Scha­den­re­gu­lie­rung

Schaden der Kfz-Versi­che­rung melden und Zahlung erhalten

Versichere Dein Auto bei Deutschlands beliebtestem Kfz-Versicherer1

Das Wichtigste zur Schadenregulierung in Kürze

  • Ruhe bewahren und keinesfalls den Unfallort verlassen
  • Beweise des Schadens oder Unfalls sammeln
  • Schadenmeldung bei der Versicherung
  • Weiteres Vorgehen, zum Beispiel Beauftragung eines Sachverständigen, mit der Versicherung abstimmen
  • Anspruch der Schadenregulierung geltend machen

Wer Auto fährt weiß, dass stets ein grundsätzliches Risiko für einen Unfall mit Schaden besteht. Umso besser fühlt man sich daher, wenn man eine gute Kfz-Versicherung hat. Die Schaden­regulierung ist für die Auswahl Deiner Kfz-Versicherung wohl eines der wichtigsten Argumente. Sowohl der Geschädigte als auch der Unfallgegner profitieren von einer schnellen Schadenregulierung und können sich mit der richtigen Kfz-Versicherung schnell wieder im Straßenverkehr bewegen. Zur Auswahl Deines Versicherers solltest Du daher auch auf die Services im Schadenfall achten.

Der Ratgeber bietet allgemeine Informationen zur Schadenregulierung. Produktinformationen zur Autoversicherung von CosmosDirekt findest Du hier.

Bei Cosmos­Di­rekt versi­chert?

Dann melde Deinen Kfz-Schaden einfach online. Wir melden uns umgehend telefonisch bei Dir und besprechen die nächsten Schritte.

Was ist nach einem Unfall zu tun?

Die rich­tige Scha­den­mel­dung

Um eine Schadenregulierung bei der Kfz-Versicherung beantragen zu können, ist die richtige Schadenmeldung besonders bedeutend. Du solltest daher unverzüglich nach der Aufnahme des Unfalls und der Verständigung der Polizei telefonisch erfolgen. Dies hat für Dich als Unfallbeteiligten nicht nur den Vorteil, dass Deine Kfz-Versicherung früh Bescheid weiß und so schnell agieren kann. Zusätzlich können Dir die Experten oftmals am Telefon Auskunft über Ihre Rechte oder weitere Tipps zum richtigen Verhalten am Unfallort geben. Ob eine zusätzliche schriftliche Schadenmeldung erforderlich ist sollte mit der Versicherung geklärt werden. Möchtest Du die Schadenregulierung für den Verkehrsunfall schnellstmöglich abwickeln, sollte die Schadenmeldung möglichst umfangreich sein und gewisse Daten beinhalten:

  • Tag und Uhrzeit des Unfalls
  • Genauen Unfallort
  • Name, Anschrift und Versicherung der Unfallbeteiligten
  • Detaillierter Unfallbericht
  • Fotos der Unfallstelle und aller Schäden
  • Unterschriften der Unfallgegner
  • Unterschriften möglicher Zeugen
  • Unfallskizze

Um immer bestmöglich vorbereitet zu sein, solltest Du Dir ein Standard-Muster eines Unfallberichts ins Handschuhfach legen. So vergisst Du garantiert keine wichtigen Punkte bei der Unfallaufnahme.

Unfall­gegner unbe­kannt – was nun?

Obwohl es sich hierbei um eine Straftat handelt, kommt es immer wieder vor, dass Fahrerflucht vom Unfallort begangen wird. Dies bringt den Geschädigten natürlich in eine unangenehme Lage. Gerade dann, wenn kein Kennzeichen erkannt wurde, ist sogar die Polizei oftmals machtlos. Mit einer Schadensregulierung durch die gegnerische Kfz-Versicherung ist somit nicht zu rechnen. Dies gilt übrigens auch dann, wenn der Unfallgegner mit einem Fahrzeug unterwegs ist, auf das keine Haftpflichtversicherung angemeldet wurde. Als Unfallgeschädigter hast Du nun allerdings die Möglichkeit, sich an zwei Institutionen zu wenden: die Verkehrsopferhilfe e.V. oder das Deutsche Büro Grüne Karte e.V..

