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Das sollten Sie bei einem Unfall im Ausland beachten
Verständigen Sie bei Verkehrsunfällen im Ausland mit Personenschäden oder ungeklärter Schuldfrage unbedingt die Polizei. In einigen Ländern sollte die Polizei auch bei geringfügigen Sachschäden verständigt werden. Dokumentieren Sie den Unfall mit Fotos und dem internationalen Unfallbericht und notieren Sie die wichtigsten Kontaktdaten Ihres Unfallgegners.
Ein Unfall im Ausland wird für die meisten Autofahrer schnell zur Herausforderung: Verständigungsprobleme mit der örtlichen Polizei und dem Unfallgegner und die Kommunikation mit ausländischen Versicherern sind hier nur einige Stressfaktoren. Dazu hat jedes Land sein eigenes Verkehrsrecht, was die Schadenregulierung verkomplizieren kann. Für Autofahrten im Ausland sollte man deshalb gerüstet sein. Stellen Sie sicher, dass Sie Verbandskasten, Warnwesten, Warndreieck, einen europäischen Unfallbericht und die Grüne Karte von Ihrer Autoversicherung dabeihaben. In unserem Ratgeber erklären wir, wie Sie sich bei einem Autounfall im Ausfall richtig verhalten und was Sie über die Schadenregulierung wissen sollten.
Unser Ratgeber bietet Ihnen allgemeine Informationen zum Thema Unfall im Ausland. Möchten Sie sich und Ihr Fahrzeug im Ausland bestmöglich absichern, erhalten Sie hier alle Informationen zur Autoversicherung von CosmosDirekt.
ProduktinformationenEin Autounfall im Ausland gehört für die meisten Autofahrer zu den größten „Horror-Szenarien“. Um für den Ernstfall vorbereitet zu sein, lohnt es sich deshalb, bereits vor der Reise ins Ausland ein paar Vorkehrungen zu treffen und wichtige Informationen einzuholen. Machen Sie sich in jedem Fall mit den wichtigsten Vorschriften und Verkehrsregeln in Ihrem Reiseland vertraut. In den meisten Ländern ist beispielsweise mit abweichenden Vorfahrtsregeln, anderen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder abweichenden Grenzwerten für Alkohol am Steuer zu rechnen. Um Strafen und Unfälle zu vermeiden, sollten Autofahrer die geltenden Regeln kennen. Achten Sie außerdem auf den Kauf von Vignetten für die Straßenbenutzung, falls dies in Ihrem Urlaubsland notwendig ist.
Um bei einem Verkehrsunfall im Ausland vorbereitet zu sein, sollten Sie die folgenden Dinge dabeihaben:
Darüber hinaus ist es empfehlenswert, Ihr Fahrzeug vor der Fahrt ins Ausland auf seine Verkehrstüchtigkeit zu überprüfen, um Pannen zu vermeiden. Beachten Sie deshalb vor dem Reiseantritt die folgenden Tipps:
Bei CosmosDirekt können Sie sich und Ihre Mitfahrer bei Fahrten im In- und Ausland optimal absichern:
Trotz aller Vorsicht und sorgfältiger Vorbereitung lässt sich ein Unfall nicht völlig vermeiden. Sind Sie mit an einem Unfall im Ausland beteiligt, ist das richtige Vorgehen besonders wichtig. Als Unfallbeteiligter sollten Sie in jedem Fall Ruhe bewahren und die folgenden Tipps berücksichtigen:
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Schritte und das richtige Verhalten bei einem Unfall finden Sie auch in unserer Checkliste zum Autounfall. Diese können Sie herunterladen und ausdrucken und für den Ernstfall im Handschuhfach aufbewahren.
In Deutschland sind die Rufnummern 112 für Rettungsdienst und Feuerwehr und 110 für die Polizei reserviert. Diese Nummern weichen in einigen europäischen Ländern ab. Wir geben Ihnen daher einen Überblick mit den Notrufnummern im jeweiligen Telefonnetz des Landes.
