Angaben gemäß § 15 Abs. 1 der Mindestzuführungsverordnung für die Cosmos Lebensversicherungs-AG
Ab dem 1. September 2025 stehen Ihnen folgende Informationen gemäß § 15 Abs. 1 der Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungsverordnung) zur Verfügung:
Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Geschäftsjahr 2024
Erträge1
| Kapitalerträge | 285.469.000 € | 
| Risikoergebnis | 308.622.686 € | 
| Übriges Ergebnis | 57.502.189 € | 
| Summe | 651.593.875 € | 
Aufgliederung der Beteiligung der Versicherten an den Erträgen
| Rechnungszins | 213.358.929 € | 
| Direktgutschrift | 305.449.352 € | 
| Zuführung zur RfB | 95.559.767 € | 
| Summe | 614.368.048 € | 
Die Angaben gemäß § 15 Abs. 1 der MindZV zum Herunterladen finden Sie hier:
- 
1
Die Ertragsquellen sind die anzurechnenden Kapitalerträge, das Risikoergebnis (soweit positiv) und das übrige Ergebnis (soweit positiv) im Sinne der §§ 6 bis 8 Mindestzuführungsverordnung (MindZV) für den überschussberechtigten Versicherungsbestand. Der Eintrag „–“ bedeutet, dass die betreffende Ertragsquelle mit einem Verlust abgeschlossen hat.
Zurück zum Text 
Nach oben