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Das Wichtigste zum Überführungskennzeichen auf einen Blick
Wann wird ein Überführungskennzeichen benötigt?
Ein Kfz-Überführungskennzeichen ist notwendig, wenn Du ein noch nicht angemeldetes bzw. nicht zugelassenes Fahrzeug transportieren möchtest. Trotz fehlender Zulassung lässt sich das Auto somit im Straßenverkehr bewegen. Ist das Fahrzeug auf Dich zugelassen, ist kein Überführungskennzeichen notwendig. Überführungskennzeichen werden beim Import und Export von Fahrzeugen genutzt, können aber auch bei Überführungsfahrten im Inland eingesetzt werden.
Wer ein Auto kauft, muss die Rückfahrt übernehmen. Hat der bisherige Halter das Fahrzeug noch angemeldet, ist die Überführung nicht schwer. Zuhause angekommen, sollte dann zeitnah – in der Regel innerhalb von 7 Tagen – die Ummeldung erfolgen. Anders sieht es aus, wenn das Fahrzeug abgemeldet oder stillgelegt ist. Damit man es fahren darf, muss es vorübergehend zugelassen sein. Dafür ist ein Überführungs- bzw. Kurzzeitkennzeichen notwendig. Auch bei Fahrten zu einem Gutachter, zum TÜV sowie bei Probefahrten vor dem Kauf eines Fahrzeuges wird das Überführungskennzeichen eingesetzt.
Das richtige Überführungskennzeichen wählen
Das Überführungskennzeichen ist ein Oberbegriff für das Kurzzeitkennzeichen, das Ausfuhrkennzeichen sowie das rote Kennzeichen. Alle drei Kennzeichen sind sich zwar ähnlich, unterscheiden sich jedoch darin, wo und wann sie gültig sind. Generell wird das Kurzzeitkennzeichen bei Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands und der EU verwendet. Innerhalb der EU ist unter Umständen zusätzlich zum Kurzzeitkennzeichen die Grüne Karte notwendig. Dagegen wird das Ausfuhrkennzeichen bei Überführungen in Nicht-EU Länder verwendet.
Wenn Du hingegen ein Fahrzeug aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland überführen willst, sind die rechtlichen Vorschriften des Ausfuhrlandes sowie die Abkommen mit Deutschland entscheidend. Du kannst das Fahrzeug entweder mit dem ausländischen Kennzeichen überführen, ein landesspezifisches Überführungskennzeichen für das Auto oder Motorrad besorgen oder das Kfz mit einem Hänger überführen.
Wie kann man ein Überführungskennzeichen beantragen?
Um ein Überführungskennzeichen zu beantragen, wende Dich an die Zulassungsstelle Deines Wohn- oder Geschäftsortes. Du kannst die Zulassung entweder persönlich beantragen oder eine Vertretung schicken. Diese Person muss aber auf jeden Fall ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und von Dir eine gültige Vollmacht erhalten. Sind die notwendigen Voraussetzungen für das jeweilige Überführungskennzeichen erfüllt, wird Dir ein Schriftstück mit dem Kennzeichen des Autos oder Motorades ausgestellt. Dieses muss bei der Prägestelle vorgelegt werden. Das geprägte Kennzeichen wird anschließend von der Zulassungsstelle der Zulassungsstempel bedruckt, wodurch das Überführungskennzeichen seine Gültigkeit erhält. Das erworbene Kennzeichen ist dann ausschließlich für dieses Fahrzeug gültig.
Diese Unterlagen brauchst Du für die Beantragung eines Überführungskennzeichens
Wie lange ist ein Überführungskennzeichen gültig?
Was kostet ein Überführungskennzeichen?
Im Vergleich zum Kurzzeitkennzeichen sind die Kosten für ein Ausfuhrkennzeichen deutlich höher – zum einen, weil dieses Überführungskennzeichen steuerpflichtig ist, zum anderen, weil die Beiträge für den Versicherungsschutz deutlich über denen für ein Kurzzeitkennzeichen liegen. Auch die Verwaltungsgebühren sind höher. Grundsätzlich gilt: Je länger der Versicherungsschutz bestehen soll und je mehr Papiere Du zusätzlich benötigst, umso höher sind auch die Kosten.
Was kostet die Versicherung bei einem Überführungskennzeichen?
Für die Nutzung von Überführungskennzeichen musst du eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, die auch Schadenfälle im Ausland abdeckt. Bei einem Ausfuhrkennzeichen wird diese für mindestens 15 Tage und für maximal 1 Jahr abgeschlossen. Bei einem 15-tägigen Versicherungsschutz betragen die Kosten für das Überführungskennzeichen zwischen 60 und 70 Euro für einen Pkw. Das Überführungskennzeichen für ein Motorrad oder einen Anhänger kosten ungefähr die Hälfte. Soll das Ausfuhrkennzeichen mehrere Monate gelten, steigen dementsprechend auch die Versicherungsbeiträge: Für 30 Tage zahlst Du rund 75 Euro, für 3 Monate circa 500 Euro, für ein ganzes Jahr zwischen 1.800 und 2.000 Euro.
Bei einem Kurzzeitkennzeichen ist eine reine Kfz-Haftpflichtversicherung üblich, die zwischen 30 Euro und 130 Euro kostet. Als Kunde der Versicherung erhältst Du die benötigte eVB-Nummer kostenfrei. Wird das Fahrzeug später bei derselben Versicherung versichert, fallen üblicherweise keine Kosten an. Entscheidest Du Dich nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens für einen anderen Versicherer oder lässt das Fahrzeug nicht zu, musst Du die Kosten tragen.
