Das Wichtigste zur Kfz-Versicherung für das Begleitete Fahren (BF 17):
Junge Fahranfänger sind häufig in Verkehrsunfälle verwickelt, wie die ADAC Unfallforschung zeigt. Das Begleitete Fahren (Führerschein mit 17) gibt ihnen die Möglichkeit, sich mit einer Begleitperson an den Straßenverkehr zu gewöhnen. Doch wie ist man beim Begleiteten Fahren versichert? Neben den Fragen zur Autoversicherung während und nach dem Begleiteten Fahren beantwortet unser Ratgeber weitere Fragen, die häufig bei Fahrneulingen aufkommen.
Der Ratgeber bietet allgemeine Informationen. Produktinformationen zur Autoversicherung von CosmosDirekt findest Du hier.
Muss ich für Begleitetes Fahren eine eigene Versicherung abschließen?
Mit 17 bereits Fahrpraxis sammeln? Im Rahmen des Begleiteten Fahrens möglich und sogar erwünscht. Da man als Jugendlicher mit 17 Jahren jedoch noch minderjährig ist, muss immer eine in der Prüfbescheinigung eingetragene Begleitperson im Auto dabei sein. Der Begleiter kann in brenzligen Situationen mit eigener Erfahrung unterstützen.
Genauso wenig wie im Auto sind minderjährige Fahranfänger auch in Versicherungsfragen auf sich allein gestellt. Vor Erreichen der Volljährigkeit dürfen sie ohnehin keinen Versicherungsvertrag auf ihren Namen abschließen. Entsprechend gibt es keine Kfz-Versicherung für 17-Jährige, sondern Versicherer bieten verschiedene Möglichkeiten an, wie eine bestehende Kfz-Versicherung erweitert werden kann, um auch eine Deckung für Fahrten im Rahmen des Begleiteten Fahrens zu gewährleisten.
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Auf dem Prüfstand bei Experten
Anpassung der Kfz-Versicherung der Begleitperson
Führerschein mit 17, Versicherung über die Eltern – so regeln es wohl die meisten Familien, wenn der Sohn oder die Tochter sich dem Alter nähert, in dem der Führerschein relevant wird. Da Fahranfänger selbst keine eigene Kfz-Versicherung für das Begleitete Fahren abschließen können, muss die bestehende Versicherung der Eltern angepasst werden.
Diese Regelung gilt nicht nur für Eltern, sondern auch für weitere Familienmitglieder, Freunde oder Bekannte, die sich als Begleitpersonen für das Betreute Fahren in die Prüfungsbescheinigung eintragen lassen.
Da die Versicherung durch das Begleitete Fahren nicht teurer wird, fragen sich viele Versicherungsnehmer, ob sie ihrer Versicherung das Begleitete Fahren überhaupt melden müssen. Auch wenn es sich bei der Eintragung um eine beitragsfreie Leistung handelt, muss der Versicherer vor der ersten begleiteten Fahrt informiert werden.
Manche Versicherungen verlangen auch einen Nachweis über das Begleitete Fahren. Zusätzlich zur Meldung muss bei der Versicherung dann eine Kopie der Prüfungsbescheinigung des Jugendlichen eingereicht werden.
Welche Versicherung bietet sich nach dem Begleiteten Fahren an?
Auch wenn Hotel Mama eventuell noch aktuell ist, von Taxi Mama können sich Jugendliche mit dem BF 17 Führerschein an ihrem 18. Geburtstag verabschieden. Die Freude über die neu gewonnene Unabhängigkeit steht klar im Vordergrund, die richtige Absicherung beim Fahren im Alleingang sollte jedoch nicht außer Acht gelassen werden.
War man mit dem Führerschein mit 17 noch beitragsfrei über die Eltern versichert, ist man mit 18 Jahren selbst für den Versicherungsschutz verantwortlich. Doch auch hier bieten viele Kfz-Versicherer Konzepte an, die wenig Aufwand bei größtmöglichem Schutz versprechen.
