Sterbegeldversicherung und Steuern: Das Wichtigste in Kürze
Mit der Sterbegeldversicherung sorgst Du zu Lebzeiten für Deine Liebsten vor: Stirbst Du, erhalten sie die vereinbarte Versicherungssumme und können damit die Kosten für Bestattung und die Grabpflege bezahlen. So kannst Du Deine Angehörigen zwar nicht von ihrer Trauer erlösen, aber ihnen zumindest die finanzielle Belastung nehmen. Ob die Beiträge zur Sterbegeldversicherung steuerlich absetzbar sind und was Du sonst noch zur Sterbegeldversicherung und Steuern wissen solltest, liest Du in diesem Ratgeber. Informationen zur Sterbegeldversicherung von Cosmos Direkt haben wir Dir auf unserer Produktseite zusammengefasst.
Sind die Beiträge zur Sterbegeldversicherung steuerlich absetzbar?
Die Sterbegeldversicherung als Hinterbliebenenabsicherung zählt steuerrechtlich als eine Art der Lebensversicherung. Diese Einstufung hat für Deine Angehörigen im Leistungsfall Vorteile: Es fallen keine Steuern an, wenn die Versicherungssumme aus der Sterbegeldversicherung ausgezahlt wird.
Aber: Die Beiträge, die Du als Versicherungsnehmer zu Lebzeiten in die Sterbegeldversicherung einzahlst, um Deine Liebsten im Todesfall vor hohen Bestattungskosten zu schützen, sind in den meisten Fällen nicht steuerlich absetzbar – auch wenn man es häufig anders hört oder liest. Die Aussage, dass sich die Beiträge der Sterbegeldversicherung wie andere Versicherungen in der Steuererklärung absetzen lassen, gilt nämlich nur eingeschränkt:
Nur wenn Du den Vertrag über die Sterbegeldversicherung vor dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen hast, darfst Du die Beitragszahlungen in der Steuererklärung angeben und die Sterbegeldversicherung steuerlich absetzen. Für alle anderen, später geschlossenen Versicherungsverträge gilt dies leider nicht. Seit dem 1. Januar 2005 ist es aufgrund einer Gesetzesänderung nicht mehr möglich, die Beiträge zur Sterbegeldversicherung in der Steuererklärung anzugeben. Dadurch ist die Sterbegeldversicherung häufig nicht steuerlich absetzbar.
Wann kann ich die Beiträge zur Sterbegeldversicherung steuerlich absetzen?
Als Versicherungsnehmer kannst Du die Beiträge zur Sterbegeldversicherung von der Steuer absetzen, wenn es sich bei Deinem Versicherungsvertrag um einen Altvertrag handelt, der vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde. In diesem Fall hast Du unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Beitragszahlungen als Sonderausgaben im Rahmen des Vorsorgeaufwands geltend zu machen.
Aber Achtung: Das geht nur, wenn die gesamten abzusetzenden Sonderausgaben die gesetzliche Grenze nicht überschreiten. Es lassen sich nämlich nicht nur Beiträge zur Sterbegeldversicherung als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen, sondern auch Beitragszahlungen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie private Vorsorgeleistungen wie die Unfallversicherung.
Die maximale Summe, die Du für diese Versicherungsleistungen steuerlich absetzen kannst, hängt von der Art Deiner Beschäftigung ab:
- Als Angestellte darfst Du jährlich Sonderausgaben von bis zu 1.900 Euro absetzen.
- Für Selbstständige gilt eine Höchstgrenze von 2.800 Euro im Jahr.
Bitte bedenke: Allein die Beiträge, die Du in Deine Kranken- und Pflegeversicherung einzahlst, werden einen Großteil der absetzbaren Summe an Vorsorgeaufwendungen in Anspruch nehmen. Selbst wenn es sich bei Deiner Sterbegeldversicherung um einen Altvertrag handelt, lassen sich die Versicherungsbeiträge oftmals nicht steuerlich geltend machen – denn der Maximalbetrag wird bereits von anderen Versicherungen „aufgebraucht“. In vielen (wenn nicht sogar in den meisten) Fällen ist die Sterbegeldversicherung daher nicht steuerlich absetzbar.
Wo trage ich die Sterbegeldversicherung in der Steuererklärung ein?
Sollte es jedoch so sein, dass sich Deine Beiträge zur Sterbegeldversicherung trotz der genannten Einschränkungen von der Steuer absetzen lassen, kannst Du Deine Beitragszahlungen beim Finanzamt geltend machen. Dafür musst Du die Beiträge in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ in Deiner Steuererklärung unter dem Punkt „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“ in Zeile 49 bzw. 50 eintragen.
Fallen bei der Auszahlung des Sterbegeldes Steuern an?