Die Verkehrsopferhilfe greift gerade dann ein, wenn Fahrerflucht begangen wurde und ein schwerer Personen- und Sachschaden vorliegt, der von keiner Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen wird. Das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. kann sogar kontaktiert werden, wenn das gegnerische Fahrzeug im Ausland angemeldet ist. Der Unfallort muss sich allerdings dennoch in Deutschland befinden. Beide Vereine bieten dem Geschädigten die Chance auf eine Regulierung seines Schadens – auch ohne offiziellen Unfallgegner.

Wer einen Autounfall verschuldet muss meistens mehr für seine Kfz Versicherung zahlen. Die Versicherung kürzt den Schaden­freiheits­rabatt und erhöht den Beitrag für das folgende Jahr. Manchmal lohnt es sich daher, den Schaden selbst zu zahlen. Der Rechner der Stiftung Warentest zur Rückstufung im Schadenfall hilft bei der Entscheidung.

Schadenfreiheitsklasse einfach erklärt von CosmosDirekt

Wie wird ein Schaden von der Kfz-Versi­che­rung regu­liert?

Generell übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Schäden, die er Dritten und deren Eigentum selbstverschuldet zugefügt hat. Es werden alle Kosten in Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme der Versicherung übernommen.

Hast Du als Versicherungsnehmer eine korrekte Schadensmeldung vorgenommen, liegt der Ball nun also bei der Versicherung. Die Kfz-Versicherung prüft, welche Schadenansprüche tatsächlich bestehen. Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass bestimmte Schäden nicht berücksichtigt werden können. In der Regel wird die Schadenregulierung durch die Haftpflicht des Unfallgegners vorgenommen. Anders verhält es sich allerdings, wenn Du mit einer Teilschuld am Unfall beteiligt warst. Nun müssen die Kfz-Versicherungen beider Unfallbeteiligten eingreifen, um die Ansprüche gegebenenfalls aufzuteilen und nochmals genau abzuwägen. Zur besseren Übersicht erstellen Versicherungen einzelne Schadenpositionen, die es dann individuell zu betrachten gilt. Dies gibt sowohl dem Geschädigten als auch der Haftpflichtversicherung die Möglichkeit, detaillierte Kosten einzeln absprechen zu können.

Die Beauftragung eines Sachverständigen sollte mit der Versicherung abgestimmt werden, denn nicht immer ist ein Sachverständigengutachten erforderlich. Zudem beauftragt bei einem Kaskoschaden ohnehin die Kfz-Versicherung den Sachverständigen.

Die Kosten für einen Sachverständigen werden von der Versicherung als feste Schadenposition eingeordnet und müssen daher in jedem Fall erstattet werden. Um die Schadenregulierung unkompliziert für dich zu halten, solltest du einen Gutachter mit möglichst guten Qualifikationen auswählen. Sollte es zum Streitfall mit dem Unfallgegner kommen, so wird der Sachverständige vor Gericht womöglich als Zeuge befragt. Umso mehr Expertise er aufweisen kann, desto stärker wird seine Aussage gewichtet.

Die Schadenregulierung nach einem Kfz-Unfall erfolgt vor allem anhand fest definierter Schadenpositionen. Diese decken sowohl Personen- als auch Sachschäden ab. Je nachdem, wie die Schuldfrage des Unfalls ausfällt, wird die Übernahme der einzelnen Kosten angepasst.

Schadenposition

Leistungsumfang

Reparaturkosten

Kosten von über 100 % des Wiederbeschaffungswertes des beschädigten Fahrzeugs werden übernommen. Liegen die Reparaturkosten über 130 % des Wiederbeschaffungswertes, erstattet die Versicherung stattdessen die Kosten für die Anschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges. Der Betrag über die Höhe der Kosten kann entweder direkt in die Reparatur fließen oder ausgezahlt werden.