Dank BF 17 eine eigene Versicherung mit Rabatten
Begleitetes Fahren wird belohnt – nicht nur mit Fahrsicherheit, sondern auch von der Versicherung. Denn durch Begleitetes Fahren wird die erste eigene Versicherung günstiger.
Wer vor seinem 18. Geburtstag einige Monate gemeinsam mit einer Begleitperson unfallfrei Auto gefahren ist, zahlt in der Kfz-Versicherung anschließend weniger als Altersgenossen, die erst mit 18 ihren Führerschein gemacht haben und sich gleich allein hinters Steuer setzen.
Die Versicherungspolice der Eltern erweitern
Mit dem Auto Deiner Eltern hast Du bereits Fahrpraxis gesammelt und fühlst Dich sicher? Möchtest Du das Auto auch noch fahren, wenn das Begleitete Fahren vorüber ist, musst Du als dann 18-Jähriger rechtzeitig als weiterer Fahrer in den Kfz-Versicherungsvertrag Deiner Eltern eingetragen werden.
Ist diese Formalität erledigt, ändert sich für Dich sonst nichts und Du kannst wie gewohnt weiterhin mit dem Auto mobil sein.
Das Auto als Zweitwagen über die Eltern versichern
Eine weitere Möglichkeit, ein Auto nach dem Begleiteten Fahren zu versichern, bietet die Zweitwagenregelung. Die Eltern besitzen bereits zwei Autos? Kein Problem. Auch für einen Dritt- oder Viertwagen kann nach dem Begleiteten Fahren eine Kfz-Versicherung abgeschlossen werden.
Die bessere Einstufung bei der Schadenfreiheitsklasse ist für viele Fahranfänger der ausschlaggebende Punkt, das eigene Auto über die Eltern zu versichern. Nach ein paar Jahren können sie sich den Rabatt dann sogar übertragen lassen.
Was möchtest Du noch zum Begleiteten Fahren wissen?
Für die Beantragung bei der Fahrerlaubnisbehörde benötigst Du folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passfoto
- Aktueller Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Name und Anschrift der Fahrschule
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Einverständniserklärung der Begleitperson/en
- Kopie vom Personalausweis der Begleitperson/en
- Kopie vom Führerschein der Begleitperson/en
Frag einfach in der Fahrschule nach, wo Du einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren kannst. Oft kann nach der Schulung auch gleich ein Sehtest gemacht werden.
Wer am Begleiteten Fahren teilnehmen möchte, kann den Antrag dafür schon vor dem 17. Geburtstag stellen, frühestens aber sechs Monate vor dem Geburtstag. Weitere Fristen gelten für die beiden Führerscheinprüfungen. Die Theorieprüfung kann frühestens drei Monate, die Praxisprüfung einen Monat vor dem 17. Geburtstag absolviert werden.
Der Führerschein selbst kostet nicht mehr. Lediglich die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung und die Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (Punktestand) für jede Begleitperson verursachen zusätzliche Kosten im Vergleich zum Führerscheinerwerb mit 18 Jahren. Die Höhe dieser Gebühren ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Entsprechende Informationen finden sich meist auf der Internetseite der jeweiligen Führerscheinstelle. Sparpotenziale bei der Fahrschule, zum Beispiel die Kombination aus Auto- und Motorradführerschein, sind beim Begleiteten Fahren nicht möglich.
Als Beleg der bestandenen Führerscheinprüfung erhältst Du eine Prüfungsbescheinigung. Diese unterscheidet sich von dem EU-Führerschein im Kartenformat. Neben der Führerscheinklasse weist sie auch die Begleitperson bzw. die Begleitpersonen aus. Ein Foto ist jedoch nicht enthalten. Deshalb müssen sowohl Fahranfänger als auch Begleitperson stets ein Ausweisdokument im Auto mitführen. Nach dem 18. Geburtstag kannst Du Dir nach der vorherigen Beantragung Deinen regulären Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen. Damit solltest Du Dir auch nicht zu lange Zeit lassen, denn die Prüfungsbescheinigung für BF 17 verliert drei Monate nach dem Geburtstag ihre Gültigkeit. Gehörst Du zu den Fahranfängern, die es nicht abwarten können, den richtigen Führerschein im Kartenformat endlich in den Händen zu halten, musst Du Dir um diese Frist eher weniger Gedanken machen.
