Schaden melden leicht gemacht

KFZ-Versicherung

Schaden melden

Sie haben eine Panne?

Nutzen Sie unsere digitale Pannenhilfe oder rufen Sie unsere Servicenummer 0681-966 6881 an.

Sie möchten einen Schaden melden?

Sie können Ihren Schaden online oder telefonisch melden.

Allgemeine Informationen zum Kfz-Schadenfall

Wenn Sie einen Unfall verursacht haben

Sie sind vertraglich verpflichtet, uns den Schaden bitte sofort online oder telefonisch unter 0681-966-6815 zu melden. Wir kümmern uns dann um alles Weitere. Wir sind 24h für Sie da, auch an Sonn- und Feiertagen. Vermeiden Sie bitte Schuldeingeständnisse am Unfallort.

Wenn Sie der Geschädigte sind

Informieren Sie die Versicherung des Unfallverursachers über den Autounfall. Das Versicherungsunternehmen des Unfallverursachers wird Ihnen die weiteren Schritte zur Regulierung Ihres Schadens mitteilen.

Teilen Sie uns alle wichtigen Informationen sofort online mit. Wir beginnen sofort mit der Bearbeitung und leiten die nächsten Schritte ein. Oder rufen Sie uns an. Sie erreichen unsere Schaden-Hotline unter 0681-966-6815.

Unser Schaden-Service 0681-9 66 68 15 ist 24 Stunden persönlich für Sie da. Unsere professionellen Schadenbearbeiter kümmern sich um Sie. Wir nehmen sofort Kontakt zu den Unfallbeteiligten und der Werkstatt auf. Oder melden Sie Ihren Kfz-Schaden einfach online.

Zufriedenheit mit Garantie

Unser Anspruch ist höchste Zufriedenheit. Wir zahlen innerhalb von 7 Tagen Ihren ersatzpflichtigen Schaden. Sollte es länger dauern, erhalten Sie 50 Euro extra. Die Zeit läuft, sobald uns alle für die Bearbeitung notwendigen Informationen vorliegen. Unsere Garantiezusage gilt für die Kaskoversicherung.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet für Schäden an fremdem Eigentum oder bei Personenschäden. Wir regulieren die berechtigten Ansprüche. Unberechtigte Forderungen weisen wir zurück.

Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug deckt die Kaskoversicherung ab. Hier wird zwischen Teil- und Vollkasko unterschieden. Die Teilkasko leistet zum Beispiel für Glasschäden, Hagelschäden, Kollision mit Tieren, Brandschäden oder Diebstahl. Unfallschäden an Ihrem Fahrzeug oder Vandalismus ersetzt nur eine Vollkaskoversicherung.

Auf Wunsch informieren wir Sie per SMS- oder E-Mail über die wichtigsten Bearbeitungsschritte Ihres Schadenfalls. Dieser Service gilt für die Kfz-Haftpflichtversicherung sowie Voll- und Teilkaskoversicherung. Benachrichtigungen und Statusmeldungen können Sie im Rahmen der online Schadenmeldung aktivieren.

Wenn Sie der Geschädigte sind, dürfen wir aus rechtlichen Gründen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nicht aktiv werden. Bitte nehmen Sie daher wegen Ihres eigenen Fahrzeugschadens selbst Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegners auf.

Falls Sie die Versicherung des Unfallgegners nicht kennen, hilft Ihnen der Zentralruf der deutschen Autoversicherer weiter. Dort erhalten Sie unter Angabe des amtlichen Kennzeichens des Unfallgegners die Daten der zuständigen Versicherung. Den Zentralruf der deutschen Auto­versicherer erreichen Sie kostenlos unter 0800/2502600 oder www.zentralruf.de

Informationen zu Kfz-Haftpflichtschäden

Als Kfz-Haftpflichtversicherer sind wir verpflichtet, berechtigte Ansprüche von Geschädigten aus einem Schadenfall mit einem hier versicherten Fahrzeug zu entschädigen. Wir prüfen selbständig und eigenverantwortlich, ob die an uns gestellten Ansprüche begründet sind. Dazu erbitten wir Ihre Mithilfe.

  1. Bitte schildern Sie uns den Schadenhergang im online Formular oder telefonisch. Tun Sie dies bitte auch dann, wenn Sie meinen, den Unfall nicht verursacht zu haben. Wir benötigen Ihre Angaben auch zur Abwehr unberechtigter Ansprüche.
  2. Sämtlichen Schriftwechsel über den zivilrechtlichen Anspruch Ihres Unfallgegners bitten wir unter Angabe der Schaden- oder Versicherungsnummer an uns weiterzuleiten.
  3. Falls Ihnen und/oder dem Fahrer ein Mahnbescheid, eine Klage oder ein Prozesskostenhilfegesuch zugeht, verständigen Sie uns bitte umgehend. Gegen einen Mahnbescheid erheben Sie bitte unverzüglich Widerspruch; eine Begründung ist nicht erforderlich. Benutzen Sie hierzu den vom Gericht beigefügten Vordruck.
Wie und wann werde ich zurückgestuft?

