Die richtige Vorgehensweise zur Schadenregulierung
- Ruhe bewahren und keinesfalls den Unfallort verlassen
- Beweise des Schadens oder Unfalls sammeln
- Schadenmeldung bei der Versicherung
- Weiteres Vorgehen, zum Beispiel Beauftragung eines Sachverständigen, mit der Versicherung abstimmen
- Anspruch der Schadenregulierung geltend machen
Wer viel Auto fährt, weiß, dass stets ein grundsätzliches Risiko für einen Unfall mit Schaden besteht. Umso besser fühlt man sich daher, wenn man eine gute Kfz-Versicherung hat. Die Schadenregulierung ist für die Auswahl deiner Kfz-Versicherung wohl eines der wichtigsten Stichwörter und sollte daher schon vor Abschluss eines Vertrages mit dem Versicherer durchgespielt werden. Dies gilt prinzipiell für jeden Versicherungsnehmer: Sowohl Geschädigter als auch Unfallgegner profitieren von einer schnellen Unfallregulierung und können sich mit der richtigen Versicherung schnell wieder im Straßenverkehr bewegen. Zur Auswahl Deines Versicherers solltest Du daher auf grundsätzliche Service-Merkmale achten.
Der Ratgeber bietet allgemeine Informationen zur Schadenregulierung. Produktinformationen zur Autoversicherung von CosmosDirekt findest Du hier.
Was ist nach einem Unfall zu tun?
Gab es Unfallgeschädigte, hat man so die Chance, diese besser erreichen zu können. Darüber hinaus kann eine derartige Absicherung der Unfallstelle Folge-Unfälle vermeiden und sorgt für eine unkomplizierte Aufnahme der Beweise.
Im Ernstfall kann für verletzte Personen nach einem Unfall jede Minute zählen. Schaue daher unverzüglich nach, ob alle Unfallbeteiligten wohlauf sind. Ist dies nicht der Fall – wähle den Notruf unter 112 und leite gegebenenfalls Erste-Hilfe-Maßnahmen ein.
Auch das Wählen der 110 und die verbundene Schilderung des Unfalls für den zuständigen Beamten sollte keinesfalls außer Acht gelassen werden. Wurde die Polizei nicht über den Unfall sowie den verbundenen Schaden informiert, kann der Anspruch auf Schadensregulierung nur schwer erfolgen.
Nachdem Du die Polizei verständigt hast, solltest Du die Wartezeit zur Dokumentation aller Schäden nutzen. Auch der Unfallablauf muss genau erfasst werden. Fotografiere sowohl den Unfallort als auch die Schäden an beiden Fahrzeugen. Auch sonstige Sachschäden sollten geprüft werden. Um den Unfallbericht abzurunden, nimm den vollständigen Namen, die Anschrift sowie die Telefonnummer Deines Unfallgegners auf. Das Kennzeichen und die Versicherung werden ebenfalls benötigt. Achtung! Vergiss nicht, auch potenzielle Zeugen zu befragen und lass Dir nach Möglichkeit die Personalien dieser Personen geben. Gerade dann, wenn es zum Streitfall zwischen den Unfallbeteiligten kommt, können Zeugen bedeutend zur Aufklärung beitragen.
Ob Du nun Unfallverursacher oder Geschädigter bist– ein Unfall sollte stets unverzüglich der Haftpflichtversicherung gemeldet werden. Als Verursacher musst Du den Schaden innerhalb einer Woche schriftlich anzeigen. Als Unfallgeschädigter kannst Du sicherheitshalber davon ausgehen, dass die Schuldfrage womöglich offensteht und sich daher ebenso durch die Absprache mit deiner Versicherung absichern.
