Wichtiger Hinweis
Dein Liebling braucht umfassenden Schutz
Wie jedes Familienmitglied kann auch Dein Haustier einmal krank werden. Die Kosten für regelmäßige Behandlungen oder eine Operation wachsen dann schnell auf mehrere Tausend Euro an.
Ein Beispiel: Bei einem Spaziergang verspeiste Golden Retriever Hündin Nala ein leckeres Stück Wurst, das sie im Gebüsch gefunden hatte. Kurz danach zeigte sie Vergiftungssymptome. Ihre Besitzer brachten sie sofort zur Tierklinik und retteten ihr damit das Leben. Die Kosten für den dreitägigen Klinikaufenthalt zur Behandlung und Beobachtung betrugen 1.600 Euro.
Wau, das kann echt teuer werden...
... für Hunde
Die durchschnittlichen Tierarztkosten bei Hunden für die häufigsten Behandlungen.

... für Katzen
Die durchschnittlichen Tierarztkosten bei Katzen für die häufigsten Behandlungen.

Das zahlt die Tierkrankenversicherung
Buddy hat mal wieder klargemacht, wer der Chef im Revier ist? Blöd nur: Das Nähen seiner Wunden kostet Dich mehrere Hundert Euro. Die AGILA Haustierversicherung übernimmt die Kosten für:
- Ambulante und stationäre Behandlungen
- Vorsorgeuntersuchungen
- Diagnostik
- Medikamente
- Operationen
- Physikalische Therapie
- Unterbringung in einer Tierklinik
- Homöopathische Behandlungen
- Telediagnostik und Teletherapie
- Tiernotrettung

Einfache Auszahlung
Nach dem Tierarztbesuch reichst Du die Rechnung einfach über das Kundenportal oder die App ein. Diese wird innerhalb der Servicezeiten in nur 8 Stunden bearbeitet. Dein Tierarzt kann seine Leistungen auch direkt mit AGILA abrechnen.
Wenn Du nicht weißt, was mit Deinem Liebling los ist, kannst Du jederzeit die Services der AGILA Haustierversicherung nutzen:
- Notdienst-Telefon
- Videosprechstunde mit Tierärztinnen und Tierärzten
- Kostenlose Hundetrainer-Sprechstunde auf der Webseite

Operationen können sehr teuer werden
Insbesondere Operationen verursachen bei Hunden und Katzen sehr hohe Tierarztkosten. Die AGILA Haustierversicherung bietet für diese Situationen einen separaten OP-Kostenschutz zu einem günstigen monatlichen Beitrag. So bist Du im Fall der Fälle geschützt. Abgedeckt sind:
- Chirurgische Eingriffe unter Narkose
- Dazugehörige Nachbehandlungen
- Unterbringung in einer Tierklinik in Zusammenhang mit dem chirurgischen Eingriff

Die Leistungen für Hunde und Katzen
Deine Wahl: umfassender Tierkrankenschutz oder reine OP-Versicherung
Die Krankenschutz-Tarife zielen vor allem auf Vorsorge sowie die Behandlung von Verletzungen und chronischen Erkrankungen. Von chirurgischen Eingriffen über Impfungen und Medikamentenvergabe bis hin zur Zahnsteinentfernung sind sämtliche Bedürfnisse Deines Vierbeiners abgedeckt. Deine Tarifoptionen:
Tierkrankenschutz 24 | Tierkrankenschutz | Tierkrankenschutz Exklusiv | |
---|---|---|---|
Versicherungssumme für ambulante und stationäre Heilbehandlungen | |||
Versicherungssumme für ambulante und stationäre Heilbehandlungen |
|
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|
Versicherungssumme für Operationen | |||
Versicherungssumme für Operationen |
|
| unbegrenzt |
Versicherungssumme für Vorsorge | |||
Versicherungssumme für Vorsorge |
|
|
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Rassespezifische Erkrankungen | |||
Rassespezifische Erkrankungen | |||
Alle Rassen | |||
Alle Rassen | |||
Freie Tierarztwahl | |||
Freie Tierarztwahl | - | ||
Kostenübernahme nach GOT | |||
