Katzen­haft­pflicht

Schutz vor finanziellem Risiko

Sichere Dir den wichtigen Haftpflichtschutz – bereits für 1,69 Euro im Monat1

Katzen spielen für viele Menschen eine wichtige Rolle. Doch Katzen haben Krallen und können Schäden ver­ur­sachen. Ruiniert die Katze die Woh­nungs­ein­rich­tung an­derer oder verursacht einen Unfall, haftet der Tier­besitzer. Um sich finan­ziell abzu­sichern, ist eine eigene Haftpflichtversicherung für Katzen aller­dings nicht not­wendig, denn eine Privat-Haftpflicht reicht aus. Welche Leis­tungen hier ein­ge­schlossen werden sollten, erfährst Du im Ratgeber.

Informationen zur privaten Haftpflicht­versicherung von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite.

In nächster Zeit sollte Susi ihre Freundin Greta nicht wieder besuchen. Dabei hatte sie sich schon lange auf den Sonntagnachmittag mit Kaffee und Kuchen gefreut. Mit dabei: Kater Felix. Das Drama begann, als Greta ihren neuen Wellsittich präsentierte. Coco entschlüpfte Gretas Hand, flatterte durchs Zimmer und setzte sich auf einen Sessel. Dann war nur noch ein Schatten zu sehen – aber Coco nicht mehr. Als Greta und Susi hinter den Sessel schauten, rupfte Kater Felix dem Wellensittich gerade die Federn aus. Kurz darauf entbrannte ein Streit über die Frage, wer für diesen Schaden aufkommen muss. Greta musste sich notgedrungen einen neuen Wellensittich kaufen und verlangte Schadenersatz. Susi fragte sich, ob ihre private Haftpflichtversicherung die Kosten übernimmt, oder ob sie eine Tierhalterhaftpflicht hätte abschließen sollen. Doch ein Anruf bei ihrem Versicherer ergab, dass sie den Schaden, den Kater Felix angerichtet hat, nicht selbst zahlen muss. Ihre Privathaftpflicht kommt auch für Katzen auf.

Warum soll ich eine Katzenhaft­pflicht abschließen?

Als Halter eines Katers oder einer Katze haftet man für alle Schäden, die sein Haustier verursacht. Dies ist im Rahmen der allgemeinen Tierhalter-Haftung geregelt. Die entscheidende Passage steht in § 833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch):

„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Die meisten Ansprüche, die die Privat-Haftpflicht übernimmt, wenn eine Katze involviert ist, entstehen aus der sogenannten Gefährdungshaftung. Damit ist gemeint, dass ein Tierhalter auch dann verpflichtet ist, einen Schaden zu ersetzen, wenn er persönlich unschuldig am Entstehen dieses Schadens ist. Der Grund ist, dass das Verhalten von Tieren – trotz guter Erziehung oder eines sanften Charakters – bis zu einem gewissen Grad unberechenbar bleibt.

Tier­halter sind zum Scha­den­er­satz verpflichtet

Daher muss der Tierhalter Schadenersatz leisten: für alle körperlichen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die der Geschädigte erleidet, für den entstandenen Sachschaden, für Vermögensausfälle und er muss ein angemessenes Schmerzensgeld zahlen. Für diese Kosten haftet der Tierhalter in voller Höhe, sowohl mit seinem gegenwärtigen als auch mit seinem zukünftigen Vermögen.

Eine eigene Tierhalterhaftpflicht für Katzen ist nicht notwendig. Auch Hamster, Meerschwein oder ein Wellensittich sind in der Regel in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Bei Hunden und Pferden ist das anders, denn sie können erhebliche Schäden verursachen. Die Gefahr, die von kleinen Haustieren wie Hamstern oder Katzen ausgeht, ist gegenüber Hunden und Pferden deutlich geringer. Auch wenn es keine bundesweite gesetzliche Pflicht ist, so empfehlen die Verbraucherschützer, für Hunde und Pferde eine Tierhalterhaftpflicht abzuschließen. Alles wichtige zur Tierhalterhaftpflicht erfährst Du im Ratgeber Hundehaftpflicht und Pferdehalterhaftpflicht.