Wer den Unfall verursacht hat, muss die Kosten übernehmen: Das gilt auch bei einem Unfall im Ausland. Trotzdem ist die Abwicklung des Schadens in diesem Fall häufig komplizierter als im Inland. Waren Sie in einen unverschuldeten Unfall im Ausland verwickelt, muss die Autoversicherung Ihres Unfallgegners den Schaden übernehmen und Sie kontaktieren. Für diesen Fall haben alle europäischen Kfz-Versicherungen in sämtlichen EU-Ländern einen Schadenregulierungsbeauftragten. Haben Sie z. B. im Urlaub in Spanien einen Unfall, ist der dortige Regulierungsbeauftragte Ihrer Kfz-Versicherung für den Auslandsunfall zuständig. Wenn Sie nicht wissen, welcher Schadenregulierungsbeauftragte für Sie verantwortlich ist, können Sie dies über den Zentralruf der Autoversicherer herausfinden. Dieser ist kostenfrei unter der Rufnummer +49 40 300 330 300 zu erreichen.
Ist kein Schadenregulierungsbeauftragter bestellt – z. B. weil der Unfall sich nicht im EU-Ausland ereignet hat – kann der Schaden bei der Verkehrsopferhilfe (VOH) geltend gemacht werden. Diese ist auch Ansprechpartner, wenn das verantwortliche Fahrzeug oder der Versicherer nicht innerhalb von 2 Monaten nach dem Unfall ermittelt werden kann. Der Weg zur Entschädigungsstelle ist ausgeschlossen, wenn der Schaden direkt bei der ausländischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht wurde. Ausnahme: Die Versicherung hat innerhalb von drei Monaten nicht mit einer Begründung geantwortet. Grundsätzlich ist die Verkehrsopferhilfe nicht zu einer Entschädigung verpflichtet, aber ein Antrag kann sich dennoch lohnen.
Sind Sie in einen Autounfall im Ausland verwickelt, kann die Herkunft Ihres Unfallgegners entscheidenden Einfluss auf die Schadenregulierung haben. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie an Ihrem Urlaubsort mit einem Einheimischen zusammenstoßen, ist zwar groß, doch genauso können Sie in einen Unfall mit anderen Reisenden verwickelt werden. Je nach Szenario hat dies verschiedene Auswirkungen auf die Abwicklung des Schadens:
1. Der Unfallverursacher stammt aus Deutschland
In diesem Fall gilt das deutsche Schadenersatzrecht. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, findet dieser also vor einem Gericht in Deutschland statt. Sie sollten allerdings beachten, dass als juristische Basis das geltende Verkehrsrecht des Landes gilt, in dem sich der Unfall ereignet hat.
2. Unfallverursacher aus dem EU-Ausland
Die Schadenabwicklung erfolgt über einen Schadenregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung, der in Deutschland ansässig ist. Außerdem zählt in diesem Fall das Schadenersatzrecht des Landes, in dem sich der Autounfall ereignet hat. Sollte es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, werden diese vor einem Gericht im Land des ausländischen Unfallgegners verhandelt.
3. Unfallverursacher aus dem außereuropäischen Ausland
Auch in diesem Fall gilt das Schadenregulierungsrecht des Landes, in dem es zum Unfall kam. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Rechtsschutzversicherung einzuschalten oder gegebenenfalls einen Verkehrsrechtsanwalt zu kontaktieren. Die Schadenregulierung über eine ausländische Haftpflichtversicherung kann lange dauern und die Regulierungspraxis ist sehr unterschiedlich.
4. Von Ihnen verschuldeter Unfall oder erhobene Ansprüche gegen Sie
Wenn Sie der Unfallverursacher sind, dann kommt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung auch bei einem Unfall im Ausland für den Schaden auf. Die Grüne Versicherungskarte dient als Nachweis, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Hier können Sie Ihre Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte) anfordern, wenn Sie bei CosmosDirekt versichert sind.
Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte sich gut vorbereiten. Dazu zählen neben der Checkliste für Auto und Gepäck auch Informationen über das Zielland: Welche Verkehrsregeln gelten dort, auf was muss ich bei Kontrollen und einem Unfall besonders achten, hat mein Fahrzeug die erforderliche Sicherheitsausrüstung an Bord, brauche ich Straßen-Vignetten? Da jedes Land unterschiedliche Regeln hat, empfiehlt sich ein Blick auf die wesentlichen Unterschiede zu Deutschland.