Kostenübernahme nach GOT | Bis 4-facher Satz | Bis 4-facher Satz | Bis 4-facher Satz |
Leistungszuwachs | |||
Leistungszuwachs |
|
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Auslandsschutz | |||
Auslandsschutz | 2 Monate | 12 Monate | 12 Monate |
Reisekostenschutz | |||
Reisekostenschutz | - | - | |
Maximales Aufnahmealter | |||
Maximales Aufnahmealter | 4 Jahre |
|
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Selbstbeteiligung | |||
Selbstbeteiligung | 20 % pro Rechnungsfall | 20 % nur für Operationen ab dem 5. Geburtstag | 20 % nur für Operationen ab dem 5. Geburtstag |
Bei schweren Verletzungen nach Unfällen werden oft größere Operationen und langwierige Nachbehandlungen nötig. Für diesen Fall bist Du mit dem OP-Kostenschutz optimal abgesichert. Deine Tarifoptionen:
OP-Kostenschutz 24 | OP-Kostenschutz | OP-Kostenschutz Exklusiv | |
---|---|---|---|
Versicherungssumme für Operationen | |||
Versicherungssumme für Operationen | 1.500 € |
| unbegrenzt |
Rassespezifische Erkrankungen | |||
Rassespezifische Erkrankungen | |||
Alle Rassen | |||
Alle Rassen | |||
Freie Tierarztwahl | |||
Freie Tierarztwahl | - | ||
Kostenübernahme nach GOT | |||
Kostenübernahme nach GOT | Bis 3-facher Satz | Bis 3-facher Satz |
|
Auslandsschutz | |||
Auslandsschutz | 1 Monat | 12 Monate | 12 Monate |
Reisekostenschutz | |||
Reisekostenschutz | - | - | Erstattung Kosten der gebuchten Reise von 50 % (max. 2.000 €) |
Maximales Aufnahmealter | |||
Maximales Aufnahmealter | 4 Jahre | 7 Jahre | 7 Jahre |
Selbstbeteiligung | |||
Selbstbeteiligung | 20 % | keine | keine |
Wir beraten Dich gerne
Du erreichst die Experten der AGILA Haustierversicherung montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr.
- Telefon: 0511/71 280 820
- E-Mail: info@agila.de

Das solltest Du wissen
In den Tierkrankenschutz Tarifen von AGILA werden Vorsorgeleistungen (Impfungen, Wurmkuren, Floh/Zeckenmittel) sofort ab Vertragsbeginn erstattet. Auch Tierarztkosten, die aufgrund eines Unfalls (z. B. eine Rauferei mit einem anderen Hund) sowie bei Verkehrsunfällen angefallen sind, erstattet AGILA direkt ab Vertragsbeginn. Alle anderen Behandlungen und Operationen sind in den Tierkrankenschutz Tarifen nach einer Wartezeit von drei Monaten abgedeckt.
In den OP-Kostenschutz Tarifen gibt es ebenfalls eine Wartezeit von drei Monaten mit Ausnahme von Operationen, die aufgrund von Unfällen durchgeführt werden müssen.
Der Vertrag läuft jeweils 12 Monate und verlängert sich automatisch, wenn Du nicht einen Monat vor Ablauf kündigst.
Grundsätzlich ist eine Tarifänderung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. AGILA unterscheidet zwischen einer Tarif-Hochstufung, also einem Upgrade in einen umfangreicheren Tarif, und einer Tarif-Abstufung, dem Downgrade in einen weniger umfangreichen Tarif.
Die Tarif-Hochstufung
Eine Vertragsumstellung in einen umfangreicheren Tarif ist möglich, wenn das Tier vollständig gesund ist und das jeweilige Höchstalter des gewünschten Tarifs noch nicht erreicht hat. Das Tier gilt als gesund, wenn es sich nicht in Behandlung befindet, nicht chronisch krank ist und auch keine Behandlung für die Zukunft geplant ist. Die Änderung kann sofort zum nächsten Vertragsmonat erfolgen, sofern im laufenden Vertragsjahr noch keine Rechnung eingereicht wurde. Sollte AGILA im aktuellen Vertrag schon Rechnungen reguliert haben, kann die Tarifänderung zum nächsten Vertragsjahr erfolgen.