Die richtige Schadenmeldung
Um eine Schadenregulierung bei der Kfz-Versicherung beantragen zu können, ist die richtige Schadenmeldung besonders bedeutend. Du solltest daher unverzüglich nach der Aufnahme des Unfalls und der Verständigung der Polizei telefonisch erfolgen. Dies hat für Dich als Unfallbeteiligten nicht nur den Vorteil, dass Deine Kfz-Versicherung früh Bescheid weiß und so schnell agieren kann. Zusätzlich können Dir die Experten oftmals am Telefon Auskunft über Ihre Rechte oder weitere Tipps zum richtigen Verhalten am Unfallort geben. Ob eine zusätzliche schriftliche Schadenmeldung erforderlich ist sollte mit der Versicherung geklärt werden. Möchtest Du die Schadenregulierung für den Verkehrsunfall schnellstmöglich abwickeln, sollte die Schadenmeldung möglichst umfangreich sein und gewisse Daten beinhalten:
- Tag und Uhrzeit des Unfalls
- Genauen Unfallort
- Name, Anschrift und Versicherung der Unfallbeteiligten
- Detaillierter Unfallbericht
- Fotos der Unfallstelle und aller Schäden
- Unterschriften der Unfallgegner
- Unterschriften möglicher Zeugen
- Unfallskizze
Unfallgegner unbekannt – was nun?
Obwohl es sich hierbei um eine Straftat handelt, kommt es immer wieder vor, dass Fahrerflucht vom Unfallort begangen wird. Dies bringt den Geschädigten natürlich in eine unangenehme Lage. Gerade dann, wenn kein Kennzeichen erkannt wurde, ist sogar die Polizei oftmals machtlos. Mit einer Schadensregulierung durch die gegnerische Kfz-Versicherung ist somit nicht zu rechnen. Dies gilt übrigens auch dann, wenn der Unfallgegner mit einem Fahrzeug unterwegs ist, auf das keine Haftpflichtversicherung angemeldet wurde. Als Unfallgeschädigter hast Du nun allerdings die Möglichkeit, sich an zwei Institutionen zu wenden: die Verkehrsopferhilfe e.V. oder das Deutsche Büro Grüne Karte e.V..
Die Verkehrsopferhilfe greift gerade dann ein, wenn Fahrerflucht begangen wurde und ein schwerer Personen- und Sachschaden vorliegt, der von keiner Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen wird. Das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. kann sogar kontaktiert werden, wenn das gegnerische Fahrzeug im Ausland angemeldet ist. Der Unfallort muss sich allerdings dennoch in Deutschland befinden. Beide Vereine bieten dem Geschädigten die Chance auf eine Regulierung seines Schadens – auch ohne offiziellen Unfallgegner.
Erklärvideo zum Thema Schadenfreiheitsklasse

Wie wird ein Schaden von der Kfz-Versicherung reguliert?
Generell übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Schäden, die er Dritten und deren Eigentum selbstverschuldet zugefügt hat. Es werden alle Kosten in Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme der Versicherung übernommen.
Hast Du als Versicherungsnehmer eine korrekte Schadensmeldung vorgenommen, liegt der Ball nun also bei der Versicherung. Die Kfz-Versicherung prüft, welche Schadenansprüche tatsächlich bestehen. Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass bestimmte Schäden nicht berücksichtigt werden können. In der Regel wird die Schadenregulierung durch die Haftpflicht des Unfallgegners vorgenommen. Anders verhält es sich allerdings, wenn Du mit einer Teilschuld am Unfall beteiligt warst. Nun müssen die Kfz-Versicherungen beider Unfallbeteiligten eingreifen, um die Ansprüche gegebenenfalls aufzuteilen und nochmals genau abzuwägen. Zur besseren Übersicht erstellen Versicherungen einzelne Schadenpositionen, die es dann individuell zu betrachten gilt. Dies gibt sowohl dem Geschädigten als auch der Haftpflichtversicherung die Möglichkeit, detaillierte Kosten einzeln absprechen zu können.
Unsere Kunden haben uns zum 9. Mal in Folge zum beliebtesten Kfz-Versicherer Deutschlands gewählt. In den Bereichen Preis-Leistungs-Verhältnis und Service schneiden wir hervorragend ab. Besonders stolz macht uns, dass dies die Ergebnisse einer Kundenbefragung sind. Die insgesamt höchste Kundenzufriedenheit und Weiterempfehlungsbereitschaft zeigen zudem das starke Vertrauen in uns.
Hast Du Fragen zur Kfz-Versicherung? Wir beraten Dich gerne telefonisch oder per E-Mail.