Vergleich Reiserücktrittsversicherung

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Stornierungskosten können entstehen, wenn Du aufgrund einer Erkrankung oder einem anderen wichtigen Grund die Reise vor Antritt absagen musst. Hier leistet eine Reiserücktrittsversicherung. Diese wird für wenige Euro im Jahr angeboten. Einen günstigen Tarif findest Du schnell durch einen Vergleich der Anbieter. Hierbei solltest Du auf die Kosten sowie auf Tarifdetails, wie die versicherbaren Risiken, achten.

Der Ratgeber bietet Dir allgemeine Informationen zur Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung. Produkt­informationen zur Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung findest Du hier.

Wichtige Reiseversicherung: Reise­­rück­tritts­­ver­si­che­rung

Die Reiserücktrittsversicherung zählt zu den wichtigen Reiseversicherungen. Mit dieser Versicherung sichern sich Reisende vor finanziellen Verlusten ab, die bei Reiserücktritt entstehen können. Dem Versicherten werden die Kosten bei Reiserücktritt aus einem versicherten Grund, zum Beispiel einer schweren Unfallverletzung oder einer plötzlichen schweren Erkrankung, erstattet. Die Kosten können je nach Zeitpunkt des Reiserücktritts bis zu 100 % des Reisepreises betragen. Somit können die Kosten bei Stornierung einer Reise durchaus bei einigen Tausend Euro liegen. Wie hoch die Kosten für die Stornierung tatsächlich ausfallen, hängt bei den Veranstaltern vom Zeitpunkt des Rücktritts ab. Erfolgt die Stornierung bereits einige Wochen vor Reiseantritt, dann betragen die Kosten für den Reisenden oftmals "nur" 20 %. Kann die Reise erst eine Woche vor Beginn abgesagt werden, fallen häufig Kosten in Höhe von 50 % an. Insbesondere in der Woche vor der Reise musst Du damit rechnen, dass die Stornogebühren täglich ansteigen und bis zu 100 % betragen. Diese Kosten kannst Du Dir von der Reiserücktrittsversicherung erstatten lassen. Hierbei spielt es übrigens keine Rolle, ob es sich um eine Pauschalreise handelt oder ob Du den Urlaub aus einzelnen Elementen zusammengestellt hast.

Zu den Reiseelementen können zum Beispiel folgende Kostenfaktoren gehören:

  • Ticket für eine Flug-, Schiffs- oder Bahnreise
  • Unterkunft im Hotel, Ferienwohnung oder an sonstigen Orten
  • Gebuchtes Fahrzeug (Mietwagen, Wohnmobil oder Wohnwagen)
  • Gebuchte Freizeitaktivitäten

Vergleich der Reise­rück­tritts­ver­si­che­rungen

Bevor Du Dich für eine Reiserücktrittsversicherung entscheidest, solltest Du die Konditionen der Versicherungen im Detail betrachten. Der Vergleich nimmt in der Regel nur kurze Zeit in Anspruch und Du erhältst einen Überblick über die aktuellen Tarife. Alle Reiserücktrittsversicherungen haben gemeinsam, dass die Versicherung die Kosten für eine Stornierung übernimmt. Allerdings sieht nicht jeder Tarif die Kostenübernahme für jedes Reiseziel vor. Auch die Vorkommnisse, bei der die Versicherung die Stornierungskosten übernimmt, unterscheiden sich voneinander. Um einen Vergleich der Reiserücktrittsversicherungen durchzuführen, benötigst Du nur wenige Daten. Zu diesen zählen insbesondere:

  • der Reisepreis
  • die mitreisenden Personen
  • die Altersgruppe der Reisenden
  • die Reiseregion und Reisedauer
Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung vom Test­sieger
Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung vom Test­sieger

Die Reiserücktrittsversicherung unseres Partners Europ Assistance hat im Test der Stiftung Warentest als Testsieger abgeschnitten – Jahres­verträge für Einzel­personen und Familien.