Die Tarif-Abstufung
Eine Tarifumstellung in einen Tarif mit weniger Leistung ist möglich, wenn der Vierbeiner die Höchstaltersgrenze des gewünschten Tarifs noch nicht erreicht hat. Der Gesundheitszustand ist hier nicht relevant, die Änderung kann also auch erfolgen, wenn das Tier akut oder chronisch erkrankt ist. Das Downgrade ist jeweils zum nächsten Vertragsjahr möglich.
Die Tarifumstellung kannst Du AGILA per E-Mail an info@agila.de oder per Post (Postfach 365, 30003 Hannover) mitteilen. Es ist wichtig, dass Du die genaue Bezeichnung des gewünschten neuen Tarifs und, bei einem Tarif-Upgrade, auch den aktuellen Gesundheitsstand Deines Tieres angibst.
In den Tierkrankenschutz-Tarifen belohnt die AGILA Haustierversicherung die Gesundheit Deines Lieblings mit einer Erhöhung der Versicherungssumme für die ambulante Behandlung beim Tierarzt. So hast Du für spätere, eventuell höhere Tierarztkosten mehr Leistungen zur Verfügung. Die Versicherungssumme für Behandlungen erhöht sich, wenn ein ganzes Versicherungsjahr keine Rechnung eingereicht wird (auch keine Rechnung für Vorsorgemaßnahmen).
Gut zu wissen:
In den Tierkrankenschutz Tarifen für Katzen gilt: Die einmal erhöhte Versicherungssumme bleibt immer bestehen, sie sinkt also nicht wieder, wenn Du im darauffolgenden Versicherungsjahr Rechnungen einreichst.
In den Tierkrankenschutz Tarifen für Hunde gilt: Wenn Du bereits einen Leistungszuwachs erhalten hast und danach in mindestens zwei aufeinander folgenden Jahren wieder Leistungen in Anspruch nimmst, reduziert sich die jährliche Versicherungssumme ab dem dritten Jahr um den Betrag der letzten Erhöhung. Übrigens kann sich die jährliche Versicherungssumme grundsätzlich unendlich weiter erhöhen, es gibt keine Höchstgrenze.
In den Tierkrankenschutz Tarifen erstattet die AGILA Haustierversicherung keine Kosten für:
- Diät- und Ergänzungsfuttermittel
- Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände
- Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation)
- Prothesen des Bewegungsapparates
- Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten und Aufnahmeuntersuchungen
- Kennzeichnung des Tieres
- Fahrtkosten
Ausnahme: Im Tierkrankenschutz Exklusiv für Hunde übernimmt die AGILA Haustierversicherung immer Kastration und Sterilisation.
In den OP-Kostenschutz Tarifen werden keine Behandlungen erstattet, die kein chirurgischer Eingriff oder dessen Nachbehandlungen sind. Zusätzlich ausgeschlossen sind Kosten für Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation), Prothesen des Bewegungsapparates sowie Geburtshilfe.
Wichtige Hinweise: Ein chirurgischer Eingriff findet übrigens stets unter Narkose statt und beinhaltet einen Schnitt sowie das Verschließen dieses Schnitts mit einer Naht.
Bitte beachte, dass alle Behandlungen und Operationen, die mit den oben genannten Ausschlüssen in Verbindung stehen, ebenfalls ausgeschlossen sind. So wird z. B. die Vor- und Nachuntersuchung zu einer Prothese ebenfalls nicht bezahlt.
Da die Versicherungssprache nicht immer so leicht zu verstehen ist, möchten wir Dir die genannten Ausschlüsse genauer erklären:
- Pflegezubehör: Pflegeprodukte jeglicher Art wie z. B. Shampoos oder Hautpflegeprodukte. Diese Produkte werden auch bei einer medizinischen Notwendigkeit nicht erstattet.
- Bedarfsgegenstände: Gegenstände, die im Bedarfsfall immer wieder am oder für das Tier angewandt werden können. Hier kann es sich z. B. um einen Halskragen oder Schutzschuh/Walker handeln. Diese Produkte werden auch bei einer medizinischen Notwendigkeit nicht erstattet.
- Prothesen des Bewegungsapparates: Künstliche Gelenke jeglicher Art.
- Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten sowie Aufnahmeuntersuchungen: Wenn der Tierarzt eine Bescheinigung oder ein Gutachten erstellt, z. B. für den Eintritt in einen Hundezuchtverein, werden diese Kosten nicht übernommen.
- Kennzeichnung des Tieres: Tätowierung oder Kennzeichnung durch einen Transponderchip.
- Geburtshilfe: Kaiserschnitt oder die unterstützende Hilfe des Tierarztes beim Geburtsvorgang.
Wurzelbehandlung und Zahnextraktion sind in der Tierkranken- und Tier-OP-Versicherung versichert, Zahnsteinentfernung ist nur in den Tierkrankenschutz Tarifen abgedeckt.
Grundsätzlich hast Du in den Tarifen eine freie Tierarztwahl (Ausnahme: Tierkrankenschutz 24 und OP-Kostenschutz 24). Du kannst selbst entscheiden, welcher Tierarzt Deinen Vierbeiner behandeln soll und Du kannst den Tierarzt jederzeit wechseln.
Tierarztwahl in den 24er-Tarifen
In den Tarifen „Tierkrankenschutz 24“ und „OP-Kostenschutz 24“ legst Du bereits bei Antragsstellung Deinen zukünftigen Haustierarzt fest. Diesen Tierarzt suchst Du künftig bei Behandlungen Deines Vierbeiners auf. Wenn Du den festgelegten Tierarzt wechseln möchtest, musst Du bei der AGILA Haustierversicherung einen Antrag zum Tierarztwechsel stellen.
In den folgenden Ausnahmen kannst Du auch einen anderen Tierarzt oder eine andere Tierklinik aufsuchen:
- Wenn Leib und Leben des Tieres in Gefahr waren und der eingetragene Tierarzt geschlossen hatte oder nicht behandeln konnte. Leib und Leben in Gefahr bedeutet, dass eine Notlage vorlag, bei der ein unmittelbarer Bedarf der Behandlung bestand, damit das Tier überlebt. In diesem Fall brauchen wir bei Rechnungseinreichung zusätzlich eine schriftliche Mitteilung des behandelnden Tierarztes, aus der hervorgeht, warum der andere Tierarzt gewählt wurde und dass es eine Notlage war.
- Wenn der eingetragene Tierarzt die nötigen Geräte für die Behandlung und/oder Diagnostik nicht zur Verfügung hat. In diesem Fall musst Du dies VOR der Behandlung schriftlich mitteilen und wir benötigen zur Rechnungseinreichung zusätzlich eine Überweisung vom eingetragenen Tierarzt an den dann behandelnden Tierarzt.
- Wenn der eingetragene Tierarzt Urlaub hatte, aber die Behandlung in dem (Urlaubs-)Zeitraum stattfinden musste. In diesem Fall benötigen wir ebenfalls eine Bescheinigung vom eingetragenen Tierarzt, dass dies notwendig war und dass er Urlaub hatte, die Du VOR Behandlung einreichen musst.
- Als Bescheinigung/Überweisung reicht eine schriftliche Mitteilung des Tierarztes (z. B. per E-Mail).
Bei Vertragsabschluss kannst Du alle Tierärzte auswählen, die im AGILA "Hilfe vor Ort Finder" aufgeführt sind. Sollte Dein Haustierarzt nicht in dieser Liste sein, kann er nachträglich aufgenommen werden. Hierfür schreibst Du bitte eine E-Mail mit Namen und Anschrift des Tierarztes an n.cziborsky@agila.de.
Eine Direktabrechnung mit dem Tierarzt ist möglich, wenn dieser damit einverstanden ist. Die Tierarztpraxis kann die Rechnung am besten per E-Mail an info@agila.de einreichen und muss lediglich die Vertragsnummer sowie den Hinweis angeben, dass die AGILA Haustierversicherung direkt mit dem Tierarzt abrechnen soll. Beide Zusatzinfos können gern direkt in die E-Mail geschrieben werden. Auf handschriftliche Hinweise auf der Rechnung sollte komplett verzichtet werden.
Die Abrechnung mit der AGILA Haustierversicherung ist sehr unbürokratisch und einfach. Tierarztrechnungen können für alle Tarife in wenigen Sekunden über das Kundenportal oder die AGILA Kunden-App eingereicht werden. Die App ist kostenlos im App-Store und Google Play Store verfügbar, einfach „AGILA“ als Suchbegriff eingeben, Kunden-App auswählen und herunterladen. Weitere Möglichkeiten: Per E-Mail (info@agila.de) oder per Post (Postfach 365, 30003 Hannover).