Erklärvideo zur eVB-Nummer
Sonstige Kosten und Gebühren die anfallen können
Die Gebührensätze der Zulassungsstellen unterscheiden sich im Detail, doch wenn Du ein Ausfuhrkennzeichen als Überführungskennzeichen für das EU-Ausland beantragst, musst Du mit mindestens 35 Euro für die administrative Zulassung rechnen. Hinzu kommen Kosten für die Prägung neuer Nummernschilder. Da es sich bei den Ausfuhrkennzeichen um ein Sonderformat handelt, werden in der Regel zwischen 30 und 35 Euro veranschlagt. Besitzt Du noch keine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, fallen weitere Kosten für den Umtausch in EU-Papiere in Höhe von 8 bis 10 Euro an. Bei Fahrten ins Nicht-EU-Ausland benötigst Du außerdem einen Internationalen Führerschein. Er kostet rund 10 Euro.
Auch die Gebühren für die Genehmigung eines Kurzzeitkennzeichens sind nicht einheitlich geregelt. Je nach Zulassungsbezirk werden 10 bis 15 Euro fällig. Die Prägung der Nummernschilder kostet zusätzlich 15 bis 20 Euro.
Was kosten Überführungskennzeichen? Alle Kosten im Überblick
Kurzeitkennzeichen | Ausfuhrkennzeichen | Rotes Kennzeichen | |
|---|---|---|---|
| Versicherung | 30 - 130 Euro | 60 - 70 Euro für 15 Tage | 0 Euro |
| Verwaltung | 10 - 15 Euro | 35 - 50 Euro | 15 Euro |
| Nummernschilder | 15 - 20 Euro | 30 - 35 Euro | 20 Euro |
| Umtausch EU-Papiere | (8 - 10 Euro) | (8 - 10 Euro) | - |
| Internationaler Führerschein | (10 Euro) | (10 Euro) | - |
| Gesamte Kosten | 55 – 165 Euro für 5 Tage | Mindestens 125 Euro für 15 Tage | Mindestens 540 Euro für ein Jahr |
Häufige Fragen zum Überführungskennzeichen
Wer darf ein Fahrzeug mit einem Überführungskennzeichen fahren?
Wer darf ein Fahrzeug mit einem Überführungskennzeichen fahren?
Generell darf jeder, der im Besitz des Fahrzeugscheins sowie eines gültigen Führerscheins ist, das Fahrzeug fahren. Das Kurzzeit- sowie Ausfuhrkennzeichen sind an das Fahrzeug und nicht an eine Person gebunden. Daher dürfen auch weitere Personen mit dem Fahrzeug fahren.
Woher bekomme ich ein Überführungskennzeichen?
Woher bekomme ich ein Überführungskennzeichen?
Hast Du das Überführungskennzeichen online beantragt, wird dir das Kennzeichen zugeschickt. Wurde das Kennzeichen persönlich in Auftrag gegeben, wird Dir bei der zuständigen Zulassungsstelle eine Nummer zugeteilt, die die Prägestelle auf das Nummernschild aufdruckt. Nach dem Druck wird das Überführungskennzeichen von der Zulassungsstelle abgestempelt und Du kannst das Kennzeichen an dein Fahrzeug anbringen.
Kann ich ein Überführungskennzeichen ohne TÜV beantragen?
Kann ich ein Überführungskennzeichen ohne TÜV beantragen?
Möchtest Du ein Fahrzeug überführen, dessen TÜV abgelaufen ist, sind einige Regelungen zu beachten. Das Fahrzeug darf ohne TÜV nur in einem festgelegten Radius mit festgelegtem Zweck gefahren werden:
- Hin- und Rückfahrt zu einer Werkstatt
- Hin- und Rückfahrt zur Hauptuntersuchung
- Hin- und Rückfahrt zur Begutachtungsstelle
Woher bekomme ich die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)?
Woher bekomme ich die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)?
Die elektronische Versicherungsbestätigung für die Beantragung eines Überführungskennzeichens erhältst Du bei deiner Kfz-Versicherung. Die Nummer wird in der Regel umgehend elektronisch an die Zulassungsstelle übermittelt. Die eVB-Nummer ist mit der Übertragung gültig und der Versicherungsschutz ist umgehend sichergestellt.
Kann ich das Überführungskennzeichen auch online beantragen?
Kann ich das Überführungskennzeichen auch online beantragen?
Ja, viele Zulassungsbehörden bieten mittlerweile die Online- Beantragung von Überführungskennzeichen an. Auf der Internetseite der jeweiligen Zulassungsstelle kannst Du ganz einfach einen Online-Antrag ausfüllen. Stelle sicher, dass Du die Voraussetzungen erfüllst und alle benötigten Unterlagen bereithältst. Die dafür benötigten Unterlagen gleichen sich mit denen, die Du benötigst, wenn Du das Überführungskennzeichen persönlich beanträgst.
Gibt es Überführungskennzeichen für Motorräder oder Wohnwagen?
Gibt es Überführungskennzeichen für Motorräder oder Wohnwagen?
Überführungskennzeichen gibt es nicht nur für Autos. Auch für Motorräder, Wohnwagen, Anhänger sowie sonstige Fahrzeuge sind die Überführungskennzeichen erhältlich.
Hast Du Fragen zur Kfz-Versicherung? Wir beraten Dich gerne telefonisch oder per E-Mail.
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