Eine Familie spaziert durch den Wald.

Sterbegeld im Todesfall

Wie sind Hinterbliebene abgesichert?

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Anspruch auf Sterbegeld: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Staat: Bis zum Ende des Jahres 2003 zählte das Sterbegeld zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Todesfall einer gesetzlich versicherten Person erhielten die Hinterbliebenen Sterbegeld vom Staat, um die Kosten der Bestattung zu decken.
  • Abschaffung: Anfang des Jahres 2004 wurde das gesetzliche Sterbegeld der Krankenkasse gestrichen, sodass Angehörige selbst für die Bestattungskosten der verstorbenen Person aufkommen müssen.
  • Anspruch: Anspruch auf Sterbegeld haben heute nur noch vereinzelte Personen- und Berufsgruppen, wie zum Beispiel Beamte.
  • Alternative: Als Vorsorge, um Hinterbliebene im eigenen Sterbefall zu entlasten, kann der Abschluss einer Sterbegeldversicherung sinnvoll sein.

In Deutschland gilt sowohl eine Beerdigungspflicht als auch Friedhofspflicht. Für Hinterbliebene heißt das, neben der emotionalen Last im Todesfall eines Angehörigen fallen zusätzlich die Organisation und Kosten der Bestattung an. Abhängig von der Art der Bestattung und des Grabsteins sowie der Größe der Trauerfeier häuft sich schnell eine Summe im fünfstelligen Bereich an. Ein Sterbegeld als finanzieller Zuschuss für die Hinterblieben wäre im Todesfall hilfreich. Doch gibt es überhaupt noch ein gesetzliches Sterbegeld und wenn ja, wer hat Anspruch darauf?

In diesem Ratgeber erklären wir, was Sterbegeld ist und durch welche Versicherung man Anspruch darauf hat. Allgemeine Informationen zur Sterbegeldversicherung von CosmosDirekt findest Du auf unserer Produktseite.

Was ist Sterbegeld?

Bis Ende des Jahres 2003 war das Sterbegeld eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die jedem deutschen Bürger zustand. Im Sterbefall eines Angehörigen bekamen die Hinterbliebenen das Sterbegeld vom Staat ausgezahlt, um die Bestattungskosten zu decken.

Gibt es noch Sterbegeld vom Staat?

Aktuell besteht bis auf wenige Ausnahmen kein Anspruch mehr auf das Sterbegeld vom Staat. Zum 1. Januar 2004 wurde das gesetzliche Sterbegeld als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschafft. In der Regel müssen Hinterbliebene beim Tod eines Angehörigen die Bestattungskosten ohne finanzielle Unterstützung des Staates tragen.

Das Sterbegeld vom Staat ist nicht mit der Versicherungssumme zu verwechseln, die eine Sterbegeldversicherung im Todesfall auszahlt. Hierbei handelt es sich um eine private Form der Vorsorge, die Hinterbliebenen im Sterbefall finanzielle Unterstützung bieten soll. Die Versicherungssumme der Sterbegeldversicherung kann dafür genutzt werden, die Kosten der Beerdigung sowie sonstiger Aufwendungen nach dem Tod der versicherten Person zu finanzieren.

Wer hat Anspruch auf Sterbegeld?

Ein Sohn umarmt seine Mutter.

Heutzutage haben nur noch wenige Personen- und Berufsgruppen Anspruch auf Sterbegeld, darunter zählen Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Dort ist das Sterbegeld oft als Leistung im Tarifvertrag festgehalten. Zudem kann in folgenden Fällen, auch nach der Abschaffung des gesetzlichen Sterbegeldes im Jahr 2004, ein Anspruch auf Sterbegeld bestehen:

  • Beim Tod durch einen Arbeitsunfall oder durch eine nachgewiesene Berufskrankheit
  • Beim Tod eines Beamten
  • Beim Tod von Arbeitnehmern, die ein Sterbegeld in ihrem Vertrag geregelt haben
  • Beim Tod von Kriegsopfern
  • Beim Tod von Berechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz

Haben Arbeitnehmende oder Beamte das Sterbegeld in ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt, beträgt die Höhe der Leistung oftmals drei Monatsgehälter.

Sterbegeld in der gesetzlichen Krankenversicherung

Viele Jahre lang wurde von der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland ein Sterbegeld ausgezahlt. Das Geld der Krankenkasse sollte vor allem dazu dienen, dass Hinterbliebenen beim Stemmen der Bestattungskosten unter die Arme gegriffen wird. Seit 1. Januar 2004 ist dieses Sterbegeld allerdings nicht mehr Teil der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Es wurde ersatzlos gestrichen. Bis dahin hat der Staat noch einen Zuschuss in Höhe von 525 Euro für verstorbene GKV-Mitglieder bzw. 262,50 Euro für familienversicherte Angehörige gezahlt.

Zahlt die gesetzliche Unfallversicherung Sterbegeld?

Angestellte sind in Deutschland automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Tritt der Tod infolge eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit ein, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung ein Sterbegeld an die Hinterbliebenen, welche die Bestattungskosten tragen müssen (z. B. Witwe, Kinder, Geschwister, Enkel, frühere Ehegatten oder Lebenspartner). Die Höhe des Sterbegeldes der Unfallversicherung ist im Sozialgesetzbuch (§ 64 SGB VII) geregelt und beträgt pauschal ein Siebtel der zum Todeszeitpunkt geltenden Bezugsgröße. Für das Jahr 2024 beträgt das Sterbegeld der gesetzlichen Unfallversicherung somit 6.060 Euro in den alten Bundesländern und 5.940 Euro in den neuen Bundesländern.