Die Probezeit nach § 2a StVG beginnt unmittelbar nach bestandener Prüfung. Wer den Führerschein also bereits mit 17 macht, ist nach Ablauf der zwei Jahre bereits mit 19 Jahren aus der Probezeit entlassen.
Eine Ausnahme gilt jedoch für Fahranfänger, die bereits einen Führerschein der Klasse A1 besitzen. Für sie beginnt die Probezeit nicht erneut.
Die Probezeit ist eine Bewährungsphase. Während dieser Zeit stehen Fahranfänger unter besonderer Beobachtung. Um ein verantwortungsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr zu fördern, werden Verkehrsverstöße strenger geahndet. Schwerwiegende Verstöße ziehen eine Verdopplung der Probezeit auf vier Jahre nach sich.
Wer ohne Begleitperson am Steuer angehalten wird, muss sich laut Bußgeldkatalog auf ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg einstellen. Da es sich hier um einen schwerwiegenden Verstoß innerhalb der Probezeit handelt, wird die Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE widerrufen und nur neu erteilt, wenn zuvor ein Aufbauseminar absolviert wurde. Wird ein Fahranfänger ohne Prüfbescheinigung am Steuer erwischt, wird nur ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro fällig.
Ohne Begleitperson kein Begleitetes Fahren. Am häufigsten begleitet ein Elternteil die Jugendlichen. Auch Großeltern, Nachbarn oder Arbeitskollegen können Begleiter sein. Die Anzahl ist nicht begrenzt. Voraussetzung ist, dass sie in der Prüfungsbescheinigung des jungen Fahrers eingetragen werden und die Eltern damit einverstanden sind.
Nicht jeder ist jedoch für diese Aufgabe geeignet. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestalter von 30 Jahren
- Fahrerlaubnis der Klasse B (ununterbrochen seit mindestens fünf Jahren)
- Nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (zum Zeitpunkt der Beantragung)
Auch während der Fahrt muss die Begleitperson gewisse Voraussetzungen erfüllen. Sie darf den Fahranfänger nur begleiten, wenn ihr Blutalkoholgehalt unter 0,5 Promille liegt und sie nicht unter dem Einfluss anderer Rauschmittel steht.
Solange die Begleitperson alle Voraussetzungen erfüllt, spricht nichts dagegen, sie nachträglich in die Prüfungsbescheinigung eintragen zu lassen. Denn mehrere Begleitpersonen bedeuten mehr Fahrpraxis für Dich als Anfänger.
Die Begleitperson muss nicht zwingend vorne sitzen. Auf dem Beifahrersitz mitzufahren, macht aber durchaus Sinn. Vorne im Auto hat man einen besseren Überblick und kann kritische Situationen schneller erkennen. Außerdem gibt es vielen Fahranfängern ein Gefühl von Sicherheit, wenn die vertraute Person auf dem Beifahrersitz sitzt.
Für Fahrten innerhalb Deutschlands gibt es keine Beschränkungen, etwa wie oft, wohin oder zu welcher Uhrzeit Fahrten unternommen werden dürfen. Im Ausland wird die Prüfungsbescheinigung des BF 17 jedoch nicht als gültige Fahrerlaubnis anerkannt. Damit ist eine Fahrt ins Ausland ausgeschlossen. Einzige Ausnahme ist Österreich. Hier wird die Fahrerlaubnis anerkannt.
Hast Du Fragen zur Kfz-Versicherung? Wir beraten Dich gerne telefonisch oder per E-Mail.