Wird der Kfz-Versicherung ein Schaden gemeldet, führt das in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko zur Rückstufung in den Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen).

Im laufenden Jahr ändert sich für Sie erst einmal nichts. Sie werden erst im darauffolgenden Versicherungsjahr zurückgestuft. Um wie viele Klassen die Kfz-Versicherung den Versicherungsnehmer zurückstuft, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • der Anzahl der Schadensmeldung in einem Jahr
  • der erreichten Schadenfreiheitsklasse
Wie kann ich eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse vermeiden?

Wir unterrichten Sie nach Abschluss des Schadens über die Höhe unserer Entschädigung. Zahlen Sie uns die Entschädigung innerhalb von 12 Monaten zurück, behandeln wir Ihren Vertrag so, als wäre der Schaden nicht passiert. Wenn die Rückstufung zu diesem Zeitpunkt schon erfolgt ist, erstatten wir Ihnen den zuviel gezahlten Beitrag zurück.

Die Selbstübernahme lohnt sich immer dann, wenn unsere Zahlung geringer ist als die zu erwartende Erhöhung Ihres Beitrags. Diese Informationen finden Sie in unserer Schlussnachricht. Sie können dann entscheiden, was Sie tun wollen.

Informationen zu Voll- und Teilkaskoschäden

  • Melden Sie den Schaden sofort bei uns. Bitte beauftragen Sie keinen eigenen Sachverständigen.
  • Erteilen Sie bitte den Reparaturauftrag erst nach der Meldung an uns.
  • Verkaufen Sie das Fahrzeug erst nach unserer Zustimmung.

Sofern Sie Voll- oder Teilkasko-Schutz vertraglich vereinbart haben, werden Glasschäden in der Windschutzscheibe durch Steinschlag von unserem Kooperationspartner CARGLASS kostenlos repariert. Sie zahlen keine Selbstbeteiligung und die Kosten für die Steinschlagreparatur wirken sich nicht auf Ihre Versicherungsprämie aus.

Ist eine Reparatur nicht möglich, wird die Scheibe kostenlos ersetzt und Sie müssen lediglich Ihre Selbstbeteiligung tragen. In beiden Fällen ergibt sich keine Auswirkung auf Ihre Versicherungsprämie. Melden Sie uns den Schaden bitte sofort online.

Bei Glasschäden empfehlen wir unseren Kooperationspartner CARGLASS. Einfach Termin vereinbaren und Fahrzeug nach kurzer Zeit wieder mitnehmen! Terminvereinbarungen und weitere Informationen finden Sie unter www.carglass.de oder telefonisch unter 0800 22 22 22 2.

Carglass

Informieren Sie zunächst die Polizei (Notruf 110) und lassen Sie sich von dieser eine Wildbescheinigung ausstellen. Die Wildbescheinigung benötigen wir für die Schadenregulierung. Melden Sie den Schaden dann online.

Meldung des Hagelschadens

Melden Sie uns Ihren Hagelschaden sofort online. Wir werden dann aktiv für Sie und kümmern uns um alles! Unsere Spezialisten werden sich in den nächsten Tagen bei Ihnen melden.

Sonderfall: Glasschäden durch Hagel

Wenn Ihr Fahrzeug jünger als 9 Jahre1 ist, lassen Sie Glasschäden durch Hagel immer sofort reparieren. Eine Besichtigung des Fahrzeugs ist auch danach möglich. Wir empfehlen den CARGLASS Autoglas-Service: Vereinbaren Sie dazu einfach unter 0800-22 22 22 2 Ihren Reparaturtermin.

Wenn Ihr Fahrzeug jünger als 4 Jahre ist1

Reparatur ohne Besichtigung: Sie können Hagelschäden Ihres Fahrzeugs direkt bei unseren Experten reparieren lassen. Um alles Weitere zu besprechen, werden wir Sie in Kürze anrufen. Sie erhalten ein kostenloses Ersatzfahrzeug während der Reparatur und 5 Jahre Garantie auf die durchgeführte Reparatur. Auf Wunsch wird Ihr Fahrzeug kostenlos abgeholt und wieder zu Ihnen gebracht.

Besichtigung: Sie wägen noch ab, ob Sie den Schaden reparieren lassen wollen? In diesem Fall bieten wir Ihnen die Besichtigung Ihres Fahrzeugs durch einen Experten an. Alle wichtigen Informationen zur Besichtigung finden Sie weiter unten. Sie können sich nach der Besichtigung auch gegen eine Reparatur entscheiden. In diesem Fall zahlen wir Ihnen den berechneten Schadensbetrag aus.