Ob bei der Auszahlung der Sterbegeldversicherung Steuern anfallen oder nicht, hängt davon ab, wer das Sterbegeld auszahlt und wann die Auszahlung erfolgt. Zum einen macht es einen Unterschied, ob es sich um eine private oder um eine berufliche bzw. betriebliche Sterbegeldversicherung handelt und zum anderen, zu welchem Zeitpunkt die Versicherungssumme ausgezahlt wird.
So viel bereits vorab: Die Auszahlung aus privaten Sterbegeldversicherungen wie der von CosmosDirekt ist immer steuerfrei. Auf die ausgezahlte Versicherungssumme müssen Deine Hinterbliebenen im Todesfall keine Steuern zahlen.
Auszahlung im Todesfall
Sterbegeldversicherungen, in die Du als Versicherungsnehmer privat einzahlst, zählen zu den Kapitallebensversicherungen, denn durch die Einzahlung der Prämien häufst Du über die Jahre Kapital an. Im Falle Deines Todes wird dieses Kapital durch den Versicherer an Deine Hinterbliebenen ausgezahlt.
Es handelt sich also um eine Todesfallversicherung, die dazu dient, Deine Liebsten abzusichern. Gemäß § 4 Absatz 5 des Versicherungssteuergesetzes2 sind solche Lebensversicherungen von der Besteuerung ausgenommen. Bei einer Auszahlung der Leistung im Todesfall fällt somit keine Einkommensteuer an. Auch Erbschaftssteuer wird nur dann fällig, wenn die ausgezahlte Versicherungssumme die Freibeträge überschreitet. Da eine Sterbegeldversicherung in der Regel lediglich bis zu 15.000 € auszahlt, liegt die Versicherungssumme meist im Rahmen der Freibeträge. Deinen Hinterbliebenen steht demnach das gesamte Geld für die Begleichung der Beerdigungskosten zur Verfügung.
Auszahlung bei vorzeitiger Kündigung
Anders sieht es aus, wenn Du Dir Deine private Sterbegeldversicherung vorzeitig auszahlen lassen möchtest. In diesem Fall können Steuern fällig werden. Das gilt zwar nicht für die gesamte Versicherungssumme – doch diese bekommst Du bei einer vorzeitigen Auszahlung ohnehin nicht zurück. Möchtest Du die Leistungen aus der Sterbegeldversicherung noch zu Lebzeiten zurückerhalten, ist dies nur eingeschränkt möglich.
Grundsätzlich ist es nicht vorgesehen, dass das Sterbegeld vorzeitig ausgezahlt wird – schließlich dient es der finanziellen Absicherung Deiner Angehörigen. Möchtest Du das Geld vor Deinem Tod zurückerhalten, bekommst Du vom Versicherer nur den sogenannten Rückkaufswert zurück. Dabei handelt es sich um den bis dahin eingezahlten Betrag abzüglich der Kosten für den Versicherungsschutz sowie der Abschluss- und Verwaltungskosten. Je nachdem, wann Du den Versicherungsvertrag kündigst, ist der Rückkaufswert deutlich geringer als Deine eingezahlten Prämien.
Auf den Rückkaufswert der Sterbegeldversicherung fallen bei einer Auszahlung zu Lebzeiten teilweise Steuern an. Hast Du mit Deinen Beiträgen bereits einen Kapitalertrag erzielt, wird dieser versteuert. Der Kapitalertrag berechnet sich aus der Differenz zwischen Deinen eingezahlten Beiträgen und dem ausgezahlten Rückkaufswert. Wie hoch die Steuern sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. Deiner Steuerklasse. Neben Einkommensteuer können Beiträge zum Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer fällig werden.
Bist Du älter als 62 Jahre und läuft der Vertrag Deiner Sterbegeldversicherung seit mindestens 12 Jahren, musst Du zwar nur noch 50 % der Gewinne versteuern – doch auch in diesem Fall raten wir von einer vorzeitigen Auszahlung eher ab. Eine vorzeitige Auszahlung ist stets mit einem finanziellen Verlust verbunden.
Sonderfall: Staatliches Sterbegeld
In einigen Fällen zahlen auch Arbeitgeber Sterbegeld an hinterbliebene Angehörige, wenn einer ihrer Mitarbeitenden verstirbt. Da das Sterbegeld als Leistung der Krankenkassen bereits 2004 abgeschafft wurde, haben heute nur noch Beamte als Angestellte im öffentlichen Dienst und Arbeitnehmende mit einer entsprechenden Klausel im Tarifvertrag Anspruch auf berufliches Sterbegeld.
Kommt es zur Auszahlung einer betrieblichen bzw. beruflichen Sterbegeldversicherung, fallen für die Versicherungssumme Steuern an. Im Gegensatz zur privaten Sterbegeldversicherung ist die Auszahlung nicht steuerfrei.
