Mann mit gebrochenem Bein sitzt nach Entlassung aus dem Krankenhaus zuhause neben seiner Frau.

Genesungsgeld in der Unfallversicherung

Leistung nach einem Unfall mit Krankenhausaufenthalt

Unfallversicherung für z. B. 2,15 Euro im Monat1

Das Wichtigste zum Genesungsgeld der Unfallversicherung im Überblick

  • Genesungsgeld: Das Genesungsgeld wird nach einem unfallbedingten stationären Aufenthalt im Krankenhaus gezahlt. Es dient als finanzielle Stütze während Deines Genesungsprozesses.
  • Dauer: Gezahlt wird das Genesungsgeld für den gleichen Zeitraum, den Du auch im Krankenhaus verbracht hast.
  • Krankenhaustagegeld: Während Deines Krankenhausaufenthaltes bekommst Du vom Versicherer das Krankenhaustagegeld.
  • Zusatzleistung: Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld können als Zusatzbausteine zur Unfallversicherung hinzugebucht werden.

Das Leben sollte in vollen Zügen genossen werden. Sport, Reisen, Wandern – schon bei den kleinsten Abenteuern kann es immer mal zu einem Unfall kommen. Tritt der unverhoffte Fall dann tatsächlich ein und Du musst ins Krankenhaus, sichert Dich eine Unfallversicherung gegen hohe Kosten ab. Doch der Genesungsprozess endet mit der Entlassung aus dem Krankenhaus noch nicht. Bist Du zu Beginn in Deinen alltäglichen Aufgaben noch beeinträchtigt und benötigst zum Beispiel eine Haushaltshilfe, kommen weitere Kosten auf Dich zu. Genau hier kommt das Genesungsgeld ins Spiel und bietet Dir die finanzielle Unterstützung, die Du nach einem Krankenhausaufenthalt benötigst.

Wann genau das Genesungsgeld greift, wer Anspruch darauf hat und vieles mehr erfährst Du in diesem Ratgeber. Genauere Informationen zu den Leistungen unserer Unfallversicherung erhältst Du auf unserer Produktseite.

Definition: Was ist das Genesungsgeld der Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung deckt verschiedene Risiken ab und kann, je nach Bedarf des Versicherten, um verschiedene Zusatzleistungen ergänzt werden. So kannst Du auch das Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld als zusätzliche Leistungen der Unfallversicherung abschließen. Diese Leistungen der Versicherung helfen Dir dabei, die anfallenden Kosten abzufangen, die nach einem Unfall mit vollstationärem Krankenhausaufenthalt anfallen.

Bei dem Genesungsgeld der Unfallversicherung handelt es sich um eine eigene Leistungsart, die allerdings vom Krankenhaustagegeld abhängig ist. Fällig wird das Genesungsgeld mit Deiner Entlassung aus dem Krankenhaus. Ausgezahlt wird das Genesungsgeld vom Versicherer für die gleiche Anzahl an Tagen, die Du auch Anspruch auf das Krankenhaustagegeld hattest.

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Erklärvideo zum Thema Unfallversicherung: Das musst Du wissen!

Wie unterscheiden sich Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld?

Genesungsgeld und Krankenhaustagegeld sind Leistungen der Unfallversicherung, die sich gegenseitig ideal ergänzen. Das Tagegeld erhältst Du als Versicherungsnehmer in Folge eines Unfalls, wenn ein vollstationärer Krankenhausaufenthalt nötig ist. Die Zahlungen erfolgen über die Dauer des gesamten Klinikaufenthalt, sofern die maximale Dauer von zwei Jahren, ab dem Tag des Unfalls, nicht überschritten wird. Ist Deine stationäre Behandlung im Krankenhaus abgeschlossen und Du wirst entlassen, entfällt das Tagegeld. Stattdessen erhältst Du mit einem lückenlosen Übergang direkt ab Deiner Entlassung das Genesungsgeld der Unfallversicherung.

Höhe des Genesungsgeldes

Abhängig von dem gewählten Tarif kann es auch zu Unterschieden in der Höhe des Tagessatzes kommen. Das Krankenhaustagegeld bleibt in der Regel über die gesamte Dauer der Auszahlung gleich. Das Genesungsgeld hingegen ist abhängig vom Tagegeld und unterliegt in manchen Fällen einer Staffelung, wodurch die Höhe der Leistung mit zunehmender Dauer abnimmt. Eine gängige Staffelung des Genesungsgeldes in der Unfallversicherung sieht wie folgt aus:

Dauer der Auszahlung

Höhe des Genesungsgeldes

1. bis 10. Tag

100 % des Krankenhaustagegeldes

11. bis 20. Tag

50 % des Krankenhaustagegeldes

Ab 21. Tag

25 % des Krankenhaustagegeldes

Wer hat Anspruch auf das Genesungsgeld in der Unfallversicherung?