Wenn Ihr Fahrzeug 4 bis 9 Jahre alt ist1

Besichtigung (und Reparatur): Vor der Reparatur der Hagelschäden muss das Fahrzeug von einem Experten besichtigt werden. Alle wichtigen Informationen zur Besichtigung finden Sie weiter unten. Sie können sich nach der Besichtigung auch für eine Reparatur entscheiden. Unsere Experten reparieren Ihr Fahrzeug besonders lackschonend. Sie erhalten ein kostenloses Ersatzfahrzeug während der Reparatur und 5 Jahre Garantie auf die durchgeführte Reparatur. Auf Wunsch wird Ihr Fahrzeug kostenlos abgeholt und wieder zu Ihnen gebracht. Sie können sich nach der Besichtigung auch gegen eine Reparatur entscheiden. In diesem Fall zahlen wir Ihnen den berechneten Schadenbetrag aus.

Wenn Ihr Fahrzeug älter als 9 Jahre alt ist1

Sofortregulierung ohne Besichtigung: Unsere Hagelexperten stellen Ihnen gerne die Möglichkeit einer schnellen und unkomplizierten Sofortregulierung vor. Wir werden Sie dazu in Kürze anrufen. Anhand Ihrer Informationen prüfen unsere Experten den Schaden und erstellen eine Kostenschätzung. Auf dieser Basis erhalten Sie ein Angebot zur Abfindung des Schadens. Nehmen Sie es an, zahlen wir den berechneten Schadenbetrag an Sie aus.

Besichtigung (und Reparatur): Sofern kein Totalschaden vorliegt, können Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Für die Beurteilung muss es zuvor durch einen Experten besichtigt werden. Alle wichtigen Informationen zur Besichtigung finden Sie weiter unten. Sofern kein Totalschaden vorliegt, können unsere Spezialisten Ihr Fahrzeug lackschonend reparieren. Sie erhalten 5 Jahre Garantie auf die durchgeführte Reparatur.

Informationen zur Besichtigung

Besichtigung Ihres Fahrzeugs durch einen Experten

  • Wir melden uns und vereinbaren einen Termin mit Ihnen.
  • Die Besichtigung findet in Ihrer Nähe statt.
  • Bringen Sie bitte Ihren Fahrzeugschein mit.
  • Bitte waschen Sie Ihr Fahrzeug kurz vorher. So sind alle Dellen gut zu erkennen.
  • Der Experte ermittelt vor Ort die Höhe des Schadens und berät Sie, wie dieser optimal beseitigt werden kann.
  • Als Dankeschön erhalten Sie einen Tankgutschein in Höhe von 15 Euro.
Hagelschäden sind kein Einzelfall

Hagelschäden betreffen oft eine Vielzahl von Kunden. Wir bitten daher um Geduld, wenn es durch ein hohes Schaden­aufkommen etwas länger dauern kann.

1 Heutiges Datum - Datum der Erstzulassung in Jahren

Melden Sie uns Ihren Schaden direkt online.

Einbruchsdiebstahl

Informieren Sie die Polizei. Melden Sie uns den Schaden sofort online. Wir benötigen hier nur die Tagebuchnummer (Aktenzeichen der Polizei) als Nachweis der Meldung, um uns bei Bedarf die Akte anzufordern.

Diebstahl des Fahrzeugs (Totalentwendung)

Bitte erstatten Sie umgehend Diebstahlanzeige bei der Polizei und melden Sie das entwendete Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ab. Melden Sie uns den Schaden sofort online.

Sie erhalten von uns ein Schadenanzeigeformular. Dieses füllen Sie bitte aus und senden es schnellstmöglich mit Kfz-Brief, sämtlichen Fahrzeugschlüsseln, Inspektionsunterlagen, Reparaturrechnungen, Abmeldebestätigung der Zulassungsstelle sowie der Kaufrechnung des entwendeten Fahrzeuges an uns zurück. Bei Diebstahl des Fahrzeugs können wir den Schaden frühestens einen Monat nach Eingang der schriftlichen Schadenanzeige abrechnen.

Bitte rufen Sie uns sofort an, falls Ihr Fahrzeug wieder aufgefunden wird. Wird Ihnen der Täter bekannt gegeben, so bitten wir ebenfalls um Nachricht.

Informieren Sie bitte die Polizei. Melden Sie uns den Schaden sofort online. Wir beauftragen - sofern erforderlich - einen Sachverständigen.

Weitere Informationen

Tipps für Versicherungen und Schadenfälle: Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber Autounfall - was tun?