An wen die Versicherungssumme ausgezahlt wird, spielt dabei keine Rolle: Sowohl der hinterbliebene Ehepartner als auch gemeinsame Kinder müssen in der Regel Steuern auf die Versicherungssumme zahlen. Das Finanzamt sieht in der Auszahlung nämlich einen Versorgungsbezug – und der ist steuerpflichtig.
Fazit: Nicht steuerlich absetzbar – aber auch nicht steuerpflichtig
Wer seine Liebsten vor den hohen Kosten der eigenen Beerdigung schützen möchte, kann sich seit 2004 nicht mehr auf das Sterbegeld der Krankenkassen verlassen. Eine Alternative ist die Sterbegeldversicherung: Hier legst Du eine Versicherungssumme fest, die ausreichend hoch ist, um die Beerdigungskosten zu decken. Verstirbst Du, erhält eine Person Deiner Wahl die Versicherungssumme und kann mit dem Geld dafür sorgen, dass Du genauso bestattet wirst, wie Du es Dir zu Lebzeiten vorgestellt hast. Steuern fallen nicht an, denn die Auszahlung einer privaten Sterbegeldversicherung ist steuerfrei. Eine Ausnahme besteht, wenn das Geld aus einer betrieblichen Sterbegeldversicherung stammt: Dann können für die ausgezahlte Summe Steuern fällig werden.
Bei einer privaten Sterbegeldversicherung wie der von CosmosDirekt musst Du allerdings keine Sorgen haben, dass Deine Liebsten auch noch Steuern auf die ausgezahlte Summe leisten müssen –diese steht in Gänze für die Beerdigungskosten zur Verfügung. Bleibt nach der Bestattung etwas von der Versicherungssumme übrig, müssen Deine Angehörigen den Restbetrag selbstverständlich auch nicht an die Versicherung zurückbezahlen, sondern können ihn behalten. Für Dich selbst sind die Beiträge zur Sterbegeldversicherung meist jedoch nicht steuerlich absetzbar.
Du möchtest Deine Liebsten versorgt wissen, wenn Du selbst einmal nicht mehr da bist? Dann ist es ein wichtiger erster Schritt, sie vor der finanziellen Belastung hoher Bestattungskosten zu bewahren. Wenn Du Deine Familie rundum finanziell absichern möchtest, kann eine Risikolebensversicherung eine gute Wahl sein. Mit unserer Sterbegeldversicherung und Risikolebensversicherung sorgst Du zu Lebzeiten für Deine Lieblingsmenschen vor und übernimmst Verantwortung für die Personen, die Dir besonders am Herzen liegen.
Häufige Fragen zur Sterbegeldversicherung und Steuern
Nein, die Leistungen aus einer privaten Sterbegeldversicherung müssen nicht versteuert werden. Vor dem Finanzamt gilt diese Art der Lebensversicherung als Bestattungsvorsorge, für die keine Einkommensteuer anfällt. Auch Erbschaftssteuer muss in der Regel nicht gezahlt werden, da die Versicherungssummen unter den Freibeträgen von Partnern und Familienangehörigen liegen.
Die Beiträge zur Sterbegeldversicherung sind meist nicht steuerlich absetzbar. Nur bei Verträgen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, kannst Du die Beiträge bei der Steuer geltend machen. Allerdings auch nur dann, wenn die Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen nicht bereits durch andere Versicherungen ausgeschöpft wurden. Denn in den meisten Fällen werden diese bereits durch die Kranken- und Pflegeversicherung überschritten. Für viele Versicherungsnehmer bedeutet das, dass die sich die Beiträge zur Sterbegeldversicherung nicht von der Steuer absetzen lassen.
Nein, die Auszahlung der Sterbegeldversicherung ist nicht steuerpflichtig, sofern es sich um eine private Versicherung handelt. Stammt das Geld aus einem Beamten- oder Arbeitnehmerverhältnis, müssen die hinterbliebenen Angehörigen auf die ausgezahlte Versicherungssumme des Verstorbenen hingegen Einkommensteuer und eventuell andere Steuern wie Kirchensteuer zahlen.
Der Rückkaufswert Deiner Sterbegeldversicherung kann teilweise steuerpflichtig sein. Lässt Du Dir die Versicherung frühzeitig auszahlen, werden die bis dahin erzielten Kapitalerträge versteuert. Der zu versteuernde Anteil berechnet sich auf der Differenz zwischen Deinen eingezahlten Beiträgen und dem Rückkaufswert, den Dir Dein Versicherer bei einer Kündigung auszahlt.
Die Beiträge, die Du in die Sterbegeldversicherung einzahlst, werden vom Versicherer in der Regel in verzinste Anlageprodukte investiert. Dadurch erzielst Du mit Deinen Beiträgen Kapitalerträge. Auf diese wird dann bei einer frühzeitigen Auszahlung bzw. Rückzahlung der Sterbegeldversicherung eine Steuer fällig.
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