Wertminderung

Die Wertminderung des Fahrzeugs wird im Unfallgutachten eines Sachverständigen festgestellt und abhängig vom geminderten Marktwert des Autos ausgezahlt. Die Erstattung der Minderung gilt auch dann, wenn eine Reparatur durchgeführt wurde, da es sich jetzt dennoch um ein Unfallfahrzeug handelt und der Wert somit gesunken ist.

Schmerzensgeld

Wurde der Geschädigte körperlich verletzt, zahlt die Versicherung hierfür Schadenersatz. Der genaue Betrag hängt vom Umfang der gesundheitlichen Beeinträchtigung ab. Einstufung und Bescheinigung der Verletzungen erfolgen durch einen Arzt.

Nutzungsentschädigung

Während der Reparatur des Fahrzeugs muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die fehlende Mobilität ausgleichen. Somit wird entweder ein Mietwagen gestellt oder ein Nutzungsausgleich fürs Fahrzeug bezahlt.

Gutachter-Kosten

Wählt der Geschädigte einen Gutachter zur Prüfung seiner Schäden, werden die verbundenen Kosten übernommen.

Abschlepp- und Verbringungskosten

Übernahme der Kosten für den Transport des beschädigten Autos zur normalen Kfz- und Spezial-Werkstatt.

Rechtsanwaltskosten

Die Kosten für einen Anwalt werden erstattet, wenn seine Beauftragung unbedingt erforderlich war.

Heilungskosten

Gab es Geschädigte mit körperlichen Verletzungen, haben sie einen Anspruch auf die Rückerstattung der Kosten für ihre Heilung.

Beerdigungskosten

Kam beim Unfall jemand zu Tode, übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers sämtliche Kosten für die Beerdigung. Kosten für die Pflege und Instandhaltung des Grabes sind ausgeschlossen.

Unterhaltungsleistungen

Ist eine unterhaltspflichtige Person verstorben, erhalten die Hinterbliebenen eine Entschädigung für den ausstehenden Unterhalt.

Haushaltsführungskosten

Hausarbeiten, die aufgrund des Mobilitätsverlusts nicht erledigt werden können, werden von der Versicherung nach den fiktiven Kosten für eine Hilfskraft erstattet.

Die Dauer einer Schadensregulierung liegt meist bei 4 bis 6 Wochen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Schuldfrage eines Unfalls bereits gänzlich abgeklärt wurde. Ist das nicht der Fall, kann die Schadensregulierung sogar mehrere Monate dauern.

Die Geschwindigkeit der Kfz-Versicherung bei einer Bearbeitung von Schäden kann mitunter einen deutlichen Qualitätsunterschied aufzeigen. Arbeitet deine Versicherung schnell und präzise, fokussiert sie sich auf eine gute Kundenbetreuung. Die Dauer der Schadensregulierung kann von dir als Versicherungsnehmer zudem nicht beeinflusst werden. Hast du deine Schadensmeldung abgegeben, prüft die Versicherung anschließend selbstständig mögliche Schadenspositionen und leitet eine Regulierung ein. Beeinflusst wird die Geschwindigkeit vor allem von Faktoren wie der Schuldfrage, den ausstehenden Unfallgutachten oder auch Absprachen mit der Polizei. Dauert die Schadensregulierung der Kfz-Versicherung länger als 2-3 Wochen, kann ein Geschädigter unter Umständen schon jetzt erste Entschädigungen erhalten. Lässt sich eine Versicherung zudem unverhältnismäßig viel Zeit bei der Regulierung, hat der Geschädigte auch die Möglichkeit zu klagen.