Darauf solltest Du beim Vergleich achten

Durch einen Vergleich lassen sich die Tarife und deren Kosten einfach gegenüberstellen. Der Beitrag ist dabei ein wichtiges Vergleichskriterium. Wichtige Details, die Deinen Beitrag beeinflussen und auf die Du achten solltest, sind z. B.:

  • Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung
  • der maximale Reisepreis
  • eine Begrenzung der Anzahl der Reisen und der Reisedauer
  • versicherbare Personenkreise (beispielsweise Single- oder Familien-Tarife)
  • maximales Alter der Reisenden
  • die versicherten Reiseregionen

Selbst­be­tei­li­gung

Tarife zur Reiserücktrittsversicherung werden mit und ohne Selbstbeteiligung angeboten. Wird eine Selbstbeteiligung vereinbart, beteiligt sich der Versicherte mit einem Anteil an den Kosten. Diese Aufwendungen betragen in der Regel 20 % der Schadensumme. Zugleich wird oftmals ein Mindestselbstbehalt vereinbart, der beispielsweise 25 Euro betragen kann. Der Vorteil eines Tarifs mit Selbstbeteiligung besteht darin, dass die Versicherungsprämie um einiges niedriger ausfällt. Bei Abschluss einer Jahrespolice macht sich diese Ersparnis mit jedem Jahr erneut bemerkbar.

Beispiel: Bei Stornierungskosten in Höhe von 2.000 Euro liegt der Eigenanteil des Versicherten bei 400 Euro, wenn er vereinbart hat, sich mit 20 % an der Schadensumme zu beteiligen. Ist dem Versicherten nur ein geringer Schaden in Höhe von 100 Euro entstanden, würde der Mindestselbstbehalt von 25 Euro berechnet werden.

Reise­preis

Der Reisepreis beeinflusst die Höhe der Versicherungsprämie maßgeblich. Bei günstigen Reisen ist die zu zahlende Prämie entsprechend niedriger als bei teuren Reisen. Entscheidest Du Dich für eine Jahrespolice, dann gibst Du als Reisekosten den Preis für die teuerste Reise im Jahr an. Denn die Versicherungsleistung ist bis zum maximal angegebenen Reisepreis möglich. Bei einer gegebenenfalls teureren Reise musst Du dann einen Teil der Kosten selbst tragen. Die Höhe des Reisepreises sollte daher bei Familien höher gewählt werden können als bei Alleinreisenden.

Reise­dauer und Reise­an­zahl

Bei Einmalpolicen sowie Jahrespolicen sehen viele Versicherer eine maximale Reisedauer vor. Die Tarife der Versicherer weisen dabei deutliche Unterschiede bezüglich der maximalen Reisedauer auf. Diese kann von nur einer Woche bis zu mehreren Wochen betragen. Zudem ist zu beachten, dass sich die maximale Reisedauer je nach Versicherer und Tarif auf eine oder mehrere Reisen im Jahr beziehen kann. Handelt es sich um eine Jahrespolice, kann der Versicherer nicht nur den maximalen Reisepreis, sondern auch die Anzahl der Reisen innerhalb eines Versicherungsjahres vorgeben. Ebenso gibt es Tarife, bei denen eine unbegrenzte Anzahl an Reisen im Versicherungsjahr versichert ist.

Verreist Du mehrmals im Jahr, lohnt sich der Abschluss einer Jahrespolice. Bei unserem Partner Europ Assistance ist keine Begrenzung der Reisedauer und Reiseanzahl vorgesehen. Dadurch kannst Du mehrfach im Jahr verreisen, ohne die Anzahl der Reisen im Blick haben zu müssen. Mehr Infos zur Reiserücktrittsversicherung

Perso­nen­kreis und Alters­gruppe

Die Angabe der mitreisenden Personen ist wichtig, da Versicherer verschiedene Tarife anbieten. Insbesondere Familien mit Kindern erhalten durch Familientarife gegenüber der Einzelversicherung eine vergleichsweise günstige Absicherung.

Durch die Auswahl der Altersgruppe werden eventuelle Teuerungen für ältere Mitreisende in den Vergleich miteinbezogen. Die Tarife für ältere Reisende haben in der Regel einen höheren Beitrag oder es werden Versicherungsausschlüsse vorgenommen.

Unser Partner Europ Assistance bietet auch Reisenden im hohen Alter die Möglichkeit, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Es gibt keine Altersgrenze. Dadurch können sich Reisende jeden Alters gegen die finanziellen Folgen eines Reiserücktritts absichern. Beitrag berechnen

Reise­re­gion und Dauer

Nicht jeder Tarif zur Reiserücktrittsversicherung sieht einen weltweiten Schutz vor. Manche Tarife gelten zum Beispiel nur für Europa oder es werden einzelne Länder, wie zum Beispiel die USA, vom Versicherungsschutz ausgenommen. Entscheide Dich am besten für einen Tarif mit weltweitem Schutz ohne Ausschlüsse. Dadurch musst Du bei einer Jahrespolice nicht bei jeder Reise die Reiseregion überprüfen. Denn mit dem weltweiten Schutz sind Reisen in alle Regionen der Erde im Versicherungsumfang eingeschlossen. Zugleich beeinflusst bei diesen Tarifen das gewählte Urlaubsziel nicht die Höhe der Versicherungsprämie.