Wichtiger Hinweis: Bitte gib bei Rechnungseinreichung Deine Vertragsnummer sowie die Bankverbindung für die Erstattung der Kosten an. Im Kundenportal ist beides teilweise automatisch hinterlegt. Um eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung zu unterstützen, notiere die Informationen bei Einreichung per E-Mail, Fax oder Post bitte maschinell auf einem kurzen Beiblatt oder in der E-Mail direkt und verzichte komplett auf handschriftliche Hinweise und Vermerke auf der Rechnung. Bitte beachte auch, dass Rechnungen pro versichertem Tier eingereicht werden müssen. Sammelrechnungen für mehrere Tiere gleichzeitig können wir nicht bearbeiten.
Eingereichte Tierarztrechnungen werden während der Servicezeiten innerhalb von acht Arbeitsstunden von der AGILA Haustierversicherung bearbeitet. Die finale Auszahlung des erstatteten Betrags ist immer abhängig von Deinem Bankinstitut, diese sollte aber spätestens einige Tage nach der Bearbeitung erfolgen. Selbstverständlich bekommst Du ein Abrechnungsschreiben. Wenn die Direktabrechnung mit dem Tierarzt gewünscht wurde, erhält dieser ebenfalls ein Abrechnungsschreiben.
Ja. Sollte Dein Liebling versterben oder musst Du ihn leider abgeben, hast Du ein Sonderkündigungsrecht.
Informiere die AGILA Haustierversicherung bitte per E-Mail (info@agila.de) oder per Post (Postfach 365, 30003 Hannover) über den Tod oder die Abgabe Deines Lieblings.
Der Vertrag wird zum Folgemonat aufgelöst und im Voraus gezahlte Beiträge werden erstattet.
Erstinformation zum Vermittler Cosmos Finanzservice GmbH
Firma und Anschrift:
Cosmos Finanzservice GmbH
Vertreten durch die Geschäftsführer:
Patric Becker, Christian Rosen
Halbergstraße 50-60, 66121 Saarbrücken
Registergericht Saarbrücken - HRB 9350
Ust-IdNr.: DE 811233757
Tätigkeitsart:
Gemeldet bei der IHK Saarland als gebundener Versicherungsvermittler nach § 34d Abs. 7 Gewerbeordnung (GewO)
Die Cosmos Finanzservice GmbH vermittelt als gebundener Vermittler gegen Vergütung Haustierversicherungen der AGILA Haustierversicherung AG
Gemeinsame Registerstelle nach § 11a Abs. 1 GewO und Eintragung im Vermittlerregister:
DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0-180-600 585-0 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreis maximal 0,60 €/Anruf)
www.vermittlerregister.info
Die Eintragung im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) kann unter folgender Registrierungsnummer abgerufen werden: D-JKOV-EB4EH-53.
Beratung:
Im Rahmen der Vertriebstätigkeit wirst Du von der Cosmos Finanzservice GmbH nach Deine Wünschen und Bedürfnissen befragt und beraten.
Vergütung:
Die Angestellten der Cosmos Finanzservice GmbH verlangen keine Vergütung und auch keine Nebenentgelte von den Versicherungsnehmern, sondern erhalten vom Arbeitgeber ein festes Grundgehalt sowie bei erfolgreicher Vermittlung eine zusätzliche variable Vergütung. Abhängig von dem im Kalenderjahr vermittelten gesamten Prämienvolumen und abhängig von der Erfüllung qualitativer Kriterien erhalten sie darüber hinaus jährlich ggf. zusätzlich eine Sondervergütung.
Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen:
Die Cosmos Finanzservice GmbH besitzt weder direkte noch indirekte Beteiligungen von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens.
Die Cosmos Versicherung Aktiengesellschaft besitzt eine direkte Beteiligung von über zehn Prozent am Kapital der Cosmos Finanzservice GmbH.
Anschriften der Schlichtungsstellen:
Bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern kann folgende Schlichtungsstelle angerufen werden:
Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
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