Das Wichtigste zur Invalidität nach der Gliedertaxe im Überblick
Kommt es zu einem Unfall, bei dem Du dauerhaft eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung davonträgst, springt die Unfallversicherung ein. Doch wie viel Geld erhältst Du genau von der Versicherung? Zwei Faktoren, die für die Höhe der Auszahlung eine Rolle spielen, sind die Gliedertaxe und der Invaliditätsgrad. Doch was genau versteht man darunter? Wir zeigen Dir in unserem Ratgeber, wie die Gliedertaxe funktioniert und auf welche Leistungen von CosmosDirekt Du im Ernstfall zählen kannst.
Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen zu den Themen Gliedertaxe und Invaliditätsgrade. Nähere Infos zur privaten Unfallversicherung von CosmosDirekt findest Du auf unserer Produktseite.
Erklärvideo zum Thema Gliedertaxe & Invaliditätsgrad

Was sind Gliedertaxe und Invaliditätsgrad?
Im Zusammenhang mit privaten Unfallversicherungen tauchen immer wieder die Begriffe Gliedertaxe und Invaliditätsgrade auf. Doch was genau versteht man darunter?
Wie viel Geld erhalte ich nach einem Unfall von der privaten Unfallversicherung?
Bei Verlust eines Körperteils ist die Höhe der Auszahlung der privaten Unfallversicherung abhängig von verschiedenen Faktoren:
- Festgelegte Gliedertaxe des Versicherers
- Gewählter Tarif
- Vereinbarte Versicherungssumme
- Ggf. ärztlich attestierter Grad der Invalidität
- Ggf. Progression
Da die Tabelle für die Gliedertaxe je nach Versicherer und Anbieter unterschiedlich ausfallen können, kann sich ein Vergleich der Unfallversicherungen lohnen. Um die Leistungen besser vergleichen zu können, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine Tabelle mit entsprechenden Richtwerten veröffentlicht. Achte darauf, dass bei Deiner Unfallversicherung mindestens die Gliedertaxe nach den Richtwerten des GDV enthalten sind.
Gliedertaxe nach den Richtwerten des GDV
Körperteil | Empfehlung GDV1 |
---|---|
Arm | 70 Prozent |
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks | 65 Prozent |
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks | 60 Prozent |
Hand | 55 Prozent |
Daumen | 20 Prozent |
Zeigefinger | 10 Prozent |
Anderer Finger | 5 Prozent |
Bein über der Mitte des Oberschenkels | 70 Prozent |
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels | 60 Prozent |
Bein bis unterhalb des Knies | 50 Prozent |
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels | 45 Prozent |
Fuß | 40 Prozent |
Große Zehe | 5 Prozent |
Andere Zehe | 2 Prozent |
Auge | 50 Prozent |
Gehör auf einem Ohr | 30 Prozent |
Geruchssinn | 10 Prozent |
Geschmackssinn | 5 Prozent |
Eingeschränkte Funktion des Körperteils
Muss ein Körperteil nicht amputiert werden, sondern ist nach dem Unfall in Zukunft eingeschränkt oder nicht voll mehr funktionsfähig, entscheidet ein medizinisches Gutachten vom Arzt über die Höhe der Auszahlung. Stellt dieser fest, dass ein Bein nur noch 50 Prozent belastbar ist, halbiert sich der Invaliditätsgrad nach Gliedertaxe und die Hälfte der Versicherungssumme wird ausgezahlt.
Beispiel:
- Vereinbarte Versicherungssumme: 100.000 Euro
- Gliedertaxe für große Zehe bei CosmosDirekt: 10 Prozent
- Invaliditätsgrad laut ärztlichem Gutachten: Nach einem Unfall sind noch 50 Prozent der Belastbarkeit der Zehe möglich.
- Es wurde keine Progression vereinbart
Muss die Zehe amputiert werden, erhält der Patient 10.000 Euro (10 Prozent von 100.000 Euro).