Mit schnellem Service zur unkom­pli­zierten Scha­den­re­gu­lie­rung

Bei der Auswahl eines Kfz-Versicherers sollte nicht nur der Preis entscheiden, sondern auch die Leistung der Versicherung. Auf Deutschlands Straßen kommt es immer wieder zu Unfällen, die Schäden mit entsprechend hohen Kosten nach sich ziehen können. Deine Kfz-Versicherung sollte daher einen bestmöglichen Schaden-Service bieten und eine Regulierung schnell und unkompliziert abwickeln. Erstrebenswert ist für Sie als Versicherungsnehmer vor allem eine Direktregulierung. Diese kann nicht immer gewährleistet werden, schafft für alle Unfallbeteiligten aber oft die beste Lösung. CosmosDirekt steht Dir gerne jederzeit schnellstmöglich als Versicherer zur Seite und übernimmt jede Schadenregulierung gewissenhaft.

11. Jahr in Folge beliebtester Kfz-Versicherer
11. Jahr in Folge beliebtester Kfz-Versicherer

Unsere Kunden haben uns das 11. Jahr in Folge zum beliebtesten Kfz-Versicherer Deutschlands gewählt. In den Bereichen Preis-Leistungs-Verhältnis, Vertragsleistungen und Service schneiden wir her­vor­ragend ab. Besonders stolz macht uns, dass dies die Ergebnisse einer Kunden­befragung sind. Die insgesamt höchste Kunden­zufrieden­heit und Weiter­­empfehlungs­bereitschaft zeigen zudem das starke Vertrauen in uns.

Auto­ver­si­che­rung

  • 11. Jahr in Folge beliebtester Kfz-Versicherer
  • Bis zu 40 % sparen2
  • 5 % Kundenbonus3
  • Rabattschutz: 3 Schäden frei
  • eVB-Nummer direkt nach Antragstellung

Hast Du Fragen zur Kfz-Versicherung? Wir beraten Dich gerne telefonisch oder per E-Mail.

Artikel teilen

  • 1

    Auszeichnung „Beliebtester Kfz-Versicherer“, 1. Platz Gesamturteil Kundenzufriedenheit, Studie „Kundenbefragung Kfz-Versicherer 2024“ des Deutschen Instituts für Service-Qualität GmbH & Co. KG (DISQ),
    35 Filial- und Direktversicherer in der Einzelauswertung, www.disq.de, August 2024

  • 2

    Mögliche Beitragsersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) im folgenden Beispielfall: Beitragsvergleich für: VW Passat Variant 1.5 TSI (HSN: 0603, TSN: CIA), eigenfinanziert, Erstzulassung: 23.09.2024, Erwerb: 23.09.2024, Zulassung in Reutlingen (PLZ: 72764), Fahrleistung: 5.000 km/Jahr, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (geb. 01.01.1984, Führerscheinerwerb in 2002) und sonstige Fahrer (23 Jahre), Angestellter, kein Wohneigentum, Abstellplatz: Straße, SF-Klasse KH/VK: SF20/SF20, Selbstbeteiligung VK/TK: 300/150 €, keine Vorschäden, vorher zwei Jahre bei einer anderen Versicherung versichert, Zahlweise: jährlich Bankeinzug, freie Werkstattwahl, Versicherungsbeginn: 23.09.2024.

    Quelle: Werte HUK24, LVM, Gothaer: NAFI-Kfz-Kalkulator, Version 28.09; Stand: 12.09.2024, Allianz Direct: Webseite des Versicherers am 12.09.2024. Vergleich von Kfz-Haftpflichttarifen und Vollkaskodeckung (mit Selbstbeteiligung 300/150 €) freie Werkstattwahl, die sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden können. LVM und Gothaer sind mit ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.

Inhalt
  • Das Wichtigste zur Schadenregulierung in Kürze
  • Die rich­tige Scha­den­mel­dung
  • Unfall­gegner unbe­kannt – was nun?
  • Wie wird ein Schaden von der Kfz-Versi­che­rung regu­liert?
  • Mit schnellem Service zur unkom­pli­zierten Scha­den­re­gu­lie­rung