Je länger die Urlaubs- oder Geschäftsreise dauert, desto höher ist das Risiko, dass ein unvorhergesehenes Ereignis für einen Abbruch der Reise sorgt. Deshalb sieht nicht jede Versicherung einen unbegrenzten Schutz vor. Die Begrenzung kann mit wenigen Tagen oder mit mehreren Wochen angegeben sein. Bei einem längeren Auslandsaufenthalt wird der Versicherungsschutz oftmals nicht ausgeschlossen, gilt aber nur für die Höchstreisedauer. Deshalb solltest Du bei einem Vergleich der Reiserücktritts­versicherungen darauf achten, für wie viele Tage der Versicherungsschutz gilt. Unser Partner Europ Assistance sieht für die Reiserücktrittsversicherung keine Begrenzung der Reisedauer vor. Dadurch ist jede Reise, unabhängig von der Dauer, im Versicherungsschutz inbegriffen. Dies stellt einen enormen Vorteil gegenüber vielen anderen Angeboten dar.

Reise­ab­bruch­ver­si­che­rung als Bestand­teil der Reise­ver­si­che­rung

Im Rahmen der Urlaubsplanung werden Ihnen häufig verschiedene Reiseversicherungen angeboten. Zu diesen zählt neben der Reiserücktrittsversicherung auch die Reiseabbruchversicherung. Diese stellt eine Ergänzung des Schutzes bei Reiserücktritt dar. Denn sollte das unvorhergesehene Ereignis, zum Beispiel ein Todesfall in der Familie oder eine Erkrankung, erst nach Reiseantritt erfolgen, liegt kein Reiserücktritt vor. Sobald die Reise angetreten wurde, kommt die Reiserücktrittsversicherung nicht mehr für den Schaden auf. Mit einer Reiseabbruchversicherung erhältst Du einen Teil der Kosten, die durch den Reiseabbruch entstehen, vom Versicherer erstattet.

Bei unserem Partner Europ Assistance umfasst die Reiserücktrittsversicherung zugleich eine Reiseabbruchversicherung. Dadurch bist Du gegen Reisrücktritt und Reiseabbruch versichert.

Versi­cher­bare Ereig­nisse und Perso­nen­kreise beachten

Versicherer erstatten die Kosten für einen Reiserücktritt oder Abbruch nur aus wichtigen Gründen. Entscheidend ist das Ereignis, aufgrund dessen die Urlaubspläne geändert werden müssen. Jeder Versicherer legt in seinen Bedingungen genau fest, bei welchen Vorkommnissen die Versicherungsleistungen in Anspruch genommen werden können.

Zu den versicherbaren Risiken zählen vor allen Dingen:

  • ein Todesfall
  • eine plötzlich auftretende, schwerwiegende Erkrankung
  • schwere Unfallverletzungen
  • Schwangerschaft

Neben diesen Ereignissen sind je nach Versicherer noch weitere versicherbar. Dazu können zum Beispiel die Unverträglichkeit einer Impfung oder eine gebrochene Prothese zählen. Auch der Verlust oder plötzliche Wechsel des Arbeitsplatzes sind wichtige Vorkommnisse und werden von vielen Reiserücktrittsversicherungen mitversichert. Je mehr dieser Gründe in einem Tarif versichert sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass Versicherte im Schadenfall eine Versicherungsleistung erhalten. Anerkannt werden dabei stets nur solche Ereignisse, die unvorhergesehen auftreten. Nicht versicherbar ist zum Beispiel die Stornierung einer Reise, die aufgrund einer bereits vorhandenen Erkrankung erfolgte.

Bei einem Vergleich der Reiserücktrittsversicherungen sollte auch darauf geachtet werden, welcher Personenkreis eingeschlossen ist. In der Regel werden Ereignisse innerhalb der Familie bzw. solche, die nahe Angehörige betreffen, anerkannt. Dabei kann es sich nicht nur um den Ehepartner, die Kinder, Geschwister und Eltern handeln. Ebenso können auch Enkelkinder, Betreuungspersonen oder Lebensgefährten zum Personenkreis zählen. Die Personenkreise werden von den Versicherern im Einzelnen benannt und sollten von Dir im Vergleich der Reiserücktrittsversicherungen beachtet werden.

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  • Erstattung Stornierungs- und Um­buch­ungs­kosten bei Nicht­antritt der Reise
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