Ein Patient in stationärer Behandlung redet mit einem Krankenpfleger.

Um Anspruch auf das Genesungsgeld zu haben, musst Du eine Unfallversicherung mit den Zusatzbausteinen Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld abgeschlossen haben. Benötigst Du nun als Versicherungsnehmer in Folge eines Unfalls eine vollstationäre Behandlung im Krankenhaus, erhältst Du das Krankenhaustagegeld. Sofern Du das Tagegeld erhalten hast, besteht mit dem Ende Deines Krankenhausaufenthaltes auch ein Anspruch auf das anschließende Genesungsgeld.

Wie lange zahlt die Versicherung das Genesungsgeld?

Die Dauer der Auszahlung des Genesungsgeldes ist abhängig vom Krankentagegeld. Das bedeutet, Du bekommst das Genesungsgeld für die gleiche Anzahl an Tagen, die Du im Krankenhaus verbracht hast. Bei einem Krankenhausaufenthalt von 20 Tagen erhältst Du also auch für 20 Tage das Genesungsgeld der Versicherung. In der Regel gibt es allerdings eine maximale Dauer für das Genesungsgeld. Diese kann je nach Versicherer und Tarif variieren. Mit unserer Unfallversicherung kannst Du die Leistung für bis zu 100 Tage ab dem Zeitpunkt des Unfalls in Anspruch nehmen.

Wann wird das Genesungsgeld gezahlt?

Das Genesungsgeld wird ab dem Zeitpunkt gezahlt, ab dem Du aus der vollstationären Behandlung entlassen wirst. Der Schutz der Leistung greift auch sofort nach Abschluss der Unfallversicherung. Es gibt keine Wartezeit, in der die versicherten Leistungen zunächst noch begrenzt sind.

Kann man als Versicherungsnehmer das Genesungsgeld ohne Krankenhausaufenthalt bekommen?

Im Normalfall wird das Genesungsgeld der Unfallversicherung nicht ohne Krankenhausaufenthalt gezahlt. Der stationäre Krankenhausaufenthalt nach einem Unfall ist also notwendig, um die versicherte Leistung in Anspruch nehmen zu können. Manche Versicherer zahlen aber immerhin Krankenhaustagegeld im Anschluss an eine ambulante Operation in Folge eines Unfalls.

Beispielhafte Berechnung des Genesungsgeldes mit Krankenhaustagegeld

Um die Höhe des Genesungsgeldes besser zu veranschaulichen, zeigen wir Dir zwei Beispiele. Hierfür gehen wir von einem 30-tägigem Aufenthalt im Krankenhaus und einem Krankentagegeld in Höhe von 30 Euro pro Tag aus.

Beispiel 1 – Berechnung Genesungsgeld ohne Staffelung, 100 % Tagessatz:

30 Tage x 30 Euro = 900 Euro

Sowohl Krankenhaustagegeld als auch Genesungsgeld betragen in diesem Beispiel je 900 Euro.

Beispiel 2 – Berechnung Genesungsgeld mit Staffelung:

Für die Berechnung dieses Beispiels gehen wir von der zuvor aufgeführten Staffelung aus, d. h. 100 % Tagessatz für die ersten zehn Tage, für die folgenden zehn Tage nur noch 50 %, und ab dem 21. Tag 25 %.

10 Tage x 30 Euro + 10 Tage x 15 Euro + 10 Tage x 7,50 Euro = 525 Euro

Mit Staffelung beträgt das Genesungsgeld in diesem Beispiel nur noch 525 Euro. Das Krankenhaustagegeld beträgt analog zu Beispiel 1 900 Euro.

Ob und für wen der Abschluss einer Unfallversicherung sinnvoll ist, erfährst Du in unserem Ratgeber.

Ist das Genesungsgeld steuerfrei?

Mit Ausnahme der Unfallrente sind alle Leistungsarten der privaten Unfallversicherung steuerfrei, somit auch das Genesungsgeld. So dient das Genesungsgeld als finanzielle Unterstützung, um anfallende Kosten und ausfallende Einnahmen nach einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt auszugleichen.

Fazit: Genesungsgeld als sinnvoller Zusatzbaustein der Unfallversicherung

Sowohl Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld können als Zusatzleistung der Unfallversicherung abgeschlossen werden. So sicherst Du Dich gegen unfallbedingte Aufenthalte im Krankenhaus und die darauffolgende Genesungsphase zuhause – in der Du aufgrund von Beeinträchtigungen eventuell noch nicht wieder arbeiten kannst oder eine Haushaltshilfe benötigst – ab. Das Genesungsgeld richtet sich dabei in Höhe und Dauer nach dem Krankenhaustagegeld. Anspruch auf das Genesungsgeld hast Du für die gleiche Anzahl an Tagen, die Du auch im Krankenhaus verbracht hast.

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