Kann die Zehe erhalten bleiben, ist aber in ihrer Funktion eingeschränkt und laut Gutachten nur noch zu 50 Prozent belastbar, erhält der Patient 5.000 Euro (die Hälfte von 10 Prozent, also 5 Prozent von 100.000 Euro).
Invalidität mehrerer Körperteile
Sind nach einem Unfall mehrere Körperteile beschädigt, werden die jeweiligen Gliedertaxen zusammengezählt. Dabei können in Summe die 100 Prozent nicht überschritten werden.
Beispiel 1:
- Gliedertaxe für eine Hand bei CosmosDirekt: 55 Prozent (Basis-Tarif)
- Gliedertaxe für den Gehörsinn auf einem Ohr bei CosmosDirekt: 30 Prozent
Verliert ein Unfallopfer eine Hand und den Gehörsinn auf einem Ohr, werden 85 Prozent (55 + 30 Prozent) der Versicherungssumme ausgezahlt (Voraussetzung: keine Progression).
Beispiel 2:
- Gliedertaxe für eine Hand bei CosmosDirekt: 55 Prozent (Basis-Tarif)
- Gliedertaxe für ein Auge bei CosmosDirekt: 50 Prozent
Verliert ein Unfallopfer eine Hand und ein Auge, werden 100 Prozent (auch wenn sich die Gliedertaxe in Summe auf 105 Prozent beläuft) der Versicherungssumme ausgezahlt (Voraussetzung: keine Progression).
Wie hoch ist die Gliedertaxe bei CosmosDirekt?
Du bist beispielsweise aufgrund eines abenteuerlichen Hobbys in Deiner Freizeit eher dem Risiko eines Unfalls ausgesetzt als andere? Dann lohnt sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung, die für Dich einspringt, wenn ein Körperteil aufgrund eines Unfalls verletzt oder beeinträchtigt wurde. Versicherer, die eine private Unfallversicherung anbieten, listen die Gliedertaxe in einer Tabelle auf.
Bei CosmosDirekt kannst Du durch die Wahl des Basis- oder Comfort-Tarifs selbst bestimmen, wie hoch die Gliedertaxe im Ernstfall ausfällt. In einer Grafik haben wir die Gliedertaxe der Körperteile, die am häufigsten bei einem Unfall beschädigt werden, aufgelistet.

Eine Übersicht über die Gliedertaxen weiterer Körperteile findest Du in Deinen Versicherungsbedingungen und in Deiner Versicherungspolice. Ist ein Körperteil oder ein Organ nicht in der Tabelle Deines Versicherers aufgelistet, wird der Invaliditätsgrad von einem Arzt eingeschätzt und der Versicherung in einem Gutachten mitgeteilt.
Fazit: Warum ist die Gliedertaxe wichtig?
Die Gliedertaxe ist dazu da, den Grad der Invalidität eines Körperteils oder Organs nach einem Unfall zu bemessen. Sie stellt die betroffenen Körperteile und deren Funktionen in Relation zu ihrer Wichtigkeit für den Körper. Die Einschränkungen im Alltag nach dem Verlust des Zeigefingers ist demnach beispielsweise weniger hoch als die Einschränkung nach dem Verlust eines Fußes.
Mit der privaten Unfallversicherung von CosmosDirekt erhältst Du eine Invaliditätsleistung und/oder eine monatliche Unfallrente ab einer Invalidität von 50 Prozent. Außerdem kannst Du von Krankenhaustage- und Genesungsgeld, Such- und Bergungskosten, Zahlung bei Knochenbrüchen, Hinterbliebenenleistung im Todesfall und vielen weiteren Leistungen der Unfallversicherung profitieren.
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https://www.gdv.de/resource/blob/6252/a0b6aef8832c8ed756a3b26865728d59/01-allgemeine-unfallversicherungsbedingungen-aub-2014--data.pdf