Passiert dennoch ein Unfall im Ausland, bleiben Sie ruhig und besonnen. Folgen Sie unserer Autounfall-Checkliste und halten Sie sich an unsere Empfehlungen. Ein guter Autoversicherer ist in diesem Fall viel wert, denn dieser hilft Ihnen im Schadenfall schnell und unbürokratisch weiter und unterstützt Sie auch im Ausland. Mit CosmosDirekt haben Sie immer einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite. Wir stellen Ihnen Tipps, Checklisten und den Europäischer Unfallbericht gratis zur Verfügung. Gerne prüfen wir auch Ihre Kfz-Versicherung und sichern Sie individuell für Ihre Reise ins Ausland ab. Rufen Sie uns einfach an!
Mit einem Kfz-Schutzbrief sind Sie als Autofahrer sorgloser unterwegs. Der Rundumschutz sichert zahlreiche Risiken bei Autofahrten im In- und Ausland ab. Dazu gehört hauptsächlich die Pannenhilfe im Ausland. Alles weitere erfahren Sie im Ratgeber Kfz-Schutzbrief.
Bei einem Unfall im Ausland gilt immer das Recht des Landes, in dem der Autounfall passiert ist. Deshalb kann es in vielen Ländern passieren, dass Sie bei der Schadenregulierung weniger Leistungen geltend machen können als bei einem Autounfall in Deutschland. Je nach geltendem Landesrecht muss z. B. der Sachverständige selbst bezahlt werden oder Kosten für Anwalt oder Gutachter werden nicht ersetzt. Daher kann es sinnvoll sein, einen Verkehrsrechtsanwalt einzuschalten.
Zwar ist die Grüne Karte in den Mitgliedsstaaten der EU sowie in der Schweiz, Serbien, Norwegen, Island und Liechtenstein offiziell nicht mehr notwendig, allerdings ist es sinnvoll, diese immer dabeizuhaben. Die Grüne Karte dient im Ausland als Nachweis über die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung und erleichtert somit die Abwicklung des Schadens. Sind Sie in einen Unfall mit einem EU-Ausländer verwickelt, kann sich der Geschädigte die Daten Ihrer Grünen Karte notieren und sich an den zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten wenden.
Besonders vor Fahrten ins Nicht-EU-Ausland sollten Sie genau prüfen, ob die Grüne Karte dort gültig ist oder sogar mitgeführt werden muss. Denn in einigen Ländern ist die Grüne Versicherungskarte verpflichtend. Haben Sie einen Unfall im Ausland ohne die Grüne Karte, kann dies die Abwicklung des Schadens deutlich komplizierter machen. Deshalb ist es ratsam, die Versicherungskarte bei Ihrem Autoversicherer anzufordern und stets dabeizuhaben, um im Ernstfall abgesichert zu sein.
Hat sich der Unfall im EU-Ausland (oder in der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein) ereignet, können Sie Ihre Schadenansprüche in Deutschland geltend machen. Dazu erfragen Sie über den Zentralruf der Autoversicherer Ihren zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten. Bei einem Autounfall in Ländern außerhalb der EU müssen Sie sich zur Schadenregulierung direkt an die ausländische Versicherung wenden.
Wurden Sie bei einem Unfall im Ausland verletzt, sollten Sie unbedingt auch leichte Verletzungen protokollieren lassen. Das kann an der Unfallstelle durch die Polizei passieren, noch besser ist es allerdings, vor Ort einen Arzt aufzusuchen. Da viele ausländische Versicherungen deutsche Atteste nicht anerkennen, ist ein Arztbesuch im Urlaubsland ratsam. Personenschäden werden außerdem nicht in allen Ländern gleich bewertet, deshalb kann ein Anwalt im Land des Unfalls sinnvoll sein.
Die Versicherung ist nach einem Unfall immer zu informieren – das gilt auch nach einem Autounfall im Ausland. Sie haben als Versicherter eine Informationspflicht, die in den Geschäftsbedingungen vermerkt ist. Als Unfallverursacher teilen Sie Ihrem Versicherer den Unfall umgehend mit. Sie erhalten dann alle Informationen zum weiteren Ablauf. Lassen Sie sich aber nie vor Ort zu einem Schuldeingeständnis drängen. Denn bei einer möglichen Gerichtsverhandlung kann dies negative Folgen für Sie haben. Wenn Sie der Geschädigte sind, informieren Sie Ihre eigene Autoversicherung sowie die des Unfallverursachers über den Unfall im Ausland. Die Versicherung des Unfallgegners lässt sich über die Rufnummer +49 40 300 330 300 beim Zentralruf der Autoversicherer ermitteln, falls keine Dokumente vorliegen.
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