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Wie hoch sollte die Versi­che­rungs­summe sein?

Das ältere Ehepaar fuhr über das Wochenende weg. Ein paar schöne Tage an der Mosel, die Unterkunft im Weingut war schon lange gebucht. Doch als die beiden Rentner wiederkamen, war der Schreck groß: das Wohnzimmer war verwüstet, die Tapete zerfetzt, die Vorhänge zerrissen. Zusammengekuschelt auf der zerkratzten Couch lag eine schwarze Katze. Die beiden erkannten das Tier sofort, es gehörte der Mieterin aus der Wohnung über ihnen. Während der Mann die Taschen ins Auto eingeladen und die Frau die Blumen im Wintergarten gegossen hatte, musste sich der kleine Stubentiger in die Wohnung geschlichen haben. Der gesamte Schaden: 3.000 Euro.

Im Grunde ist dieser Sachschaden sogar noch überschaubar. Es sieht aber ganz anders aus, wenn Personen zu Schaden kommen. Medizinische Behandlungskosten und die Kosten für therapeutische Maßnahmen, Ausgaben für Rehabilitation und Wieder­eingliederung in den Arbeits­markt, lebenslange Invalidenrenten und hohe Schmerzens­geld­zahlungen – all das summiert sich bei einem Unfall schnell auf einen Millionen­betrag. Diese Deckung muss die Haftpflicht für Katzen übernehmen können – beispielsweise wenn die Katze plötzlich auf die Straße läuft und dadurch einen Unfall verursacht. Verletzt sich dabei jemand schwer, kann dessen Krankenkasse den Katzenhalter für alle Kosten in Regress nehmen. Angesichts dieser Summen empfiehlt die Stiftung Warentest eine Mindest­versicherungs­summe von 10 Mio. Euro bei der Haftpflichtversicherung.

Bei der privaten Haftpflichtversicherung von CosmosDirekt sind Mietsachschäden immer mit abgesichert: im Basis-Schutz bis 1 Million Euro, im Comfort-Tarif bis 50 Millionen Euro bei der Mietwohnung, aber auch bis zu 50.000 Euro an beweglichen Sachen in Hotels und Ferienwohnungen – durchaus sinnvoll, wenn Du Deine Katze mit in den Urlaub nimmst und diese dort einen Schaden verursacht.

Welche Leis­tungen sollte Deine Haft­pflicht haben, wenn Du eine Katze hast?

Die Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden gehört zu den Kernbestandteilen jeder privaten Haftpflichtversicherung. Katzen-Besitzer, die in einer eigenen Immobilie leben, kommen mit einem Grundschutz schon sehr weit, da alle elementaren Risiken dadurch abgedeckt werden. Wer in einer gemieteten Wohnung lebt, sollte zumindest Mietsachschäden mitversichern lassen.

Fazit: Schließe eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Deine Katze ab

Wenn Du Katzenhalter bist, benötigst Du keine eigene Katzenhaftpflichtversicherung. Auch eine Tierhalterhaftpflicht ist für Deine Katze nicht notwendig. Dennoch: Als Tierhalter trägst Du die Gefährdungshaftung für Dein Tier. Das bedeutet, dass Du für alle durch Dein Tier verursachten Schäden geradestehen musst. Schließe daher eine gute private Haftpflichtversicherung ab. Darüber sind Katzen, aber auch andere kleinere Haustiere wie Hamster, Kaninchen oder Wellensittiche mit abgesichert. Verursacht Deine Katze nun einen Schaden, übernimmt die Privathaftpflicht die Kosten. Ist der Anspruch auf Schadenersatz nicht gerechtfertigt, wehrt die Versicherung diesen ab – sofern es zum Rechtsstreit kommt auch vor Gericht, ohne dass weitere Kosten auf Dich zukommen.

Mehr zu den Kosten für die Privat-Haftpflicht erfährst Du im Ratgeber: Haftpflichtversicherung – Kosten.

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