Sterbegeld von der privaten Unfallversicherung

Viele private Unfallversicherungen – so auch unsere – bieten die Möglichkeit, eine Todesfallleistung zur finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen zu vereinbaren. Hier zahlt die Versicherung die vereinbarte Todesfallsumme, sofern die versicherte Person an den Folgen eines versicherten Unfalls stirbt. In der Regel setzen Versicherer voraus, dass der Tod innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt. Die Leistung können die Erben bzw. namentlich im Vertrag eingetragene Personen erhalten. Die Höhe der Leistung wird im Versicherungsvertrag individuell festgelegt.

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Sterbegeld in der deutschen Rentenversicherung

Die deutsche Rentenversicherung zahlt kein Sterbegeld im Todesfall. War die verstorbene Person in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert und besteht ein Anspruch auf Witwenrente bzw. Witwerrente, gilt allerdings das sogenannte Sterbevierteljahr. In den drei Monaten, die auf den Sterbemonat folgen, wird die Rente der verstorbenen Person in voller Höhe ausgezahlt, ohne dass das Einkommen der Witwe oder des Witwers angerechnet wird. Damit das Sterbevierteljahr gilt, muss die hinterbliebene Person einen Antrag auf Auszahlung innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod stellen.

Gibt es Sterbegeld vom Arbeitgeber?

Ein betriebliches Sterbegeld vom Arbeitgeber wird nur dann an die Angehörigen gezahlt, wenn das im Arbeitsvertrag der verstorbenen Person geregelt ist. Ebenso kann ein Sterbegeld in dem geltenden Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer sonstigen Rahmenregelung festgelegt sein. Die Auszahlung kann beispielsweise als einmaliges Sterbegeld oder auch als Lohnfortzahlung für eine bestimmte Zeit erfolgen.

Sterbegeld im öffentlichen Dienst

Hinterbliebene von Beamten erhalten im Todesfall Sterbegeld. Der Anspruch auf Sterbegeld für Beamte auf Bundesebene ist in § 18 des Beamtenversorgungsgesetzes geregelt. Die Höhe der ausgezahlten Summe beträgt das Zweifache der Dienstbezüge bzw. des Ruhegehaltes. Für Beamte auf Landesebene gelten die Regelungen der jeweiligen Bundesländer.

Kann man Sterbegeld beim Sozialamt beantragen?

Hinterbliebene können beim Sozialamt Sterbegeld beantragen, allerdings kommt dies nur in wenigen Fällen in Frage. Der Antrag für Sterbegeld beim Sozialamt kann nur gestellt werden, wenn nachweislich keiner der Hinterbliebenen in der Lage ist, die Kosten der Bestattung zu übernehmen. Dazu zählen:

  • Ehegatten
  • Lebenspartner
  • Kinder (mindestens 18 Jahre alt)
  • Eltern
  • Geschwister (mindestens 18 Jahre alt)
  • Enkel (mindestens 18 Jahre alt)
  • Großeltern

Das Sterbegeld vom Sozialamt deckt lediglich die Kosten einer einfachen Beerdigung ab.

Sterbegeld vom Versorgungsamt

Für Angehörige von Kriegsopfern gewährt das Versorgungsamt eine spezielle Form des Sterbegeldes, das sogenannte Bestattungsgeld. Die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen erhalten ein Sterbegeld in Höhe des Dreifachen der vorher erhaltenen Bezüge. Beantragt werden kann das Sterbegeld beim Versorgungsamt innerhalb von vier Jahren. Die Bedingungen für das Bestattungsgeld sind im Bundesversorgungsgesetz geregelt.

Angehörige mit einer Lebensversicherung absichern

Wer privat Vorsorge leisten und im Todesfall die Familie finanziell unterstützen möchte, kann eine Risikolebensversicherung abschließen. Die Versicherung zahlt nach dem Tod der versicherten Person die vereinbarte Versicherungssumme an die Erben bzw. die begünstige Person aus. Das ausgezahlte Geld kann dann unter anderem zum Decken der Bestattungskosten genutzt werden.

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Private Vorsorge mit der Sterbegeldversicherung

Möchtest Du Deinen Liebsten im Todesfall neben der emotionalen Last nicht noch finanzielle Bürden auftragen, lohnt sich der Abschluss einer Sterbegeldversicherung. Die Auszahlung der Sterbegeldversicherung erfolgt nach dem Tod und hilft Deinen Hinterbliebenen, die Kosten der Bestattung und sonstiger Aufwendungen zu bewältigen. Die Versicherungssumme kannst Du bei CosmosDirekt ganz flexibel zwischen 3.000 und 15.000 Euro wählen.

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    Tarif CRS.84, Eintrittsalter 40 Jahre, Versicherungssumme 7.500 Euro, Nichtraucher. Zahlbeitrag nach Verrechnung der Gewinnanteile. Diese sind für das laufende Geschäftsjahr garantiert und können sich in den Folgejahren ändern. Der angegebene Beitrag gilt auf Basis der Angaben zum Rauchverhalten (Nichtraucher).

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