eine Reise oft nicht angetreten wird, wenn ein Teilnehmer verhindert ist.
Je nachdem wie lange vor Reiseantritt eine Stornierung erfolgt, fallen die Kosten unterschiedlich hoch aus. Bei einer Stornierung drei Wochen vor Deinem Reisebeginn fallen bei Reisen beispielsweise etwa 50 % des Gesamtpreises an. Bei einer Stornierung am Abreisetag oder bei einem Reiseabbruch gehst Du ohne eine Reiserücktritts- und Abbruchversicherung meistens sogar komplett leer aus.
Wie kannst Du Deine Reiserücktritts- und Abbruchversicherung wechseln?
Wie kannst Du Deine Reiserücktritts- und Abbruchversicherung wechseln?
Du hast bereits eine Reiserücktritt- und Abbruchversicherung und bist unzufrieden oder zahlst zu viel? Dann nutze unser Angebot! Wichtig: Kündige Deinen bestehenden Vertrag zur Reiserücktritts- und Abbruchversicherung erst, wenn Du bei uns versichert bist.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Deine Versicherungssumme wird auf Basis Deiner Reisepreisstufe individuell berechnet.
Erklärvideo zur Reiserücktrittsversicherung

Ein schöner Urlaub beginnt vor dem Urlaub
Mach Dich zum Experten in Sachen Reiseversicherung.

Geprüft & ausgezeichnet
Mehr zur Vermittlung durch CosmosDirekt und zur Europ Assistance
Vermittlung durch CosmosDirekt
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Informationen zur Vermittlung durch die Cosmos Versicherung AG
Firma und Anschrift:
Cosmos Versicherung Aktiengesellschaft
Vertreten durch den Vorstand
Katrin Gruber (Vorsitzende), Nicole Heidemeyer, Martin Schenk
Halbergstraße 50-60, 66121 Saarbrücken
Registergericht Saarbrücken - HRB 7461
Ust-IdNr.: DE 811233781
Beratung:
Im Rahmen der Vertriebstätigkeit wirst Du durch die Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland nach Deinen Wünschen und Bedürfnissen befragt und beraten.
Vergütung:
Die Angestellten der Cosmos Versicherung AG verlangen keine Vergütung und auch keine Nebenentgelte von den Versicherungsnehmern, sondern erhalten vom Arbeitgeber ein festes Gehalt. Abhängig von der Erfüllung qualitativer Kriterien erhalten sie darüber hinaus jährlich ggf. zusätzlich eine Sondervergütung.
Produktgeber Europ Assistance
Produktgeber Europ Assistance
Informationen zum Produktgeber Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland
Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland
Nördliche Münchner Straße 27A
82031 Grünwald
So erreichst Du die Europ Assistance:
Tel: 089-55 987 0
Fax: 089-55 987 177
Hauptbevollmächtigter: Tim Schmidt
Dein Ansprechpartner für außergerichtliche Schlichtungsverfahren:
Sollte es in Einzelfällen nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen, kannst Du Dich als Verbraucher an den Versicherungsombudsmann wenden. Der Ombudsmann ist eine unabhängige Schlichtungsstelle, die neutral, schnell und unbürokratisch die Entscheidung des Versicherers prüft. Falls Du mit dem Ausgang der Schlichtung nicht einverstanden sein sollten, steht Dir immer noch die Möglichkeit offen, den Rechtsweg zu beschreiten. Die Schlichtung findet auf Grundlage der Verfahrensordnung vor dem Ombudsmann statt und ist für Dich kostenlos.
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Tel: 0800 / 369 60 00
Fax: 0800 / 369 90 00
Im Falle der Auslandskrankenversicherung wendest Du Dich bitte an den:
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung,
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Tel: 0800 / 2 55 04 44
Fax: 030 / 20 45 89 31
Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bereich Versicherungen), Graurheindorfer Str. 108, D-53117 Bonn
Registergericht: München HRB 61 405
Umsatzsteuernummer: DE811261052
Versicherungssteuernummer: 9116/802/00124
Auf Reisen immer gut versichert
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Absicherung einer Einzelperson, bis 64 Jahre, bei 1.000 Euro Gesamtreisepreis und Jahresschutz mit Selbstbeteiligung.
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